Anlasslose MassenüberwachungEU-Kommission arbeitet an neuer Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission will die Vorratsdatenspeicherung wieder einführen. Das erfuhr netzpolitik.org in Brüssel. Eine Sprecherin des Innenkommissars bestätigt: es geht nicht mehr um das „ob“, nur noch um das „wie“. Der EuGH urteilte jedoch: die anlasslose Massenüberwachung ist unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.

Arbeitet an neuer Vorratsdatensoeicherung: EU-Innenkommissar Avramopoulos.

This posting is also available in English.

Die Europäische Kommission arbeitet an einer neuen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten. Das erfuhr netzpolitik.org heute im EU-Parlament. Demnach will Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft bereits Mitte 2015 einen neuen Vorschlag für die anlasslose Massenüberwachung der digitalen Kommunikation verkünden.

Erst im April kippte der Europäische Gerichtshof die Richtlinie von 2006, weil die anlasslose Massenüberwachung unverhältnismäßig und grundrechtswidrig ist.

Jetzt bestätigte eine Sprecherin der Generaldirektion Inneres (HOME) gegenüber netzpolitik.org:

Die vom Gerichtshof angesprochenen Fragen sind sehr komplex und erfordern eine sorgfältige Bewertung ihrer Auswirkungen.

Die Kommission führt derzeit eine solche Prüfung durch, unter Einbeziehung der relevanten Kreise wie Strafverfolgungs- und Datenschutzbehörden.

Gefragt, ob dieses „Prüfung“ noch über das „ob“ einer Neuregelung geht, oder schon um das „wie“, antwortete sie:

Nein, derzeit überlegen wir über das „wie“ statt über das „ob“.

Die alte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström hatte noch im Juni verkündet, keine neue Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung anstoßen zu wollen, vor allem nicht, bevor die EU-Datenschutzreform abgeschlossen ist. Schon damals vermuteten wir aber, dass das nur für die alte Legislaturperiode auf EU-Ebene galt.

Selbst, wenn die neue Kommission jetzt ein paar kürzere Speicherfristen, stärkere Datensicherheits-Anforderungen und Abruf-Vorschriften wie einen Richtervorbehalt einbauen würde, das Grundproblem einer Vorratsdatenspeicherung ist und bleibt die Anlasslosigkeit: Es sollen die Daten der kompletten EU-Bevölkerung gespeichert werden, weil ein paar der Daten mal hilfreich zur Aufklärung sein könnten. (Von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit – eigentlich rechtsstaatliche Grundprinzipien – hat sich die EU-Kommission seit Jahren verabschiedet.)

Im Juli hatte eine Studie zweier Rechtsprofessoren belegt, dass der EuGH ein Schlüsselurteil abgeliefert hat, das erhebliche Konsequenzen hat und haben wird. Die Allgemeinheit und Undifferenziertheit der Massenüberwachung sind eine schwere Verletzung der Grundrechte.

Ein neuer Anlauf ist daher ein fatales Auftaktsignal der neuen EU-Kommission. Die Vorratsdatenspeicherung ist tot, und das sollte sie auch bleiben. Erst recht nach Snowden.

Update: Nach unserer Berichterstattung rudert die Kommission nun zurück. Die Sprecherin erklärte:

Ich glaube, es gab da einige Verwirrung. Ich meinte, dass wir jetzt nachdenken, wie man die Dinge voranbringt, statt ob wir eine neue neue Richtlinie brauchen oder nicht.

Dazu verweist sie auf zwei Absätze von Avramopoulos Rede im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE). Gefragt nach einem klaren Ja oder Nein zur Frage „Arbeitet DG Home an einer neuen Richtlinie?“ sagte sie:

Die Antwort lautet „Nein“.

Die Kommission beabsichtigt, sich die notwendige Zeit zu nehmen, um die Bewertung durchzuführen.

Auf dieser Grundlage wird die Kommission in der Lage sein, eine Position zu finden, ob ein neuer Gesetzesvorschlag notwendig ist. Daher ist es falsch anzunehmen, dass die Arbeit an einem neuen Vorschlag begonnen hat.

