CC gegen CC: Auftragskomponisten gegen Creative Commons in der ARD [Update]

Wenn es eine Konstante in der deutschen Urheberrechtsdebatte gibt, dann sind es offene Briefe. Das jüngste Exemplar steuert jetzt der CC Composers Club e. V., Berufsverband der Auftragskomponisten in Deutschland bei, in dem den ersten vorsichtigen Schritten des öffentlich-rechtlichen Runfunks in Richtung Creative Commons (CC) mit einem Rundumschlag in epischer Länge begegnet wird.

Anlass für den „Offenen Brief an die Intendanten der ARD-Sender“ des Composers Clubs war die Veröffentlichung eines internen Berichts (PDF) der Arbeitsgruppe Creative Commons in der ARD, die ich für irights.info besprechen durfte. Dieser Bericht leitet die Forderung nach einer verstärkten Nutzung von CC-Lizenzen unmittelbar aus dem öffentlich-rechtlichen Auftrag der ARD ab und setzt sich in differenzierter Art und Weise mit Potentialen und Herausforderungen auseinander. Die Handlungsempfehlungen des Berichts sind sehr zurückhaltend und laufen darauf hinaus, dass die Redaktionen prüfen sollen, welche ihrer Inhalte unkompliziert unter einer CC-Lizenz veröffentlicht werden könnten bzw. wie das in Zukunft erleichtert werden könnte.

Mit seinem offenen Brief schlägt der Auftragskomponistenverband deshalb jetzt Alarm, kritisiert die mit Creative Commons partiell mögliche Umgehung von Depublizierungspflichten und warnt davor, „die Creative-Commons-Lizenzierung als Standard für die Verwendung von zu lizenzierendem (nicht intern hergestelltem) Material sowie von Auftragswerken“ zu verwenden, was „nicht nur schädlich für die Urheber“ sei, sondern würde „auch die Legitimation der öffentlich-rechtlichen Sender gefährden, da sie zu einer lizenzbedingten Verengung des Repertoires sowie des Pools an zur Verfügung stehenden Autoren führen würde.“ Das Problem ist nur, dass sich diese Forderung nirgends in dem ARD-Papier findet.

In der Folge listet der Brief offensichtlich ungekürzt die Ergebnisse eines Brainstormings zum Thema warum Creative Commons böse ist. Demnach arbeiteten die „öffentlich-rechtlichen Sender […] letztlich an ihrer eigenen Abschaffung, wenn sie primär auf kommerzielle Fremdplattformen (Youtube, Facebook etc.) für die digitale Verbreitung ihrer Inhalte“ setzen. Gleich im nächsten Punkt wird dann aber betont, dass die im Bericht empfohlene, restriktive CC-Lizenz gar nicht mit diesen Plattformen kompatibel wäre (was einerseits widersprüchlich und andererseits juristisch keineswegs eindeutig ist.)

Die VerfasserInnen des Briefs wittern „das Ziel eines Vergütungs-Dumpings bei Kreativschaffenden“, befürchten eine „enorme“ Förderung von „Drittanbieter-Plattformen sowie Suchdienste, die zur Monopolisierung und globalen Machtausweitung neigen“ (wer damit wohl gemeint sein könnte?) und fordern, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk „nicht verführt oder gezwungen sein [sollte], sich durch Lizenzrestriktionen zu beschränken“ (wer verführt oder zwingt hier? Oder ist damit der zwanglose Zwang des besseren Arguments gemeint?).

In dem Brief finden sich aber auch plumpe Unwahrheiten wie die folgende:

Das deutsche Urheberrecht sieht gemäß §32 eine angemessene Vergütung der Urheber für die Nutzung ihrer Werke vor. Creative Commons ist damit nicht kompatibel und somit nicht rechtssicher. Selbst wenn die Sender ihrerseits angemessene Nutzungsvergütungen weiterhin zahlten, würden Urheber um wichtige Erlöse aus Drittverwertungen beschnitten.

