TätigkeitsberichtBundesdatenschutzbeauftragter kritisiert Fortschritte beim Datenschutz als „sehr bescheiden“

Die deutsche Politik hat in den letzten Jahren das Datenschutzrecht nicht modernisiert – trotz gegenteiliger Ankündigungen. Das kritisiert der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem Tätigkeitsbericht für die letzten beiden Jahre. Aufgaben gibt es genug: Staat, Wirtschaft und Privatpersonen sammeln und verarbeiten immer mehr Daten – mit immer weniger Kontrolle.

Heute hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar seinen 24. Tätigkeitsbericht 2011 – 2012 veröffentlicht. Aus der Pressemitteilung:

Der Tätigkeitsbericht zeigt anhand vieler Beispiele, wie die Bedeutung datenschutz-rechtlicher Fragen in nahezu allen Bereichen unseres Lebens zunimmt. Nicht nur jüngere Menschen können sich ein Leben ohne Smartphone und Internet nicht mehr vorstellen. In vielen Alltagsgegenständen – vom Auto über den Stromzähler bis zum Fernseher – erleichtern Computerchips unser Leben, zugleich erfassen sie aber auch Daten über das Verhalten der Nutzer. Zeitgemäße Regelungen zum Umgang mit der Informationstechnik sind deshalb dringlicher denn je.

Verglichen mit diesen Herausforderungen sind die politischen und rechtlichen Fortschritte beim Datenschutz sehr bescheiden. Die von der Bundesregierung für diese Legislaturperiode angekündigten Verbesserungen sind leider nur ansatzweise realisiert worden:

  • Das Beschäftigtendatenschutzgesetz ist in diesem Frühjahr nach Kritik end-gültig ad acta gelegt worden. Beschäftigte bleiben damit weiterhin ohne angemessenen gesetzlichen Schutz gegen die Bespitzelung am Arbeitsplatz.
  • Die Modernisierung des deutschen Datenschutzrechts wurde unter Berufung auf die Diskussion auf europäischer Ebene nicht weiter betrieben. Dabei werden die neuen europäischen Regelungen frühestens 2015 in Kraft treten.
  • Eine umfassende unabhängige Evaluation der Sicherheitsgesetze hat nicht stattgefunden. Trotzdem wurden die Sicherheitsbehörden im Berichtszeitraum mit zusätzlichen Befugnissen und Dateien ausgestattet.
  • Das 2010 angekündigte Rote-Linien-Gesetz zur Begrenzung der Datenerhebung und Profilbildung im Internet hat die Bundesregierung nicht weiter verfolgt. Stattdessen setzt sie nun offenbar alle Hoffnung in die Selbstregulierung der Wirtschaft.
  • Die Stiftung Datenschutz, die in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen soll, ist hinsichtlich ihrer Gremienbesetzung sehr wirtschaftslastig. Der ihr zur Verfügung stehende Finanzrahmen ist so knapp bemessen, dass sie auf Zuschüsse von Unternehmen angewiesen ist. Es stellt sich die Frage, wie sie ihre Aufgaben unter diesen Bedingungen mit der gebotenen Unabhängigkeit wahrnehmen soll.

Der komplette Bericht ist 266 Seiten stark und als PDF erhältlich.

Weitere Themen fasst ebenfalls die Pressemitteilung zusammen:

Google, Facebook und Co.

Internetunternehmen mit Hauptsitz in den USA sammeln weiterhin umfangreiche Daten in Deutschland und Europa, teilweise unter Verstoß gegen das hiesige Datenschutzrecht. Die Datenschutzbehörden mehrerer europäischer Mitgliedstaaten arbeiten in einer gemeinsamen Initiative zusammen, die Verstöße der Firma Google gegen europäische Datenschutzbestimmungen zu ahnden. Zwar hat eine Prüfung des Angebots der Firma Facebook durch die irische Datenschutzbehörde zu einigen Verbesserungen geführt (etwa Abschalten der Gesichtserkennung für alle Nutzerinnen und Nutzer aus den europäischen Mitgliedstaaten) – trotzdem bleiben viele datenschutz-rechtliche Fragen unbeantwortet.

Befugnisse der Sicherheitsbehörden

Der Beauftragte sieht es kritisch, dass die Sicherheitsbehörden auch in dieser Berichtsperiode mit zusätzlichen Befugnissen und Instrumenten ausgestattet wurden, ehe die Aufarbeitung der Ursachen und Fehlentwicklungen abgeschlossen war.

Antiterrordatei

Bereits im Gesetzgebungsverfahren zum Antiterrordateigesetz hat sich der Beauftragte für strengere Datenschutzregelungen eingesetzt, insbesondere zum Schutz unbescholtener („Kontakt“-)Personen. Auf Grund verteilter behördlicher Zuständigkeiten für die Antiterrordatei stoßen datenschutzrechtliche Prüfungen auf erhebliche Schwierig-weiten.

