BPjM-LeakWarum wir erstmals einen Link aus unserer Berichterstattung entfernen. Oder: Verbreiten wir Kinderpornografie?

Das erste Mal in unseren fast zehn Jahren an Berichterstattung haben wir einen Link aus einem Beitrag entfernt. Die Kommission für Jugendmedienschutz hat gedroht, uns wegen der „Zugänglichmachung von Kinderpornografie“ anzuzeigen. Anlass ist unser Bericht über die veröffentlichte Sperrliste indizierter Webseiten der Bundesprüfstelle.

Wir so anno 2009 gegen Zensursula: „Löschen statt sperren!“

Gestern haben wir darüber berichtet, dass die geheime Liste in Deutschland indizierter Webseiten veröffentlicht wurde. Fast die Hälfte der darin enthaltenen URLs existiert gar nicht mehr, andere sind typische Fälle von Overblocking. Mittlerweile hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Echtheit der Liste in einer Pressemitteilung bestätigt:

Am Dienstag, 8. Juli 2014, erhielt die Bundesprüfstelle Kenntnis darüber, dass die im sog. BPjM-Modul enthaltenen URLs im Klartext auf einer Internetplattform veröffentlicht wurden.
[…]
Die erfolgte Veröffentlichung der indizierten URLs läuft damit den Zielsetzungen des Jugendschutzes eklatant zuwider. Die BPjM weist darauf hin, dass die veröffentlichte URL-Liste auch solche Angebote enthält, deren bloßer Aufruf eine Strafverfolgung nach sich ziehen kann. Die BPjM hat die zuständige Aufsicht über den Jugendschutz im Internet, die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), das Bundeskriminalamt sowie die Staatsanwaltschaft über den Vorgang informiert und Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt.

Wenige Stunden nach unserer Berichterstattung rief eine Vertreterin der Kommission für Jugendmedienschutz der Landesmedienanstalten (KJM) bei uns an. Wir sollten den Link auf den „BPjM-Leak“ beim Freehoster Neocities entfernen. Manche der (über 3.000) URLs auf der Seite enthalten demnach strafbares Material nach § 184b Strafgesetzbuch, vulgo: „kinderpornographische Schriften“. Unser Link wäre „Zugänglichmachung“ von „Kinderpornografie“.

Das hat uns ehrlich gesagt überrascht. Dass das Veröffentlichen der Liste selbst laut Jugendschutzgesetz strafbar ist, war uns bekannt. Das haben wir nicht getan. Obwohl man die Meinung vertreten könnte, dass die BPjM die Liste selbst öffentlich macht und verbreitet – man muss lediglich etwas technischen Aufwand betreiben, die URLs zu errechnen, wie die Leakerin eindrücklich beschrieben hat.

Haftung für Hyperlinks?

Aber dass man uns Zugänglichmachung strafbarer Inhalte vorwirft, weil wir im Rahmen unserer Berichterstattung auf eine Webseite linken, die wiederum URLs als nicht-verlinkten Text enthält, hat uns doch etwas verwundert. Haben wir nicht jahrelang gegen Linkhaftung gekämpft und immer wieder gewonnen, wie heise online und Alvar Freude zeigen?

Wir machen uns hier nicht die Inhalte der Seite BPjM-Leak zu eigen. Und erst recht nicht die der URLs in der Sperrliste. Im Gegensatz, wir übersetzen diesen Text des Hackers:

Die meisten Einträge der liste können als eine der folgenden Kategorien eingestuft werden: normale Pornografie, Tierpornografie, Kinder-/Jugendpornografie, Suizid, Nazis oder Anorexie.

Zudem haben wir fünf Jahre lang im Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur (AK Zensur) gegen Netz-Sperren gekämpft. Falls es eindeutig strafbare Inhalte wie Missbrauchsdokumentation im Internet gibt, müssen die an der Quelle entferent und strafrechtlich verfolgt werden. Löschen statt Sperren. Wir haben den Kampf gewonnen, das Zugangserschwerungsgesetz wurde zurückgenommen. (Ich hatte damals meine Master-Arbeit darüber geschrieben.)

Löschen statt Sperren!

Auch die BPjM selbst sagt, dass dieses Verfahren funktioniert, wie ihr Jahresbericht Löschung von kinderpornographischen Inhalten zeigt:

Die Zusammenarbeit von Beschwerdestellen und BKA zur Verbesserung der Löschung kinderpornografischer Inhalte im WWW hat sich bewährt.
[…]
Dennoch funktioniert die Löschung kinderpornographischer Inhalte sehr gut.

Falls sich auf der nun veröffentlichten Liste wirklich Seiten mit strafbarem Material nach § 184b befinden, muss man sich fragen, warum diese erfolgreiche Löschung da nicht durchgeführt wurde und stattdessen mal wieder nur ein Vorhang vor den Ort des Verbrechens gehängt wird, damit die Seiten nicht in Suchmaschinen angezeigt werden und von wenigen Routern, auf denen die Filter-Liste aktiviert wurde, gesperrt wird. Statt das Übel an der Wurzel zu packen.

Ganz besonders stört uns, dass wir auf die Seite nicht einfach linken, um die Sperrliste zu bewerben oder uns die Inhalte zu eigen zu machen, sondern weil wir seit Jahren über das Thema Netz-Sperren und Filter-Listen berichten. Und bei Berichterstattung im Internet verlinken wir nunmal auf die Originalquelle, alles andere ist unseriös. Auch andere Medien wie heise online und chip.de haben (zum Zeitpunkt dieses Postings) den Link gesetzt. (Mal abgesehen von über 100 Tweets).

