IFG-Ablehnung des Tages: Auftragsprofil für BND würde seiner Funktionsfähigkeit „schweren Schaden zufügen“

Wenn bekannt wird, welche Aufträge das Bundeskanzleramt dem Bundesnachrichtendienst gibt, würde das dessen Informationsgewinnung „in hohem Maße beeinträchtigen“ und seiner Funktionsfähigkeit „insgesamt schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung verweigert das Bundeskanzleramt Einblick in das Dokument, das der BND-Spion Markus R. an die CIA gegeben hat.

Vor genau einem Monat berichteten NDR, WDR und Süddeutsche:

In den Dokumenten, die Markus R. an die CIA gegeben hat, findet sich ein weiteres sehr brisantes Papier, eines der am strengsten gehüteten Geheimnisse – nicht einmal das Parlamentarische Kontrollgremium hat es bislang sehen dürfen: das „Auftragsprofil der Bundesregierung“ für den deutschen Geheimdienst.

Das wollten wir natürlich sehen und haben es nach Informationsfreiheitsgesetz angefragt, bei gleich drei Stellen.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung teilte uns mit, es liege ihm nicht vor, wir sollten doch mal bei „Bundeskanzleramt und BND“ nachfragen.

Bereits im August berichteten wir (mal wieder), dass der Bundesnachrichtendienst grundsätzlich nicht auf IFG-Anfragen antworten will:

Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8 IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang.

Und das Bundeskanzleramt behauptet:

Der gesetzliche Auftrag des BND zur Beschaffung von Informationen, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik sind, wird thematisch und regional durch das Auftragsprofil der Bundesregierung (APB) konkretisiert. Das APB gliedert sich hierzu in die Bereiche Themen und Staaten und gibt so die jeweiligen Aufklärungsschwerpunkte für den BND vor. Die Offenlegung dieser Informationen ist geeignet, die Informationsgewinnung durch den Bundesnachrichtendienst in hohem Maße zu beeinträchtigen und auf diese Weise der Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes insgesamt schweren Schaden zuzufügen. Dies führte zu einer Gefährdung oder zumindest Beeinträchtigung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands.

Wenn bekannt wird, was der BND tun soll, kann er nicht mehr funktionieren. Besser kann man nicht ausdrücken, dass Geheimdienste demokratisch nicht kontrollierbar sind.

5 Ergänzungen

  1. Es ist ja wohl offensichtlich das der BND kriminellen Aktivitäten nachgeht. Ansonsten hätte der BND ja wohl nichts vor dem Volk zu verbergen. Denn es gilt, wer etwas zu verbergen hat macht sich verdächtig kriminell zu sein und das gilt auch für den BND.

  2. Die Begründung ist doch total legitim.
    Wenn da drin steht, welche Länder als Ziel für den BND festgelegt werden und „Themen“ womit sie meiner Meinung nach z.B. religiöse/ideologische Gruppen meinen, dann würde das viel Ärger mit sich bringen und die Arbeit des BND auch deutlich erschweren.
    Man könnte jetzt die Arbeit der Nachrichtendienste grundsätzlich in Frage stellen, was ja zum Glück vermehrt getan wird. Aber solange Sie demokratisch legitimiert sind und solche Auftragspapiere erhalten, sollten sie diese auch nicht offenlegen müssen.

    1. Ja in gewisser weise hast du vielleicht schon recht, aber auch der BND wird (möglicherweise) von Öffentlichen Steuergeldern Finanziert und von daher sollte dieser auch darüber Auskunft geben was er damit macht und oder es verschwendet.
      Mir ist es mittlerweile eigentlich schon ziemlich scheiß-egal geworden was der BND so Treibt, denn wir wissen das der BND der NSA zuarbeitet und Möglicherweise viel mehr als das was „unsere“ Sogenannten Volksvertreter zugeben möchten bzw. wissen.
      Auch durch den Bericht vom Spiegel und heise.de http://www.heise.de/newsticker/meldung/NSA-Skandal-Deutscher-Provider-wurde-gehackt-und-reagiert-bestuerzt-2391167.html Wissen wir nun wo und wie wir abgehört werden und ich kann mir gut vorstellen das der BND darin genauso involviert ist wie bei den ganzen anderen Zeug auch!

      Ich finde es nur zum Kotzen!!

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