Staatstrojaner

Bei der Quellen-Telekommunikationsüberwachung wurden Mängel bezüglich der technischen Absicherung der Maßnahmen und der Löschungsmechanismen für Erkenntnisse aus dem sogenannten Kernbereich privater Lebensgestaltung festgestellt. Für den Einsatz der Quellen-Telekommunikationsüberwachung zu Zwecken der Strafverfolgung bestehen keine gesetzlichen Befugnisse.

Vorratsdatenspeicherung

Forderungen nach einer Wiedereinführung der durch das Bundesverfassungsgericht gestoppten flächendeckenden und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten steht der Beauftragte weiterhin kritisch gegenüber. Die Bundesregierung sollte sich für eine Rücknahme der europäischen Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung einsetzen.

Speicherung von Fluggastdaten in der Europäischen Union

Die vorgesehene anlasslose, mehrjährige Vorratsspeicherung von Daten aller Flugpassagiere ist ein weiterer großer Schritt zur lückenlosen Überwachung alltäglichen Verhaltens. Die Befürworter bleiben den Nachweis schuldig, dass sich mit dem System terroristische Anschläge wirksam bekämpfen lassen. Der Bundesbeauftragte hält das Vorhaben deshalb für unverhältnismäßig und hofft, dass das Europäische Parlament den Richtlinien-Vorschlag der Europäischen Kommission stoppt.

Videoüberwachung in der Bundesverwaltung

Eine schriftliche Abfrage hat zahlreiche Mängel beim Einsatz der über 17.500 Videokameras durch 615 öffentliche Stellen des Bundes zur Sicherung der Liegenschaften und zur Zugangskontrolle ergeben. Vielfach fehlte jeder Hinweis auf die Videoüberwachung. In vielen Fällen wurden die Bilddaten viel zu lange gespeichert. Eine Orientierungshilfe soll die öffentlichen Stellen des Bundes nun über den datenschutzkonformen Einsatz der Videotechnik informieren.

Intelligente Stromzähler

Intelligente Energienetze und -zähler sind aufgrund ihrer technischen Möglichkeiten eine Herausforderung für den Datenschutz. Es dürfen keine Rückschlüsse auf das Verhalten der Energienutzer gezogen werden; den gläsernen Verbraucher darf es nicht geben. Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz bei intelligenten Stromzählern bedürfen noch der Konkretisierung durch eine Verordnung.

Melderecht

Meldedaten dürfen nach Inkrafttreten des neuen Melderechts von den Meldebehörden zu Zwecken der Werbung oder des Adresshandels nur noch mit Einwilligung des Meldepflichtigen weitergegeben werden. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern haben durch ihre Initiative dazu beigetragen. Im Vorfeld war es dem Bundesbeauftragten zudem gelungen, ein zentrales Bundesmelderegister zu verhindern. Weitere Forderungen zur Stärkung der Betroffenenrechte wurden im Gesetzgebungsverfahren nicht berücksichtigt.

Aufsicht über die Jobcenter als gemeinsame Einrichtungen

Seit dem 1. Januar 2011 ist der Bundesbeauftragte zuständig für die Datenschutzkontrolle bei den Jobcentern. Mit dem Ziel das Datenschutzniveau bei diesen Stellen zu verbessern, begleiten die Beschäftigten des Beauftragten Arbeitskreise, Netzwerke und Dienstbesprechungen der Geschäftsführer oder behördlichen Datenschutzbeauftragten der Jobcenter. Ebenso wichtig sind Eingaben von Bürgerinnen und Bürgern, die dem Beauftragten die Möglichkeit geben, auf individuelle oder strukturelle Probleme hinzuweisen.

Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden

Leider hat die Bundesregierung es bisher versäumt, Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz zur Unabhängigkeit des Bundesbeauftragten auf den Weg zu bringen. Diese waren nach einer Verurteilung Deutschlands wegen mangelnder Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder durch den Gerichtshof der Europäischen Union im Jahr 2010 erforderlich geworden. Im letzten Jahr hat der Gerichtshof der Europäischen Union in einem weiteren Urteil die mit dem Bundesbeauftragten vergleichbare Rechtsstellung der österreichischen Datenschutzkommission beanstandet. Es ist zu hoffen, dass der deutsche Gesetzgeber nun endlich tätig wird.Google, Facebook und Co.

Eine Ergänzung

  1. Bei den Sicherheitsbehörden scheint hinsichtlich der Datensammelei eine unglaubliche Dreistigkeit (STASI 2.0) zu herrschen:

    Bei meiner Kontrolle fiel mir auch auf, dass im Vorgangsbearbeitungssystem zu einer gespeicherten Person ein von ihr unabhängiges Dokument eingestellt war. Darin wurde eine Veranstaltung einer angesehenen internationalen Menschenrechtsorganisation beschrieben, obwohl keine Straftaten oder sonstige Störungen der öffentlichen Sicherheit registriert worden sind. Sogar der Anmelder der Veranstaltung war namentlich erkennbar. Ich habe mir die Frage gestellt, aus welchem Grund die Landespolizei die Informationen an das BKA übermittelt hat und den
    zuständigen Landesbeauftragten für den Datenschutz informiert.

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