Wie offen wird das Open Data-Portal des Bundes?

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Screenshot des OpenGov-Portals | Quelle: Fraunhofer Fokus

Im Februar soll die erste Version der „Open Government Data Plattform Deutschland“ starten. Dort werden Kommunen, Länder und Bund maschinenlesbare Datensätze aus ihren Verwaltungen verzeichnen können. Allerdings ist derzeit strittig, ob das „Open“ im Titel des Portals nicht in die Irre führt. Denn für das Portal wird nicht auf etablierte Lizenzen wie Creative Commons Zero/by oder die Open Data Bank-Lizenz ODbl gesetzt.

Seltsamerweise werden zwei eigene „Datenlizenzen Deutschland“ eingeführt. Deren Texte liegen neben dem Code für die Plattform selbst auf Github und werden dort  sowie im Blog von Fraunhofer Fokus dieser Tage diskutiert. Dieses Institut ist mit der Umsetzung des Portals betraut und steht auch für anverwandte Anwendungen nebst Studien in dem Themenzusammenhang.

Eben dort auf Github, einer weitläufig genutzten Plattform für Softwareprojekte, wurde unlängst zweimal „pull requests“, Löschanträge für die restriktivere der beiden „Datenlizenzen Deutschland“ gestellt (die allerdings abgelehnt wurden). Während die eine Lizenz nur eine Namensnennung vorsieht und im Regelfall gelten solle, wird noch eine Alternative angeboten.

Die stellt den Knackpunkt der Auseinandersetzung dar: Prinzipiell verträgt sich die Idee von Open Data nicht mit Lizenzen, die eine Weiterverwendungen einschränken. Besagte zweite Lizenzversion schließt aber eben einen kommerziellen Gebrauch eines Datensatzes aus (wissenschaftliche und journalistische Verwendung sollen darunter aber nicht fallen).

Argumentiert wird von der verantwortlichen Mitarbeiterin im Bundesinnenministerium, Helene Groß, mit einem Nutzen, der derzeit für viele „potentielle Datenbereitsteller“ für eine zweite Lizenz in dieser Form spräche und deswegen im IT-Planungsrat so beschlossen worden sei (dieser Rat ist das zuständige Gremium auf Bund-Länder Ebene). Worin dieser Nutzen liegt, erklärt Groß nicht.

Mathias Schindler, Mitarbeiter der Wikimedia Stiftung Deutschland, beschreibt in der Diskussion seine Erfahrungen mit der Freigabe von Material seitens Dritter, etwa für die Wikipedia:

„Richtig ist, dass sich deutlich mehr Einrichtungen weigern, Inhalte unter freier Lizenz herauszugeben, wenn man ihnen die Wahl zwischen einer freien und einer unfreien Lizenz lässt. Lektion daraus ist: Wer unfreie Lizenzen als Option anbietet, hat am Ende weniger, nicht mehr Datensätze.“

Die Probleme liegen aber letztlich woanders: Im Government2020-Blog der Zeitschrift „Behörden Spiegel“ wurde gerade ein Beitrag „Ein Portal reicht nicht“ über den Ausblick für Open Government in Deutschland veröffentlicht. Dort wird drei Jahre nach Beginn des Hype um Open Data und Co festgestellt:

„Es hapert an der Ausdehnung der Idee ’nach unten‘, in die Kommunen und die konkrete Lebenswelt der Menschen, und an der Verankerung ‚oben‘, in der politischen Spitze. Soll der Bewegung nicht die Puste ausgehen, müssen dringend neue Unterstützer gefunden werden.“

Herbert Kubicek (Institut für Informationsmanagement Bremen) kommentiert den Artikel wie folgt:

„Ich bin nach wie vor überzeugt, dass politische Transparenz nur durch gesetzliche Veröffentlichungspflichten erreicht werden kann.“

Davon sei aber im Zusammenhang von Open Data und einer Novellierung des Informationsfreiheitsgesetz (IFG) keine Rede. Kubicek macht auch darauf aufmerksam, dass Rohdaten alleine keine Transparenz herstellen würden. Um diese zu verbessern

“ sollte man an den Dokumenten zu Entscheidungen ansetzen und diese um Links zu den entsprechenden Rohdaten ergänzen, um so die oft selektive Datenpräsentation in Berichten und anderen Dokumenten einer intensiveren und unabhängigen Überprüfung zugänglich zu machen.“

Was eine fehlende Veröffentlichungspflicht (wie sie etwa in der Open Government Direktive der Obama-Regierung bereits 2009 festgelegt wurde) für Folgen haben kann, lässt sich derzeit in Kenia beobachten. Das dortige Open Data-Portal, dessen Launch mit viel Vorschusslorbeeren bedacht worden war, steht laut der dortigen Regierung 18 Monate nach seinem Launch vor dem Scheitern:

“We are not getting data from organisations because they claim to own it, even those that have collected the data using taxpayers’ money.“

Neben einer mangelnden Veröffentlichungspflicht kommt in dem afrikanischen Land hinzu, dass viele Verwaltungsinformationen noch nicht digitalisiert sind. Die Hoffnung, mit einem Open Data-Portal eine Boom an App-Entwicklungen mit entsprechendem wirtschaftlichen Effekt auszulösen, hat sich nicht erfüllt.