Das dürfte bedeuten, dass es noch kein Dokument gibt, auf dem offiziell „Entwurf für eine Richtlinie“ steht. Dennoch arbeitet die Kommission an einem Weg, wie man mit dem Thema Vorratsdatenspeicherung nach dem EuGH-Urteil umgeht. Klar ist auch, dass die Innenminister der 28 Mitgliedsstaaten den Innenkommissar drängen, eine neue Richtlinie vorzuschlagen. Wir würden uns freuen, wenn die Kommission einsieht, dass eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung grundrechtswidrig ist und den Irrweg VDS endlich beendet. Bis dahin befürchten wir das Schlimmste.

29 Ergänzungen

  1. Ich wollte gerade den auf dem obigen Fahndungsfoto zur Festnahme wegen Verfassungsfeindlichkeit und Stalking ausgeschriebenen Dimitris Avramopoulos, wohnhaft derzeit irgendwo in Brüssel, der Polizei und dem Verfassungsschutz melden. Bei der 110 und der BfV-Hotline sagte man mir jedoch, dass man gegen die regierenden unantastbaren Könige von Gottes Gnaden leider nichts tun könne und überhaupt solle ich aufpassen, nicht wegen fehlender Obrigkeitshörigkeit und Regierungstreue ins Umerziehungslager deportiert zu werden.

    Jetzt habe ich ein mulmiges Gefühl im Bauch. Wenn rufe ich um Hilfe, wenn die „Ordnungshüter“ im selben Haus wie die Schutzgelderpresser sitzen? Tja, so ist das wohl in einem Staat(enbund), in dem die Überwachungs- und Entrechtungsmafia das Sagen hat.

    1. Ihr seht das falsch. Als EU Kommisar aus Griechenland braucht er die Datenvorratsspeicherung
      um die Korruption im Heimatland zu bekämpfen.

      1. Ja – je mehr Oliven auf Vorrat gespeichert werden, desto weniger Korruption gibt es! Denn wer Olive sagt, muss auch Liebe sagen!

  2. Du siehst das falsch. Es geht doch nicht um den Ebay-Betrüger oder Checkkarten-Missbrauch der dich direkt treffen kann (bist ja selbst schuld!!!!). Es geht um höhers. Man muss diese Missgeburten ding fest machen, die ein Lied ins Netz stellen oder auch noch Downloaden. Das sind knallharte Wirtschaftliche interessen z.B. der Film und Musik-Industrie betroffen. Abmahnungen ist Big-Business.
    Der Name hört sich auch sehr südländich an. Nebelkerzen werfen um die eigene Unfähig zu verschleiern und sich lieb Kind bei den Geldgeberstaaten zu machen, die auf Druck von innen dies nicht umsetzen können. (Dies wollen ja alle anderen und wir müssen da nun auch mitmachen.)
    Last ihn doch mal beschatten, um zu erfahren mit wem er essen geht und von wem er Geschenke erhält. Lieber BND, das wäre mal ein Job für euch um uns aufzuklären. Dafür bezahlen wir auch euch.

    Also hiermit ein offizeller Auftrag von einem Bürger.

    1. Nein, das geht nicht. Der BND ist bereits vollends damit ausgelastet, ausländischen/fremden Mächten/Geheimdiensten bei der Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen als Wasserträger unter die Arme zu greifen. Das musst Du verstehen. Der BND bekommt die Millionen Euro, die in deutschen Schulen, Kindergärten und Krankenhäusern fehlen, damit deutsche Arbeitsplätze durch Wirtschaftsspionage verloren gehen. Angesichts dieser patriotischen Aufgaben des BND kannst Du den BND doch nicht damit beauftragen, im Interesse des Volkes zu handeln. Wo kämen wir denn da hin! Frau Merkel muss doch an ihre Pension denken! Gerade jetzt vor Weihnachten. In ihrer Lieblingspension gibt es sogar griechisches Frühstück mit faulen Oliven.

