„Die freie Gesellschaft braucht Individualität, und souveräne Menschen brauchen Privatsphäre.“

Unser Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat heute im Rahmen des Safer Internet Day seine Datenschutz-Einführungsrede gehalten. Medial wird vor allem über ein neues Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzorganisationen berichtet, dessen Gesetzentwurf Maas für April angekündigt hat. Seine Redenschreiber haben Maas einige kluge Dinge zu Überwachung und Privatsphäre reingeschrieben, aber nur wenige konkrete Forderungen und Ankündigungen. Vor allem fehlte aber ein Punkt.

In der Analyse klingt das dann so:

All dies gefährdet die Privatsphäre in bisher nie gekannter Weise, und die Quellen dieser Gefahren sind vielfältig.

Wenn fremde Nachrichtendienste – ich nenne jetzt mal keine Namen – ohne rechtliche Grenzen millionenfach elektronische Daten abgreifen, um herauszufinden, wer mit wem kommuniziert und welche Internetseiten jemand besucht – dann ist die Privatsphäre in Gefahr.
Wenn Kriminelle | E-Mail-Adressen und Passwörter stehlen und fremde Identitäten missbrauchen – dann ist die Privatsphäre in Gefahr.
Wenn Unternehmer die Daten ihrer Nutzer ungefragt ausbeuten, wenn Vorlieben ermittelt und Verhalten vorhersehbar gemacht wird, wenn wir zum gläsernen Kunden und unsere Daten zur Ware werden und wenn der Chef eines Internetdienstes verlautbart, er will nicht nur wissen, wo wir sind und was wir machen, sondern er will wissen was wir denken – dann ist die Privatsphäre in Gefahr.

Big Data und Profiling, Tracking und das Internet der Dinge – all dies schafft enorme Gefahren für die Privatsphäre und deshalb war es richtig, dass wir deren Schutz heute zum Thema dieser Konferenz gemacht haben.

Aber wie man die Privatsphäre nun konkret von staatlicher Seite schützen kann, blieb etwas im Nebel hängen. Eine prominente Rolle spielte das angekündigte Gesetz über Unterlassungsklagen:

Auf nationaler Ebene werden wir das Gesetz über Unterlassungsklagen ändern. Künftig bekommen Verbraucherorganisationen das Recht, bei Verstößen gegen den Datenschutz, Klage zu erheben. Wenn ein Anbieter die Daten seiner Kunden missbraucht, wenn er sie unzulässig nutzt oder gar weiterverkauft, dann ist das für den einzelnen Verbraucher zwar ärgerlich, aber nur wenige nehmen bisher die Mühe und die Kosten auf sich, dagegen zu klagen. In solchen Situationen brauchen die Internetnutzer einen starken Anwalt ihrer Interessen und das sind die Verbraucherorganisationen. Sie sollen künftig das Recht haben, Klage zu erheben. Bis Ende April wird mein Ministerium dazu einen Referentenentwurf vorlegen. Diejenigen, die den Datenschutz und die Privatsphäre ihrer Kunden verletzen, können dann nicht länger darauf hoffen, einfach davonzukommen. Mit dem neuen Verbandsklagerecht stellen wir sicher, dass die Regeln des Datenschutzes nicht nur auf dem Papier stehen, sondern auch eingehalten werden.

Das ist sicherlich sinnvoll, aber letztendlich lassen wir uns mal überraschen, wie sich global agierende Unternehmen davon beeindruckt fühlen, die ihre EU-Niederlassung nicht in Deutschland haben. Aber das kann doch noch nicht alles sein!

Auf die Wunschliste von Maas kommen noch Forderungen im Rahmen der EU-Datenschutzreform, die möglicherweise auf die lange Bank geschoben wird und wo die Bundesregierung eine Mitschuld trägt. Aber das wollen wir mal nicht dem neuen Bundesjustiz- und Verbraucherministerium anhängen. Im Rahmen der Datenschutzreform wünscht sich Maas:

Wir brauchen klare rechtliche Grenzen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen,
wir sollten die Anbieter von online-Diensten zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen verpflichten. Es ist nicht in Ordnung, dass in Sozialen Netzwerken die größtmögliche Verbreitung von Postings der Normalfall und der Datenschutz nur die Ausnahme ist. Dieses Verhältnis wollen wir umkehren.
Außerdem sollten Daten so früh wie möglich anonymisiert und pseudonymisiert werden. Hier bieten sich große Chancen für den Datenschutz, denn gegen Big Data mit anonymen Daten bestehen viel weniger Bedenken.

Müsste man mal. Wir wünschen viel Erfolg. Das wars dann leider auch mit konkreten Forderungen. Am Ende der Rede wünschte sich Maas nochmal „Ideen und die Kreativität von vielen“:

Die freie Gesellschaft braucht Individualität, und souveräne Menschen brauchen Privatsphäre. Das haben die Revoluzzer von ’68 erkannt, und das gilt auch für die digitale Revolution unserer Zeit. Heute ist es mit dem bloßen Einhängen der Türen nicht mehr getan, heute sind die Herausforderungen ungleich größer. Es geht darum, die Souveränität des Verbrauchers über seine persönlichen Daten im Netz zu sichern. Wie das gelingen kann, dafür brauchen wir die Ideen und die Kreativität von vielen.

Kann man so sagen. Am Ende einer solchen Rede fehlt allerdings eine konsequente Forderung: Weg mit der Vorratsdatenspeicherung, um die Privatsphäre und die Souveränität der Bürger zu schützen.

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6 Ergänzungen

  1. Tja das VDS, Netzsperren, Überwachung an sich, Geheimdienste (zu guten Teilen) abgeschafft gehören sind halt keine kreativen Ideen.

    Nein, die Abschaffung der Unschuldsvermutung, das treten von Menschenrechten mit den Füßen, das ist kreativ.

    Das sind mir die schlimmsten die solche Reden halten. Es gab genügend Erklärungen was Falsch läuft. Vorschläge was sich ändern muss. Und diese Pappnase stellt sich jetzt hin und sagt wir brauchen Ideen. Da bekomme ich echt Gewaltfantasien. Auch wenn ich es von Politikern eigentlich mehr als gewöhnt sein sollte.

    1. Das aus dem Munde von jemanden, der an einem Gesetzentwurf zur Speicherung der Daten *aller* Anwohner zur gelegentlichen Überprüfung durch den Staat arbeiten lässt.

      „Niemand hat vor, eine Mauer zu errichten.“

    1. Solche Leute stehen in einer Reihe mit den Sicherheitsesoterikern. Wir brauchen mehr treffende Benennungen für solche Schwätzer ;-)

  2. Das Wort Privatsphäre ist nur noch eine WORTHÜLSE ohne Bedeutung, die ausschließlich zur Beruhigung des Volkes dient – PUNKT!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.