UN-Resolution gegen Ausspähungen geplant

Unsere abgehörte Kanzlerin und die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff haben angekündigt, eine UN-Resolution gegen die Überwachung im Internet auf den Weg bringen zu wollen. Das Ganze soll auf einer bereits vorhandenen Resolution aus dem Jahr 1976 aufsetzen, die im Zusammenhang mit bürgerlichen und politischen Rechten das Recht auf Privatsphäre formulierte. Nun soll auch ein direkter Bezug zur Onlinewelt eingebracht werden – quasi ein Update, denn bis zur Geburt des Internets in seiner heutigen Form sollte es 1976 noch circa 15 Jahre dauern.

Die ursprüngliche Formulierung, die erweitert werden soll, lautet:

Niemand sollte Gegenstand eines willkürlichen oder ungesetzlichen Eingriffs in seine Privatsphäre, Familie, Wohnung oder Korrespondenz werden, noch Gegenstand ungesetzlicher Angriffe auf seine Ehre und sein Ansehen.

Der Resolutionsentwurf soll bereits in der nächsten Woche dem Unterausschuss für soziale, humanitäre, kulturelle und menschenrechtliche Angelegenheiten vorgelegt und Ende November in der Generalversammlung behandelt und abgestimmt werden. Dass die Chance auf eine tatsächliche Verabschiedung groß sind, erklärt sich beinahe von selbst, von täglich neuen Nachrichten über weitere Ausspähungen durch die NSA, GCHQ und Co. haben mittlerweile alle genug.

Dennoch würde die UN-Resolution keinerlei rechtliche Verpflichtung darstellen, da sie eine Resolution der Generalversammlung wäre. Diese Beschlussart ist nicht bindend, sondern stellt lediglich eine Handlungsempfehlung dar.

Im Gegensatz dazu stehen Resolutionen des Sicherheitsrates, die völkerrechtlich verbindliche Forderungen enthalten und Sanktionen vorsehen, falls diese nicht erfüllt werden. Dafür bräuchte es aber die Zustimmung aller fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, darunter Großbritannien und die USA, außerdem von neun der fünfzehn Gesamtmitglieder.

Eine Resolution kann in diesem Fall also nur eine Signalwirkung haben, wenn auch eine sehr deutliche. Aber nach all den Signalen und der öffentlichen Rüge der letzten Monate kann man daran zweifeln, ob die entsprechenden Nationen und Geheimdienste nicht sowieso vollständig resistent gegen Kritik sein mögen.

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3 Ergänzungen

  1. Darüber hinaus dürfte die Formulierung wohl lediglich den Effekt haben, dass danach Ungesetzliches gesetzlich gemacht wird. Das ist doch das Problem. Von allen Seiten hört man, dass das doch (zumindest teilweise) legal sei, gesetzlich geregelt, etc. Aber daran, dass „legal“ und „gut“ nicht immer gleichbedeutend sind, denkt irgendwie keiner. Ach, das ist legal? Na, dann will ich nichts gesagt haben…

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