Dass Creative Commons mit einer „angemessenen Vergütung“ nicht kompatibel ist, ist einfach falsch. Die Angemessenheit ist im Einzelfall zu beurteilen. Warum sollte es nicht möglich sein, die Einräumung von Nutzungsrechten im Rahmen von Creative Commons angemessen zu vergüten? Inwieweit Erlöse aus Drittverwertungen beschnitten werden, hängt einerseits vom konkreten Werk und andererseits von der Vertragsgestaltung ab. Wieder eine völlig andere Frage ist die ebenfalls angesprochene Nutzung von Creative Commons durch öffentlich-rechtliche Sender selbst (vgl. dazu: „Urteil des LG Köln zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk“).

Nicht fehlen dürfen in dem Brief natürlich auch Warnungen vor dem „bürokratisch aufwändige[n] Handling der Lizenzen“ sowie davor, dass Creative Commons „zu Lasten der Qualität“ ginge. Schön auch juristisch völlig unfundierte Passagen wie jene, dass „Creative Commons Lizenzen aus all den genannten Gründen im vielfältigen Sendealltag niemals rechtssicher sind“.

Den Abschluss des Briefs bildet schließlich das klassische Argument von Urheberrechtshardlinern: wer nicht unserer Meinung ist, den haben bestimmt „Internet-Konzerne“ gekauft. Genau mit solchen Vorwürfen wird irights.info konfrontiert, wo der Bericht der ARD-Arbeitsgruppe erstmals veröffentlicht wurde:

Es ist hinreichend bekannt, dass iRights.info auf breiter Front Lobbyarbeit für Creative Commons und somit die Profiteure dieses Lizenzmodells in der Netzwirtschaft leistet, jedoch bleibt dabei weitgehend intransparent, wer die Geldgeber hinter der Plattform sind. Es besteht der Verdacht, dass hier im Namen einer verbraucherorientierten Einflussnahme auf die Politik (entsprechend dem im ARD-Papier genannten „Public Value“) letztlich Lobbyarbeit der Internet-Konzerne stattfindet und daher die Creative-Commons-Lizenzierung von Inhalten entsprechend der Maßgaben von Internetkonzernen als vermeintlich beste Lösung des öffentlich-rechtlichen Dilemmas propagiert wird.

Wer für Verbraucherinteressen im Internet eintritt macht dieser Logik zu Folge also „Lobbyarbeit der Internet-Konzerne“. Ich vermute einmal, das Creative-Commons-lizenzierte Angebot des Internet-Konzerns Wikimedia Foundation ist auf den Rechnern des Composers Club gesperrt bzw. wird tunlichst gemieden.

Fazit

In einem Punkt haben die Briefschreiber des Composers Club Recht: CC-Lizenzen dürfen nicht zu Vergütungs-Dumping genutzt werden. Statt diesbezüglich eine Klarstellung einzufordern, ergeht sich das Schreiben aber in einer endlosen Liste an Halb- und Unwahrheiten. Wie sonst auch von Seiten der Urheberrechtslobby wird mit Vorliebe gegen Forderungen argumentiert, die niemand erhoben hat.

Funfact: Der CC e. V. wurde laut Wikipedia 1989 als Commercial Composers Club (CCC) e. V. gegründet. Irgendwie haben die kein Glück mit ihren Abkürzungen.

[Update, 07.11.2014]

Inzwischen hat der Composers Club zumindest hinsichtlich der Behauptung, dass Creative Commons nicht mit einer angemessenen Vergütung kompatibel sei, eine Richtigstellung veröffentlicht.

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45 Ergänzungen

  1. Ein Verein des „Commercial“ im Namen hat und als Gründungsgrund „eine Lobby für Komponisten der Werbemusik zu schaffen“ hat, verteufelt Lobbying mit finanziellen Hintergedanken?

    Das zeugt schon irgendwie von großer Intelligenz.

