Funkzellenabfrage in München: Polizei rasterte an einem Tag eine halbe Million Handy-Daten von 70.000 Menschen

Die Polizei München hat in einem Mordfall eine halbe Million Handy-Daten per Funkzellenabfrage erhalten. Das geht aus einer Antwort des bayrischen Innenministers Herrmann auf eine schriftliche Frage hervor. Aus diesem Datenberg hat sie 7.400 Personen herausgerastert, die jetzt zur Polizei müssen – weil ihr Handy in der Nähe des Tatorts war.

Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. CC-BY-SA 3.0 Erwin Krauß

Im Juni haben wir berichtet, dass die Polizei München in einem einzigen Fall mehrere tausend Menschen überprüft hat, weil ihr Handy in der Nähe eines Tatorts war. Die Abendzeitung München titelte damals sogar: 7400 Handynutzer müssen zur Polizei!

Eine halbe Million Handydaten gerastert

Ermittelt wurden diese Personen über die Funkzellenabfrage, also die massenhafte Übermittlung sämtlicher Mobilfunk-Verkehrsdaten aller Funkzellen in einem bestimmten Zeitraum. Leider wollte uns das Polizeipräsidium München keine weiteren Details oder Zahlen nennen. Also hat Katharina Schulze, grüne Landtagsabgeordnete und Sprecherin für Innenpolitik, mal eine schriftliche Frage an die Landesregierung gestellt, deren Antwort jetzt vorliegt und die wir an dieser Stelle veröffentlichen.

Demnach hat die Polizei sämtliche Verkehrsdaten aller Funkzellen, „die hauptsächlich den unmittelbaren Tatortbereich abdecken“ zwischen 0 bis 24 Uhr am 28. Mai 2013 angefragt und erhalten. Hinzu kamen die Daten weiterer Funkzellen des „angenommenen möglichen Fluchtweg des Täters“ zwischen 22 und 24 Uhr. Hervorzuheben ist, dass der erste Beschluss des Amtsgerichts München für den Tatortbereich bereits am nächsten Tag erlassen wurde. Die Erhebung des möglichen Fluchtwegs bedurfte weiterer Ermittlungen, dennoch gab es auch dafür bereits sechs Tage nach der Tat einen Beschluss.

Insgesamt haben die Mobilfunkanbieter der Polizei dann 531.740 Datensätze übermittelt. Davon waren 63.938 Mobilfunkendgeräte betroffen. Wie aussagekräftig diese Metadaten sind, haben wir erst kürzlich wieder von Ton Siedsma vorgeführt bekommen. In weiteren Ermittlungs-Schritten wurden aus diesem Daten-Berg „9.124 Mobilfunkrufnummern von 7495 Anschlussinhabern“ herausgerastert. Und alle diese Personen werden nun einzeln von der Polizei kontrolliert, weil ihr Handy in einem Stadtteil war, wo auch eine Straftat passiert ist.

Statistik nicht erwünscht

Hat die Verbindungs- und Ortsdaten von 70.000 Handys: Polizeipräsidium München. Bild: Rufus46, Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.
Hat die Verbindungs- und Ortsdaten von 70.000 Handys: Polizeipräsidium München. Bild: Rufus46, Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0.

Leider sieht sich Innenminister Joachim Herrmann nicht in der Lage, zu sagen, wie viele Funkzellenabfragen in Bayern insgesamt durchgeführt werden, da diese Zahlen nicht erhoben werden. Dass das sehr wohl möglich ist, wenn man denn nur will, zeigen Zahlen aus Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Aufgrund dieser Zahlen nehmen wir an, dass es in Deutschland um die 50 Funkzellenabfragen gibt – jeden Tag. Nur von Polizeibehörden, ohne Gefahrenabwehr und ohne Geheimdienste. Und komplett ohne Vorratsdatenspeicherung.