Zwei Juristen, drei Meinungen

Politisches Handeln ist aber anders als die Gesetzeslage. Also haben wir mal ein paar Anwälte angefragt.

Thomas Stadler, Fachanwalt für IT- Recht, sieht das ähnlich wie wir. Zwar gibt es „viele Punkte zu prüfen“, deswegen wäre er vorsichtig. Aber wir haben ein Berichterstattungsprivileg. Wenn wir über den Leak berichten, sollte ein Link auf die Seite des Leakers von diesem Privileg gedeckt sein. Zudem verlinken wir die angeblich strafbaren Inhalte gar nicht direkt, sondern wir verlinken auf die Leak-Webseite, die wiederrum die URLs als nicht-verlinkten Text enthält. Das ist wesentlich schwächer als ein direkter Link. Stadler: „Ich halte es durchaus vertretbar, zu sagen, dass ihr euch nicht strafbar gemacht habt.“

Ein weiterer Fachanwalt für IT-Recht sieht das kritischer. Man könnte der Rechtsauffassung der KJM folgen: „Denn durch den Link wird, neutral betrachtet, der Zugang zu Kinderpornografie (mal unterstellt es gibt tatsächlich solche Seiten unter den Links) vereinfacht bzw. ermöglicht.“ Die Vorschriften nach § 184b Strafgesetzbuch sind da recht eindeutig. Das Verfahren Heise vs. Musikindustrie war Zivilrecht, nicht Strafrecht. „Die wenigen Urteile zu Strafrecht und Links stellten darauf ab, ob der Verlinkende erkennen konnte, dass er auf strafrechtlich relevante Inhalte verweist. Das dürfte ja hier eher unstreitig sein.“

Thorsten Feldmann, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, hingegen gibt uns wieder Recht:

Die einschlägigen Vorschriften des JuSchG und des JMStV tolerieren Veröffentlichungen auch von Teil C und D der Liste, wenn diese nicht zu Werbezwecken erfolgt. Für die Strafbarkeit wird also eine qualifizierte Form der Veröffentlichung verlangt. Nach der gesetzgeberischen Wertung soll die schlichte Veröffentlichung der gesamten Liste zulässig, auch wenn dadurch etwa nachvollziehbar wird, wo die rechtswidrigen Inhalte auffindbar sind. Diese Wertung muss man auch bei der Frage der Zugänglichmachung im Sinne des § 184 b StGB beachten.

Darüber hinaus würde euch (spätestens) die Meinungs- und Pressefreiheit die Veröffentlichung gestatten.

Sönke Hilbrans, Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht meint:

Ob ein Link, zumal wenn er den Download des strafbaren Inhalts gar nicht direkt ermöglicht, überhaupt als Zugänglichmachung im strafrechtlichen Sinne gelten darf, ist schon mehr als fraglich. Die Rechtsprechung hat sich dazu bisher aus guten Gründen nicht durchgerungen, im Gegenteil: wer den inkriminierten Inhalt nicht selbst speichert und anbietet, macht ihn in der Regel auch nicht zugänglich. „Zugänglich“ ist eben nicht schon „auffindbar“. Auf das Argument mit der Meinungsfreiheit kommt es daher zunächst gar nicht an. Das heißt freilich nicht, dass ihr nicht damit rechnen müsst, dass gegen euch ermittelt wird: auch experimentelle Rechtsansichten können überzeugte Strafverfolger finden.

Zu großes Risiko

Tolle Aussichten. Aber selbst wenn uns neun von zehn Anwälten Recht geben würden, brächte uns das wenig. Recht haben und Recht kriegen ist leider nicht das selbe. Die KJM droht uns mit Strafanzeige – wegen Verbreitung von Kinderpornografie. Das ist ein schwerwiegender Vorwurf, der für mich als Autor des Beitrags und Markus als Verantwortlichen von netzpolitik.org nicht nur jahrelangen Stress durch Gerichtsverfahren, sondern im schlimmsten Fall auch eine Verurteilung und persönliche Haftung für eine der unangenehmsten Straftaten bedeuten könnte. Achja, und bis zu einer halben Millionen Euro Strafzahlungen – zusätzlich zu den Anwaltskosten. Und es ist durchaus möglich, dass Staatsanwält/innen und Gerichte das anders sehen als wir – und uns verurteilen.

Aus diesen Gründen haben wir – entgegen unserer Überzeugung – beschlossen, den Link im Original-Beitrag herauszunehmen. Das hält natürlich keine einzige Person davon ab, die Seite trotzdem zu finden.

Ich hoffe, ihr könnt diese Entscheidung nachvollziehen.

Achja, wir sind mittlerweile mit dem Hacker/der Hackerin in Kontakt und werden über seine oder ihre Sicht der Dinge berichten, sobald wir Antworten dazu haben (Update: Hier ist das Interview). Ganz besonders ärgert uns, das wir seit über 24 Stunden auch versuchen, die BPjM zu kontaktieren. Weder per E-Mail noch auf unsere Anrufe wurde jemals reagiert – nur einmal hieß es: „Die Antwort kommt in der nächsten Stunde.“ Das war gestern Mittag.

Update: Heise hat den Link jetzt auch rausgenommen:

Die Redaktion von heise online hat nach langer Diskussion beschlossen, den ursprünglich in diesem Beitrag enthaltenen Link auf die Seite #BPjMleak zu entfernen. Zwar sind wir nach wie vor der Ansicht, dass es ein großes öffentliches Interesse an der Bereitstellung der auf der Seite enthaltenen Hintergrund-Informationen zum Ablauf des Hacks besteht. Auf der anderen Seite besteht für unsere Mitarbeiter persönlich aufgrund der Veröffentlichung des Beitrags wegen der ebenfalls auf der Seite veröffentlichten Link-Liste ein Risiko strafrechtlicher Ermittlungen wegen der Verbreitung von Kinderpornografie und anderer Delikte. Wir haben uns im Interesse der Kollegen entschieden, dieses Risiko nicht einzugehen.

