Bürgersicherheit in Spanien: Gesetzentwurf nicht besser als Maßnahmen in China

Am 11. Juli 2014 nahm der spanische Ministerrat den Gesetzentwurf zum Schutz der Sicherheit der Bürger (spanisch) an. Der Entwurf steht unter der Aufsicht des Innenministeriums, das diesen nach Anhörung der Meinung verschiedener Behörden und der Zivilgesellschaft als vorläufigen Text annahm. Das Gesetz soll ein bereits vorhandenes aus dem Jahr 1992 aufheben. Die Bestimmungen sind den Regeln, die in China angenommen wurden und die auch in Chile vorgeschlagen und daraufhin als verfassungswidrig eingestuft worden sind, auffallend und erschreckend ähnlich.

Dies ist ein Gastbeitrag von Maryant Fernandez Perez von EDRi. Er erschien zuerst heute im EDRI-gram. Die Übersetzung stammt von Elisabeth.

Bevor das Gesetz rechtskräftig wird, muss es durch die zwei Kammern des spanischen Parlamentes, und sollte ihm zugestimmt werden, würden einige der Bestimmungen des Gesetzes durch die Implementierung von Regulierungen weiter entwickelt werden (siehe Artikel 41 und die Dritte Schlussbestimmung des Gesetzentwurfs).

Bislang wurde der Vorschlag der Regierung stark kritisiert. Proteste gegen Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit erhielten große Medienaufmerksamkeit, aber manche der Bestimmungen des Entwurfs wurden bisher kaum diskutiert.

Maßnahmen, die von den Medien übersehen wurden, beinhalten den Artikel 25, der Internetcafés und ähnliche Einrichtungen dazu verpflichten würde, die Identifikationsdaten ihrer Kunden zu speichern, da sie Einrichtungen für die Sicherheit der Bürger relevante Handlungen ausüben. Die Nichteinhaltung des Artikels 25 würde zu Strafgebühren zwischen 100 und 30.000 Euro führen. Zusätzlich zu finanziellen Strafen sieht der Entwurf die Aussetzung von Lizenzen und Erlaubnissen und sogar das Schließen der Einrichtungen vor (siehe Artikel 36 (22), 37(9) und 39). Wie in dem Bericht des Generalrats der spanischen richterlichen Gewalt (spanisch) (einem Verfassungsorgan, das Regierungsfunktionen innerhalb der Judikative ausübt) formuliert, weiten diese Bestimmungen den Bereich seines Vorgängers, Artikel 12 des Gesetzes 1/1992, aus. Sowohl Artikel 25 als auch andere unten beschriebene Bestimmungen werden wahrscheinlich Datenschutz, Privatsphäre, Meinungsfreiheit, das Recht auf Information oder die Unschuldsvermutung einschränken, wenn sie in ihrer jetzigen Form angenommen werden.

Andere Bestimmungen des spanischen Gesetzentwurfs zur Freiheit der Bürger wecken ähnliche Befürchtungen, wie der Artikel 26, der die Möglichkeit für bestimmte Einrichtungen (einschließlich Internetcafés) (spanisch) vorsieht, physische, elektronische, informationstechnische, organisatorische oder persönliche Sicherheitsmaßnahmen einzurichten (siehe Artikel 52 des Gesetzes 4/2014 zu Privater Sicherheit). Oder auch Artikel 43, der ein Zentralregister von Verstößen gegen Sicherheit der Bürger schafft um Rückfälligkeit festzustellen, also um Wiederholungstäter aufzuzeichnen; oder Artikel 46, der Behörden, die im Sinne des Gesetzentwurfes zu Strafverordnungen befähigt sind, den Zugang zu Daten vermuteter Täter verschafft, mit dem einzigen Schutz, dass dieser Zugang mit einer laufenden Untersuchung verknüpft sein muss.

Artikel 36 verdient besondere Aufmerksamkeit. Er legt die Grundlage dafür, dass die unautorisierte Verwendung von Bildern, persönlicher oder professioneller Daten von Sicherheitsbeamten als ernster Verstoß kategorisiert werden würde. Dieser Artikel würde Artikel 559 des Strafgesetzes ergänzen, der gerade mit dem Entwurf zur Reform des Strafgesetzes durch den Kongress (spanisch) geht. Falls angenommen, würde Artikel 559 auch die öffentliche Verteilung oder Verbreitung von Nachrichten oder Aufträgen, die zum Begehen irgendeiner Straftat oder eines öffentlichen Ärgernisses anstiften oder die Entscheidung zu solchen unterstützen, mit bis zu einem Jahr Haft strafbar machen. Diese Bestimmung würde prinzipiell bedeuten, dass beispielsweise das Fotografieren oder Filmen von Missverhalten von Sicherheitsbeamten das Risiko der Strafverfolgung mit sich bringt.

Spanien ist nicht das erste Land, das versucht, diese Art von Verfahren einzuführen. Es ist sinnvoll, sich zu erinnern, dass China vor ein paar Jahren ähnliche Maßnahmen für Internetcafés einführte. Chinesische Internetcafés müssen die Ausweise ihrer Kunden verlangen, um ihnen Zugang zu ihren Diensten zu gewähren. Wie von einer Untersuchung der „Information Times“ nachgewiesen wurde, resultierte das in einem signifikanten Geschäftsverlust. Chile ist ein anderes Beispiel. Das chilenische Parlament wollte die Registrierung von Internetcafénutzern veranlassen, aber der Vorschlag wurde vom Verfassungsgericht 2011 für verfassungswidrig erklärt (spanisch).

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5 Ergänzungen

  1. Scherereien mit dem Dokumentieren des (Miss)verhaltens von (Staats)sicherheitskräften gibt es auch in anderen angeblich „freiheitlichen“ Demokraturen schon, und gehören wohl zu den gefährlichsten Eingriffen in die Selbstregulierungsfähigkeit des Systems und Angriffen auf die Mündigkeit der Bürger. Von da an geht es nur abwärts.

  2. Ein Land verfällt in alte Muster. Die Franco-Diktatur wurde nicht einmal aufgearbeitet. Nun sollen Kritiker erneut unter Generalverdacht stehen, nur weil die Regierung sich nicht anders zu helfen weiß.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.