Berliner GroKo-Senat für Urheberrechtsreform mit Recht auf Remix

Eine kleine Anfrage des Piraten-Abgeordneten Simon Weiß im Berliner Abgeordnetenhaus an den rot-schwarzen Senat zum Thema Urheberrecht hat durchaus Interessantes zu Tage gefördert. In der Anfragebeantwortung (PDF) des Senators für Justiz und Verbraucherschutz, Thomas Heilmann (CDU), spricht sich dieser im Namen des gesamten Senats unter anderem explizit für die Ermöglichung von Mashups und Remixes aus:

Im Bereich von Mashups und Remixes muss im Interesse der Förderung kreativer Leistungen einerseits und des Schutzes des Urheberpersönlichkeitsrechts und des Verwertungsrechts der Urheberinnen und Urheber andererseits für Rechtssicherheit gesorgt werden: transformative Werknutzungen sollten zugelassen, stumpfe Kopien untersagt werden.

Transformative Werknutzungen zu ermöglichen ist genau das, worum es bei einem Recht auf Remix geht. Eine entsprechende Passage war im Koalitionsvertrag auf Bundesebene in letzter Minute herausgestrichen worden. Auch in anderer Hinsicht unterscheiden sich die Urheberrechtspositionen der großen Koalition im Land Berlin positiv von jenen im Koalitionsvertrag der großen Koalition am Bund. So findet sich beispielsweise die generelle Forderung

[a]uch andere Regelungen zum Urheberrecht und verwandten Schutzrechten […] auf die Anwendbarkeit von Nutzungen in digitalisierter Form anzupassen.

Mit verwandten Schutzrechten sind beispielsweise Leistungsschutzrechte wie jenes der Tonträgerhersteller gemeint, die vom BGH immer noch äußerst restriktiv ausgelegt werden. Nicht weit genug geht dem Berliner Senat außerdem die bislang beschlossene Umsetzung der EU-Richtlinie zu verwaisten Werken, wonach die kürzlich verabschiedeten Gesetzesänderungen zu den verwaisten und vergriffenen Werken in die richtige Richtung wiesen, jedoch weitere Gesetzesänderungen auf den Weg gebracht werden müssten.

Die übrigen Punkte sind im Wesentlichen deckungsgleich mit dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene – im Guten (z.B. was die Forderung nach Ermöglichung offener WLAN-Angebote in Cafés betrifft, also nach einem Ende der sogenannten „Störerhaftung“) genauso wie im Schlechten  (z.B. die Forderung nach einer Einschränkung von Haftungsprivilegien für Hostprovider).

 

 

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

Eine Ergänzung

  1. was passiert eigentlich wenn jemand aus protest am recht auf remix mal so eben eine creative commons ND license vergibt? :

    Licensees may copy, distribute, display and perform only verbatim copies of the work, not derivative works based on it.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.