Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Wir bekommen ein Dokument nicht – und sollen es aus dem Netz nehmen

Statt uns ein per Informationsfreiheits-Gesetz angefragtes Dokument zu geben, sollen wir es aus dem Netz nehmen. Das ist allen Ernstes die Antwort des Bundesrechnungshofs auf unsere Anfrage zu seinem Bericht zur IT-Konsolidierung des Bundes. Wir bedanken uns für die Bestätigung der Echtheit – und spiegeln das PDF an dieser Stelle.

Recherchiert Streusand: Gebäude des Bundesrechnungshofs in Bonn. Bild: Eckhard Henkel. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Vor zwei Wochen berichtete Manuel Bewarder für die Welt am Sonntag, dass der Bundesrechnungshof die Pläne für ein sicheres Regierungsnetz als „unzureichend“ kritisiert. Der zugrunde liegende Bericht „IT-Konsolidierung Bund“ wurde auf welt.de veröffentlicht.

Zur Bestätigung haben wir den nochmal per Informationsfreiheits-Gesetz beantragt. Das wurde uns jetzt verwehrt:

Der von Ihnen angefragte Bericht wurde bislang nicht vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages abschließend behandelt. Eine abschließende parlamentarische Behandlung ist aber Voraussetzung für die Prüfung und Entscheidung des Bundesrechnungshofes, Prüfungsergebnisse zu veröffentlichen (§ 96 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung).

Wir bitten Sie zudem, das Notwendige zu veranlassen, damit der auf nachfolgender Seite veröffentlichte Bericht aufgrund des Urheberrechts und der Einstufung nach der Verschlusssachenanweisung des Bundes vom Netz genommen wird: https://netzpolitik.org/2014/vertraulicher-bericht-bundesrechnungshof-kritisiert-plaene-fuer-sicheres-regierungsnetz-als-unzureichend

Wie bitte? Nicht nur kriegen wir den Bericht nicht, wir sollen ihn auch aus dem Internet nehmen? Von einer Website, mit der wir gar nichts zu tun haben? Der Bundesrechnungshof scheint das mit dem Internet noch nicht ganz verstanden zu haben. Zur Sicherheit machen wir mal ein Backup.

8 Ergänzungen

  1. Könnt ja nochmal die BfDI um Vermittlung bitten. Vielleicht verstopft Ihr die „nicht bearbeiten“ Schublade irgendwann, und sie macht mal ihren Job, zur Abwechslung.

  2. Und mit dem Download des PDF’s macht man sich wohl auch gleich strafbar… *lol* Deutschland mir graut vor dir.

  3. Das, was der BRH aufgeschrieben hat, ist grauenhaft. Als wenn es z.B. die WiBE, ITIL oder PRINCE2 die gegeben hätte. Offenbar ist das Personal und die externen Berater mit dieser, zugegebenermaßen sehr großen, Konsolidierung überfordert. Wie schon bei Herkules. Es rächt sich offenbar, dass die öffentliche Hand in Deutschland sich in der Trutzburg verschanzt hat, wie wir es auch beim E-Government, Open Data und Boykott der elektronischen Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie sehen, und sich von der allgemeingesellschaftlichen Entwicklung in eine rechtsfreien Raum entfernt hat. Mein Vorschlag wäre, dass die jüngeren Mitarbeiter zu Pflichtpraktika in die USA und England geschickt werden, und wenn die dann in ein paar Jahren wissen, wie man große IT-Infrastrukturen effizient betreibt, dann sind die Babyboomer, die den Mist verbockt haben, in Pension oder Rente. Ein schnelles Entkommen aus dem Sumpf wird es auch nicht geben. Erst Recht nicht, wenn die Behörden den politischen Diskurs und das Informationsfreiheitsgesetz behindern, boykottieren, sabotieren.
    Am Rande: die VS-NfD Deklarierung halte ich für unangemessen. Da steht nichts drin, was die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet. Und das Meiste ist inkl. Täternamen auch außen bekannt :-)
    Viel schlimmer ist die Beihilfe zur Spionage für fremde Mächte (DE-CIX) und die gesetzwidrige Verhinderung der Spionageabwehr nach dem Verfassungsschutzgesetz durch das Bundeskanzleramt. wie z.B. durch Steinmeier. Dadurch ist die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erheblich gefährdet worden.

  4. Vielleicht hat die/der Sachbearbeiter*in es auch richtig drauf – und wollte genau das erreichen: Mehr Aufmerksamkeit und weitere Mirrors ;-).

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