Vorratsdatenspeicherung: Expertengruppe der Kommission soll sich für „effektive, effiziente Umsetzung“ einsetzen

Eine neue „Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung“ soll dafür sorgen, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung „ihre Zielvorgaben erfüllt“. Das hat die EU-Kommission letzte Woche beschlossen. Die Mitglieder sollen sich „für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie“ einsetzen.

Seit 2006 gilt die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Bis letztes Jahr tagte eine „Experten“-Gruppe bei der EU-Kommission, um sich auszutauschen und die Kommission zu beraten. Die Papiere dieser Gruppe flossen in den Bewertungsbericht der EU-Kommission ein, der im April 20111 veröffentlicht wurde. Wir kritisierten damals, dass der Bericht die Notwendigkeit der anlasslosen Massenüberwachung aller Telekommunikation in der EU nicht belegen kann und veröffentlichten einen eigenen Schattenbericht.

Da das Mandat dieser „Experten“-Gruppe Ende letzten Jahres ablief, hat die EU-Kommission jetzt einen Nachfolger ins Leben gerufen: Die „Expertengruppe für vorbildliche Verfahrensweisen bei der Vorratsspeicherung elektronischer Kommunikationsdaten zum Zwecke der Untersuchung, Aufdeckung und Verfolgung schwerer Straftaten“. Schon der Name ist gut: Die Vorratsdatenspeicherung wurde mal mit schwerstem internationalen Terrorismus begründet, jetzt steht nur noch „schwere Straftaten“ im Namen.

Die neue Gruppe soll aus 20 Sachverständigen bestehen, darunter vor allem Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten (bis sieben) und Europol (einen), aber auch nationale Datenschutzbehörden (bis vier) und ein Sachverständiger des Europäischen Datenschutzbeauftragten. Bis zu fünf Plätze gehen an „Branchenverbände im Bereich der elektronischen Kommunikation“, und die beiden letzten an „übrige Experten“. Kritisch wird es aber nicht, eine der Anforderungen ist diese:

ernsthafter Wille, sich für die effektive, effiziente Umsetzung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen


Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat diese Zusammensetzung und Vorfestlegung wiederholt kritisiert, zuletzt Michael in einem Blog-Beitrag.

Noch kritischer ist ein weiteres Detail. In der Richtlinie selbst heißt es im Abschnitt zur Expertengruppe:

Die technische Entwicklung in der elektronischen Kommunikation schreitet rasch voran, und damit verändern sich möglicherweise auch die legitimen Anforderungen der zuständigen Behörden.

Die neue Gruppe beschreibt dann auch die erste Aufgabe:

Informationen auszutauschen über technologische Entwicklungen bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste und öffentlicher Kommunikationsnetze und über Änderungen der legitimen Erfordernisse der zuständigen mitgliedstaatlichen Behörden, die für die Anwendung der Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Belang sind, und mit dafür zu sorgen, dass die Richtlinie ihre Zielvorgaben erfüllt;

Erich Möchl interpretiert das auf ORF.at so:

Die Kommission bestellt eine Expertengruppe, um sich darüber zu informieren, welche neue Anforderungen die Ѕtrafverfolger an die Überwachung für sie relevanter Kommunikationskanäle haben. Mit den „technologischen Änderungen“ sind neue Internetservices gemeint, die nun vermehrt zum Austausch von Informationen genutzt werden: webbasierte Dienste, für die sich der Begriff „Soziale Netzwerke“eingebürgert hat. Die anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten von Telefoniediensten und E-Mail soll nun auf Facebook & Co ausgeweitet werden.

Ob das tatsächlich passiert, bleibt abzuwarten. Fakt ist, dass auch diese „Experten“ die Vorratsdatenspeicherung nicht abschaffen, sondern „verbessern“ wollen.

Die angekündigte der Überarbeitung der Richtlinie liegt derzeit bis zur Europawahl 2014 auf Eis. Derzeit liegt alle Hoffnung beim Europäischen Gerichtshof, der über die Vereinbarkeit der Richtlinie mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden wird.

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8 Ergänzungen

  1. Weiß man eigentlich, welche Personen sich für die Einsetzung dieser Kommission eingesetzt haben? Es muss doch konkretes Personal geben, das man dafür beschimpfen kann, daß sie so lange unser Steuergeld verschwenden, bis ihnen das Ergebnis genehm ist.

    1. Klar, aus dem verlinkten Beschluss zur Einsetzung:

      Für die Kommission
      Cecilia Malmström
      Mitglied der Kommission

      1. Wer auch sonst…
        Die war bei der ganzen Thematik ja schon immer eine beratungsresistente Hardlinerin. Man sollte glauben, dass die Urteile mehrerer Vefassungsgerichte sie mal zum Nachdenken bringen würden, aber anscheinend ist dem nicht so.

      1. Dafür haben die Grünen gerade der Schutzfristverlängerung auf 70 Jahre (wohlgemerkt beginnend ab dem Tod des Urhebers) zugestimmt.

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