Informationsfreiheits-Ablehnung des TagesInformationsfreiheits-Beauftragte bestätigt Ablehnung ihrer eigenen Behörde

Was der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bei seinem Kontrollbesuch in Bad Aibling erfahren hat, bleibt geheim. Die Behörde seiner Nachfolgerin verweigerte zunächst unsere Informationsfreiheits-Anfrage und nun auch die Vermittlung. Immerhin will man die Entscheidung erneut prüfen – wenn der Vorgang abgeschlossen ist.

BfDI-Dienstgebaeude
Sitz der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit

Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hatte vor einem Jahr einen Kontrollbesuch beim Bundesnachrichtendienst in Bad Aibling durchgeführt. Seine Nachfolgerin Andrea Voßhoff hatte unsere Informationsfreiheits-Anfrage zu den dazu erstellten Dokumenten abgelehnt. Die Unterlagen sind als geheim eingestuft und ein Bekanntwerden könnte „nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit“ haben.

Das haben wir nicht eingesehen und die Informationsfreiheits-Beauftragte um Vermittlung gebeten – also die selbe Behörde, die die Ablehnung verfasst hat. Jetzt haben wir auch dafür eine Ablehnung erhalten, mit einem neuen Grund: Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.

Die aufgrund Ihrer Nachfrage veranlasste Nachforschung hat ergeben, dass der von Ihnen benannte Vorgang noch nicht abgeschlossenen ist. Nach § 4 Absatz 1 S. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) soll der Antrag auf Informationszugang abgelehnt werden, soweit und solange durch die vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung oder der Erfolg bevorstehender behördlicher Maßnahmen vereitelt würde. Der von Ihnen begehrte Informationszugang zu etwaigen offenen Dokumenten dieses Vorganges bzw. zu den derzeit noch als VS-NfD (Verschlusssache – nur für den Dienstgebrauch) eingestuften Dokumenten nach einer möglichen Entscheidung über die Aufhebung der Einstufung kann Ihnen deswegen derzeit noch nicht gewährt werden, weil das entsprechende Verwaltungsverfahren bei der BfDI noch andauert. Wann das Verfahren abgeschlossen sein wird, ist noch nicht absehbar.

Immerhin nicht ganz so drastisch wie die ursprüngliche Ablehnung. Wir sind gespannt, ob wir die Dokumente bekommen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

3 Ergänzungen

  1. Zitat: „… Wir sind gespannt, ob wir die Dokumente bekommen, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.“
    Genau!

    Voraussichtlich im Jahr 2079! Bestenfalls!

  2. Frau Voßhoff macht genau, wofür sie auserwählt wurde: Nichts!
    Themen der letzten Monate: genügend. Reaktion Frau Voßhoff: BlaBla auf der webseite.
    Noch ein weiteres Jahr, dann wird ihr Amt völlig in Vergessenheit geraten sein: so gewollt.

  3. Ich versuche seit Monaten meine persönlichen Daten entsprechend BDSG §20 aus Akten der Bundesdatenschutzbeauftragten löschen zu lassen. Man weigert sich. Eine schlüssige juristisceh Begründung kann man mir nicht liefern – ist eben so.
    Nun hat man dort beschlossen, auf meine Schreiben und IFG-Anfragen bis auf Weiteres einfach nicht zu reagieren. Da hilft wohl nur noch eine Klage.

    Datenschutz bedeutet warscheinlich für Frau Voßhoff, sensible personenbezogene Daten vor der BDSG-konformen Löschung zu schützen, und die Begründung dafür vor dem gemeinen Bürger zu schützen.

    Kennt jemand ein prequel zu Brazil? Woraus entstand dort eigentlich „Informations-Wiederbeschaffung“.

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