„Kein Interesse“ an Benachrichtigung

Hunderttausende Menschen werden also Ziel staatlicher Überwachungsmaßnahmen, aber so gut wie niemand erfährt davon. Auch die Bayrische Landesregierung nimmt an, dass die Betroffenen „kein Interesse an einer Benachrichtigung“ hätten, ohne sie zu fragen. Die übliche Ausrede ist, dass man ja für eine Benachrichtigung erst die Identität des Anschlussinhabers feststellen würde, um einen Brief zu schreiben. Das ist aber unnötig, die Polizei hat ja bereits die Handynummer und könnte einfach mal anrufen.

Aber dass das einfach nicht gewollt ist, bestätigte uns auch ein Sprecher des Polizeipräsidium Münchens: Man will nicht nicht „auf Funkzellenabfragen zu genau eingehen, weil wir nicht auch noch den Letzten darauf hinweisen wollen, sein Handy auszumachen.“ Die Benachrichtigung ist aber gesetzlich vorgeschrieben – und Datenschützer halten die Unterlassung für illegal.

IMSI-Catcher und Stille SMS

Weitere Details offenbart die Anfrage auch zu IMSI-Catchern und Stillen SMS. So gab es letztes Jahr 119 Einsätze falscher Funkzellen und 654.386 Ortungsimpulse per unsichtbarer SMS von Polizeibehörden im Freistaat. Wie oft der Bayrische Verfassungsschutz diese Mittel eingesetzt hat, bleibt unklar. Diese Informationen sind geheim und werden nur dem „Parlamentarische Kontrollgremium“ übermittelt.


Sämtliche Fragen und Antworten gibt’s im vollständigen Dokument, hier die beiden Fragen und Antworten zur Funkzellenabfrage in München:

Katharina Schulze: Bei den Ermittlungen im Mordfall Domenico L. wurden nach Zeitungsberichten 7.400 Handybenutzerinnen und -benutzer mittels Funkzellenabfrage ermittelt. Wann hat das Gericht die Funkzellenabfrage angeordnet?

Joachim Herrmann, Staatsminister des Innern: Bezüglich der Ermittlungen im in der Frage genannten Tötungsdelikt erfolgte zu Beginn der Ermittlungen die Erhebung aller Funkzellendaten, die hauptsächlich den unmittelbaren Tatortbereich abdecken, jedoch in Teilen auch eine darüber hinausgehende Ausbreitung haben. Dies geschah für den Zeitraum des Tattages, Dienstag, 28.05.2013, 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Nach weiteren Ermittlungen wurde in der Folge der angenommene mögliche Fluchtweg des Täters vermessen. Telekommunikationsverkehrsdaten wurden hierfür vom 28.05.2013 von 22:00 Uhr bis 24:00 Uhr erhoben.

Beschlüsse des Amtsgerichts München ergingen für den Tatortbereich am 29.05.2014 und für den angenommenen Fluchtweg des Täters am 03.06.2014.

Katharina Schulze: Wie viele Mobilfunknummern waren unter den Daten und wie viele Verbindungsdaten wurden ermittelt?

Joachim Herrmann, Staatsminister des Innern: Insgesamt konnten 531.740 Datensätze erhoben werden. Diese Daten wurden durch insgesamt 63.938 Mobilfunkendgeräte produziert, die in den abgefragten Funkzellen in den o. g Zeiträumen eingebucht waren.

Aufgrund der großen Datenmenge wurden zeitliche und örtliche Einschränkungen für die Datenauswertung vorgenommen. Diese ergaben 9.124 Mobilfunkrufnummern von 7495 Anschlussinhabern, die in den Funkzellen des unmittelbaren Tatortbereiches eingeloggt waren. Von diesen Mobilfunkendgeräten wurden rund 33.000 Datensätze erhoben.

37 Ergänzungen

  1. Der Artikel vermischt einen konkreten Fall mit der allgemeinen Überwachungsparanoia, die ja nicht unbegründet ist.

    Ihr verlinkt ja den eigenen Artikel „Funkzellenabfrage ist Routinemaßnahme“ und da ist relativ eindeutig von der Verhältnismäßigkeit die Rede.