Update 2: Auch Chip Online hat den Link mittlerweile entfernt, ebenso Blogger wie Max.

Update 3: Thomas Stadler hat jetzt nochmal etwas ausführlicher gebloggt:

Der konkrete Fall liegt allerdings anders, eine (direkte) Verlinkung ist nicht gegeben. Netzpolitik.org hat keine Links auf indizierte Websites gesetzt, sondern lediglich auf eine andere Seite verlinkt, auf der die Liste mit indizierten Websites veröffentlicht worden war. Aber auch auf dieser Seite sind keine Links vorhanden, sondern nur eine Auflistung der URLs in Textform. Die Frage ist also, ob der bloße Hinweis auf eine im Netz befindliche Veröffentlichung einer Liste in reiner Texform bereits strafrechtlich relevant sein kann. Insoweit ist außerdem besonders zu berücksichtigen, dass der Hinweis im Rahmen der Berichterstattung erfolgte, weshalb zusätzlich eine Würdigung im Lichte von Art. 5 GG geboten ist. Ein solches Verhalten kann deshalb auch bei großzügiger Auslegung nicht mehr als öffentliche Zugänglichmachung von strafbaren Inhalten angesehen werden.

Update 4: Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, hat sich auch dazu geäußert:

Danach ist es durchaus riskant, direkt auf strafbare Inhalte – etwa kindepornografische Darstellungen – zu verlinken. Allerdings ist das hier nicht der Fall, da die Liste der Bundesprüfstelle in der veröffentlichten Form selbst schon gar keine klickbaren Links enthält, sondern nur die URLs in Textform.

Andererseits kann man sich natürlich nie sicher sein, ob Behörden das Ganze nicht anders bewerten und den berühmten Anfangsverdacht bejahen, welcher dann erst mal das komplette Programm (Hausdurchsuchung etc.) in Gang setzt. So liefe es ja nicht zum ersten Mal.

Etwas Vorsicht ist also angebracht. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit der Liste, die ja zu Recht viele Fragen aufwirft, ist ja auch ohne Verlinkung möglich.

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73 Ergänzungen

  1. Die Frage ist ja auch, ob es einen Unterschied macht, ob ihr direkt zu der Seite auf Neocities linkt, die dann die URLs in Textform aufführt, oder auf den Heise Artikel, der den Link zur besagten Seite enthält…

    1. Da sind Heise und andere so gewiefte Argumentatoren, wenn es um Begründungen geht, aber das haben die noch nicht erkannt ?
      Es ist verboten einen Link zu setzen!, Ok, was ist ein Link ?
      Dämmert es ? Ich habe diese Idee schon vor Jahren umgesetzt und hatte keine Klagen bekommen, weil eben eine URL ohne direkte Verknüpfung kein Link ist, sondern eine URL.

      Eine URL ist kein Link, oder expliziete Suchhinweise, also Stichwörter um die unerwünschte Seite zu finden sind auch keine Links !

      Gerade wegen der Verfehlungen, *beralterung der dort enthaltenen Sperrlinks (ja ich habe die Seite gefunden), muss darüber öffentlich diskutiert werden UND ein Weg zu einer Klage gegen die gesucht werden, weil die Ihrer Aufgabe nicht oder nicht nachvollziehbar nachkommen.

      Das sieht eher nach einen versteckten Weg aus, andere Webseiten zu sperren, warum auch immer.

  2. ist doch schön. immerhin sind die eifrige leser des blogs. vielleicht sollte man den herrschaften mal auch ein bisschen auf die finger schauen…..

  3. Man muss dazu sagen: Wir freuen uns, dass wir wenigstens vorher von der KjM angerufen worden sind und nicht sofort ein Verfahren eingeleitet wurde. Das war freundlich und höflich, auch wenn uns das Ergebnis des Telefonats jetzt nicht so erfreut. Das kennen wir aber in anderen Fällen anders und weniger freundlich.

    1. Das kann aber auch heißen, dass sie wissen auf welchem dünnen juristischen Eis sie sich bewegen und es deswegen einfach mal mit Drohungen probieren wollten.

      Eure Entscheidung kann ich verstehen.

  4. Das Veröffentlichen der Liste ist übrigens zumindest dem Gesetzestext nach auch nicht per se Verboten. Der von euch verlinkte §27 verweist auf den §15(4) … und da steht lediglich: „Die Liste der jugendgefährdenden Medien darf nicht zum Zweck der geschäftlichen Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden.“

    Interessant daher die Formulierung in der Pressemitteilung der BPjM: „Die erfolgte Veröffentlichung der indizierten URLs läuft damit den Zielsetzungen des Jugendschutzes eklatant zuwider.“ .. den Zielsetzungen. Das ist sicherlich richtig. Nur ob es wirklich strafbar ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.

    Dass man evtl sich strafbare Inhalte zueigen machen könnte oder sich an der Verbreitung von Kinderpornos beteiligt ist dagegen eine andere Diskussion.

  5. Ich bin ja mal gespannt, ob heise den Link auch rausnimmt. Dass ihr den nur aufgrund eines Telefonanrufs raus genommen habt, findet ich schon ziemlich problematisch. Ihr lauft für mich Gefahr, dadurch eure Glaubwürdigkeit zu verlieren.

