BND-Klage gegen Massenüberwachung zurückgezogen – nächste Klage in Planung

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss sich vorerst nicht mehr mit der BND-Klage Härtings beschäftigen – CC BY-SA 3.0 via wikimedia/Tobias Helfrich

Im Mai war die Klage des Berliner Rechtsanwalts Niko Härting gegen die Massenüberwachung des BND im Jahr 2010 vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig gescheitert. Härting hatte daraufhin angekündigt, im nächsten Schritt in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einzulegen, aber dieses Vorhaben hat Härting nun zurückgezogen. Grund seien unter anderem verspätet eingegangene Unterlagen.

Die Klage wäre vermutlich aussichtsreich gewesen, denn 1999 wurde ein ähnlicher Fall beim Bundesverfassungsgericht mit Erfolg behandelt, damals noch bezogen auf Telefon- und nicht Mailüberwachung. Härting bereite laut taz jedoch bereits die nächste Klage vor, die sich auf Erkenntnisse aus dem NSA-Untersuchungsausschuss bezieht, deren zufolge Kontakte bis zur fünften Ebene einer Zielperson überwacht werden. Ein mangelndes Verdachtsmoment, selbst überwacht zu werden, wie bei der Ablehnung der Klage durch das Bundesverwaltungsgericht angebracht, dürfte damit zumindest nicht mehr zur Diskussion stehen.

Schade, dass die vorige Klage auf diese Art und Weise versandet, denn sie hat noch einmal in Erinnerung gerufen, dass auch Prä-Snowden bereits rechtliche Bedenken gegen den deutschen Nachrichtendienst bestanden. Aber zumindest öffentliche Aufmerksamkeit hat sie bei ihrer Ablehnung gebracht, genau wie erste Erkenntnisse zur zweifelhaften Ausfilterung deutscher Grundrechtsträger.

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3 Ergänzungen

  1. Das „mangelnde Verdachtsmoment“ lag schon bei der Ablehnung seiner Klage nicht vor, wie ich mit Hilfe von 7.-Klässler-Statistik als Kommentar bereits bei Eurem entsprechenden letzten Beitrag dargelegt habe:

    Wieviele E-Mails hat Herr Härting denn verfasst, seit der BND dieses „Programm“ fährt?

    Davon ausgehend, dass die Auswahl der behaupteten 20% der überwachten E-Mails zufällig vorgenommen wird, ergeben sich folgende Wahrscheinlichkeiten:

    1. Bei 10 geschriebenen E-Mails beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass keine davon vom BND erfasst wurde 0.8^10 ~= 10,74%.

    2. Bei 20 geschriebenen E-Mails beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass keine davon vom BND erfasst wurde 0.8^20 ~= 1,153%.

    3. Bei 50 geschriebenen E-Mails beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass keine davon vom BND erfasst wurde 0.8^50 ~= 0,00143%.

    4. Bei 100 geschriebenen E-Mails beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass keine davon vom BND erfasst wurde 0.8^100 ~= 2,0370359763344860862684456884094e-8%. Das entspricht ~ 0,00000002%.

    5. Bei 1000 geschriebenen E-Mails beträgt die Wahrscheinlichkeit, dass keine davon vom BND erfasst wurde 0.8^50 ~= 1,2302319221611171769315588132768e-95 %. Das entspricht ~ 0,0000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000000001 %, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass mindestens eine E-Mail darunter vom BND erfasst wurde, liegt bei 99,9999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999999998 %.

    Zudem sendet Herr Härting ja nicht nur E-Mails, sondern empfängt auch welche. Für diese gilt dieselbe Rechnung!

    In der Begründung des Gerichts heißt es „dass hierfür [für die Annahme, dass Herr Härting betroffen sei] aber keine überwiegende Wahrscheinlichkeit besteht“. Wenn das Gericht schon mit Wahrscheinlichkeiten argumentiert, so möge es doch bitte offenbaren, ab welcher Wahrscheinlichkeit es bereit wäre, davon auszugehen, dass Herr Härting betroffen ist?

    1. (whispering): Frank, vielleicht liegt es einfach daran, das Richter anstatt Mathe eher Jura studiert haben? ;-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.