    Und alle diese Personen werden nun einzeln von der Polizei kontrolliert, weil ihr Handy in einem Stadtteil war, wo auch eine Straftat passiert ist.

    Ja, im Fall einer besonders schweren Straftat ist das nicht unverhältnismäßig.

    1. Von wegen „nicht unverhältnismäßig“:

      Und was mit den Haltern der ganzen PKW in dem Stadtteil? Oder den Besitzern von Fahrrädern? Oder den Inhabern von Monatstickets? Oder den Fahrgästen von Taxis – und natürlich den Taxis selber?

      Übrigens: Verdächtig wären wohl vor ellem diejnigen, welche in dem Stadtteil ihr Handy ausgeschaltet hatten – oder keines besitzen?

      Es wäre wohl am einfachsten, wenn jeder Bewohner und Besucher des Stadteils zur Polizei geht und seine Unschuld beweist – so lässt sich der oder die Täter am sichersten „ermitteln“.

      Natürlich wird „zur Entlastung“ von jedem Bewohner und Besucher eine DNA-Probe genommen.

      1. Es wird dich wahrscheinlich erstaunen, aber die Polizei hat wohl (wenn man der Presse glaubt) einige andere Anstrengungen unternommen und sich nicht einfach nur die Handydaten schicken lassen und sitzt jetzt ratlos da.

        Auch könntest du, wenn du mal die Berichterstattung zur Tat liest, zu der Annahme kommen, das das eine Tat im Affekt war; der Täter hat wahrscheinlich nicht geplant das Handy zu Haus gelassen oder jemand anderes damit in die S-Bahn zum Flughafen geschickt usw.

        Man kann zu der Überwachungsproblematik stehen wie man will – ich stimme vorhaltlos für eine -schriftliche- Aufklärung der Betroffenen – aber im Fall von Mord (und so sieht es ja auch die StPO vor) können Mobilfunkdaten zur Ermittlung hinzugezogen werden.

        Wann denn auch sonst?

  2. Der Flugzeugmodus schützt nicht nur den Akku, sondern auch die Privatsphäre. Für die Unschuldsvermutung ist es ja leider offensichtlich zu spät.

    1. Troll, die seit Jahren in Smartphone verbauten Chips arbeiten so stromreduziert, dass man selbst in ausgeschaltetem Zustand noch Bewgungsprofile auslesen kann… Weshalb das so sein muss, konnten Apple und Co. damals aber weder erklären, noch war man willens das zu ändern…

      1. Das ist Quatsch… ein ausgeschaltetes gerät kann schlichtweg nicht senden.
        Vielleicht hat der Smartfone-Hersteller noch immer was am laufen, obwohl das Gerät aus ist. Aber Aus und Accu raus und garantiert nix sendet mehr. Aber 100pro sendet da nix mehr.

  3. Von den 7.400, die jetzt auf dem Polizeirevier erklären müssen, wo sie wann und warum waren, von denen freuen sich doch sicher 7.380, die bisher „nichts zu verbergen“ haben (hatten) über die freundliche Einladung… ;)
    Wieviele ihren Partner*innen und Bossen zu erklären haben, warum sie zur Polizei müssen, in München waren und ausgerechnet im betroffenen Gebiet, bei oder mit wem, statt in Schule/Firma/Kegelclub/Bielefeld dürfte viel mehr Leuten Kopfschmerzen bereiten. Trost naht: Wer nichts zu verbergen hat, kennt auch keine Kopfschmerzen. Gell?

    1. Vor allem bist du nicht verpflichtet dieser Einladung Folge zu leisten. Aber erfahrungsgemäß ist es eine gute Idee sich sofort einen Strafverteidiger zu suchen, denn weitere Belästigung ist vorprogrammiert.