    1. Du kannst den Link gerne auf Dein Blog stellen, die Verantwortung übernehmen und ausprobieren, was passiert. Wir haben das lange durchdiskutiert und einige Juristen zur Beratung herangezogen. Das Ergebnis war klar, dass wir unsere ganze Arbeit hier riskieren und persönlich darüber hinaus haften. Das war uns zuviel.

      1. Ach naja. Wenn man erstmal Seitenweise lesen darf, wie Netzpolitik heldenhaft gekämpft hat, gegen Zensur, löschen statt sperren (sogar mit Master) und hast du nicht gesehn und dann wird der Link trotz mehrheitlicher Zustimmung von Juristen herausgenommen, kommt das schon irgendwie ein bisschen armselig rüber.

      2. Diejenigen, die Euch jetzt anfeinden, weil ihr den Link herausgenommen habt, können sich doch jederzeit gerne dem Risiko aussetzen, das sehr deutlich im Raume steht.
        Dazu fehlt es diesen Amöben aber dann an Rückgrat.
        Diese Pappnasen sind armselig, nicht ihr.

        Danke für Eure umfangreiche und detaillierte Berichterstattung, auch ohne diesen vermaledeiten Link.

      3. Traurig ists alle male, denn damit zeigt ihr meiner Meinung nach, das es sich nicht lohnt ein Risiko einzugehen und das unser Grundgesetz das Papier nicht wert ist auf dem es gedruckt wurde…
        Artikel 5) Eine Zensur findet nicht statt
        ist damit wohl hinfällig… Wenn nicht mal ein „großes“ Blog für ihr Recht kämpfen will, muss man sich nicht wundern, wenn kleine Bürger kuschen, die GARKEINE Lobby haben und sie auch nicht bekommen können.
        Erst die Regierung, die vor den Amis kuscht, jetzt ihr und Heise und die anderen, die vor einem Staat kuschen, der selbst seine Bürger nicht schützt, weil er schiss hat… Traurig…
        Da kann man nur hoffen, das wir es nicht schaffen, die Klimakatastrophe aufzuhalten… Um die menscheheit ist’s heute irgendwie nicht mehr schade

  6. Das zeigt doch wieder deutlich, dass die BjpM dringend reformiert werden muss, weg von den Moralgremien und hin zu Standards wie etwa Transparenz und regelmäßigen Überprüfungen der Entscheidungen.

    1. Der ganze Laden gehört aufgelöst. Ist aber unwahrscheinlich, daß das derzeitige Regime seine Zensurbehörde einfach so aufgibt.

  7. Irgendwie grenzt das ganze für mich an Zensur seitens KjM und BPjM, da diese nun auf einem größeren Portal für ihre Fehler simpel nachvollziehbar angeprangert werden. Mag sein, dass sich darunter evtl. noch ein oder zwei Links finden, die auf CP gehen aber >9000 Links welche annähernd Zensur darstellen.

    Funfact: die Satire-Seite gegenhund.org kam ja auch auf den Index.

  8. Ihr könntet ja den Link in Leetspeak oder Ähnlichem wieder in den Artikel setzten. Nach BPjM-Logik ist das dann, weil man den richtigen Link dazu erst einmal herausfinden muss, ja sicher und legal. (Scherz)

  9. Naja. Bei den URLs da habt ihr nichts verpasst. Insofern… idealistisch nachvollziehbar, praktisch kann man auch weiterhin gegen diese Form der „Sperrung“ vorgehen ohne sich damit verwundbar zu machen.

    PS: Euer seltsames Schriftsystem hier ermöglicht einem nicht mehr einzelne Buchstaben zu markieren, sondern nur noch ganze Zeilen. Das ist etwas nervig.

    1. Euer seltsames Schriftsystem hier ermöglicht einem nicht mehr einzelne Buchstaben zu markieren, sondern nur noch ganze Zeilen. Das ist etwas nervig.

      Das kann ich nicht nachvollziehen. Was meinst du damit? Welchen Browser verwendest du? Magst du das mal bitte per Mail an an kontakt@netzpolitik.org schicken? Danke.

  10. @virtonaut: Ich finde das jetzt nicht unglaubwürdig, solange das so kommuniziert wird, wie hier. So wissen wir alle Bescheid, das Blog kann weiterlaufen, die Betreiber reiben sich nicht in einem langwierigen Rechtsstreit auf und wir wissen trotzdem alle Bescheid.

    @BPjM: Peinlich. Zuerst zensieren und dann die Beweise für die Zensur zensieren. Wie wäre es, wenn ihr mal ernsthaft gegen pädophile Straftäter vorgehen würdet, statt euch an Blogs wie diesem abzuarbeiten? Oder ist die echte pädophile Szene nicht wirklich das Ziel eurer Bestrebungen? Solange die Behörden einen wie den BKA-Beamten, der sich echte KiPo unter seinem Klarnamen bestellte, mit 4000,- Monatsrente in Frühpension schicken, wirkt so ein Theater wie hier einfach nur verlogen. Oder dumm. Gibt ja Leute, die wirklich glauben, dass man mit Stopschildern und Zensur-Listen Kindern helfen kann.