      1. Sorry, ich hatte übersehen, dass der BND nicht für das deutsche Volk, sondern gegen es arbeitet. Aber vielleicht gibt es noch ein BND Mitarbeiter, der ein Gewissen hat.

        Man munckelt, angeblich sollen ja unsere gewählten Volksvertreter auch ihrem Gewissen folgen. Ich habe aber noch keins erkennen können. Einen Eid schwören sie sogar darauf.
        Ich dies rechtlich verwertbar?

  3. Gibt es noch irgendeinen freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat außerhalb der EU, in den man auswandern könnte? Ich habe das Gefühl, hier soll alles den Bach runtergehen, irgendjemand will das.
    Totalüberwachung, Grundrechtsbeseitigung, TTIP und mit Hurra in einen Krieg. Was für ein Elend.

    1. Auswandern, Nein. Viel sinnvoller wäre es diese EU Junta aktiv zu bekämpfen. Die BRD sollte aus der EU austreten damit hier die Demokratie aufrecht erhalten werden kann. Denn die EU führt in den sicheren Überwachungsstaat und Diktatur.

      1. Hm, Dir scheint nicht klar zu sein wie das in der Praxis läuft. Dieses Zeug kommt nur vordergründig aus der EU. Schau dich mal unsere Groko an, die finden ja auch, dass man #VDS schnellstmöglich wieder einführen sollte.

  4. Wir verdienen all das.

    Ich meine… niemand wehrt sich, alle lassen es geschehen. Einzelne können natürlich nichts ausrichten.
    Entweder jagen wir unsere Politiker mitsamt ihrer Polizei aus dem Land, oder wir werden ein immer böseres Erwachen haben. Und zwar in letzter Instanz auch bis zum Äußersten.

    Die Politik entscheidet immer mehr bzw. permanent am Volke vorbei, die Polizei schützt uns nicht, sie bespitzelt und denunziert uns. Und wir lassen es zu und nicken es ab, ohne darüber nachzudenken, ob das, was geschieht oder Menschen vorgeworfen wird, überhaupt rechtens ist.
    „Die Polizei wird schon recht haben.“, DAS Totschlagargument schlechthin. Hat sie aber nicht. Sie ist rechthaberisch und ignorant, das ist richtig. Aber sie können es auch, es hat ohnehin keinerlei Konsequenzen. Auch das Argument: „Nicht alle sind so“ zieht nicht. Doch, die sind alle so. Und wer nicht so ist, wird es noch oder wird aus dem System gemobbt.

    Mit demokratischen Mitteln ist da nichts zu machen. Kritiker werden mundtot gemacht und abgeschossen und das Regime deckt sich selbst. Demonstrationen werden ausgehalten… lass doch das Dummvolk protestieren. Wenn sie es zu weit treiben, kommen eben die Wasserwerfer zum Einsatz, aber ansonsten eignen sich Demonstrationen prima dafür zu zeigen, dass sich etwas täte. In Wahrheit werden die Anliegen ignoriert und ausgesessen. Es interessiert die Politik nicht. Meinungsfreiheit ist etwas Tolles, man kann Meinungen auch ignorieren. Und genau das wird getan. Und wer zu unbequem ist, der bekommt eben die BILD an den Hals gehetzt.

    Es liegt in unserer Hand.
    Aber wenn wir nichts tun, haben wir es nicht anders verdient. Und das schließt mich mit ein, denn ich weiß nicht, was ich tun soll oder kann. Ich habe bereits unter vorgeschobenen Vorwand aufs Maul bekommen von der Staatsmacht. Wer einmal durch diesen Fleischwolf gegangen ist, der ist geläutert. Aber scheinbar sind es noch zu wenige Betroffene.

