Urheberrecht: Reformvorschläge der Grünen Bundestagsfraktion [Update]

Stefan Krempl berichtet bei heise.de ausführlich über die heute vorgestellten Vorschläge der Grünen Bundestagsfraktion zum Thema Urheberrecht:

Sie wollen den Streitwert bei Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich auf 700 Euro begrenzen, den 2008 eingeführten zivilrechtlichen Auskunftsanspruch gegen Provider kippen sowie eine Bagatellklausel ins Urheberrechtsgesetz einfügen. Für die lange hochgehaltene Kulturflatrate sehen die Grünen dagegen derzeit keine Chance.

Außerdem fordern die Grünen u.a. einen Ausbau des Urhebervertragsrechts, die Wiederabschaffung des Leistungsschutzrechts sowie langfristig eine Änderung internationaler Verträge wie des TRIPS-Abkommens. In diesem Zusammenhang sollen auch die langen urheberrechtlichen Schutzfristen andiskutiert werden. Weitere Details zu den Vorschlägen finden sich auf der Webseite der Grünen Bundestagsfraktion.

[Update:] Thomas Stadler hat inzwischen die Zeit gefunden, die konkreteren Vorschläge etwas genauer unter die Lupe zu nehmen. Wirksamer für die Begrenzung von Massenabmahnungen als die Beschränkung des Streitwerts ist ihm zu Folge die vorgeschlagene Begrenzung des Auskunftsanspruchs. Allerdings kritisiert er, dass in den Vorschlägen keine Einschränkung der Störerhaftung vorgesehen ist:

Die aktuelle Rechtspraxis ist durch einen äußerst weiten Auskunftsanspruch gekennzeichnet, der in Kombination mit einer fast als exzessiv zu bezeichnenden Anwendung der Kriterien der sog. Störerhaftung dazu führt, dass häufig Anschlussinhaber in Haftung genommen werden, die tatsächlich nicht die Rechtsverletzter sind. Diese Tendenz wird verstärkt durch das m.E. ebenfalls nicht tragfähige Vermutungspostulat des BGH, wonach der Anschlussinhaber im Zweifel auch der Rechtsverletzter ist. Nachdem in einem deutschen Haushalt statistisch betrachtet etwas mehr als zwei Personen leben, ist für eine solche Vermutung an sich kein Raum. Der Umstand der massenhaften Inanspruchnahme von Anschlussinhabern, die nicht Rechtsverletzter sind, stellt eine der zentralen rechtspolitischen Fragwürdigkeiten der massenhaften Filesharingabmahnungen dar, weshalb ich es für naheliegender gehalten hätte, auch gesetzgeberisch unmittelbar an dieser Stelle anzuknüpfen und die Störerhaftung gesetzlich einzuschränken.

Enttäuschend sind für Stadler auch die Vorschläge zum Urhebervertragsrecht, da diese hinter jenen Vorschlägen zurück blieben, die schon einmal in einem rot-grünen Referentenentwurf vorgelegt worden waren.

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4 Ergänzungen

  1. Nach sechs Stunden noch kein Kommentar? Darf man hier nix nettes über die Grünen sagen?

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