Wie für die Bestandsdatenauskunft getrickst wurde (Update: Originalzitate dabei!)

Spiegel-Online berichtet über einen internen Vermerk des SPD-geführten Innenministerium von Nordrhein-Westfalen, das geschrieben und verteilt worden war um widerspenstige Rot-Grüne Bundesländer doch noch von der Sinnhaftigkeit der Bestandsdatenauskunft zu überzeugen: Abstimmung im Bundesrat: SPD beschwor Horrorszenarien für Bestandsdatenauskunft. Und da durften alle Killerargumente nicht fehlen, die man bei sowas gerne nutzt: Terroristen, Islamisten, Kinderpornographie.

Die ersten drei Absätze des Dokuments, das SPIEGEL ONLINE vorliegt, sind gefettet. Sie beginnen jeweils mit dem Hinweis „Achtung!!“. Dann beschreiben die Innenexperten Horrorszenarien, falls das Gesetz blockiert würde. Angeblich könnten die Strafverfolger in Zukunft keine Telefonnummern mehr bei den Providern abfragen. Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften seien dann in weiten Teilen ausgeschlossen, heißt es in dem Vermerk. Selbst vor peinlichen Pauschalisierungen machen die Innenexperten nicht halt. So schreiben sie, die „Internetaufklärung bei Islamisten und anderen Terroristen“ sei bei einer Blockade ebenso unmöglich wie bei „Kinderpornographie“.

Das Innenministerium entschuldigt sich jetzt, dass das etwas „unglücklich“ formuliert sei. Aber seine Wirkung hat es entfaltet, zuerst wollte sich das Land Berlin enthalten, mit diesen Argumenten ist man aber umgefallen.

Schade dass SpOn das Papier nicht veröffentlicht. Wenn das jemand hat und uns zuschickt, machen wir das gerne.

Update: Wir haben freundlicherweise die Quelle zugeschickt bekommen. Hier sind die beanstandeten „unglücklichen“ Formulierungen:

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft – Abstimmungsverhalten im Bundesrat

Achtung!! wird dieses Zustimmungsgesetz vom Bundesrat blockiert, dann können die Strafverfolgungsbehörden ab dem 30.6.2013 keine Bestandsdatenabfragen (Wem gehört eine bestimmte Telefonnummer, bzw. welche Telefonnummer hat eine bestimmte Person
– Inhaltsdaten sind nicht betroffen)) bei Telekommunikationsunternehmen mehr vornehmen. Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaften sind dann in weiten Teilen ausgeschlossen, da diese Abfragen zur Feststellung von Straftätern, zur Auffindung von Vermissten und zur Vorbereitung von Telekommunikationsmaßnahmen unerlässlich sind!

Achtung!! Alle Sicherheitsbehörden können keine dynamischen IP-Adressen mehr abfragen. Suizid- und Amokandrohungen können nicht mehr wirksam aufgeklärt werden. Die Internetaufklärung bei Islamisten und anderen Terroristen ist ebenso wie bei Kinderpornographie nicht mehr möglich.

Achtung!! Sowohl die Änderung des VSG wie auch des PolG beruhen auf dem neuen TKG und müssten geändert werden. Ein Verfahrensabschluss bis zum 30.6.2013 wäre dann nicht mehr möglich, wg. der Sommerpause ist dann ein Abschluss erst Ende des Jahres realistisch.

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15 Ergänzungen

  1. Man soll ja nicht mit Bösartigkeit erklären, was mit Dummheit erklärt werden kann, aber ich krieg grade einfach Zweifel. man muss doch mit einer gewissen Überzeugung unterwegs sein, wenn man so explizit und nachdrücklich lügt.

  2. „Inhaltsdaten sind nicht betroffen“ Sehr schöne Idee um nicht „Verkehrsdaten“ schreiben zu müssen ;D denn die sind auch betroffen. Das hier sind die Verkehrsdaten:

    „1.die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder der Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendung von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten,

    2.den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,

    3.den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst,

    4.die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen,

    5.sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendige Verkehrsdaten.“ §96TKG

    Dazu Passwörter von clouds und E-Mail Konten. Verantwortlich für diese Gesetzesänderung ist die FDP in Person der Frau Leutheusser-Schnarrenberger.

    Voraussetzung für die Abfrage ist der _Verdacht_ auf eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat (etwa Verdacht auf eine Urheberrechtsverletzung), eine Unterrichtung der betroffenen Person bleibt aus, wenn die Staatsicherheit meint, dass es für die Person besser sei, wenn sie nichts davon erfährt.

    Grüne 25% SPD 22% Piraten 8% sollte doch reichen …

  3. zuerst wollte sich das Land Berlin enthalten, mit diesen Argumenten ist man aber umgefallen

    Anmerkung: Bei Bundesratsentscheidungen zählt nur die Zahl der Zustimmungen und dabei müssen immer mindestens 35 Stimmen zusammenkommen; Enthaltungen haben daher unterm Strich den selben Effekt wie Ablehnungen (lassen sich aber PR-mässig anders bzw. besser verkaufen). Das „Umfallen“ ändert hier also genau gar nichts, ausser vielleicht dass Berlin als noch blöder dasteht als vorher sowieso schon.

    1. doch; die Stimmen werden zwar bei Zustimmungsgesetzen genau so gewertet wie Du sagst, aber gerade deswegen macht es einen großen Unterschied, dass Berlin nun doch ja statt wie erst geplant „Enthaltung“ = nein gesagt hat …

  4. Das Original-Zitat hat ja etwas von einer der Hoax-Mails, die ab und zu eintrudeln. „Achtung!! Die Rechner können infiziert werden, wenn man nur den Betreff liest!!!“ Aber über solche Mails kann man wenigstens lachen. Die Abstimmung der SPD hingegen ist mehr als beschämend.

  5. Das klingt ja fast so, als würde das aus der Feder unseres Innenministeriums kommen. Terrorismus, Kinderpornos und Islamisten, Suizid und Amokläufe, alles haben sie aufgezählt.
    Eine dreiste Lüge!

  6. Wie praktisch, dass es nur diese zwei Möglichkeiten gab: Gesetz verhindern oder abnicken.
    Denn eine Änderung hätte ja den Sommerurlaub verhagelt – da bliebe dann nur Kinderschänder und Terroristen freien Lauf lassen.

    Oder aufs Wesentliche reduziert: entweder Urlaub und Bürger verraten oder kein Urlaub und blah sonstwas, egal… da kann es für Volksvertreter nur eine Entscheidung geben.

  7. Wenn ihr die Quelle habt, warum veröffentlicht ihr es nicht? Und wer hat den Mist eigentich geschrieben?

      1. Die Quelle ist in Teilen veröffentlicht. Das ganze Dokument hätte mich interessiert. Beim „Innenministerium von Nordrhein-Westfalen“ hätte mich interessiert, wer es unterschrieben hat.

  8. So liest sich das jetzt im Gesetz http://dejure.org/gesetze/TKG/113.html interessant ist auch das hier „Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren.“ sowie der Bezugsparagraph 110 „Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften“ Umsetzung von Überwachnungsmaßnahmen … ich weiß wirklich nicht, wie das alles mit unserer Verfassung zusammenpassen soll.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.