      1. Wow, auf Rechtschreibfehlern/Tippfehlern herum hacken. Ganz großes Kino.
        Ist der Beitrag wirklich von Markus? Müsste doch eigentlich anders farblich gekennzeichnet sein? So was Niveau reduziertes würde ich sonst das erste mal von ihm lesen.

  2. Seltsam, hat der Composers Club den ARD Bericht nicht gelesen? Da steht mit diplomatisch geschliffener Art doch nichts anderes, als das für die ARD der Einsatz von CC ganz überwiegend ausgeschlossen ist, Man muss schon mächtig falsch geschliffene Brillengläser aufhaben, um etwas anderes aus dem Bericht herauszulesen. In Fakt wird es exakt andersheum kommen. Im Zuge der notwendigen erhöhten Eigenfinanzierungsqoute , werden die ÖRR die Rechtevewertung zukünftig im Eigeninteresse ausweiten. Nichts anderes wird mit den Bericht vorbereitet.

  3. Schade, dass Netztpolitik sich von einer differnzierten Berichterstattung komplett verabschiedet hat. Oder gab es die hier jemals? Wieso sollte ich so den Lobby-Verband „Netzpolitik“ ernster nehmen als den der Berufskomponisten. Mit Journalismus hat das auf jeden Fall wenig zu tun.

      1. Danke für diese reflektierte, differenzierte Kritik an meinem Beitrag. Genau diesen Tonfall meine ich. Aus der Sicht von Netzpolitik und der Jünger hier, gibt eine einzige richtige Meinung/Sichtweise. Und das Eure (irgendwas mit „progressiv“, „Pech für die Postkutscher“, „der Staat soll/kann Geschäftsmodell nicht verteidigen“, „man kann ganz bestimmt mit innovativen, supi neuen Geschägtsmodellen auch in Zukunft als Künstler überleben“, „faules, ewig gestriges Pack checkt das nicht“, „wir siind die Ners und Checker und wissen wos lang geht“).

        Und genau deswegen werdet ihr nicht ernstgenommen.
        Komm: Schau Dir zur Beruhigung ein bisschen Katzen-Content an.

      2. geile vorlage, ralf. die kann man ja nur volley nehmen.

        provozieren sie professionell oder dilettantisch?

        .~.

  4. Neben dem Argument, dass sowieso alle von Google gekauft sind, die sich für freie oder auch nur funktionierende Netze eintreten, gibt es eine Argumentationslinie, die mir in letzter Zeit mehrfach über den Weg gelaufen ist, und die auch hier zur Sprache kommt, zu der ich gerne mal eine fundiertere Einschätzung hätte:

    Bekanntlich muss ja ein Lizenznehmer nachvergueten, wenn er mit der Lizenz deutlich mehr, als ursprünglich erwartet verdient (da geht es um das Wort „angemessen“). Dieser Grundsatz wird nun aber herangezogen um zu sagen, dass wenn ich jemanden beauftrage, ein Werk zu schaffen und unter einer CC Lizenz zu veröffentlichen, ich auf ewige Zeiten (also mindestens bis 70 Jahre nach Tot des letzten beteiligten Urhebers) das Risiko trage, dass sollte irgendjemand dieses Werk im Rahmen der CC Lizenz zu irgendwas „erfolgreich“ einsetzen, ich für die Nachvergütung aufkommen müsste. MaW könne der ÖR Rundfunk daher gar nicht das finanzielle Risiko tragen, für CC Auftragswerke zu bestellen.

    Was meint die geneigte, juristisch weiter gebildete Leserschaft dazu?