Neben der Frage, ob die zahlenmäßig kleine so genannte Open Data-Bewegung schafft, mehr Relevanz zu entfalten und Bündnispartner für das Thema zu finden, wird sich hierzulande zeigen: Ob die Option einer restriktiveren Lizenz Verwaltungen die Hemmungen nehmen, „ihre“ Daten Preis zu geben. Und ein eingeschränktes Weiterverwendungsrecht besser ist als gar keins. Oder ob das ganze Projekt des Portals, das weitgehend auf freiwillige Veröffentlichung setzt, sinnbildlich für das halbherzige Open Government-Engagement der Regierung steht und Offenheit lieber nur imitiert.

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11 Ergänzungen

  1. „Richtig ist, dass sich deutlich mehr Einrichtungen weigern, Inhalte unter freier Lizenz herauszugeben, wenn man ihnen die Wahl zwischen einer freien und einer unfreien Lizenz lässt. Lektion daraus ist: Wer unfreie Lizenzen als Option anbietet, hat am Ende weniger, nicht mehr Datensätze.“

    Als ich das gelesen habe, musste ich doch ganz spontan an etwas ganz anderes denken: Creative Commons. Da ist genau das selbe Problem. „Noncommercial – klingt gut, nehm ich, auch wenn ich nicht weiß was es bedeutet“ denken sich da viele.

  2. Ich finde es gut, dass die Kritik an der Open Data Politik des Bundes nun offen diskutiert wird. Meine These ist, dass bei Daten des Staates Lizenzen nichts zu suchen haben, auch nicht beschränkende CC-Varianten. Daten des Staates haben nach §5 UrhG urheberrechtsfrei als amtliche Bekanntmachungen zu sein. Auch die Datenbanken nach§87ff UrhG. Gerade mit dem Informationsfreiheitsgesetz hat der Gesetzgeber gezeigt, dass Beschränkungen nicht in seinem Duktus sind.

    Ich habe bei government2020.de den Kommentar von Herbert Kubicek auch moderiert. Dort wartet er auf einen „Moderator“. Deshalb hier schon mal ein Preview:
    „Man kann Herbert Kubicek eigentlich nur vollständig zustimmen. Denn wenn wir auf dem restriktiven Weg wie bei dem Open-Data-Portal des Bundes so fortschreiten, können wir Open Data in Deutschland (wie in Kenia) vergessen.

    Zur rechtlichen Problematik: zeitlich vor dem Informationsfreiheitsgesetz hat die Rechtsprechung den §5 Urheberrechtsgesetz verwillkürt ausgelegt und einfach behauptet, dass amtliche Bekanntmachungen einen regelnden Charakter haben müssen, um urheberrechtsfrei nach §5 zu sein. Davon steht im Gesetz nichts. Im Gegenteil: das Informationsfreiheitsgesetz hat klar zum Ausdruck gebracht, dass alle Informationen des Staates dem gehören, der sie bezahlt (bis auf ein paar wenige Ausnahmen): dem Bürger.
    Wir werden offenbar auch rechtliche Klarstellungen bei §87 UrhG brauchen, wonach Datenbanken einen besonderen Urheberrechtsschutz genössen, ohne nach §5 UrhG urheberrechtsfrei zu sein. Denn auch §87 hebt drauf ab, dass die Rechte demjenigen zufallen, der die Investition trägt. Und das ist der Steuerzahler. Die beschränkenden Rechtsinterpretationen veralteter Rechtsprechung lässt sich nicht mehr mit dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Willen des Gesetzgebers zur Deckung bringen und auch nicht mit europäischen und globalen Entwicklungen. Wir müssen aus der selbst gewählten Isolation und Trutzburg heraus brechen und den Anschluss an globale Entwicklungen wieder finden.

    Zu dem Aspekt von Kubicek, dass Rohdaten alleine nicht reichen, kann ich auch nur voll zustimmen. Wir müssen Anwendungen schaffen oder initiieren, damit die Bürger auf die Daten einfach zugreifen können. Es ist Unsinn, wenn wir nach Informationsfreiheit Millionen umziehenden Bürgern erlauben, auf Daten der Mietspiegel und der Gutachterausschüsse einzeln zuzugreifen, aber nicht ein Portal mit eben diesen Daten kommunenübergreifend deutschlandweit kartenbasierend schaffen. Hier greift m.E. auch das Verhältnismäßigkeitsgebot der Verfassung, an dem die o.g. Restriktionen im Lichte des Informationsfreiheitsgesetzes vorbeigehen.