    Auswandern…
    …. ein schönes Wort, wenn man es sich leisten kann. Aber letzten Endes bleibt auch nur die Lehmhütte irgendwo in der afrikanischen Wüste, wo es noch kaum technische Entwicklung gibt. Dann ist man allerdings ganz anderen Problemen ausgesetzt. Wo soll man also hin? EU? Fällt flach. USA? Australien? Kanada? *hysterisch lach*
    Vielleicht nach Mexico oder Südamerika. Ach ne, vor allem da treten die Polizisten als Paramilitärs auf und töten wahllos Menschen. Langsam erscheint China fast schon freier als unsere sogenannte Demokratie.

    Wenn die jetzt wieder mit einer verfassungswidrigen VDS kommen, dann wäre die einzig richtige und logische Konsequenz, diese Personen zu inhaftieren und wegen Landesverrates anzuklagen, da bewusst höchstrichterliche Rechtsprechung bewusst ignoriert wird.

  5. Über Autokennzeichen beschwert sich auch keiner. Klar, die Datenmenge der Vorratsdatenspeicherung ist höher, liegt aber auch einfach daran, dass hier mehr Einzelangaben vorliegen.
    Leider wird bei der aktuellen Diskussion außer acht gelassen, dass man die VDS auch sehr restriktiv umsetzen könnte. Etwa KEINE Erfassung von Metadaten von Mails und KEINE Erfassung von Standortdaten des Handys. Dafür aber 6 Monate IP / Datum / Uhrzeit -> Anschluss. Abrufbar nach Beschluss durch Richter für Aufklärung schwerster Straftaten oder Abwehr schwerer Gefahren.

    1. Autokennzeichen sind auch nicht die Analogie zur Vorratsdatenspeicherung, sondern wenn an jeder Kreuzung und jedem Parkplatz automatisiert das Autokennzeichen mit Zeitstempel ausgelesen und dann monatelang in einer Datenbank abgelegt würde.

    2. > Abrufbar nach Beschluss durch Richter für Aufklärung schwerster Straftaten oder Abwehr schwerer > Gefahren.

      … und dann kommt die Polizei mit „Gefahr im Verzug“ oder die „schweren Straftaten“ sind dann der BTM Dealer oder der Internetbetrüger…

      1. Die Definition von „schweren Straftaten“ nach der Definition § 100c StPO erscheint insgesamt relativ willkürlich. Im Grunde steht da fast schon alles drin, was im Prinzip die volle Bandbreite erlaubt.
        Und wenn schon… wenn man sich Durchsuchungsbeschlüsse so ansieht, dann stehen da gerne auch Phantasiestraftaten drauf. Da wird gerne mal einer draufgelegt, denn das „ermöglicht mehr Ermittlungsoptionen“. Diese Aussage stammt von einem Kriminalbeamten.
        Während der laufenden Ermittlungen geht man eben mit der Staftat wieder nach unten, wenn sich herausstellt, dass der Tatvorwurf nicht zutreffend ist.

        Wacht endlich auf und hört auf zu träumen. Die Realität sieht ganz anders aus und Papier ist geduldig. Das Gesetz wird längst gebeugt, bis es bricht und bei der Allmacht der Behörden haftet sowieso niemand dafür.

        Da wird dann aus einer Bagatelle nochmal eine gehörige Schippe (in Dimensionen eines Muldenkippers) draufgelegt, und schon fragt keiner mehr, ob die angewandten Mittel verhältnismäßig waren oder nicht. Erst recht kein Richter, die ohnehin nichts mehr prüfen (Richtervorbehalt ist dabei das vertrocknete und schon zu staub zerfallende Feigenblättchen) und auch kein Amtsgericht im Nachhinein.

        Und schon wird aus einem: „hat ein paar Dateien heruntergeladen“ jemand, der im gewerblichen Ausmaß Raubkopien verbreitet. Und schon ist die Durchsuchung wieder „angemessen“ und die Straftat schwer genug. Das kann bei jeder x-beliebigen Ordnungswidrigkeit entsprechend aufgebläht werden, oder wahlweise, falls gewünscht, bei gar nicht existierenden Straftaten. Dann wird eben etwas erfunden und wenn sich nichts bestätigt, dann wirds halt eingestellt. Auch egal. Den Schaden hat dabei IMMER der Betroffene und der geht meist in die Tausende nebst gesundheitlichen Auswirkungen. Denn psychisch verkraften können das die Wenigsten und Therapien helfen nur bedingt, weil man weiß, dass dieser Terror sich jederzeit wiederholen kann (Haftungsfreiheit).