    1. Falls ein Doppelposting folgt, sorry, irgendwie erscheien die Beiträge nach Absenden zunächst nciht.
      Zur Sache
      Genau so isses, und exakt deshalb hat ein hoher Beauftragter der ARD in einer Gesprächsrunde auch die Verwendungsmöglichkeit von CC im ÖRR , bis auf kleinste Spartenbeiträge, rigoros und konsequent ausgeschlossen. Wieso dazu zusätzlich ein langer text benötigt wird, ist wohl der Arbeitsbeschaffung innerhalb der ARD geschuldet. Hinzukommt , das ein wichtiges Urteil in Köln dazu in der revision betrachtet wird. Bleibt es beim Urteil der Vorinstanz , darf noch Nichteinmal eine ND Lizenz für ÖRR Programme eingesetzt werden. Die Einschätzuneng von Herrn Dobusch dazu, sind mir bei solch klarer Sachlage, wirklich ein Rätsel.

  5. „Wie sonst auch von Seiten der Urheberrechtslobby wird mit Vorliebe gegen Forderungen argumentiert, die niemand erhoben hat.“

    Hmmm, seid ihr euch sicher, dass da nicht gegen Konsequenzen aus Forderungen argumentiert wird? Is ja irgendwie klar, dass die Sender kein Vergütungsdumping fordern. Aber ob sie es nicht beabsichtigen? Bei der Space Night im BR wird Creative Commons Musik eingesetzt und das damit begründet, dass die GEMA zu teuer ist. Ist ein bisschen verständlich wenn da so viel Musik gesendet wird. Aber auch unfair, wenn sie den Komponisten einmal 150 Euro für einen Titel in die Hand drücken und ihn dann endlos benutzen.

    Ob die Sender nicht doch mehr Creative Commons wollen? Immerhin stellen sie eigene Sendungen auf Youtube weil sie mehr gesehen werden wollen.

    Es stimmt schon, dass da die eine Lobby gegen die andere wettert. Aber ich glaube kaum, dass ein Komponistenverband viel Geld im Hintergrund hat und von irgendwem bezuschusst wird.

    Spannendes Thema…

    1. Nee, die müssen nicht nachvergüten wenn jemand anders das Werk wegen Creative Commons benutzt. Zahlen muss der, der den Erfolg hat. Aber nur noch bedingt wenn das Werk unter Creative Commons steht. Das ist wohl das Problem der Urheber. Durch Creative Commons darf erstmal jeder das Werk weiterverbreiten und ist nicht verantwortlich nur weil wiederum ein Anderer Geld verdient. Facebook hat auch Erfolg mit den vielen Clips. Aber zahlt Facebook eine Vergütung?

      1. „Aber zahlt Facebook eine Vergütung?“

        Nein. Genau hier liegt der Hase im Pfeffer.

        Noch einmal aus unserem Brief: Wenn jetzt Facebook mit öffentlich-rechtlich finanzierten Inhalten indirekt Geld verdient, ohne für diese Inhalte eine Lizenz zu bezahlen, dann haben die öffentlich-rechtlichen Medienanstalten den Umsatz und Gewinn eines privaten Unternehmens subventioniert.

        Und das kann nun wirklich in niemandes Interesse sein.

    2. Die ÖRR stellen keine Inhalte auf YouTube, die dürfen das noch nicht einmal. das überwiegend Uploads dazu nciht berechtigigter Dritter. Selbst in Fällen wie z.b „netzkino“ dir vorgeben, die recht eingeholt zu haben, trifft das nicht zu, da YouTube sich weigert , dem Produzenten verbundenen rechte ( also z.b die Musik, oder die texte ) pauschal an die Verwertungsgesellschaften zu vergüten. Somit müsste der Produzent den Beitrag zunächst um die verbundenen recht entfernen, viel spaß… Ist übrigends bei Uoloads auf fast alle anderen Video Portale anders, da diese kein Problem damit haben, einen Vergütung für die pauschale verwertung an die Kreativen abzuführen. Sehr interessant ist die Betrachtung, wieso die ÖRR wenig bis nichts gegen die illegale Zurverfügungstellung durch YouTube unternimmt. Da kann jeder für sich selbst spekulieren, welches Ziel der ÖRR damit verfolgt. Völlig klar ist aber, hätte das Kartellamt vor kanpp2 jahren nicht die ÖRR eigene Vermarktungsplattform “ german Gold “ verboten, dann würde sich heute nciht 1 Sekunde ÖRR Materials bei YouTune finden.