      1. Wen.. Never talk with the Cops.. eine alte amerikanische Bauernregel. Bitte ernst nehmen . Ausser Name / Adresse nix sagen, Ja kein Wort, auch wenn sie freundlich sind.
        Vielleicht noch dass man mit der tat absolut nichts zu tun hat .

  4. Da wird wohl was verwechselt. Wir sind hier nicht im Tatort! Die Polizei kann einladen wen will. Es muss keiner zur Vernehmung auf der Polizeidirektion erscheinen. Ammenmärchen! Verpflichtend einladen kann nur die Staatsanwaltschaft oder das hohe Gericht.

  5. Mit dieser Unterdrückung kann es nicht mehr weitergehen. Wir sollten daher langsam mal überlegen die Polizeigebäude und die Ämter zu besetzen. Nur noch eine Revolution kann Deutschland vor dem sicheren Untergang retten.

  6. Ist dass denn nachgewiesen, dass die zur Polizei *müssen*?
    Die Polizei kann viel wünschen, hingehen muss man da noch lange nicht, solange ein Gericht einen dazu nicht verdonnert.

    1. Wenn ich das richtig verstanden habe (siehe den verlinkten Zeitungsartikel) kommt die Poilzei bei den Leuten auf einen Besuch vorbei. Die Leute selbst müssen also erstmal nicht aufs Revier.

  7. Einfach maßlos. Einfallslos. 7399 unschuldig Verdächtigte, oder wahrscheinlich sogar 7400, weil der Täter sein Handy längst ausgeschaltet hat. So läuft das wenn der STAat SIcherheit vorgaukelt. Ich bin für mehr Intelligenz und weniger Internet-Aufzeichnung bei der Polizeiarbeit. Leider verstehen unsere Politiker zu wenig von IT und lassen sich von Sicherheitsfanatikern vorführen.

  8. Ich bin ja sonst ganz bei euch was die übliche Paranoia angeht und das man jedem der etwas Macht hat genau auf die Finger sehen sollte. Aber da in diesem Artikel von einem konkreten Mordfall gesprochen wird vermisse ich etwas das unbedingt noch nachgetragen werden sollte: Wurde durch diese Maßnahme der Täterkreis eingeengt? Und, hat man den Täter inzwischen gefasst, verurteilt und den Fall damit aufgeklärt? Das ist immer das gleiche Problem, wenn überwachung nichts bringt, dann lasst es sein. Wenn schon überwacht und kontrolliert wird, dann mit Erfolgskontrolle. Wann kommt euer beitrag dazu? Oder muss ich durch blanke nicht-erwähnung eines solchen annehmen das dieses Verfahren noch anhängig ist, es also nichts gebracht hat?

    1. Im Mai berichtete die Abendzeitung:

      Die Münchner Mordkommission hat einen enormen Aufwand betrieben, um den Täter zu fassen. In der Nachbarschaft wurden Anwohner befragt – auch die, die im Viertel arbeiten. Funkzellen und Handydaten wurden ausgewertet – 7400 Geräte. Fast 15000 Personen wurden erfasst, überprüft und als Tatverdächtige aussortiert. Über 7000 Personen wurden befragt. Ohne Erfolg.

  9. „Aber dass das einfach nicht gewollt ist, bestätigte uns auch ein Sprecher des Polizeipräsidium Münchens: Man will nicht nicht “auf Funkzellenabfragen zu genau eingehen, weil wir nicht auch noch den Letzten darauf hinweisen wollen, sein Handy auszumachen.”“

    Wer unentdeckt eine Straftat begehen will, der schaltet sein Handy/Smartphone NICHT aus. Sondern lässt es irgendwo liegen oder gibt es jemandem anderes mit. Das Ausmachen hinterlässt doch nur selber Spuren(Die Dienste fragen sich dann: „Wieso macht der sein Ding aus?“ bzw. sehen das als „Tatvorbereitung“) und ist eine genauso dämliche „Datenschutzfunktion“ wie der DNT-Header bei HTTP.

