BND darf Günther Oettinger überwachen

Über die Funktionsträger-Theorie haben wir mehrfach im Rahmen des Geheimdienst-Untersuchungsausschuss berichtet. Auch gestern im Verhör des G10-Juristen des BND kam das nochmal zur Sprache. Andre schrieb in der Zusammenfassung:

Die “Funktionsträger-Theorie”, nach der deutsche Staatsbürger im Ausland, wenn sie als Vertreter einer ausländischen Firma oder Nichtregierungsorganisation kommunizieren, keinen Grundrechtsschutz nach Artikel 10 des Grundgesetzes (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) genießen, wurde auch vom G-10-Jurist bestätigt. Das gilt auch für deutsche Journalisten, die für ausländische Medien tätig sind.

Unser ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar vermutet jetzt, dass der BND nach dieser Theorie unseren Digitalkommissar Günther Oettinger abhören dürfte:

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8 Ergänzungen

  1. Verstehe ich grade nicht: Göttinger ist doch als Digitalkommissar kein Privatmann, wieso sollte er dann abgeschnorchelt werden dürfen?

    Und: „Burbaum erklärt nun, der BND gehe von der tatsächlichen Kapazität aus. Wenn also eine Leitung nur zu zehn Prozent belegt ist, dann wird dort der gesamte Datenstrom abgefischt. Die 20-Prozent-Regel läuft ins Leere.“
    Viel schlimmer als das finde ich ja, dass man aus dem Datenstrom alles rausfiltern kann, was zB Youtube&Co als Ursprung hat. Damit bleiben vielleicht noch 10% übrig, und die kann man dann ja in toto auswerten.

    1. Verstehe ich grade nicht: Göttinger ist doch als Digitalkommissar kein Privatmann, wieso sollte er dann abgeschnorchelt werden dürfen?

      Weil er als deutscher Funktionsträger für eine nicht-deutsche Institution arbeitet. Ist nicht unsere Logik, wir beschreiben nur die Logik des BND.

      Viel schlimmer als das finde ich ja, dass man aus dem Datenstrom alles rausfiltern kann, was zB Youtube&Co als Ursprung hat. Damit bleiben vielleicht noch 10% übrig, und die kann man dann ja in toto auswerten.

      Ja, finden wir auch. Wahrscheinlich nutzt der BND beide Herangehensweisen um in jedem Fall alles abhören zu können.

  2. Also ich glaube ja man muss der ganzen Sache noch ein bisschen mehr Spin geben.

    Nen alten Bulli nehmen, Auf die Seite draufschreiben „Das Grundgesetz gilt für Funktionsträger nicht!“ eine Kamera aufs Dach packen und ab damit vor die Einfahrt des BND und die Kammera aufs Tor richten. Wird nicht lange dauern bis der Sicherheitsdienst die Polizei ruft. Dann gegen die Maßnahe der Polizei vors Verwaltungsgericht.

    Spätestens nach dem Spruch des Verwaltungsgesetzes wird sich der BND nicht mehr darauf „zurückziehen“ können, dass es da „unterschiedliche juristische Auffassungen“ drüber gibt.

      1. Doch geht. Wenn man die Daten über Satellit leitet und von dort empfängt ist das ganz legal. Eventuell muss man dabei noch ein Bein anheben um Erdungsgefahr auszuschließen und um Rechtssicherheit zu gewinnen.

  3. Heißt also „Theoretisch“ der BND könnte in Erfahrung bringen was GÖttinger so netzpolitisch plant. Das wiederum könnte bei Frau F(M)erkel auf dem Tisch landen und wenn die Pläne der Lobby nicht gefallen könnte unsere Regierung direkt gegensteuern. Traurig, aber schlau gemacht.

    mfg fake-name

    1. Frau Merkel könnte allerdings auch einfach bei ihm anrufen.
      Außerdem gehe ich davon aus, dass die Lobby ihre Interessen direkt bei ihm auf den Tisch legen kann ;)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.