  6. Zitat: „Inwieweit Erlöse aus Drittverwertungen beschnitten werden, hängt einerseits vom konkreten Werk und andererseits von der Vertragsgestaltung ab.“

    Nein, es hängt davon ab, wie wo zu welchen Bedinungen an _dritter_ (!) Stelle durch Auswertung Geld umgesetzt wird, das dann keine „Möglichkeit“ hat wieder zum Urheber zurückzufließen. Oder unter einem enormen Überwachungs/Kontrollaufwand. Aber das kann ja hier (und bei uns) auch keiner gut finden. Wir haben nämlich noch anderes zu tun, als nur zu verwalten!
    In der Folge ist die Konsequenz also eine Reduktion der Vergütung.

    Ich bin Mitglied im Vorstand des Composers Club.

    1. Creative Commons ist doch nichts anderes als ein Standardvertrag. Und der sieht den Wegfall von einigen Rechten und Vergütungen doch auch vor. Wozu brauche ich Creative Commons wenn ich dann in einen Zusatzvertrag reinschreibe dass das doch wieder anders gehandhabt wird.

      Gut, Creative Commons stellt Vergütungen also erstmal zur Disposition. Und Leonard Dobusch sagt dass das eine angemessene Vergütung aber nicht ausschließt. Irgendwie schwächt das dann ja schon die Urheber. Ist ein bisschen wie „nur weil ich eine Waffe habe muss ich sie ja nicht benutzen“. Aber wo Waffen sind werden sie auch mehr genutzt.

    2. Sie behaupten im Brief, eine angemessene Vergütung sei mit Creative Commons nicht vereinbar. Das ist einfach falsch.

      Wenn Sie geschrieben hätten, Angemessenheit müsste im Fall von Creative Commons eine etwas höhere Vergütung bedeuten, z.B. weil dadurch (potentielle, in vielen Fällen, um die es geht, extrem seltene) Drittverwertung unvergütet bliebe, dann hätte ich ihnen sogar zugestimmt. Ich bin zum Beispiel dafür, dass es bei der Vergabe öffentlicher Kulturförderung einen Förderbonus gibt, wenn offene Lizenzen genutzt werden. Eben weil damit ein Zusatznutzen für die Allgemeinheit und ggf. reduzierte Drittverwertungsmöglichkeiten verbunden sind.

      Das haben Sie aber nicht gefordert, in ihrem Brief.

      1. Herr Dobusch, können Sie kurz ausführen, wieso Sie die Meinung vertreten, der Deutsche Gebührenzahler sollte wg. eines CC Einsatztes sogar eine erhöhte Abgabe bezahlen ( notwendig um die Mehrkosten für unlimitierte CC Nutzug auszugleichen ), und gleichzeitig, Globalen Verwertern die Wertschöpfung dieses gebührenfinanzierten Contents, ohne eigene Kosten zu ermöglichen? für mich stellt sich das zunächst nach dem Motto . „Kosten sozialisieren, Gewinne privatisieren“ dar.

      2. Wie schon andernorts ausgeführt, halte ich die großen Gewinne für „globale Verwerter“ auf Basis für CC-Inhalte für einen unbewiesenen Mythos.

        Mir geht es um die Möglichkeit zur (ohnehin größtenteils nicht-kommerziellen) Weiternutzung in Projekten wie beispielsweise Wikipedia, auf Blogs etc..

        Dass irgendjemand auch an nicht-kommerziellen Aktivitäten wieder indirekt etwas verdienen kann (z.B. der Hoster eines privaten Blogs, die Telekom als Providerin des Internetzugangs, der Computerhersteller weil ich dafür ein Gerät gekauft habe) macht das nicht falsch.

