Überwachung von Reisenden – Fluggastdaten-Übermittlung an Kanada

Die EU hat bereits einige Abkommen zur Übermittlung von Fluggastdaten, sogenannten PNR-Daten, mit Drittstaaten abgeschlossen. Nun soll ein weiteres Abkommen folgen, diesmal mit Kanada (.pdf).

Fluggastdaten werden von Airlines gesammelt, um den Service zu garantieren und zu verbessern. Darunter sind etwa Informationen zu Essenswünschen, Angaben zum Gepäck und Mitreisenden sowie Kreditkartendaten. Insgesamt werden bis zu 60 Einzeldaten bei einem einzigen Passagier pro Flug gesammelt. Diese Daten sollen nun an die kanadischen Behörden übermittelt werden, wenn Passagiere von der EU nach Kanada reisen oder umgekehrt und für fünf Jahre auf Vorrat gespeichert werden.

Diese neuerliche Vorratsdatenspeicherung beschränkt jedoch nicht nur auf Terrorismus. Die Daten sollen etwa auch bei Straftaten genutzt werden:

Als grenzübergreifende schwere Kriminalität gilt jede Straftat, die nach kanadischem Recht in Kanada mit einer Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mindestens vier Jahren oder mit einer schwereren Strafe geahndet wird, wenn die Straftat grenzübergreifenden Charakter hat.

Darüber hinaus kann Kanada die Daten auch im Einzelfall verarbeiten, wenn

damit
a) die Aufsicht oder Rechenschaftspflicht der öffentlichen Verwaltung
gewährleistet ist oder
b) einer Vorladung, einem erlassenen Haftbefehl oder einer gerichtlichen Verfügung Folge geleistet werden kann.

Doch es gibt noch mehr Ausnahmefälle. So sollen etwa sensible Daten nicht von den Behörden verarbeitet werden. Eigentlich. Denn wenn eine „Gefahr für Leib und Leben einer Einzelperson besteht“ können die Daten sehr wohl genutzt werden. Interessant ist auch, wie Kanada überhaupt an diese Information gelangt: Denn anstatt die Daten im Ausnahmefall gesondert und nach eingehender Überprüfung zu übermittelen bekommen die kanadischen Behörden von jedem Passagier die sensiblen Daten immer mitgeliefert. Kanada verpflichtet sich lediglich, die Daten „spätestens 15 Tage nach Erhalt“ zu löschen. Das ist in etwa so, wie wenn man einen Hund auf eine Wurst aufpassen lässt. Und warum die Behörden 15 Tage für die Löschung benötigen ist auch nicht nachvollziehbar.

Am Ende hat die EU-Kommission mal wieder ein Abkommen verhandelt, was den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger mit Füßen tritt. Der Rat und das EU-Parlament müssen dem Abkommen noch zustimmen.

Crosspost von nopnr.org.

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2 Ergänzungen

  1. Fluggastdaten werden von Airlines gesammelt, um den Service zu garantieren und zu verbessern.

    Aha. So ist das also. Ganz klar. Keine weiteren Fragen.
    Äh, Moment. Tatsächlich?

    Der „Service“ von Fluglinien besteht darin, Personen von Punkt A nach B zu transportieren.
    Hierfür ist eine personalisierte Sammlung von Daten vollkommen unnötig.

    Das ist verdrehter Marketing-Bullshit, der behauptet, die „Kunden“ wollten es so, es käme ihnen irgendwie zugute.

  2. Also das wird ja immer schlimmer mit allem. Ich finde das einfach unglaublich und wie soll das noch enden? Wir werden irgendwann einen Chip unter der Haut tragen die alle Daten speichert und sofort weitergibt an die Kontrollstelle oder was? Kennst Du eigentlich den neuen Blogger-System Anbieter qwer.com ? Ich würde mich sehr über eine Antwort auch per Email von Dir freuen. Vielen Dank und weiterhin viel Erfolg mit Deinem Blog.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.