Wirtschaftsminister Philip Rösler erklärt das Leistungsschutzrecht

Gestern fand in Berlin eine Veranstaltung mit Wirtschaftsminister Philip Rösler zum Thema Startups statt. Aus dem Publikum befragte der Journalist Mario Sixtus unseren Wirtschaftsminister, wie denn sein Engagement für Start-Ups mit seinem Engagement für das geplante Leistungsschutz für Presseverleger kompatibel sei. Von dem rund vier Minuten Dialog gibt es von Tilo Jung ein Video mit schlechter Tonqualität. Joerg Braun hat den Dialog im Digitale Linke Blog soweit es geht transkribiert.

Interessant ist, dass Rösler andeutet, deutsche Verleger würden gerade im Silicon Valley mit Google verhandeln, um einen ähnlichen Deal wie in Frankreich heraus zu holen. Dort hatte sich Google mit – ja mit wem eigentlich genau? Dem Staat oder den Verlegern? – darauf geeinigt, Geld und günstigere Werbung für einen Journalismus-Fonds zu geben, um Schritte in Richtung eines Leistungsschutzrechts zu verhindern.

Kann natürlich auch sein, dass Rösler etwas durcheinander bringt. Vertreter des beim Leistungsschutzrecht federführenden Axel-Springer-Verlages hatten nach dem Frankreich-Deal bereits ähnliche Ideen für Deutschland abgelehnt. Aber auch das kann natürlich nur weitere Verhandlungsmasse gewesen sein.

Rösler im Wortlaut, mehr drüben im Blog:

Und jetzt habe ich gehört, dass große namhafte Verlage aktuell, so wie wir hier zeitgleich sitzen und, zufälligerweise [unverständlich] auch gerade in den USA sind, um mit entsprechenden, eben schon genannten Konzernen zu außerlegislativen Lösungen zu kommen. Und, ähm, das wäre der Hammer. Dann würden meine Abgeordneten, die haben mir das gerade angedroht, eine [unverständlich, evtl. „regelrechte liberale“?] Tradition, die haben mir das gestern Abend nämlich gesagt, für den Fall dass das eintreten würde, würden die Abgeordneten des deutschen Bundestages, auch meiner Fraktion, danke, die eigenen Leute sind immer die besten, würden das Gesetz voraussichtlich nicht passieren lassen. [unverständlich]. Deswegen warten wir doch jetzt erstmal ab, was die Gespräche den bringen. Die Modelle zeigen, dass das funktionieren kann, also sofern, glaube ich würde ich mal abwarten und wir können dann beim nächsten Liveblog, das wir wieder haben werden, nochmal drüber sprechen.

Das mit dem „Liveblog“ ist ja putzig, aber das ist ein anderes Thema.

Apropos Leistungsschutzrecht: Das steht laut dem ersten Entwurf der Tagesordnung als zweite und dritte Lesung in der kommende Sitzungswoche am Donnerstag, den 28.2. zur Abstimmung. Das berichten ebenfalls die Linken in ihrem Blog:

Es wird dort unter TOP 9 mit 30 Minuten Debatte aufgeführt. Allerdings wäre dazu ein Fristverzicht erforderlich. Kommt dieser nicht zustande, wäre der frühestmögliche Abstimmungstermin Fr., 01.03.2013.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

6 Ergänzungen

  1. Was wir in Frankreich sehen konnten wird so vielleicht auch zur traurigen Gewissheit in Deutschland, wenn es auf einen ähnlichen Kompromiss hinaus läuft, der nur Sieger bei den Großen hinterlässt.
    Die bereits 2009 von den Von Klaeden Brüdern in den Koalitionsvertrag geschmuggelte Idee eines Leistungsschutzrechts erscheint im Rückblick wie die Drohkulisse zur Durchsetzung der Wunschvorstellungen, wie sie jetzt auch in Frankreich von Präsident Hollande und Google ratifiziert wurde.
    Das 60 Millionen Euro Paket zu Förderung von journalistischen Angeboten und Strukturen im Netz – eigentlich Peanuts – wird ausschließlich den großen Verlegerverbänden zukommen.
    Das Google im Suchranking durchaus auch eigene Werbeinteressen implementiert, ist schon lange kein Chemtrail mehr und erklärt, warum gerade der zweite Teil des Deals mehr Wert hat als jede Lizenzabgabe.
    Neben technischer Unterstützung und Wissenstransfer hat Google den Verlegern auch Werbevorteile, höhere Beteiligungen an Adsense und bessere Platzierung im Suchangebot versprochen. Auch wenn das alles wolkig klingt – es stellt einen umfassenden, kaum schätzbaren Wettbewerbsvorteil gegenüber kleineren, halb-kommerziellen und alternativen Angeboten dar, die selbst nicht zu den klassischen Verlagsangeboten gehören und am unfassenden Deal nicht partizipieren. Somit wird der Abstand zwischen großen und kleinen Geschäftsmodellen künstlich vergrößert. Google teilt den Markt allenfalls ein bisschen mit den großen Content-Verlegern und Verwertern, an denen nicht vorbei zu kommen ist. Diensteneutralität wird so zu einem neuen Kriterium um den Zugang zu den wirtschaftlichen Potentialen des Netzes.