        Nach ihrer Logik dürfte es auch kein öffentlich finanziertes Bildungssystem geben, weil die pösen Unternehmen damit ja quasi kostenlos ausgebildete Arbeitskräfte bekommen. Das ist auch „Kosten sozialisieren, Gewinne privatisieren“ – und trotzdem absolut richtig.

      3. Aber es ist doch kein Mythos, das Firmen wie facebook, Google, und eher leider wenig andere Millardenumsätze bei minimalen Personal und Technik Einsatztes mach. Ich hab mal gelesen, Facebook, hat nur ca. 3000 Mitarbeiter. das ist absurd wenig. Mir fällt die Abregenzung auch etwas schwerer, Facebook, würde einen wesentlichen Nutzungsperspektive beraubt, wenn Content nicht zum teilen zur Verfügung gestellt wäre. Sicherlich werden Sie sagen, na die dürfen das nicht, da kommerziell. Sie nennen als Beispiel Wikipedia. Das überzeugt mich nicht, wikipedia übt komerzielle Tätigkeiten aus, ich glaube, daß sagen die auch selbst von sich.However, mit fällt schlicht wenig bis nichts ein, was unter den Rahmen fallen könnte, den Sie als unverfänglich vorschlagen. Der Staat der Ausbildung finanziert, tätigt dies im Interesse die Wertschöpfungskette der Sozial Gemeinschaft . Diese gestärkte Gemeinschaft soll dann mit den Steueraufkommen für das Wohlsein dieser Gesellschaft sorgen. Ich sehe diesen Punkt nicht, wenn der Steuerzahler Geschäftsmodelle von Firmen finanzieren soll, die darauf aufbauen, Daten zur Verfügung zu stellen, ohne selbst für den Einkaufs Ihres Öls ( die Daten ) bezahlen zu wollen. Auch sehe ich kein Beispiel dafür, und mir fällt auch nichts ein, wie der gesellschaftliche Kick back eines solchen Steuerinvestments darstellbar sein soll. Ein Punkt noch. Hinzukommt, dass wie in Fall Wikipedia die Gefahr besteht, daß sogar soz. Vers. pflichtige Arbeitsverhältnisse terminiert werden. KLar nutze ich das gerne auch, und das Model enstand in einer Zeit, woman sich der Problem der sharing Kulturr nicht gegenwärtig war. Nun haben wir aber die Neuland Phase hinter uns gelassen, und sollten bei Umverteilungen die jeweiligen Profiteure genau im Blick haben. In diesen Zusammenhang widerspreche ich Ihrer These, das es keine wahrnehmbare Wertschöpfung durch Dritte bei freier kostenloser Zurverfügung stellung von Content geben wird ( oder nicht bewiesen ist, wie sie schreiben-wie auch, ist ja nicht erlaubt ).. 1. Semester VWL. Geld und Wertschöpfung verschwindet im Regelfall nicht. Die Fälle der Kaminverbrennung vom Bar Geld sind gering. Geld und Wertschöpfung wird immer nur umverteilt. Überlgen Sie bei all Ihren Überlegungen und Vorschlägen zu volkswirtschaftlichen Modellen immer, wer die Profiteure, und wer die Verlierer von Änderungen der Wertschhöpfungsketten sind.

      4. brennerschock, napsterschock, neuland.

        was haben wir eigentlich in den letzten fünfzehn jahren gelernt? ich dachte immer, die welt ginge schon seit jahren unter, auch ohne youtube und facebook.

        oder habe ich einfach die falschen branchenzeitschriften gelesen?

        .~.

  7. Die ARD kann sich also niemals auf Creative Commons einlassen. Die Frage ist dann nur noch: Warum schreiben sie das nicht genau so? Wahrscheinlich weil sie fürchtet dass die Meinungsmache, die hier jetzt gegen die Komponisten betrieben wird, gegen sie selbst ginge. Also sagt sie lieber „doch doch wir wollen mehr Creative Commons“.

