Verbraucherschutzminister aller Bundesländer fordern einstimmig gesetzliche Verankerung der Netzneutralität

Das Prinzip der Netzneutralität soll im Telekommunikationsgesetz gesetzlich verankert werden. Das fordert auch die Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder. „Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet“, so die Minister.

Nach den Verbraucherzentralen nehmen sich auch die Verbraucherschutzministerien dem Thema Netzneutralität an. Die von Grünen geführten Verbraucherschutzministerien Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben zusammen Vorschläge für Verbraucherschutz in der digitalen Welt eingebracht, darunter „die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität im Telekommunikationsgesetz (TKG)“:

„Ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet muss zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlich untersagt werden“, sagte Bonde. Ein neutrales Netz sei dadurch geprägt, dass es frei von Diskriminierung sei und Datenpakete unabhängig von ihrer Qualität, ihrer Quantität, von der verwendeten Anwendung, den genutzten Diensten, den Inhalten sowie ungeachtet von Sender und Empfänger gleichberechtigt transportiere. „Netzneutralität ist der Schlüssel für ein freies und offenes Internet“, betonte der Minister. Sie sei gleichermaßen wichtig für Innovation und Wirtschaftswachstum wie auch für uneingeschränkten Zugang zu Informationen. Darüber hinaus sichere Netzneutralität das Recht der Nutzerinnen und Nutzer auf Meinungsfreiheit.

Auf der Konferenz der Verbraucherschutzminister der Länder letzte Woche wurde dieser Vorschlag angenommen. Der Minister aus BaWü dazu:

Dass die Länder auf unseren Antrag hin den Bund einstimmig auffordern, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Netzneutralität gesetzlich zu verankern, ist ein starkes Signal Richtung schwarz-gelbe Bundesregierung. Es muss verhindert werden, dass den Verbraucherinnen und Verbrauchern Nachteile entstehen, wenn ein Telekommunikationsunternehmen eigene Angebote bevorzugt oder Internetdienste sachlich ungerechtfertigt verlangsamt, benachteiligt oder blockiert. Nur die gesetzliche Verankerung der Netzneutralität sichert Informations- und Meinungsfreiheit im Internet.

Auch die anderen Vorschläge sind unterstützenswert:

Keine Schlechterstellung beim Kauf von eBooks & Co: Weiterverkauf digitaler Güter ermöglichen

„Aus Sicht der Verbraucherinnen und Verbraucher ist dies nicht nachvollziehbar und eine Schlechterstellung gegenüber dem erlaubten Weiterverkauf von analogen Gütern wie Büchern. Daher fordert Baden-Württemberg auf der VSMK, dass der Erwerb und die damit einhergehenden Rechte analoger und digitaler Güter gesetzlich gleichgestellt werden“, erläuterte Bonde. Dies gelte für eBooks, MP3-Musik, Filme und weitere digitale Güter.

Strengere gesetzliche Anforderungen an Scoring-Verfahren

Unter Scoring versteht man ein Berechnungsverfahren, bei dem Auskunfteien auf Grund von Erfahrungswerten die voraussichtliche Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern beurteilen. Hier setzen sich Baden-Württemberg und die weiteren Länder für stärkere Auskunftsrechte von Betroffenen sowie mehr Wissenschaftlichkeit und Prognosegenauigkeit ein. „Wir fordern außerdem, dass bei einer Bonitätsbewertung die Adresse und das Wohnumfeld generell nicht berücksichtigt werden dürfen“, so Bonde.

16 Ergänzungen

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    Ein sachlich ungerechtfertigtes Verlangsamen, Benachteiligen oder Blockieren von Diensten im Internet muss zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern rechtlich untersagt werden
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    Das ’sachlich ungerechtfertigt‘ erinnert an ‚im gerwerblichen Ausmass‘.

    1. Es geht hier auch eher darum, dass die T-Com hier ihre Quasimonopolstellung missbraucht um die Ihre Kunde langsam auf ein lukrativeres (und für die Kunden nachteiliges) Verfahren zwangsumzustellen.

      „Sachlich ungerechtfertig“ ist aus meiner Sicht ein ziemlicher Kaugummibegriff aus der Kaufmanszene (Bereich Diskriminierung/WB-Beschränkung), der dem Kunden erstmal nicht hilft.

      1. Viele Gesetze werden sinnvollerweise absichtlich mit „Kaugummibegriffen“ formuliert. Das ermöglicht Gerichten, zeitgemäß zu urteilen. So ist bspw. heute weit weniger sittenwidrig als noch vor 20 Jahren bei gleichen Gesetzen.

  2. Solche schwammigen Regelungen führen allerdings in vielen Fällen zu einer total uneinheitlichen und wirren Rechtsprechung und werden damit praktisch wirkungslos, da man sich lange, teure Prozesse mit unklarem Ausgang einstellen muss..