    1. wer will, dass die funkzelle „denkt“, man sei nur mal eben im keller, verhindert durch unterbrechen der stromversorgung die netzabmeldung.

      .~.

  10. Es kommt der Tag an dem unsere Mobil-Devices permanent überwacht werden, worauf eine Abschaltung als Verdunklungsgefahr gewertet wird und sofort das SEK in Marsch gesetzt wird.
    Aktuell kann man ja mal versuchen, mit deaktiviertem Handy/Laptop/iWatch in einen Flieger in die USA einzuchecken.

  11. Nicht mehr lange und Ihr bekommt wieder Verhältnisse wo sich keine mehr traut die Polizei anzurufen, weil diese sich als lebensbedrohlicher herausstellen als der eigentliche Kriminelle.

  12. Ich war zufällig mit zwei Freunden an dem Abend in besagter Gegend unterwegs. Wir wurden alle von der Polizei befragt, einer musste sogar auf Revier und wurde zur Abgabe einer Speichelprobe aufgefordert, einfach mal prophylaktisch.

    Der Fall ist wirklich tragisch und ich hoffe wirklich sehr, dass der Täter gefasst und zur Rechenschaft gezogen wird. Allerdings scheinen mir die gewählten Mittel zur Aufklärung weder verhältnismäßig noch besonders effektiv. Immerhin ist nach fast 1 1/2 Jahren noch immer noch kein zählbares Ermittlungsergebnis zu verzeichnen.

    1. Auffordern heißt auch hier nur bitten. Ohne gerichtlichen Beschluss ist alles freiwillig. Einziges Problem sie könnten dich vorläufig festnehmen. Dafür braucht es aber einen dringenden Tatverdacht.

    2. Hast du oder eine*r deiner Freund*innen schon mal überlegt, die Polizei München zu verklagen (müssen Geschädigte machen), um nachträglich zu erwirken, dass sie dich über die Maßnahme per SMS informieren? Den Rechtsstreit könntet ihr öffentlichkeitswirksam und crowdgefunded durchziehen. Ich denke, die Resonanz wird so groß sein, dass man das locker bis in höchste Gerichte durchziehen kann. Dann hat man einen Präzedenzfall und für ein für alle mal Ruhe.

  13. „Aus diesem Datenberg hat sie 7.400 Personen herausgerastert, die jetzt zur Polizei müssen…“

    „Müssen“ müssen sie natürlich nicht.

  14. Vor etwas über 25Jahren hätte man in der gesamten, damaligen BRD und insbesondere in Bayern, diese Stasi-Methoden lauthals angeprangert -insbesondere in Bayern! Hat das eigene System gewonnen, bedient man sich zum Machterhalt der gleichen Methoden…. Freiheit, was ist aus Dir geworden???

  15. Sehr geehrter Herr Meister,
    das mit der Unterrichtung und dem Datenschutz ist durchaus ein zweischneidiges Schwert: das mit dem einfach anrufen ist keine gute Idee, denn ich weiß ja nicht wenn ich am anderen Ende habe, wenn ich einfach eine Nummer anrufe. Und den Anschlussinhaber zu benachrichtigen ist für den Betroffenen in einigen Fällen auch suboptimal: wollen Sie das ihr Chef erfährt, dass Sie, während sie eigentlich noch für ihn in Freising sein sollten bereits mit den Geschäftshandy in der Tasche auf dem Marienplatz waren? Oder fänden Sie es lustig, wenn Ihre Frau, auf deren Namen die Mobilfunkkarte läuft erfährt, dass Sie im Rotlichtviertel waren, während Sie eigentlich an einem Geschäftsessen teilnehmen sollten?
    Und jetzt fragen Sie mal die Inhaber der fast 64.000 Endgeräte die betroffen waren, wie sie darüber denken. VG Katharina