    Ich dachte eigentlich auch dass es gut ist, wenn gebührenfinanzierte Inhalte quasi rechtefrei der Allgemeinheit zur Verfügung stehen. Aber dass dann vor allem kommerzielle Unternehmen damit Geld verdienen schafft einen unangenehmen Beigeschmack. Und ich gebe zu dass mich auch die Art und Weise wie Leonard Dobusch jetzt gegen die Komponistenstellungnahme wettert stutzig macht. Warum seine Häme und so viel Ausführlichkeit dafür? Vielleicht hat er sich einfach sehr geärgert?

    1. Natürlich habe ich mich geärgert über die Unseriosität des Briefes. Wie ich oben schon schon schrieb: eine Klarstellung bzgl. Vergütung zu fordern hätte ich verstanden. Der Brief ist aber ein wütendes, von Halb- und Unwahrheiten durchzogenes Pamphlet gegen jegliche Bewegung in Richtung Creative Commons. Und verglichen mit der epischen Länge des Briefs ist meine Replik sehr kurz.

      Ein Satz noch zum Geldverdienen von kommerziellen Unternehmen: das ist ein völlig unbewiesener Mythos. Gerade jene Werke, wo es starke kommerzielle Nachnutzungsinteressen gibt, ist eine CC-Lizenzierung ohnehin kaum möglich (z.B. wg. GEMA-Musik).

      1. Die persönlichen Angriffe in Form von despektierlichen Ausdrücken sowohl jetzt hier in den Kommentaren, als auch im Artikel selbst, verbieten es mir, mich weiter mit einer Diskussion mit Ihnen an dieser Stelle zu beschäftigen.

  8. „Gerade jene Werke, wo es starke kommerzielle Nachnutzungsinteressen gibt, ist eine CC-Lizenzierung ohnehin kaum möglich (z.B. wg. GEMA-Musik).“

    Das heißt mit anderen Worten: CC-Lizenzierung im beitragsfinanzierten Rundfunk ist unpraktikabel. An allen Inhalten, die von Leuten nochmal gesehen werden wollen, gibt es kommerzielle Nutzungsinteressen. Facebook, Youtube, …

    Also geben Sie dem Composers Club jetzt indirekt doch Recht. Oder aber der Composers Club hat Unrecht in der Annahme dass es überhaupt Forderungen in diese Richtung gibt.

    Dann frage ich mich nur noch: Warum ärgern Sie sich dann so? Dann könnten Sie doch sagen: Jungs, beruhigt euch, Creative Commons ist nichts für die allermeisten Inhalte des gebührenfinanzierten Rundfunks, also wird euch auch niemand Schaden zufügen.

    Irgendwie wollen Sie offenbar ja doch dass es möglich wird und CC umfangreich genutzt wird. Ihr Ärger kann doch eigentlich nur daher kommen dass vieles, was der Composers Club schreibt, eben doch stimmt und Sie nicht bekommen können, was sie wollen.

      1. Danke für den Hinweis. Ich hab Ihr White paper gelesen. Mit den nötigen Respekt möchte ich darauf hinweisen, daß sie ggf. bzgl. der Vetragsgestaltung der ÖRR mit zuliefernten Produzenten bzgl. der einzuholenden betroffenen Nutzungsrechte ggf. nur suboptimal gut informiert sind. Das papier endstand auch sicherlich, vor Kenntnis des ARD Papiers. In diesem wird ja vieles ausführlich erklärt., ich erpare mir das hier. Erstaunt war ich darüber, daß dieses Papier bei der D 64 als Thesenpapier durchging. Das macht mir bzgl. des Horizonts der zugrundeliegenden Fachkenntisse dann doch auch Sorgen. Vielleicht ist es en Problem, das die Digitale Entwicklung auch zuviel Anreiz und Platz für mindertiefe Betrachtungen und Qualifikationen, offentsichtlich im besonderen bei Politikern, zulässt. Die Frau Bundeskanzlerin sollte man besser nicht mehe allein für „Neuland “ defizite in Beschlag nehmen.