  3. Was ich meinte, war folgendes. Im Gesetz ist eine Deckelung der Abmahnkosten auf 150,-Euro für Privatleute festgeschrieben, die aber durch den Passus „im gwerblichen Ausmass“ ausgehebelt wird.

    Wenn ein Gesetz die Netzneutralität festschreibt, dann darf es darin keine „sachlich gerechtfertigten“ Ausnahmen geben, denn diese würden dieses Gesetz genauso aushebeln.

    1. Absolut – genau den Gedanken hatte ich reflexartig beim Lesen der Passage.

      Nur ist das Ganze ja noch kein Gesetzesentwurf, so dass es durchaus legitim ist, erstmal vorsichtig zu formulieren und zu sammeln und sich zu fragen: Was könnten denn „sachlich gerechtfertigte“ Gründe sein? (*) Wenn man da andere hat, als ein „das was wir machen“ von der Telekom, kann man versuchen, so etwas zu berücksichtigen. Aber ich bin entschieden! dagegen, solche Trojanerformulierungen als vermeintliche Verbraucherschutzklauseln einzuführen, die letztlich nichtmal ein Placebo sind, sondern uns einfach nur für dumm verkaufen.

      (*) Das gilt natürlich nur für die, die sich der Formulierungsproblematik und des Hintertüropportinismusses bewusst sind. Also vielleicht spart man sich die ganze Aufgeschlossenheit – der Sicherheit wegen. Kindern drückt man ja auch nicht unbeaufsichtigt ein Feuerzeug in die Hand.

        1. Die Webseite ist allgemein eher langsam im Updaten. Wir haben den Beschluss im Volltext, dürfen aber nicht darauf zitieren, bis der auch dort ist. Wir werden dann ein Update machen.

    2. Ich denke „sachlich gerechtfertigt“ bezieht sich hier eher auf VoIP.
      Wobei solch schwammige Formulierungen natürlich gern angenommen werden, die Anwaltskaste freut sich.

  4. Ist mit Vorsicht zu genießen. „[…]den Bund einstimmig auffordern, endlich die bestehenden Möglichkeiten zu nutzen, um die Netzneutralität gesetzlich zu verankern“ kann auch heißen: Einfach eine Verordnung im rahmen von §41a TKG erlassen. Das ist keine gesetzliche Verankerung im eigentlichen Sinne, aber eben eine „bestehende Möglichkeit“.

    1. @Johannes Scheller: Selbst das wäre erstmal ok, dann könnte man schnell herausfinden, ob §41a die Wunderwaffe der Bundesregierung für Netzneutralität ist oder der zahnlose Tiger, für den wir sie halten. Und es gäbe eine Ausrede weniger.

      1. Wobei man bei all der Diskussion nicht vergessen sollte, dass es noch keine großartige Verletzung der Netzneutralität durch die Telekom stattfindet. Dennoch haben sich bereits alle relevanten Behörden (Bundesnetzagentur, Kartellamt) eingeschaltet.
        Mit einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität sozusagen im Voraus habe ich so meine Probleme. Bei einer Überregulierung seh ich die Gefahr von Ausweichhandlungen, z.B. Bildung von Parallelnetzen, proprietären Protokollen, oder die Verhinderung von sinnvollen Geschäftsmodellen. Wir ein zu lasches Gesetz erlassen, können sich die Telekommunikationsunternehmen an den Grenzen des Gesetzes abarbeiten und legale Netzneutralitätsverletzungen etablieren.
        Schließlich sollte auch beachtet werden, dass neben des Eingriffs in den Verkehr auch durch unterschiedlichen Ausbau der Peerings Einfluss genommen werden kann.

        Eine Verordnung, die entstandene Problem bei Bedarf regelt halte ich für die sinnvollere Alternative.

      2. @Markus Beckedahl

        Wenn ich die Diskussion hier richtig interpretiere, geht es doch darum, zusätzlich oder anstatt des TKG §41a eine gesetzliche Regelung anzustreben.
        Ich bin der Meinung, dass das aus o.g. Gründen problematisch ist.
        Ich denke das Eingreifen der Bundesnetzagentur, das nach §41a Abs.2 ja ohne Verordnung oder Gesetz möglich ist, wenn tatsächlich Probleme durch Verletzung der Netzneutralität auftreten, reicht aus.
        Ebenso gibt es ja auch wettbewerbsrechtliche Regelungen, die viele der Probleme durch Verletzung der Netzneutralität adressieren.

        Ich denke es bedarf eines konkreten Gesetzesentwurfs mit einer guten Kommentierung, die auch erläutert, welche Probleme dieses Gesetz zusätzlich zu den vorhandenen Rechtsnormen adressiert.

        Mit der alleinigen Forderung „Wir müssen Netzneutralität gesetzlich verankern“ habe ich so meine Probleme.

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