      2. Na ich weiß nicht, ob jemand, der gegen das Gesetz verstößt, sich darüber ärgern darf, dass bei ihm eine Hausdurchsuchung stattgefunden hat, die seine Nerven gekostet hat. Denn letztlich hat er ja etwas „Böses“ getan. Dass man auch als Privater nach dem UrhG eine Straftat begehen kann, wird aber ganz unabhängig von dieser Diskussion stark kritisiert. Aber spiele es mal mit einem einfachen Diebstahl durch.

        Gott sei dank ist die Regel heute ja noch die Rechtmäßigkeit. Leider muss man immer wieder davon lesen, dass Hausdurchsuchungen durchgewunken werden und ich bin tatsächlich jedes Mal erbost darüber – man muss ich ja nur mal vorstellen, wenn einem das selbst passiert. Da passierte es ja auch schon mal, dass sie einfach die Wohnung verwechselt haben.
        Ich würde deshalb aber anders ansetzen und sagen: ok, dann schaffen wir mehr Richterstellen, damit sie wieder Zeit haben genau zu prüfen. Denn das ist keine Frage des Wollens, sondern der Zeit. Außerdem müsste man angemessene Ausgleichsansprüche schaffen – die tatsächlich kompensieren und bei offener Übertretung der Kompetenz auch den behördlich Handelnden treffen.

  6. Die frage die ich mir viel mehr stelle ist hat so ein Urteil wirkliche Konsequenzen hat für einen Staat ?
    ich meine Normal dürfen Staaten nun keine Vorratsdaten aktuell sammeln ich weiß nicht ob Großbritannien davon ausgeschlossen ist doch denke ich das dort immer noch massenhaft Daten gespeichert werden ?
    zudem selbst wenn meine Grundrechte verletzt werden welche Konsequenzen hat das für ein Staat wirklich ich glaube nicht das Deutsche regierung sich dafür irgend wo verantworten müsste und das ich irgend eine form von Anzeige effektiv stellen kann wie z.B. bei eine Körperverletztung etc pp ?

    1. Ich bitte um Korrektur, wenn ich mich irren sollte!

      Aus meiner Sicht besagt das Urteil des EU-Gerichtshofes nur, dass die BISHERIGE Richtlinie zur VDS rechtswidrig und die Grundrechte verletztend war. Konsequenzen für die Staaten hat es nur insofern, dass diese keine VDS einrichten MÜSSEN.
      Der Bundesjustizminister Maas hatte ja auch auf dieses Urteil gewartet, um keine VDS einführen zu müssen – was den Innenministern wie bekannt nicht geschmeckt hat („Schutzlücke“!!).
      Bestehende Gesetze konnten also beibehalten werden, auch wenn z.B. Österreich kurz darauf die VDS ausgesetzt hat.

      Ich wünsche mir schon lange Konsequenzen für verfassungswidrige Gesetze und Beschlüsse.
      Aber ich gewinne immer mehr den Eindruck, dass solche „volksfeindlichen Gesetze“ einfach mal verabschiedet werden, weil sie ja bis zum Urteil des BVerfG in Kraft bleiben. Vorrausgesetzt, der Bundespräsident unterschreibt sie vorher… Aber auf eine Weigerung würde ich da nicht setzen. Mir scheint er ist doch recht nah an Fr. Merkel was manche Ansichten angeht…

      Es würde vielleicht mal wirken, wenn jeder Bürger Anzeige gegen die Bundesregierung wegen eines verfassungswidrigen Gesetzes stellen könnte. Und wenn das BVerfG entscheidet, dass das Gesetz von vornherein nicht dem Grundgesetz gerecht werden konnte, muss es eben entsprechende Ermittlungen geben.
      Schließlich hat die Regierung geschworen für das Wohl des Volkes zu handeln und Schaden abzuwenden.