    1. Um die Details geht es doch gar nicht, sondern darum der Bevölkerung mal vor Augen zu führen, wie oft die Polizei solche Mittel einsetzt und wie oft man selbst davon betroffen ist. Eine einfache Benachrichtigung reicht aus:
      „Sehr geehrter Anschlussinhaber der Mobilfunknummer 12345, am 11.09.2014 um 08:00Uhr hat die Polizei im Rahmen einer Ermittlung eine Funkzellenabfrage im Großraum München durchgeführt. Ihr Mobiltelefon wurde als Teil dieser Abfrage erfasst und die erhobenen Daten (Standort, angefallende Metadaten und was weiß ich noch was) ihres Gerätes wurden ausgewertet. Funkzellenabfragen sind gesetzlich gedeckt durch §X.X, die Funkzellenabfrage wurden richterlich genehmigt. Ihre Daten werden nach Abschluss der Ermittlungen wieder gelöscht (oder wann auch immer die Polizei sie löschen muss). Mit freundlichen Grüßen Polizeipräsidium München“

      Nur mal so spontan, geht auch sicher noch im besseren Beamtendeutsch ;-) Vlt hab ich auch eine wichtige Info vergessen. Von mir aus könnte sowas sogar als SMS rausgehen (wobei man schon sicher sein muss, dass es wirklich von der Polizei kommt was bei ner SMS schwierig werden dürfte). Zur Not kann man den Ort auch komplett weglassen. Details zum Ermittlungsverfahren wird man in den meisten Fällen eh nicht bekommen.

  16. Die einzige praktische Gegenwehr ist, das Handy nur dann anzuschalten, wenn man es braucht. Ich habe beispielsweise keine Freisprecheinrichtung im Auto und möchte dort auch nicht telefonieren. Also schalte ich mein Handy aus oder in den Flugmodus, bevor ich mich in mein Auto setze. Möchte der Staat also etwas herausfinden, ist er für die Dauer meiner Fahrt blind. Er wird auch nicht mehr rekonstruieren können, wo ich langefahren bin.

    Und ich bin sicher, viele Menschen brauchen ihr Handy nur eine sehr kurze Zeit am Tag. Meist liegt oder fährt es ungenutzt rum. Hier hilft dann konsequentes Abschalten. Akku spart es nebenbei auch noch.

  17. Klasse Sache liebe Polizei! Da lass ich bei meinem nächsten Verbrechen (Scherz) doch einfach mein Handy in einer anderen Funkzelle und ich hab ein schönes Alibi.

  18. aus dem privaten Umfeld haben 50% ein gefakten Anschlußinhaber auf den Hund Fips, den lieben Nachbarn, oder gleich aktiviert gekauft, … wer heutzutage noch mit seinen echten Daten im Handy rumrennt ist doch irre. … Oder vielleicht habe ich einfach nur das falsche Umfeld (Hartz4) … Es werden also sicher mindestens 3000 falsche Anschlußinhaber in Verdacht geraten, entdeckt, und diese Pripaidkarten samt Guthaben deaktiviert … Bringt „denen“ also schon was solche Aktionen …

    1. Ja, hab ich auch gemacht. Als Willi der Rentner starb, hatten wir mit seinem Ausweis den er in der Kneipe liegen hatte , einen 30 Jahre jüngeren Herrn zum Handy anmelden geschickt. Kollege macht haushaltsentrümpelung.. Hier auch.. fand Ausweis.. .. anderer hat Ungarischen Bauarbeiter bezahlt zum Handy anmelden und nun hat er ein Ungarisches Wohnsitz für Vodafone ..hahaha . In dem Drecksland darfst du nie deine e-mail hosten und nie auf deinen namen anmelden , nie das Auto auf dich anmelden. man muss lernen seine ID zu verschleiern. Auch hier jetzt bin ich mit VPN drinne . es geht alles nur noch anonym

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