Informationsfreiheits-Ablehnung des Tages: Bundesregierung schützt Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste

Die Organisation und Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste in Deutschland darf nicht bekannt werden. Mit dieser Begründung verweigert das Auswärtige Amt Einblick in die Antworten ausländischer Botschaften, auf die Bitte, ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung zu melden.

Das Auswärtige Amt in Berlin. Bild: Manfred Brückels. Lizenz: Creative Commons BY-SA 2.0 DE.

Anfang August hatte das Auswärtige Amt die ausländischen Botschaften in Deutschland aufgefordert, ihre Spione und Agenten an die Bundesregierung zu melden. Mit einer Informationsfreiheit-Anfrage hatten wir die entsprechende diplomatische Rundnote veröffentlicht, mit dem Kommentar:

Aber spannender als die Frage sind natürlich die Antworten. Wir glauben zwar nicht, dass es da wirklich substantielle Antworten geben wird, aber wir haben immerhin mal nachgefragt.

Jetzt hat das Auswärtige Amt entschieden: Die Antworten der anderen Staaten bleiben geheim, weil „das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben kann.“

Es entspricht den diplomatischen Gepflogenheiten, Verbalnoten anderer Staaten vertraulich zu behandeln und deren Inhalt unbeteiligten Dritten oder der Öffentlichkeit nicht zugänglich zu machen.

Eine Herausgabe der Antworten würde das Vertrauen der anderen Staaten in das Auswärtige Amt „nachhaltig stören“ und „dem Ansehen der Bundesrepublik Deutschland als vertrauenswürdiger Partner in den internationalen Beziehungen schweren Schaden zufügen.“

Verbalnoten anderer Staaten gibt man also grundsätzlich nicht heraus. Diese besonderen hier aber schon gar nicht, weil es um Geheimdienstangelegenheiten geht:

Informationen über das in der Bundesrepublik eingesetzte nachrichtendienstliche Personal der diplomatischen Vertretungen würden derartige Rückschlüsse auf die Organisation der Sicherheitsbehörden und ihre Arbeitsweise zulassen. Daraus ergibt sich ein objektiv schutzwürdiges Interesse der diplomatischen Vertretungen an der vertraulichen Behandlung der Information.

Auf deutsch: Das bundesdeutsche Interesse, die Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste aufrecht zu erhalten, ist größer als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

3 Ergänzungen

  1. Das Fazit fällt noch viel zu kurzsichtig aus. Müsste eher heißen:

    Das bundesdeutsche Interesse, die Arbeitsweise ausländischer Geheimdienste aufrecht zu erhalten, ist größer als die Konkurrenzfähigkeit der Deutschen Wirtschaft, Deutsche Arbeitsplätze, der Souveränität Deutschlands, die Einhaltung des Grundgesetzes, die Einhaltung der europäischen Menschenrechtskonvention bzw. der Grundrechte Charta.

    Kann man sicherlich noch ergänzen.

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