  11. Was ich mich frage, ob die zu den Leuten die einen Tweet zu abgesetzt haben bzw. Retweet (wie in meinem Fall) auch erst angesprochen werden oder direkt mit einem Raid zu rechnen ist :/

  12. @Kati: Keine Ahnung, von welcher pädophilen Szene du schreibst, die BpjM hat sich immerhin gegen das internationale Selbsthilfeforum Boylover.net engagiert und es erfolgreich auf den Index gesetzt: eine Kindeswohlgefährdung, die nur durch die Beschlagnahmung des Servers durch Europol im Jahr 2009 übertroffen wurde. Dann wäre da noch der Fall Edathy und die damit verbundene Übernahme von immer weiter gefassten (und in Deutschland eben nicht strafbaren) Definitionen von Kinderpornographie als Grund für eine Hausdurchsuchung. Und nicht zu vergessen die überstürzte Polizeiaktion in Aschersleben, wo sich Polizisten von einem RTL-Undercover-Reporter instrumentalisieren ließen – das verfälschte Ergebnis ist bald auf RTL zu sehen ( http://www.heise.de/tp/artikel/41/41706/1.html , http://www.heise.de/tp/artikel/41/41707/1.html ). Die Behörden engagieren sich also durchaus gegen pädophile Menschen.

    1. Ja, sorry, tut mir leid, dass ich da unfair war. Das mit dem BKA-Beamten war auch ungerecht von mir. Das war ja nicht das BPjM, sondern das BKA selbst, das ist ja ganz was anderes.
      … Denk, denk, denk…
      Kurze Frage: Ich habe deine Antwort zuerst als sarkastisch ggüber den Behörden verstanden. Aber du willst eigentlich darauf hinweisen, dass nicht jeder Pädophile auch Straftäter wird und der Sarkasmus ist an mich gerichtet, oder?

      Tut mir leid, das wollte ich damit nicht sagen. Ich meinte mit Szene eigentlich eher sowas wie Savilles Kumpels, die ihn die ganze Zeit gedeckt haben, Dutroux‘ Biotop oder diesen Ring in Portugal, die Odenwald-Spezies oder katholische Priester, die sich hinter ihrer Institution noch immer verstecken können.
      Also Leute, die ihrer Neigung nachgeben, nicht diejenigen, die zwar pädophil sind, dem aber nicht nachzugeben versuchen. Solange sie es schaffen, dem nicht nachzugeben.

      Hättste aber auch direkt sagen können, wenn es das war, was deinen Sarkasmus hervorgerufen hat.

  13. Eure Entscheidung finde ich nachvollziehbar und vernünftig, vor allem Dank Eurer ausführlichen und glasklaren Begründung. Macht weiter so!

  14. Hier geht es nicht um eine Strafbarkeit nach dem Jugendschutzgesetz sondern um eine mögliche Beihilfe zur Verbreitung kinderpornographischer Schriften. Ein gewisses billigendes Inkaufnehmen, dass sich jemand bei Veröffentlichung der Liste darüber entsprechendes Material besorgt, ist ja nicht von der Hand zu weisen.

      1. Kein Grund, beleidigend zu werden. Billigendes Inkaufnehmen liegt vor, wenn jemand von der Möglichkeit des Taterfolgs weiss (hier ja wohl unstrittig) und sich damit abfindet („dann ist das eben so, da kann man nichts machen“). Warum sollte das Linksetzen keine strafbare Beihilfe sein? Mag sein, dass die Rechtslage unglücklich ist, aber für eine Strafbarkeit kommt es auf ebendiese an und nicht auf ein Wünschdirwas in Blogkommentaren.

      2. Sorry, sollte kein Angriff sein. Aber wenn man auf eine Straftat hinweist, kann das meiner Meinung nach keine Straftat sein.

        In Österreich gibts übrigens eine staatliche Meldestelle für sowas ;)

      3. Es kommt immer darauf an, wen man auf die Straftat hinweist. Ein Hinweis an die zuständigen Ermittlungsbehörden ist kein Problem, ein öffentliches „Hier geht es zu strafrechtlich relevantem Material“ eben schon.

  15. Wie kann man eigentlich mit einer Strafanzeige drohen? Eine Strafanzeige ist doch nichts weiter als eine formlose Mitteilung an die Polizei oder direkt an die Staatsanwaltschaft, dass irgendwo eine Straftat stattgefunden hat. Die BPjM wäre dann gar keine Beteiligte an einem etwaigen Prozess mehr. Man müsste nicht befürchten, dass die sich bessere Anwälte leisten können.

    1. Vor allem herrscht Anzeigepflicht in Deutschland. Die BPjM würde sich selber strafbar machen, wenn sie in einer art Gentlemensagreement von „einer Anzeige absieht“, auch wenn besagte Straftat nur einige Tage, Stunden oder Minuten ausgeübt wurde. Das lässt mich doch stark daran zweifeln, dass deren Drohgebärden rechtlich Bestand hätten.

      1. Anzeigepflicht herrscht nur für Polizeibeamte und bei bestimmten noch nicht vollendeten Straftaten (Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung fallen da grundsätzlich nicht darunter). Die BPjM wird vermutlich auf dem Standpunkt stehen, dass der für die Strafbarkeit nach § 184b StGB erforderliche Vorsatz nur gegeben ist, wenn der Link nach Aufforderung nicht entfernt wird.

  16. Also direkt zur Seite hin verlinken darf man nicht, aber wenn man einen weiteren „Hop“ einfügt, wie in diesem Artikel Twitter(wo die ersten Tweets schon zur besagten Seite verlinken) dann ist das ok?

  17. Wenn Netztpolitik.org den Links rausgenommen hat weil sie Angst vor Verfolgung hat, wie ist es den als user, der auf euren Link geklickt hat und sich die Liste einmal kurz angesehn hat, muss der sich sorgen machen. das er auf den Link gedrück und sich die Seite angesehen hat?

  18. Wäre eine Feststellungsklage nicht ein gangbarer Weg ?
    Ich bin mir auch unsicher ob Ihre Argumentation nicht dazu führt das sie selbst sich strafbar gemacht haben. Das gegenrechnen der Hashes die sie selbst veröffentlichen ist nun kein komplexer Vorgang. Wenn man ihere Argumentation folgt hätten Sie selbst Kinderpornographie veröffentlicht.