  9. Mal anders gefragt: Was halten denn Sie davon, wenn beitragsfinanzierte Inhalte dauerhaft in einer Mediathek zum Abruf stehen? Fordern Sie dann immer noch dass man die Inhalte auch über Youtube verbreiten können muss? Wenn ich den Composers Club (CC – hi hi) richtig interpretiere, wollen Urheber doch auch dass ihre Inhalte in der Mediathek sind. Wo ist dann noch das Problem außer dass die Netzlobby sich ärgert, weil sie an den Inhalten nicht so einfach verdienen kann?

  10. Google sagt Danke für die Milliarden. Die Öffentlich-Rechtlichen als gebührenfinanzierte Creative-Commons-Legebatterie für mehr kommerzielle Profite im Netz. So sehr ich mich auch freue wenn alle Inhalte auf Youtube sind. Ich verstehe dass das so nicht geht.

    1. ist youtube dann der verlängerte arm von creative commons, oder umgekehrt?

      ich dachte bisher, die hätten ursprünglich nichts miteinander zu tun, und die cc-lizenzen seien auch noch gar nicht so lange (und nicht alle) bei youtube nutzbar.

      oder irre ich moch hier?

      .~.

      1. Herr Dobusch schlägt vor, cc Lizenzen in uneingeschränkter Form, also auch kommerziell, im ÖRR einzusetzen. Natürlich kann das dann auch YouTube nutzen. Es ist sogar möglich, den Content z.b über besser Premienaccouts einzuschränken, uoder durch andere begleitende Dienstleistungen ein ´vielfältige geschäftsmodell mit den von Deutschen Halushalten finanzierten Content aufzusatteln. Wikipedia hat ja gerade Wiki Zeo eingeführt. Dort erhält die Telekom und ( als Frage?) Amazon priorisierten Zugang zu den Content.

  11. Creative Commons ist die Erlaubnis für Jedermann, ein Werk auf eine Plattform seiner Wahl zu stellen. Die Plattform muss sich dann keine Erlaubnis mehr einholen (oder bezahlen) das Werk zu nutzen. Darüber freut sich Youtube. Ist doch klar.

    1. Darüber freut sich AUCH Youtube. Der Vorteil ist aber, dass netzpolitik.org dann diese Videos selber hosten könnte und nicht mehr auf die Mediatheken von den ÖR oder auch Youtube angewiesen wäre. Datenschutzmäßig ist es natürlich auch besser nicht auf Youtube angewiesen zu sein. (Frage an NP: Wie hoch sind dafür die Traffickosten?). Natürlich kann auch die NPD die Inhalte dann nutzen, da werden sich dann irgendwelche finden die das dann aufregen wird. Mir ist das aber egal, die NPD darf ja auch öffentliche Toiletten nutzen um ihre Braune Scheiße da abzulassen. :)

      1. brian, nein, brian. das stimmt doch gar nicht.

        creative commons ist ein einfach bedienbarer baukasten, mit dem sie als berechtigter lizenzgeber eines werkes aus _verschiedenen_ lizenztexten auswählen können, was andere mit ihrem werk tun dürfen.

        für einige dieser lizenzen trifft ein teil des von ihnen gesagten zu.

        ihre ausführungen zu google, deren youtube-produkt und ihre vorstellungen zur zukunft kultureller kommunikation sind mir völlig unverständlich.

        was für profite, wenn nicht kommerzielle, schweben ihnen denn vor?

        .~.

  12. meines wissens zahlt youtube keine vergütung für die musik, sondern ermöglicht lediglich die monetarisierung von anzeigen entsprechend der zugriffszahlen. für hochgeladene inhalte werden weitgehende rechtsübetragungen verlangt.

    Auszug aus den Youtube-Nutzungsbedingungen

    „10. Rechte, die Sie einräumen

    10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie

    YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
    jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.“

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.