    Um das nicht nur theoretisch und rechtsdogmatisch zu verstehen, habe ich das an einem einfachen Szenario (Familienumzug) dargestellt, welche enormen Potenziale wir in Open Data finden können (weit über öffentliche Toiletten hinaus), wenn wir die verwaltungsinternen Hemmnisse überwinden:“
    http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2013/01/07/open-data-die-nachste-runde/

    1. Du forderst also, Einwohnermeldedaten, Einkommenssteuererklärungen, Geheimdienstdaten etc. ausnahmslos, in Rohdatenform und unter freien Lizenzen zu veröffentlichen, weil der Staat sich u.a. durch Steuergelder finanziert? Oder zählen diese Beispiele zu den von dir genannten „wenigen Ausnahmen“. Ich bin mir nicht sicher, ob das die Transparenz ist, nach der wir uns sehnen.

      1. Ich bin mir aber sicher, dass das in Deutschland keiner fordert. Bei den Einkommenssteuererklärungen sehen die Schweden das anders. Aber wenn Du einen Blick in das Informationsfreiheitsgesetz wirfst, siehst Du im §5, dass die personenbezogenen Daten, die Du erwähnst, ausgenommen sind, und die Geheimdeinstinformationen in §3, Punkt 8, ausgenommen sind.

        Aber war ein Haus kostet, wie hoch die Miete im Mietspiegel ist, was die Qualitätsberichte in Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern. Pflegeheimen sagen, Schadstoffbelastungen durch S02, CO2, Feinstäube, wann ein Zug fährt, ein Bus, eine Fähre, usw.angeht, darfst Du das alles schon heute wissen.
        http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ifg/gesamt.pdf

        Und ich sage ohne Lizenz, weil urheberrechtsfreies nicht lizensiert werden kann.

    2. Danke für deine Ergänzung. Sowas wünscht man sich bei kritischen und auch als etwas weniger informierter Mensch gerne öfter.

  3. Das Patentamt gibt schon seit 1994 ihre Patentinformationen elektronisch unter restriktiven Lizenzen heraus. Sind die als Open Data Vorreiter bekannt? Nein, im Gegenteil! Um ein Monopol der gewerblichen Nutzung ‚der Erfindung‘, also das Patent zu erhalten, ist doch zwingend sogar gesetzlich vorgeschrieben, dass die Dokumente veröffentlicht – als Offenlegungsschrift publiziert und verfügbar sein müssen.

    Sie benutzen das gleiche Argumten für ihre restriktive Lizenzen, dass jemand „ungerechterweise Profit daraus ziehen“ oder die Daten missbrauchen könnte. Dabei sehen sich -nach meinem Eindruck- die Mitarbeiter trotzdem als Vorreiter unter den Behörden bei der Veröffentlich/Bereitstellung von Daten, also Open Data!

    Restriktive Lizenzen erzeugen und unterstützen solche Effekte. So etwas führt dazu, dass sich einfach nichts ändert/entwickelt und letztlich zu einem Schattendasein/Misserfolg des Portals.

  4. Jetzt ist es amtlich: Das Prinzip des Offenen Regierungshandelns, Open Government, wird auf absehbare Zeit in Deutschland im Bund nur ansatzweise umgesetzt. So wird das geplante Datenportal des Bundes, das bislang unter dem Arbeitstitel “Open Government Data Portal Plattform”entwickelt wurde, diesen Monat unter govdata.de starten. Von “Open” im Zusammenhang mit Daten wird dort nicht mehr gesprochen.
    https://netzpolitik.org/2013/konsequent-kein-open-data-portal-im-bund
    Gemeinsame Erklärung unterschreiben: Den Standard endlich auf “Offen” setzen!
    Zugängliche Plattformen und offene Lizenzen für unsere Daten!
    http://not-your-govdata.de/

  5. International setzt sich Open Government Partnership dafür ein.
    Das Innenmnisterium befürchtet, dass die Ablehnung einer deutschen Mitgliedschaft bei der Open Government Partnership „nicht dauerhaft beibehalten werden kann ohne eine (vor allem zivilgeschellschaftlichen) Unterstützung für die laufenden Aktivitäten zu verlieren“. Da „OPG eine nachhaltige Umsetzung anstrebt (…) sollte eine Beitrittserklärung (…) durch Frau Bundeskanzlerin formuliert werden. (siehe BMI, O1-131 006-4/1 Seite 4: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/ogp120314bmi.pdf )
    Wollte Frau Bundeskanzlerin nicht ’ne Wahl gewinnen? Was ist da besser als eine Sache die 88 % der Wähler wollen? (siehe: http://opendata-network.org/2010/09/studie-wuenschen-buerger-mehr-transparenz/ ). Also ich kann ihr das mit sehr gutem Gewissen empfehlen ;-)
    Wie wär’s wenn die Tiefschläfer der Presse aufwachen?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.