    1. Feststellungsklage ist Zivilrecht, nicht Strafrecht. Was man aber machen kann, ist bei einer hinreichend qualifizierten Person ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. Verneint dieses eine Strafbarkeit der Verlinkung, wird dieses Gutachten einen unvermeidbaren Erlaubnisirrtum und damit einen Wegfall der Strafbarkeit begründen, selbst falls die Sachlage von einem Gericht anders gesehen wird.

      1. Die hier in Rede stehende Feststellungsklage dürfte eine verwaltungsrechtliche Feststellungsklage sein: Niemand muss dass Risiko einer Strafverfolgung eingehen, um zu klären, ob ein bestimmtes Verhalten zulässig ist oder nicht. Diese Frage kann auch vor dem Verwaltungsgericht geklärt werden. Das setzt allerdings voraus, dass es verwaltungsrechtliche Regelungen für einen Sachverhalt gibt (hier JuSchG und JMStV), die als Vorfrage die Strafbarkeit mitregeln (z.B. was nach JMStV zulässig ist, kann nicht zugleich strafbar sein). Außerdem braucht man einen Klagegegner, der im Rahmen seiner Zuständigkeit die Unzulässigkeit des Handels behauptet, um ein Rechtsschutzbedürfnis zu haben.

  19. Es wird Zeit, für die Abschaffung des widersinnigen KiPo-Besitzverbotsgesetzes einzutreten.

    Bilder betrachten und Kinder mißbrauchen sind zwei verschiedene Dinge. Spätestens jetzt sollte doch jedem klar geworden sein, was der wahre Zweck dieses Gesetzes ist: Als Vorwand für politische Zensur.

  20. @ Markus Beckedahl
    @ Andre Meister

    1. Ich kann Eure Entscheidung voll und ganz nachvollziehen. Es ist aus individueller Sicht gerade zu zwingend logisch und sinnvoll, sich nicht diesem finanziellen und strafrechtlichen Risiko auszusetzen. Es drohen Ermittlung, Anklage, Gerichtsprozess, Verurteilung, Schulden und nicht zuletzt Rufschädigung. Der deutsche Michel so: „Ach netzpolitik.org, ist das nicht dieses KiPo-Portal?“ So werden Existenzen zerstört.

    2. ABER: An dieser Stelle trennt sich die Spreu vom Weizen. Hier zeigt sich, wer wie ein Edward Snowden bereit ist, für politische Ziele, Werte und Überzeugungen extreme persönliche Risiken bis hin zu Haft oder Tod in Kauf zu nehmen, oder wer nur Schönwetter-Aktivist spielt.
    Klar, es geht um KiPo. Das ist ein Totschlagargument. Es sicher kein Zufall, dass sich dieses Instrument derart häufig als nützlich erweist, wenn es um politischen Dissenz und Widerstand geht.

    Mit Eurer Entscheidung habt Ihr uns allen vor Augen geführt:
    Wenn es hart auf hart kommt, wenn direkte persönliche Gefährdungen für Eure Existenz drohen, dann fügt Ihr Euch. Es ist ein natürlicher Instinkt, bei Androhung von Gewalt mit Gehorsam zu reagieren.

    Leider werden wir den Kampf um Freiheit, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit nicht gewinnen, wenn niemand bereit ist, für seine Ideale und Prinzipien arbeitslos, obdachlos, inhaftiert zu sein oder gar zu sterben.

    In der Geschichte der Menschheit hat es immer Leid, Not und Blut gekostet, um den Baum der Freiheit zu düngen.

    Denkt mal drüber nach, welches Signal Ihr mit Eurer Entscheidung für jeden Aktivisten gebt. Trotzdem möchte ich betonen, dass ich Euch nach wie vor schätze und wohlgesinnt zu Euch stehe. Bitte nicht als Angriff verstehen.

    1. @Expect us: Setzt du dann jetzt mal den Link von deiner eigenen Seite hier rein, wo du unter Nennung deines Realname und deiner Adresse die Inhalte veröffentlichst oder wenigstens verlinkst? Danke!

      Denn sicher ist es ja so, dass wenn es hart auf hart kommt, wenn direkte persönliche Gefährdungen für deine Existenz und nicht bloß die Existenz von anderen droht, dann fügst du dich nicht, sondern gehst mutig voran!

    2. @Expect us: Große Redaktionen mit eigenen Justiziaren und ausreichend finanziellen Mitteln haben den Link ebenso rausgenommen, weil das Risiko für die eigene Redaktion zu groß ist. Warum sollen wir Deiner Meinung nach ein Selbstmordkommando risikieren, was vor allem Stress bringt, viel Geld kostet (wir haben kaum Geld) und uns viel Energie nimmt, die wir gerne in viele andere Themen stecken sollten, die gerade und zukünftig brennen?

      Wir unterstützen Dich aber gerne, wenn Du in Deinem Namen den Link setzt, eine Selbstanzeige bei der KjM/BpJM stellst und das durchfechten möchtest.

  21. Strafanzeigen sind ja zur Zeit allerorts arg in Mode: Habt ihr schon mal überlegt, die BPjM im Gegenzug wegen Nötigung (§ 240 StGB) anzuzeigen?

    1. Also ein Privatmann bekäme schnell Probleme, wenn der jemanden mit den Worten „Tu was ich verlange oder ich zeig dich an“ unter Druck setzt. Das ist dann auch von Erpressung nicht mehr allzuweit entfernt.

