Freihandelsabkommen contra Datenschutz? – Untersuchung von Thilo Weichert

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Thilo Weichert, der noch amtierende Datenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein, hat eine Analyse zu den Auswirkungen des geplanten transatlantischen Freihandelsabkommens TTIP auf den Datenschutz veröffentlicht. Dabei kommt er zum wenig überraschenden Ergebnis, dass ein mit Deutschland und Europa vereinbares Datenschutzniveau bei der Datenverarbeitung persönlicher Daten in den USA nicht gesichert werden kann, solange die USA nicht das Grundrecht auf Privatsphäre aller Menschen anerkennen, seien es US-Personen oder nicht:

Entweder die USA erkennen den europäischen digitalen Grundrechtsschutz an, oder es kann insofern keinen transatlantischen Freihandel geben.

Er gibt zu bedenken, dass eine gleichzeitige Verhandlung von TTIP und der EU-Datenschutzgrundverordnung kontraproduktiv sei und die Gefahr bestehe, „dass wegen der Meinungsverschiedenheiten bzgl. des Datenschutzes im Verhältnis zwischen den USA und Europa die Verabschiedung der Grundverordnung verzögert oder gar verhindert wird.“ Statt US-Unternehmen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Deutschland und Europa leichter zu machen, sollte man laut Weichert die Durchsetzung angemessenen Datenschutzrechts stärken, damit US-Firmen ihre Geschäftspraktiken anpassen müssen, um weiterhin Marktchancen zu haben. Eine Selbstzertifizierung, wie durch Safe Harbor vorgesehen, habe sich in der Vergangenheit als wenig wirksam herausgestellt, da es grundlegend an Datenschutzregelungen in den USA mangele:

Anders als das europäische, kennt das US-amerikanische Recht keinen konsistenten Datenschutz. So ist ein Grundrecht auf Datenschutz von der herrschenden Meinung in Politik, Rechtsprechung und Literatur nicht anerkannt. Unabhängig davon ist auch keine Grundrechtsbindung von Privaten anerkannt. Dies hat zur Folge, dass fundamentale Datenschutz-Grundsätze in den USA nicht oder nur begrenzt durchgesetzt werden können:

  • Datenerhebung beim Betroffenen
  • Zweckbindung
  • Gesetzesvorbehalt im öffentlichen wie im nicht-öffentlichen Bereich
  • Auskunftsanspruch sowie weitere Betroffenenrechte inkl. Rechtsschutz
  • unabhängige Kontrolle

Generell muss festgestellt werden, dass das Datenschutzniveau in den USA nicht ansatzweise den deutschen und europäischen verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und daher ein berechtigtes Handelshemmnis darstellen kann.

Das Problem an TTIP wie an anderen Abkommen seiner Art ist, dass seitens der Zivilgesellschaft nur wenig Einsicht geschweigedenn Einfluss auf die Verhandlungen genommen werden kann, denn diese laufen in beispielloser Weise intransparent ab. Man erfährt nichts über Verhandlungsstand oder Entwürfe der Papiere. Eines weiß man jedoch: Die Liste derjenigen, mit denen die EU-Kommission Lobby-Gespräche führt, ist lang und enthält eine Aufzählung großer IT- und Telekommunikationskonzerne. Und deren Interesse an datenschutzfreundlicher Ausgestaltung von Wirtschaftsprozessen ist bekanntermaßen nicht besonders ausgeprägt.

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4 Ergänzungen

  1. dank der Partei der – Piraten – wird einer der wenigen brauchbaren Datenschutzbeauftragten, seinen Posten räumen müssen.
    „Danke“ dafür ….

    1. also hälst du es für entsprechend besser, dass man sich um Gesetz herum mogelt oder diese entsprechend anpasst, wenn sie einen nicht mehr in den Kram passt? (z.B. dass Richter auch am BVerfG wieder gewählt werden können)
      Ja TW ist brauchbar, er hat aber auch komische Sachen geäußert, die überhaupt nicht passten.

      Es hat eine Stimme gefehlt: das kannst du genauso auch den anderen zuschreiben…

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