Hoffnungsschimmer für eine europaweite Sicherung der Netzneutralität

In der letzten Woche haben die ersten Ausschüsse des Europaparlaments ihre Stellungnahme zum Kommissionsentwurf für einen „europäischen Binnenmarkt für elektronische Kommunikation“ (pdf, DE) abgegeben. Übersetzt bedeutet dies, dass in den kommenden Monaten über die Zukunft der Kommunikationsfreiheit im Netz entschieden wird. Da die Kommission sich nicht für eine Richtlinie, sondern für eine Verordnung entschieden hat, würde diese sofort anwendbares Recht in allen Mitgliedstaaten.

Infografic-NN_finalNun sind die Vorgänge in Brüssel manchmal etwas undurchsichtig. European Digital Rights hat daher für die Netzneutralitätsverordnung eine Infografik veröffentlicht, die genau erklärt, wie der Prozess im EU-Parlament funktioniert.

In der letzten Woche haben der Ausschuss Binnenmarkt&Verbraucherschutz (IMCO), der Kultur- (CULT) und der Rechtsausschuss (JURI) eine Stellungnahme zum Entwurf der Kommission abgegeben. Diese Stellungnahmen sollen in den endgültigen Bericht des Parlaments einfließen, bevor sich dann der Rat mit dem Vorschlag beschäftigt.

Die ersten Abstimmungen waren erstaunlicherweise ein Teilerfolg für alle Freunde der Netzneutralität, der harte Kampf im federführenden Industrieausschuss (ITRE) steht jedoch noch bevor. Der Berichtsentwurf der zuständigen Abgeordneten Pilar del Castillo liest sich wie ein Wunschzettel der großen Telekommunikationsunternehmen. Über diesen soll am 24. Februar abgestimmt werden.

Was die Kommission vorgeschlagen hat

Der Kommissionsentwurf sollte ursprünglich Netzneutralität sichern, könnte jedoch genau das Gegenteil bedeuten. Bürgerrechtsorganisationen haben am Vorschlag vor allem Folgendes kritisiert:

1. Einführung eines Zwei-Klassen-Internets durch „Spezialdienste“

In der Verordnung soll definiert werden, welche Dienste über das offene Internet laufen und was „Premium-“ oder „Spezialdienste“ sind. Die Definition der Kommission ist leider viel zu schwach und würde den Telekommunikationsunternehmen erlauben, jeden Dienst als „Spezialdienst“ zu interpretieren und so für jeden Dienst zusätzliche Gebühren verlangen. Diese Regelung könnte also zu einem Zwei-Klassen-Internet führen, in dem sich nur große Konzerne eine Überholspur im Internet kaufen.

2. Internetsperren und Zensur durch die Internetprovider

Zum „angemessenen Verkehrsmanagement“ gehören für die Kommission Maßnahmen, die Provider freiwillig zur Prävention von „schwerem Verbrechen“ ergreifen können. Die Unternehmen sollen also die Möglichkeit haben, ohne richterlichen Beschluss Inhalte im Internet zu sperren. Sie könnten darüber entscheiden, welche Inhalte kommuniziert und empfangen werden dürfen – oder welche Beihilfe zu einem „schweren Verbrechen“ leisten könnten.

3. Irreführende „Freiheiten“ statt Rechte

Die Verordnung erwähnt in vielen Artikeln die „Freiheiten“ der Nutzer, obwohl eigentlich von „Rechten“ die Rede sein sollte. Verbraucher haben bereits die „Freiheit“, zwischen vielen verwirrenden Tarifen der Internetprovider zu wählen. Die Kommission war da sehr großzügig und möchte diesen Zustand gesetzlich festschreiben – von einem Recht auf uneingeschränkten Internetzugang ist im Entwurf leider kein Wort zu finden.

Was die ersten Ausschüsse beschlossen haben

Als erstes können wir uns freuen, dass sich alle Ausschüsse im Europaparlament bewusst dazu entschieden haben, jegliche Hinweise auf privatisierte Rechtsdurchsetzung aus dem Kommissionstext zu streichen. Die Ablehnung von Internetsperren ohne Richterbeschluss ist jetzt endlich Konsens, während wir vor etwas mehr als zwei Jahren noch hart darum kämpfen mussten, das Prinzip „Löschen vor Sperren“ in der Richtlinie zur Bekämpfung von Kinderpornogrpahie durchzusetzen.