  22. Auch nach Lesen obigen Artikels ohne den Link …fand ich mühelos die entsprechende pöse Seite mit all den www-porno-Adressen. Die meisten kannte ich noch nicht.

  23. Eine Bildschlagzeile wie „Netzpolitik.org verbreitet Kinderp…“ möchte sicher keiner lesen. Auch wenn’s nicht stimmt. Bei diesem Thema lesen die Leute nur, was sie lesen wollen. (Den Google-Listenplatz habt Ihr mit der Überschrift zumindest sicher ;-)
    Insofern: Richtige Entscheidung.
    Die BPjM hat sich mal wieder selbst durch ihre Unfähigkeit entlarvt. Eigentlich wäre umgekehrt eine Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt schön. Dann sollen die mal selbst beweisen, dass sie versucht haben, die Inhalte aus dem Netz zu kriegen, oder wäre das etwa nicht ihre Aufgabe???

  24. xyz 9. Jul 2014 @ 18:17
    der überwachungsstaat deutschland braucht doch ein grund um das volk zu überwachen …

    Nicht zu vergessen eine florierende juristisch geldbringende „Beleidigungsindustrie“ & Industrie des Abmahnwahn.

    … natürlich distanzier ich mich voll von http://www.justiz.lima-city.de/ wo nicht nur das Wort „Beleidigungsindustrie“ zu lesen ;-)
    Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn (Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e. V)
    http://www.iggdaw.de/

    Und was die jesuitisch tal­mu­dis­tisch Spitzfindigkeit einer „Zugänglichmachung“ betrifft, das Anbieten (meist auf US-Servern) ist ist bereits strafbar, da bedarf es keiner Sondergesetze!

  25. War es denn wenigstens eine KiPo-Liste, oder standen wie immer vermehrt die üblichen Verdächtigen drauf (Wikileaks, Tor, Torrentfreak, Piratebay, VPN-Anbieter, …) ?

    Mätes

  26. Was für eine Liste ist das genau?

    Die URLs werden von den dt. Providern automatisch geblockt?

    Das hat also nichts mit den anderen Sperrungen bei Google usw. zu tun oder?

    1. Hallo SpOn-Leser. Aus unserem Original-Artikel:

      Die Liste an zensierten “Telemedien” (URLs von Webseiten) geht OpenPGP-verschlüsselt an Suchmaschinen, oder als kryptografische Hashwerte an Router-Hersteller wie AVM FRITZ!Box.

      Oder von der Original-Seite:

      The list is distributed about once per month to more than 27 companies who offer child protection software or DSL/Cable routers (for example AVM FRITZ!Box Router, Draytek Vigor Router, Telekom Kinderschutz Software, Salfeld Kindersicherung and Cybits JusProg and Surfsitter). This companies usually implement the blocklist as opt-in – users have to enable it by choice to filter the websites. Additionally, the major search engines like Google, Bing or Yahoo agreed to filter their results in Germany based on the list. They can download the (cleartext) list from a server of the FSM (Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e. V.). In comparison to the opt-in approach by the router manufacturers the search engines filter all results served to German users, it is not possible to opt-out.

    1. Der liegt auf der Seite neocities.org.
      (Falls es jemand bisher nicht geschafft hat, die Seite zu finden…)

  27. Netzpolitik darf die Liste zwar nicht posten aber dafür die User. Und da ich nicht aus DE komme sondern aus Österreich ist mir das mit den deutschen Gesetzen auch Latte. Hier die Liste Jungs

    (Wir müssen auch Links in Kommentaren löschen, wennw ir darauf hingewiesen wurden. Und das wurden wir)

  28. @ Peter
    @ Markus Beckedahl

    Merkt Ihr beide was? Ihr greift mich an. Statt auf meine Argumente sachlich einzugehen, erwidert Ihr mit zynischer Polemik.
    Ich solle doch als Selbstmordkommando mutig vorangehen, den Link zusammen mit meinem Realnamen und meiner Adresse auf meiner eigenen Website veröffentlichen und eine Selbstanzeige erstatten.
    Woher kommt dieser Hass?

    Ich bin auf Eurer Seite. Aber seht Ihr nicht, wo das Problem liegt?
    Hier zeigt sich ein klassischer Fall von Selbstzensur und vorauseilendem Gehorsam, um keine staatlichen Repressionen erleiden zu müssen.

    Markus, sonst seid Ihr doch auch nicht so vorsichtig, wenn es darum geht, vertrauliche oder geheime Dokumente zu veröffentlichen. Eure Meinungsbeiträge sind derart kritisch, dass sie von bestimmten Behörden als linksextremistisch eingestuft werden. Da kannst Du noch ruhig schlagen?

    Netzpolitik.org hat längst den Punkt überschritten, unter dem Radar staatlicher Aufmerksamkeit zu operieren. Bereits die heutigen Aktivitäten setzen Euch dem Risiko der Verfolgung aus. Wenn Ihr bestimmte Kreise zu sehr ärgert, gäbe es schon jetzt genügend Material und konstruierte Gründe, um Euren Laden platt zu machen. Gerade weil Ihr finanziell schwach seid, seid Ihr so leicht verwundbar. So viel dazu, dass Ihr Stress vermeiden wollt. Wenn Ihr keinen Stress mit dem Staat wollt, dann solltet Ihr als Jubelperser Angela Merkel und die CDU in den Himmel loben.

    Wie sollen wir den Kampf um Freiheit und Menschenrechte gewinnen, wenn niemand ein Risiko für sich selbst in Kauf nehmen will?
    Das war meine Frage an Dich, Markus – und auch an alle anderen hier mitlesenden Bürger.

