Anhörung im Bundestag zur Unabhängigkeit der Datenschutzbeauftragten

Gestern fand eine Anhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Unabhängigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten im Innenausschuss im Deutschen Bundestag statt.

Bislang untersteht die Bundesdatenschutzbeauftragte der Dienstaufsicht des Innenministeriums. Der EuGH hat schon mehrmals bemängelt, dass diese Praxis nicht mit der Europäischen Datenschutzrichtlinie vereinbar ist. Im Bundeshaushalt wurden für die für die Bundesbeauftragte im kommenden Jahr 275.000 Euro mehr Geld bewilligt. Im Vergleich zur Aufstockung des Bundesnachrichtendienst ist es wenig. Der soll bis 2018 insgesamt 300 Millionen erhalten, also umgerechnet 75 Millionen im kommenden Jahr.

In der Anhörung wurden sechs Gutachter angehört, Andrea Voßhoff selbst kam auch zu Wort. Von drei Sachverständigen gibt es Stellungnahmen online.

Ohne die Zustimmung der Bundesregierung darf sie nicht als Zeugin aussagen. Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter Schaar hat diesen Maulkorb insbesondere in Hinblick auf die Aussagebefähigung vor dem NSA-Untersuchungsausschuss beanstandet.

Prof. Dr. Klaus Gärditz von der Universiät Bonn stellte dazu fest, dass Zeugenaussagen nicht zum Aufgabenfeld der Datenschutzbeauftragten gehören und die bisherige Regelung das Amt somit nicht in seiner Unabhängigkeit beschneidet. Er kritisierte aber das Aufstellungsverfahren der Datenschutzbeauftragten durch die Bundesregierung. Die Kontrollinstanz wird durch die Kontrollierten selbst aufgestellt.

Professor Dirk Heckmann von der Universität Passau erklärte laut Heute im Bundestag, dass „die Beschränkung der Aussagefreiheit der Beauftragten „problematisch“ sei. Wenn bestimmte Aussagen nur im Einvernehmen mit der Bundesregierung erfolgen dürften, bekomme „der potenziell Kontrollierte gleichsam ein Vetorecht.“

Der Tagesspiegel schrieb:

Die Bundesregierung versucht zu verhindern, dass die Datenschutzbeauftragte unabhängig wird und vor Gericht oder vor Untersuchungsausschüssen aussagen darf. Das ist die Quintessenz einer Anhörung zum sogenannten „Unabhängigkeitsgesetz“, bei der der Innenausschuss des Bundestags am Montag mehrere Rechtsexperten befragte.

Hans-Hermann Schild, Richter am Verwaltungsgericht Wiesbaden, verlangte eine ausreichende personelle Aufstellung, ohne die das Amt seinen Ansprüchen auf Unabhängigkeit nicht gerecht werden könne.

Da der Zuwachs an Aufgaben um ein Vielfaches gestiegen ist, sind die im Gesetzentwurf
angedachten vier zusätzlichen Planstellen – allein schon in der Außenwirkung – weniger als
der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.

Zur Überwachung der Geheimdienste durch die Bundesdatenschutzbeauftragte steht auf heise online:

Die Kontrollmöglichkeiten insbesondere im Bereich der Geheimdienste blieben zudem lückenhaft. So sei für die Überwachung der strategischen Auslandsaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zwar die parlamentarische G10-Kommission zuständig. Sollten im Anschluss auf Basis gewonnener BND-Erkenntnisse andere Behörden wie der Verfassungsschutz oder Strafverfolger tätig (werden), falle die Kontrolle in ihr Ressort. Eine Einsichtnahme würde aber oft verwehrt unter dem Hinweis, dass die G10-Kommission doch schon involviert gewesen sei.

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Eine Ergänzung

  1. Wer in diesem Land etwas anderes (Beschneidung von Rechten / Verhinderung von Kritik) erwartet hat, ist entweder ein realitätsfremder Optimist oder einfach schlecht informiert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.