Im Kulturausschuss (CULT) hatte die zuständige Berichterstatterin Petra Kammerevert  bereits einen starken Bericht vorgelegt. Am vorigen Dienstag einigten sich alle Fraktionen auf eine gute Definition der „Spezialdienste“, um diese klar von offenen Internetdiensten zu trennen. In der CULT-Stellungnahme steht nun im Artikel 2.15:

„Spezialdienst“ ist ein elektronischer, insbesondere IP-basierter Kommunikationsdienst oder ein anderer Dienst, der nur innerhalb geschlossener und streng zugangskontrollierter elektronischer Kommunikationsnetze zur Verfügung gestellt und betrieben wird und nicht als Ersatz für das Internet vermarktet, als solches genutzt wird oder sich funktional identisch zu Inhalten, Anwendungen oder Diensten des offenen Internets erweist. Ein Spezialdienst ist nur dann zulässig, wenn dafür nachweisbar eine technische und sachliche Notwendigkeit besteht, die über das wirtschaftliche Eigeninteresse hinausgeht, um echtzeitkritische oder besonders zu sichernde Anwendungen in einer besonderen, sichergestellten Qualität anbieten zu können. Ihn charakterisieren klar definierte und garantierte, auf den jeweiligen Dienst abgestimmte quality-of-service-Parameter, die einem vom Anbieter des Spezialdienstes bis zum Teilnehmerabschluss ununterbrochenen „Ende-zu-Ende-Management“ unterliegen. Ein Spezialdienst darf nicht auf einen vom Serviceanbieter kontrollierten Terminierungspunkt eingeschränkt werden.

Im Rechtsausschuss (JURI) gab es viele nichtssagende Änderungsanträge (pdf, EN), der endgültige Bericht lehnte sich aber im Großen und Ganzen an Expertenmeinungen wie zum Beispiel die des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen GEREK an.

Im IMCO-Ausschuss jedoch war es spannend bis zur letzten Sekunde. Die Fraktionen verhandelten die Kompromisse noch bis spät in den Vorabend der Abstimmung. Positiv ist zunächst die Streichung des Kommissionstextes für freiwillige Maßnahmen zum Sperren von kinderpornographischen Inhalten und zur Prävention von „schwerem Verbrechen“.

Hiermit hat das Parlament klar Stellung bezogen, dass Maßnahmen, die einen Einfluss auf die Grundrechte haben können, nicht von Unternehmen ergriffen werden können sondern ganz klar auf rechtsstaatlichen Regeln beruhen müssen. Im Erwägungsgrund 47 wurde dieser Text zu den Internetsperren gestrichen:

Ein angemessenes Verkehrsmanagement umfasst die Prävention bzw. Verhinderung schwerer Kriminalität, einschließlich freiwilliger Maßnahmen der Anbieter, um den Zugang zu und die Verbreitung von Kinderpornografie zu verhindern.

Die Spezialdienste wurden vom IMCO-Ausschuss leider sehr vage definiert. Die Defintion einige hat so einige Rechtslücken, die leicht ausgenutzt werden könnten – zum Beispiel ist die Bedeutung von „optimiert“ vollkommen unklar:

„Spezialdienst“ ist ein elektronischer Kommunikationsdienst, der für spezifische Inhalte oder Dienste optimiert wurde.

Wie es weitergeht

Nun kommt als nächstes eine Stellungnahme vom Innen- und Bürgerrechtsausschuss (LIBE), der sich hauptsächlich auf Datenschutzfragen konzentrieren wird. Dort findet die Abstimmung voraussichtlich am 12. Februar statt.

Anschließend kann nun der federführende Industrieausschuss alle Stellungnahmen berücksichtigen, diese aber auch theoretisch ignorieren. In den Brüsseler Fluren wird gemunkelt, dass die Berichterstatterin del Castillo sich nicht besonders um die Meinungen der anderen Ausschüsse kümmert und weiterhin ungestört mit Telefonica, Telekom & Co. weiterflauschen möchte.

Daher ist nicht mehr viel Zeit, die Abgeordneten im ITRE-Ausschuss vor der wichtigsten Abstimmung am 24. Februar zu kontaktieren. Hierfür haben Bürgerrechtsorganisationen die Kampagnenplattform http://savetheinternet.eu gestartet und noch einmal alle Argumente und Hintergrundinformationen zusammengetragen.

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4 Ergänzungen

    1. Wir verzichten alle auf Smartphones.

      Bahaha! Das kannse deiner Oma erzählen aber nicht den Blödbirnen von heute, die nicht mal mehr einen gescheiten Stuhlgang ohne Twitter und Facebook fellowship hinbekommen. Bahaha!

      Smartphones die keine sind. Always on DRM in Bestform. Bald auch mit DNA und Biometrieabgleich. NWO 4 teh W!N

      Und die Masse wird es fressen. Die werden das hübsch Schlucken wie sie den McDoof und DiabetesKing Mist schlucken. Mainstream Livekonsumierung und Web2.0 Integration bis in die tiefsten Ecken des Haushalts dank Internet of things! Alles mit Android und dem besten Freund des Konsumenten: Google!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.