Debatte zum NSA-Untersuchungsausschuss heute im Bundestag: Kritische Punkte

Heute Nachmittag steht im Bundestag ein netzpolitisch spannendes Programm auf der Tagesordnung. Zuerst geht es um die Einsetzung des Ausschusses Internet und Digitale Agenda, danach wird über die Anträge zur Einsetzung des NSA-Untersuchungsausschusses debattiert. Der erste Punkt dürfte in Hinblick auf die Entscheidung wenige Überraschungen bringen, denn der Antrag kommt von allen vier Parteien gemeinsam. Beim NSA-Untersuchungsausschuss gibt es jedoch gesonderte Anträge, einen von Union und SPD und einen der Oppositionsparteien BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE.

Die inhaltlichen Unterschiede in den Anträgen beziehen sich nicht auf die Einsetzung des Ausschusses an sich, sondern auf die Themen, die der Ausschuss bearbeiten und aufklären soll. Die Setzung dieser Punkte entscheidet darüber, wie wirksam der Ausschuss sein kann und ob unliebsame Punkte eventuell umschifft werden könnten.

Schaut man sich den Abstimmungsentwurf der Regierungsseite an, fällt eine auffällige Aussparung der eigenen Geheimdienste auf. Die Fragen beziehen sich überwiegend explizit auf NSA und GCHQ. Indirekt ist der BND natürlich mit „staatliche Stellen des Bundes“ referenziert, aber das schließt keine Vertreter oder externe Auftragnehmer mit ein. Das könnte bei manchen Fragen durchaus einen Unterschied machen, wie etwa dieser:

Waren deutsche staatliche Stellen des Bundes an der Entwicklung bzw. technischen Umsetzung derartiger Programme [Überwachungsprogramme] dieser ausländischen Dienste in irgendeiner Form beteiligt?

Es fällt zu großen Teilen unter den Tisch, welche Operationen der BND für sich selbst durchführt und welche Daten er von anderen entgegennimmt. Das legt auch die Auslassung von Abkommen deutscher Stellen mit Geheimdiensten anderer Staaten nahe, die nicht die USA oder Großbritannien sind, obwohl auch dort stellenweise eine enge Zusammenarbeit angenommen werden kann, beispielsweise Frankreich oder Schweden. Bei der Aufdeckung der Five und Nine-Eyes-Zusammenschlüsse wurde das bereits mehr als deutlich. Durch einen „Ring“-Tausch tauschen die Sicherheitsbehörden mehrerer verbündeter Länder in diesen Zirkeln Informationen untereinander aus, die sie selbst nicht aktiv ermitteln dürften. Es fällt auch vollkommen aus der Betrachtung, welche Daten der BND anderen, auch den USA und Großbritannien liefern könnte, da immer nur von Daten die Rede ist, die von NSA und GCHQ gesammelt werden.

Die Regierungsfraktion klammert in ihrem Entwurf ebenso die Kontrolle der eigenen Geheimdienste aus. Es soll lediglich geprüft werden, wie man verhindern könne, „dass nicht alles, was technisch möglich ist, auch zur Anwendung gelangt“ und „dass Informationen, die aus der Erfassung von elektronischen Kommunikationsvorgängen oder deren Inhalten durch ausländische Nachrichtendienste stammen, an inländische, nicht zur Entgegennahme dieser Information berechtigte Behörden weitergegeben werden“. Von einer konkreten notwendigen Reform der Geheimdienstkontrolle ist keine Rede, und das obwohl diese bereits seit längerem als wirkungslos angemahnt wird, wie etwa vom Ex-Datenschutzbeautragten Peter Schaar.

