EU-Kommission startet #TTIP – (In-)Transparenzoffensive

Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung Stellung zu der ARD-Dokumentation “Der große Deal – Geheimakte Freihandelsabkommen”. Dabei versucht man den üblichen Spin und heuchelt Transparenz. Ganz lustig ist die Begründung, wie transparent man doch sei, weil man würde vieles veröffentlichen und daher sei die Darstellung der ARD-Journalisten falsch. Nur die wichtigen Papiere, die erklären, was Verhandlungsstand ist, könne man leider nicht veröffentlichen. Wegen Datenschutz. Und die USA sind schuld, da kann man leider nichts machen. Auf die Ausrede muss man erstmal kommen.

Die Verbreitung von US-Papieren unterliegt nach Datenschutzregeln der Zustimmung des Autors, d.h. der US-Regierung. Ebenso gilt das für konsolidierte Texte, die EU- und US-Vorschläge kombinieren. Die US-Regierung hat sich bereit erklärt, dass die Kommission ihre Papiere und konsolidierte Texte im Leseraum Abgeordneten des Europäischen Parlaments und Vertretern der Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt. Handelskommissar Karel De Gucht hat wiederholt den US-Handelsbeauftragten Michael Froman gebeten, die Einsichtsmöglichkeiten zu verbessern. Wer die Kommission hier der Geheimhaltung bezichtigt, übersieht also den rechtlichen Rahmen, in denen Papiere eines Verhandlungspartners weitergegeben werden dürfen. Die Beschränkungen des Leseraums bestehen nicht für alle Verhandlungsdokumente allgemein, sondern eben nur für US-Dokumente und konsolidierte Texte, die auch US-Positionen widergeben.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

9 Ergänzungen

  1. Die Amis sind so geil. „Wir geben nen Dreck auf euren Datenschutz und hören euch alle umfassend ab. Aber was wir mit eurer Regierung verhandeln, was euer aller Leben maßgeblich beeinflussen wird, fällt eindeutig unter den Datenschutz!! Da dürft ihr nichts von wissen!“

  2. „Die Verbreitung von US-Papieren unterliegt nach Datenschutzregeln der Zustimmung des Autors, d.h. der US-Regierung.“

    Das heißt dann also, dass die EU an den Texten nicht einmal mitschreibt? Wie albern ist das eigentlich?

    Und wenn wir mal so tun, als wäre die „Datenschutz“-Ausrede wahr, dann erlaube ich mir einen Vorschlag: Entweder die USA gibt die Erlaubnis oder die Verhandlungen werden abgebrochen.

    1. Nein, wenn beide daran mitschreiben, ist es ja ein konsolidierter Text – Aber der unterliegt dann auch dem „Datenschutz“, weil die USA ja Mitautor sind.

      1. In dem Fall fällt aber die Ausrede weg, denn dann hätte das von Anfang an ausgemacht werden müssen. Wenn jetzt also die Erlaubnis fehlt, dann ist das von Anfang ein Versäumnis der EU-Komission und nichts, was man auf die USA abwälzen könnte. Denn die handeln legitimerweise in ihrem eigenen Interesse, die EU hätte aber überhaupt gar nicht erst über einen Vertrag verhandeln dürfen, wenn sie dessen Inhalt ihrer Bevölkerung nicht frei zur Verfügung stellen kann.

  3. Genau diese (nun also angeblich von den Amis vorgegebenen) Rahmenbedingungen wurden ja in der gestrigen Dokumentation kritisiert. Erst müssen die Rahmenbedingungen geändert und echte Transparenz geschaffen werden. Zusammenfassungen und Entwürfe müssen für alle EU- und USA-Bürger im Internet bereitgestellt werden. Dann kann man endlich auch fundiert über die Inhalte reden…

  4. Da springt einem aus dem Zitat ja förmlich entgegen, wie die EU-Kommission vor den USA buckelt. Und wenn selbst mir das auffällt, will das was heißen. Ich erkenne rhetorisch sonst nicht viel.

  5. Es gibt auch noch die Verpflichtungen der EU Kommission aus den Europäischen Verträgen:

    Artikel 15(1) AEUV

    (1) Um eine verantwortungsvolle Verwaltung zu fördern und die Beteiligung der Zivilgesellschaft sicherzustellen, handeln die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union unter weitestgehender Beachtung des Grundsatzes der Offenheit.

    Englisch an der Stelle klarer: „as openly as possible“.

    Aus den EU Verträgen ergibt sich keine Rechtsgrundlage für die EU Kommission Geheimhaltungsvereinbarungen mit Drittstaaten zu schliessen. Wenn andere Staaten nicht eine Verhandlungsführung in Übereinstimmung mit den Verträgen akzeptieren, dürfen solche Verhandlungen halt gar nicht erst stattfinden.

    Es wäre interessant, ob und wie die Mitgliedstaaten die EU Kommission dazu mandatiert haben Geheimhaltungsvereinbarungen zu schliessen.

  6. Haben die da Datenschutz und Copyright verwechselt?
    Gilt Datenschutz überhaupt für Papiere oder Regierungen?

    abgesehen davon, nur der Vollständigkeit halber, zum Thema:

    „Wer die Kommission hier der Geheimhaltung bezichtigt, übersieht also den rechtlichen Rahmen, in denen Papiere eines Verhandlungspartners weitergegeben werden dürfen.“

    Der Grund für die Geheimhaltung ist doch unerheblich. Wenn das geheimgehalten werden muss, warum auch immer, dann kann man das halt nicht machen. Ist doch ganz einfach. Wenn die Papiere nicht öffentlich eingesehen werden dürfen, dann ignoriert man die halt komplett. Das würde mir gefallen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.