      Inzwischen spüre ich aber immer mehr Resignation vor der Situation und der Zukunft, die von CDU/CSU, SPD und so manchem Gericht in Gang gebracht wird. Keine Ermittlung in Sachen Spähaffäre, ein zahnloser Untersuchungsausschuss, welcher noch aktiv von der Regierung behindert wird, Beschattung der Berichterstatter (Autor dieses Artikels), Überwachung des Volkes, keine Kontrolle des BND bzw. gewolltes Vorgehen aus Sicht des Kanzleramts… Lügen gegenüber der Bevölkerung („wir wussten von nichts“ oder „die Affäre ist beendet“)… Woran soll man da noch glauben, wenn bei solchen Sachen kein Einfluss des Volkes möglich ist? Geschweige denn, dass wir Mittel hätten, das gewaltlos abzustellen…

      Wenn jemand bis hier gekommen ist: Vielen Dank fürs Lesen!

  7. In einer Welt / Zeit in der „George W. Bush nennt CIA-Folterknechte „Patrioten“ ungestraft gesagt werden darf, braucht / muss man sich auch über solche Pläne der EU Kommission nicht wundern

  8. Grade eben hat unser Innenminster verkündet „Wer aber unseren freiheitlichen Staat bekämpft, dem werden wir mit aller Härte und Schärfe begegnen.“ Dann sollte er mal bei Dimitris Avramopoulos und seinen Konsorten in der Kommission anfangen.

  9. Ja und heute eine Ordnungswidrigkeit nach dem deutschen Waffengesetz begangen. So ist das mit den Gesetzen, wenn man diese im Schnellverfahren verabschiedet um die Bevölkerung zu entwaffnen.

    Ich habe mir zwei Küchenmesser mit eine Klingenlänge > 12cm gekauft, das mitführen kann schon Strafbar sein. Da mir aber niemand erklärt hat, was ein sachgerechtes Mitführen ist, bin ich jetzt verunsichert. Wenn ich also beim Einkauf beobachtet werde, bin ich dem Gesetz und der Obrigkeit ausgeliefert.

    Genauso bei der Massenüberwachung und Vorratsdatenspeicherung. Was gestern noch OK war, ist es übermorgen nicht mehr. Und dann?

    1. Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und feststehenden Messern mit einer Klinge von über 12 cm Länge wurde als Ordnungswidrigkeit definiert. Ausnahmen sollen bei berechtigtem Interesse gelten, zum Beispiel bei Sport (Jagd, Fischerei) oder der Brauchtumspflege

  10. Die Kriminalitätsbekämpfung ist nur ein vorgeschobener Grund hier geht es um den Schutz «bestimmter Geheimnisse» wie Korruption, Vetternwirtschaft, Seilschaften und so weiter. Mit solchen Gesetzen fallen wir wieder zurück in dunkle Zeiten. Diese Leute gehen für ihre Machtinteressen über Leichen.

  11. In einem Land, in dem man als Strafverfolgungsbehörde einen richterlichen August unter einen Durchsuchungsbefehl für Wohnungen entfernter Verwandter der Beschuldigten bekommt, weil man aufgrund von Sammelüberweisungen in der Vergangenheit von akuter Verschleierungsgefahr ausgeht, sollte einen nichts mehr wundern. Wenn im gleichen Zusammenhang vorher schon auf Biegen und Brechen ein Tatvorwurf konstruiert wurde, der auch nur irgendwie mit Freiheitsstrafe als Höchstmaß belegt werden könnte, nur um Beschuldigte aufgrund der daraus entstehenden Fluchtgefahr in U-Haft zu nehmen, wird einem speiübel. Ende vom Lied: Verfahren nur eingestellt und kein Freispruch. So geschehen in unserem Land vor nicht allzu langer Zeit.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.