3%-Hürde bei Europa-Wahlen gekippt: Das BMI hats schon vorher gesagt. Und keiner sollte es wissen.

CC-BY-SA 3.0 via wikimedia/Elkawe

Bisher galt für Parteien in Deutschland eine 3%-Hürde für den Einzug ins Europaparlament. Bis zum Juni letzten Jahres lag diese Hürde sogar noch bei 5%, wie bei den Bundestagswahlen. Das wurde aber bereits 2011 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig befunden. Jetzt haben die Richter in Karlsruhe auch die letzte Hürde mit dem Argument der Wahlrechtsgleichheit und Chancengleichheit kleiner Parteien gekippt.

Was das ganze mit Netzpolitik zu tun hat – abgesehen davon, dass die Piraten, die zu den Verfassungsklägern gehörten, trotz momentaner Selbstzersetzung doch auf einen Einzug hoffen können? Das Bundesinnenministerium könnte jetzt sagen, sie hätten es schon immer gewusst. Aber noch im Januar haben sie das Informationsfreiheitsportal FragDenStaat.de abgemahnt, weil die Dokumente veröffentlicht hatten, die genau das zeigen. Als nämlich im Oktober 2013 die 3%-Hürde verabschiedet wurde, geschah das gegen eine schriftlich verfasste Stellungnahme des Innenministeriums, die analysierte, dass im Kern jede prozentuale Hürde verfassungswidrig sei.

Die Abmahnung erfolgte aus dem Grund, dass das angefragte Dokument zwar FragDenStaat.de übermittelt wurde, jedoch mit dem Vermerk, es nicht weiter zu veröffentlichen –  die Betreiber der Plattorm ließen sich aber dadurch nicht in der Informationsfreiheit einschränken. Am 17. Januar traf dann die Abmahnung ein: FragDenStaat.de habe Autorenrechte verletzt und damit gegen Urheberrecht verstoßen. Ein absurder Argumentationsversuch, die Veröffentlichung brisanter Dokumente zu verhindern.

Stefan Wehrmeyer, der bei der Open Knowledge Foundation Germany arbeitet und Projektleiter von FragDenStaat.de ist, vermutet angesichts des BVerfG-Urteils:

Die Abmahnung gegen die Veröffentlichung der Stellungnahme war ein klarer Versuch, das widersprüchliche Handeln der Politik in Bezug auf die Dreiprozenthürde zu vertuschen. Die Entscheidung auf Verfassungswidrigkeit zeigt jetzt, dass der Stellungnahme aus dem BMI mehr Gehör hätte geschenkt werden müssen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

4 Ergänzungen

  1. Vielleicht hätte der Verfassungsschutz ja doch noch eine Zukunft, wenn er sich mal auf die notorischen Verfassungbrecher konzentrieren würde…

    1. Dies würde ja bedeuten, die STASI 2.0-Schnüffler
      müssten/sollten mal etwas tun um Ihren Vereinsnamen
      mal gerecht zu werden.
      Wo kämen wir denn da hin!

      Transparency, Democracy anyone?

  2. Da sieht man es (mal) wieder. Das Politiktheater hat mit Fakten, Beweisen oder Bevölkerungsmehrheiten/-meinungen nichts gemein.

    Die machen das wofür sie von Interessengruppen bezahlt werden. Leider gehöhrt das Volk nicht dazu.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.