Informationsfreiheitsgesetz: Leaken ist staatlich anerkannte öffentliche Zugänglichmachung

2014-11-14-IFG-Kanzleramt-Altmeiernetzpolitik.org leakt einen Brief und das Bundeskanzleramt erklärt daraufhin, dieser sei nun öffentlich zugänglich und es bestehe kein Anspruch mehr auf eine IFG Auskunft. Das bedeutet, öffentlich zugängliche Dokumente nach dem IFG, müssen nicht freiwillig veröffentlicht worden sein, sondern darunter fallen auch geleakte Dokumente.

Dies ist ein Gastbeitrag von Malte Spitz, Mitglied im Landesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen.

Ablehnungen zu Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kommen oft vor. Öffentliche Stellen warten auf den Widerspruch und notfalls auch auf das Gerichtsverfahren, bevor sie Auskunft erteilen. Am 15. November habe ich die Ablehnung zu einem IFG-Antrag an das Bundeskanzleramt erhalten. Es geht um Briefe von Kanzleramtsminister Altmaier an den Vorsitzenden des NSA/BND-Untersuchungsausschusses Patrick Sensburg und Bundestagspräsident Lammert. Mein Antrag wurde abgelehnt auf Basis von § 9 Abs. 3 IFG:

Der Antrag kann abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits über die begehrten Informationen verfügt oder sich diese in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen kann.

In der Begründung der Ablehnung führt das Bundeskanzleramt aus:

Die von Ihnen erbetene Information kann sich jedermann in zumutbarer Weise kostenfrei im Internet beschaffen. Der Brief des Chef des Bundeskanzleramtes, Herrn Bundesminister Peter Altmaier, an den Vorsitzenden des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode, Herrn Professor Dr. Sensburg, ist öffentlich zugänglich und im vollen Wortlaut unter dem folgenden Link veröffentlicht:

https://netzpolitik.org/2014/drohung-des-bundeskanzleramtes-wir-veroeffentlichen-den-brief-in-dem-uns-altmaier-mit-strafanzeige-droht/

Der Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Professor Dr. Norbert Lammert ist im Wortlaut identisch.

Der ursprüngliche Brief von Altmaier ging nicht an netzpolitik.org, sondern an Sensburg und Lammert. Er landete über Umwege aber auf dem Schreibtisch von netzpolitik.org und wurde von ihnen öffentlich gemacht. Man kann also davon sprechen, der Brief von Altmaier wurde weitergegeben und netzpolitik.org hat ihn geleakt. Zum einen freut es mich, dass mit der Ablehnung zu meinem IFG-Antrag die Echtheit des Briefes wie er von netzpolitik.org veröffentlicht wurde, bestätigt wurde. Andererseits ist es schon kurios, dass jetzt das Bundeskanzleramt auf die geleakte Version verweist. Umso absurder wird es, dass Altmaier in dem Brief die Weitergabe und nicht-genehmigte Veröffentlichung von Dokumenten anprangert, auch wenn er dies für eingestufte Dokumente tut.

Mir wäre es deutlich lieber, dass die Bundesregierung von selbst Dokumente veröffentlicht und ein Transparenzgesetz einführt, was entsprechende Verfahren regelt.

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9 Ergänzungen

  1. Hallo Malte,
    vielleicht kann man ja ein neues Projekt draus machen, dass netzpolitik.org den Brief wieder online wieder raus nimmt oder nur noch mit Passwort zugänglich macht – also es nicht mehr frei zugänglich ist und man die Anfrage durch eine andere Person nochmal stellt. Ich glaube, dass der Verweis auf die externe Quelle eher eine Entscheidung, ob die Bundesregierung den Brief freigegeben hätte nicht darlegen wollte.
    Aber es ist schon kurios, dass man die Bundesregierung jetzt als Dokumente-Suchmaschine verwenden kann ;-)
    Lg,
    Stephan

    1. Das Internet vergisst nicht. Jeder relevante Bericht kursiert nach seiner Veröffentlichung im Internet herum. Passwortschutz und „Depublizierung“ sind Dinge, die im Internet nur sehr schwer umsetzbar sind.
      Aber wieso sollten solche Angelegenheiten nicht vollständig transparent gemacht werden? Bei einer Demokratie darf doch jeder mitmachen.

      Eine Prüfsumme für vertrauliche Dokumente um dessen Echtheit zu bestätigen halte ich für eine dringliche Aufgabe. Meiner Ansicht nach ist es prinzipiell äußerst fahrlässig, wenn die Regierung die Echtheit eines Dokuments bestätigt, dass im Internet ohne weiteres (von wem auch immer) verändert werden kann. Den Umgang mit Netzsicherheit muss man den Herrschaften leider erst in die Köpfe brennen, bis sich was tut.

  2. Irgendwie fehlt unserer Informationsfreiheitsstruktur noch ein öffentlich-rechtliches im Internet zugängliches Archiv für Anfrageergebnisse aus dem IFG. Das ist ja kein Zustand.

  3. Das traurige an dieser Antwort des Bundeskanzleramtes ist, dass sie dabei nicht in Betracht ziehen, die veröffentlichende Person könnte das Dokument manipulieren. Die Echtheit dieses Dokuments kann also nicht garantiert werden. Sicher, netzpolitik.org ist eine vertrauenswürdige Quelle, aber gilt das auch, wenn jemand anders dieses Dokument leakt?

    1. Na, das haben sie ja mitgeteilt:

      Der Brief an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, Herrn Professor Dr. Norbert Lammert ist im Wortlaut identisch.

      Sie müssten nur noch exakt angeben, wann sie den Brief von der öffentlich zugänglichen Quelle abgerufen haben. Danach gibt es freilich keine Garantie mehr. (Eine Prüfsumme für den Text würde da vielleicht helfen.)

      Aber ja, wie ich sagte: Das ist kein Zustand.

  4. Twittert der noch oder ist der Schwarze Peter schon recycled worden?

    1. Der Alleskönner hat sich seine Monkeyshoulder ausgerenkt as he put his monkeyshoulder to the wheel.

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