    1. Diese 60 Millionen sind allerdings nur eine Einmalzahlung, mit der sich Google von der Problematik in Frankreich „freizukaufen“ hofft.
      Es sind in der Tat Peanuts, wenn man es mit den Summen vergleicht, um die es vorher ging.
      Es ist eine PR-Nummer, damit die franz. Verleger ohne Gesichtsverlust ihren Streit mit Google einstellen können.

      Der Rest des Texts scheint mir ein wenig verschwörungstheoretisch versetzt.

  2. Anyway, das LSR ist und bleibt unfug. Die Verlage können über die robots txt alle Probleme lösen und können sogar ihre Inhalte via AGB für kommerzielle Anbieter kostenpflichtig machen, tun sie aber nicht weil sie es sich reinschieben lassen wollen. Mache vermuten auch, dass es sich um eine Art Liebesbeweis handelt, den Friede von Merkel einfordert für gute Schlagzeilen, darunter leiden müssen alle anderen, etwa bing oder auch rivva … und die FDP als Sündenbock ;)

  3. Wer hätte gedacht, dass ich mal Bruno Kramm zustimme. Aber genau darum geht es. „Verteidige Dein Netz “ sollte eher heißen “ Verteidige die Gewinnmaximierung Googles und ein paar anderer Mächtiger Verlage , und sorge für Abschottung gegenüber kleinen pfiffigen Wettbewerbern „. Ich bin gespannt, ob es dazu auch ein “ Bruno Kramm“ Aufklärungsvideo gibt, und die Welle der Netz Verteidiger Vereinbarungen ala Frankreich “ im stille “ acta “ ad acda“ legen wird.

  4. hi Leute,
    dass Leistungsschutzrecht wird aktuelle nicht kommen. Die Verabschiedung wurde nach einem aktuellen – von Google in Auftrag gegebenen – Gutachten von der Tagesordnung genommen.

    Denn: dieses Gutachten stellt fest, dass das Leistungsschutzrecht verfassungswidrig ist. Dazu mehr hier:

    http://www.zeit.de/digital/internet/2013-02/leistungsschutzrecht-gutachten-google-eco

    Begründung aus dem Gutachten:

    Die beiden kommen zu dem Schluss, das geplante Leistungsschutzrecht verletze „die Grundrechte der Internetnutzer“ sowie „die Medienfreiheit der Suchmaschinenbetreiber und sonstigen Informationsdienste.“ Grundlage für ihre Argumentation ist Artikel 5 des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten …“

    Blankenagel und Spoerr schreiben unter anderem, ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage blockiere „die Tätigkeit der zentralen Informationsmittler des Internets, der Suchmaschinenbetreiber und anderen Informationsdienste“. Das stelle einen „Eingriff in die Informationsfreiheit“ dar. Weil der Gesetzesentwurf schwammig formuliert sei, verstoße er zudem „gegen den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgrundsatz und wäre deshalb verfassungswidrig“.

    Daher sollten alle User eigentlich erleichtert sein, dass sogar Siegfried Kauder dieses Gesetz blockieren will (was ich ehrlich gestanden aber nicht ganz nachvollziehen kann, weil er bisher immer für dieses Gesetz war).

    http://www.tagesschau.de/inland/leistungsschutzrecht110.html

    Begründung Kauder:

    Kauder ist vor allem unzufrieden mit der Anhörung im Rechtsausschuss am 30. Januar 2013. Unter den Sachverständigen seien keine Vertreter der Suchmaschinen gewesen und auch keine Verfassungsrechtler. Dabei gebe es durchaus schwierige Abgrenzungsfragen. Im Ergebnis sei es eine einseitige Sachverständigenauswahl gewesen. Kauder empfiehlt deshalb eine zusätzliche Anhörung mit Verfassungsrechtlern.

    „Würde selbst nicht zustimmen“

    Auch die technischen Fragen sieht Kauder nicht ausreichend geklärt. Wenn es schon jetzt technisch möglich sei, eigene Inhalte vor dem Zugriff von Suchmaschinen zu schützen, dies aber nicht gemacht werde, dann deute das darauf hin, dass es beim Leistungsschutzrecht nur ums Geld gehe. Er selbst würde dem Gesetzentwurf in jetziger Form nicht zustimmen, sondern eine persönliche Erklärung dazu abgeben.

    http://www.tagesschau.de/inland/leistungsschutzrecht110.html

    Von daher ist dieses Leistungschutzrecht eigentlich nur ein purer Protektionismus für die Verlage zu Lasten von uns Usern und um uns User dann mit noch mehr Abmahnungen abzocken zu können.

    Die Verlage sollten sich lieber eigene Apps für die User einfallen lassen nach dem Vorbild von ARD, ZDF, etc. Außerdem sollten die Herren Verleger mal daran denken, dass es in Deutschland laut Artikel 1 und Artikel 2 GG eine sogenannte informationelle Selbstbestimmung gibt, die uns Usern das Recht gibt, selbst auszusuchen, was wir an Werbung haben wollen und was nicht. Damit sind die bisherigen Adblocker absolut erwünscht und legal, da diese Werbebanner nämlich auch ein mieses Einfallstor für Viren, Trojaner und sonstige Würmer aus dem Internet darstellen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.