Verteidigungsministerium geht mit Urheberrecht gegen investigativen Journalismus vor

Im vergangen Jahres hatte die WAZ Rechercheredaktion über 5000 Seiten Berichte an den Verteidigungsauschuss des Bundestages zugespielt bekommen. Diese Unterrichtungen des Parlamentes – UdP – waren als Verschlusssache nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, die WAZ veröffentlichte diese trotzdem Ende November.

Wer sich immer schon fragte, wofür das Urheberrecht gut ist:

Ein halbes Jahr später geht das Bundesverteidigungsministerium nun dagegen vor. In einer uns vorliegenden Abmahnung forderte ein Referatsleiter des Bundesverteidigungsministerium die WAZ auf, „die veröffentlichten Unterrichtungen des Parlaments von Ihrer Internetseite zu entfernen und neue UdP zukünftig nicht mehr zu veröffentlichen“. Begründet wird das damit, dass „gegen das Recht des BMVg gemäß §12 Abs. 1 UrHG verstoßen“ wurden, „selbst zu bestimmen, ob und wie die UdP zu veröffentlichen sind“.

Unklar ist, warum das Bundesverteidigungsministerium fast ein halbes Jahr braucht, um dagegen vorzugehen. Wahrscheinlich sollen Nachahmer abgeschreckt werden. Praktischerweise hat die WAZ eine eigene Rechtsabteilung.

Die gewährte Frist zur Depublizierung ist bereits abgelaufen und jetzt will das Bundesverteidigungsministerium gerichtlich gegen die WAZ vorgehen. David Schraven, Leiter des Ressort Recherche der WAZ erklärte gegenüber netzpolitik.org, dass man der Aufforderung nicht nachkomme: „Wir wollen uns nicht beugen. Die Papiere gehören allen Menschen in Deutschland, nicht dem Verteidigungsminister.“

Es gibt übrigens ein Torrent mit den Daten. Und hier andere Downloadmöglichkeiten. *Hust* / Streisand lässt grüßen.

Update: Wir haben über Frag den Staat eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz gestellt, um vom Bundesverteidigungsministerium mehr Informationen zum Sachverhalt zu erhalten. Das könnt Ihr auch!

Und im November erklärte die Bundesregierung
, dass das nicht so schlimm sei, weil man die Berichte eh selber leaken würde und für die anderen keine Urheberrechts besitzen würde.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

10 Ergänzungen

  1. Prognose: In weiteren ~6 Monaten (give or take 2 Jahre ;) ) wird die erste Abmahnkanzlei auf die torrent seeds losgelassen

  2. Habe grad Game of Thrones S03E02 gesehen. Irgendwie ist mir deren Politik wesentlich sympathischer, als was ich in diesem Land erleben muss.

  3. Die Verträge zwischen WAZ und SPD wären auch nett ;)

    Aber Spaß beiseite — was soll das Ganze denn bringen? Dazu noch auf diese Art und Weise? Das wirkt nur plump, Kindergartenstyle. Wo kommt den das zerpflückte Zitat her? Sind die Schreiben auch veröffentlicht?

    @nbird.de: Kopf ab, Voodoo und Giftmord? ;)

  4. Der Kollege der WAZ heißt SchravEn. Nicht mal phonetisch ehemaligen Bundesministerinnen ähnlich. ;)

  5. na wenn das bmvg das geistige copyright anderer achten würde und nicht mit diebstahl und folter an informationen, auch in deutschland, gelangen will welche nicht für bmvg intern sondern für die öffentlichkeit oder gar keinen bestimmt sind, wäre das logisch.
    IST ES ABER NICHT!
    viel eher passt bei denen die unterdrückung der kommunikation zur presse, familie, verbreitung falscher persönlicher UND privaten angelegenheiten an menschen und organisationen die es erstens überhaupt nichts angeht und zweitens zur unterstützung staatlich geförderter terroristischen vereinigungen genutzt werden um den betroffenen vollkommen auseinander zu nehmen, diskreditieren, und den eigenen arsch zu retten!

  6. > Begründet wird das damit, dass “gegen das Recht des BMVg
    > gemäß §12 Abs. 1 UrHG verstoßen” wurden, “selbst zu
    > bestimmen, ob und wie die UdP zu veröffentlichen sind”.
    Seit wann kann eine Behörde Urheber sein? AFAIK können das nur natürliche Personen.

  7. „Mr Bond, diese Dokumente sind von höchster Bedeutung für die Sicherheit Ihrer Majestät und der ganzen Nation! Beschaffen Sie sie für uns!“ – „Aber … aber da is‘ doch Urheberrecht drauf!“

  8. Hi,

    also Sie meinen das (ganz)deutsche BMinVert. gegen Sie? Nicht das ruussische gegen dortigen Dssidenten? Das wär´n Ding…

  9. Die Abmahnung ist unwirksam, denn beim Internet handelt es sich um einen rechtsfreien Raum ;-D

  10. Vorbildlich handeln hier die Journalisten! Insbesondere die Tatsache, dass sie einen Download für das Original-Material anbieten ist ein echter Lern-Fortschritt in der sonst eher rückständigen Presse-Welt! Wikileaks hat es ja mit aller Kraft versucht den Profis beizubringen, endlich bringen diese Bemühungen Früchte hervor: die Quellen müssen [mit-]geteilt werden!

    Es drängt sich die Frage auf, warum das bei den offshore-leaks bisher noch nicht passiert ist – oder hab ich was verpasst?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.