    Hätte Edward Snowden so gedacht, hätte er niemals begonnen, Geheimdokumente zu sammeln. Nach US-Recht drohen ihm existenzbedrohende Strafen für sein Verhalten. Er nimmt es sehenden Auges in Kauf, um seinem Land und der Welt einen Dienst zu erweisen.
    All die Informanten und Whistleblower, die auch in Deutschland geheime Dokumente aus Behörden an die Presse geben, um Missstände aufzudecken, setzen sich ebenfalls einem enormen Risiko für die eigene Existenz aus.

    Darum geht es! Ohne mutige Menschen können wir als kleine Minderheit von Freiheitsfreunden und Demokraten nichts ausrichten gegen einen autoritären Überwachungs- und Polizeistaat. Ohne Opfer auf unserer Seite, werden wir nicht gewinnen. Das sind meine Einschätzungen.
    Es gibt keinen Grund, von mir zu fordern, ich solle mich zu erst opfern.

    Don’t shoot the messenger!

    1. Wie sollen wir den Kampf um Freiheit und Menschenrechte gewinnen, wenn niemand ein Risiko für sich selbst in Kauf nehmen will?
      Das war meine Frage an Dich, Markus – und auch an alle anderen hier mitlesenden Bürger.

      Wir gehen gerne und oft Risiken, auch stellvertretend für andere ein – wenn wir das Spielfeld verstehen. Wir verstehen dieses hier nicht ausreichend, um das persönliche Risiko abschätzen zu können. Und wir haben aufgrund vieler anderer wichtiger netzpolitischer Fragen im Moment nicht die Zeit, Energie und Muse, das Spielfeld jetzt verstehen zu wollen.

  29. Die Strafanzeige ist eine Reflexreaktion der KJM, die ich sogar etwas nachvollziehen kann.

    Da kommt ein Leaker daher und zieht der KJM jetzt einfach mal so die Hosen runter. Die KJM musste doch so reagieren, um ihren nackten Hintern und den letzten Rest Glaubwürdigkeit zu retten. So schrottig wie die Liste ist, können sie doch gar nicht anders – diskutieren ist da nicht…

  30. Ich bin kein Rechtsexperte, aber mir kam sofort die Idee, im Gegenzug Strafanzeige gegen die BPjM zu erstatten: Die Liste enthält laut eigener Behauptung Links, unter denen Kinderpornographische Inhalte aufrufbar sind. d.h. die BPjM wusste davon, hat aber nichts dagegen unternommen bzw sogar geheimgehalten, statt es zumindest an Strafverfolgungsbehörden weiterzureichen. Was ist eure Einschätzung?

  31. Ich finde dieser Art Vorgehen so etwas von typisch und lachhaft! Kinderpornografie ist eben die Nazikeule 2.0. Die greift garantiert. Und das Schlimmste ist, das sie damit – zumindest vorerst – durchkommen.

    Und bestimmt wird das BPjM nicht mal in Erklärungsnot kommen, geschweige denn irgendwas zur größeren Transparenz beitragen. Das wäre ja mal etwas neues in der heutigen Zeit.

    Ich wäre -wie auch einige andere hier- für den Ansatz Strafanzeige zu stellen weil nichts gegen die Inhalte unternommen wurde. Und dafür könnten sich z.B. alle betroffenen kleinen und besonders die großen Redaktionen zusammenschließen.

    so far
    Das Baum

  32. Da die Liste LEIDER schon weg ist kann man auch ruhig auf die offizielle Seite nochmal verlinken. Aber bringt ja nix weil die Liste eben nicht da ist. Hab mir natürlich gleich zig Backups von gezogen und veröffentliche hier nochmal die unzensierte Liste

    XXX

    Es gibt übrigens keine Kinderporno Seiten drauf – hab sogar extra danach gesucht. Auch die GEMA Spaken konnten nicht sagen welche Seiten denn Kinderpornos enthalten sollen denn nur die hätten ja aus der Liste bei Neocities entfernt werden können. Der Betreiber hätte ebenfalls darauf bestehen können bzw. MÜSSEN NUR die Seiten rauszunehmen die es enthalten. Stattdessen hat er gezeigt dass statt prallen Schlepphoden nur winzige Kichererbsen hat und hat sofort nen Kniefall gemacht und BIS HEUTE die Liste komplett entfernt …

    GEBT ZENSUR KEINE CHANCE !

    TRANSPARENZ IST ALLES !!!

  33. Es wäre nützlich, wenn jemand der nicht genannt wird, und wenn es sein muss TOR verwendet, die Liste auf diese 184er-Fälle überprüft.

    Ich sehe auch keine Linkliste auf der Neocities-Webseite.

    Man sollte einen einfachen Link mit einer dort sofort sichtbaren Liste am besten sofort klickbarer Links haben/erzeugen, und diesen auf T-Shirts drucken :-) .

    Wie damals mit dem DVD-Schlüssel.

    Auch QR-Code mit fetter werbender Überschrift in der Öffentlichkeit wären denkbar.
    Auch DinA-7 oder DinA8 „Spuckies“ an Ampeln, Laternenmasten etc.
    Etwas kleiner wie die Rolle transparentes Paketband, und man könnte sie Wetterfest aufkleben.

    Ähnlich wie ich für eine offensive Suizidseite auch vor Psychiatrien, Schulen, Altenheimen, Jobcentern etc. werben würde.
    Gerade eine Webseite die sicher auch auf der Liste landen würde (diese Voy-Webseite ist ja auch drauf), muss ich ja offline bewerben.
    Evtl. mit Kurzinfo wie man TOR nutzt.

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