Auch die Begriffswahl der Regierungsseite gibt an manchen Stellen Anlass zu Fragen: Als Aufklärungsgegenstand wird “ die massenhafte Erfassung von Daten über Kommunikationsvorgänge (einschließlich Meta- und Standortdaten) und deren Inhalte“ genannt. Die Begriffe Metadaten und Standortdaten sind zwar in der medialen Diskussion immer wieder benutzt worden, sie sind aber nicht durch eine rechtliche Definition untermauert. Eine eindeutigere Benennung fände sich in §3 der Telekommunikationsgesetzes, wo nicht von Meta-, sondern von Verkehrsdaten die Rede ist. Solch eine Uneindeutigkeit könnte Auslegungsspielräume über die genaue Art der gesammelten Daten eröffnen.

Spannend wird überdies, welche Mitgliederzahl der Ausschuss wirklich haben wird. In dieser Frage besteht noch kein Konsens zwischen den zwei Antragsparteien. Die Regierungsfraktion plant, den Ausschuss mit nur acht Mitgliedern (und der gleichen Anzahl Stellvertreter) einzusetzen, das hätte aber zur Folge, dass die Opposition kein Quorum von 25% erreichen könnte. Minderheitsentscheidungen und damit ein wichtiges Handlungswerkzeug blieben ihr verwehrt.

In der Gesamtheit fällt auf, dass der Oppositionsantrag einen deutlichen Fokus auf die Faktenaufklärung legt, wohingegen CDU/CSU und SPD die rechtlich-theoretische Diskussion in den Mittelpunkt rücken. Etwa zu klären, welche Maßnahmen denn getroffen hätten werden müssen oder in Zukunft getroffen werden sollten, um Bürger, öffentliche Vertreter und Unternehmen vor unrechtmäßiger Überwachung durch britische und amerikanische Geheimdienste zu schützen. Besonders springt Frage I.3 ins Auge:

Welche im Untersuchungszeitraum geltenden Abkommen und Vereinbarungen mit den ehemaligen Westalliierten könnten eventuell als rechtliche Grundlage für derartige Maßnahmen [Überwachung] dienen?

Die designierte Suche nach solchen Rechtfertigungen klingt eher nach Relativierungsbemühungen denn nach ernsthaftem Aufklärungswillen. Die heutige Debatte wird daher ausschlaggebend für die Wirksamkeit des Ausschusses sein und die Möglichkeiten begründen, die der Opposition bleiben werden, um die Aufdeckung eventuell unliebsamer Fakten zu ermöglichen.

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5 Ergänzungen

  1. Aufklärungswillen?

    Nein, da zeigt uns die Große Koalition unter Angela Merkel eher den ausgestreckten Mittelfinger:

    https://wagnisdemokratie.wordpress.com/

    Das unterwürfige Vasallentum hat ja gestern schon im EU-Parlaments-Ausschuss prima gefunzt. Dank der Politiker der Konservativen, der Sozialdemokraten und der Sozialisten wurde der Antrag auf Sicherheit für Snowden (gestellt von Linken, Grünen und Liberalen) abgelehnt.

    Die Schlacht um die Ausdeutung des NSA-Skandals hat gerade erst begonnen.

    1. “ Der Bundestag soll einen ständigen Internetausschuss erhalten. Am Donnerstag, 13. Februar 2014, entscheiden die Parlamentarier im Anschluss an die um 16.05 Uhr beginnende 45-minütige Debatte über einen interfraktionellen Antrag zur Einsetzung des Ausschusses „Digitale Agenda“ (18/482)(…)“ Hab den Link im Beitrag überlesen, sorry.

  2. Ihr glaubt doch wohl nicht tatsächlich noch, das in diesem Land irgendetwas aufgeklärt werden wird?
    Ich betone es nochmal, keine der herrschenden Institutionen sind an Aufklärungen irgendeiner Art interessiert.
    Auf parlamentarischer Ebene wird sich nichts zum Guten entwickeln.
    Wir brauchen eine waschechte Revolution.
    Sie birgt zumindest wenn auch verschwindend geringe Möglichkeit einer Veränderung der Machtverhältnisse und ist m.E. dringend vonnöten!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.