Router-Zwang: Bundesregierung unternimmt nichts, Bundesnetzagentur will nach Prüfung nochmal reden

Die Bundesregierung sieht derzeit keine „Veranlassung“, Internet-Kunden zu erlauben, jeden beliebigen Router verwenden zu dürfen. Immer mehr Provider untersagen diese Möglichkeit und verletzen damit ein weiteres Prinzip der Netzneutralität. Die Bundesnetzagentur hatte diese Praxis im Januar nicht beanstandet – und veranstaltet jetzt noch einen Workshop zum Thema.

Immer mehr Internet-Provider wollen Kunden verpflichten, bestimmte Router-Hardware zu benutzen und andere verbieten. Für Normalnutzer/innen ist das mit dem Internet-Vertrag gelieferte Gerät meist ausreichend, echte Nerds tauschen die unsichere Blackbox aber gerne durch ein eigenes Gerät aus. Weil manche Provider aber die erforderlichen Zugangsdaten nicht herausgeben, um ein eigenes Gerät einzurichten, wird diese Möglichkeit zunehmend verhindert. Das ist eine Entmündigung der Nutzer/innen und eine Diskriminierung anderer Router-Hersteller.

Nach Beschwerden hatte die Bundesnetzagentur diese die umstrittene Praxis untersucht. Das Ergebnis im Januar war dieses:

Nach intensiven und umfangreichen Prüfungen ist die Bundesnetzagentur zum Ergebnis gekommen, dass sie keine rechtliche Handhabe gegen die Kopplung „Vertrag nur mit bestimmtem Router“ hat. Nach den Vorgaben des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG) müssen Netzbetreiber den Anschluss und Betrieb jedes zulässigen Endgerätes an der entsprechenden Schnittstelle gestatten. Welche konkreten Schnittstellen das Netz des Netzbetreibers mit dem Heim-Netz des Endkunden verbinden, hat der Gesetzgeber allerdings nicht definiert, sondern überlässt diese Entscheidung dem jeweiligen Netzbetreiber. Diesem obliegt grundsätzlich auch die Entscheidung, ob es sich bei den „Routern“ um Netzbestandteile oder Endgeräte handelt. Die Bundesnetzagentur kann diese Entscheidung nicht treffen.

Wenn Endkunden einen eigenen Router „an der Wand“ bzw. „an der Dose“ betreiben wollen und zur Einrichtung bestimmte Kennwörter benötigen, besteht somit keine Verpflichtung der Netzbetreiber zur Nennung der entsprechenden Kennungen. Nur die vertraglich vereinbarten Dienste müssen durch den Netzbetreiber angeboten werden. Sofern ein alternativer Router eine zusätzliche Funktionalität besitzt, muss der Netzbetreiber diese nicht unterstützen, wenn diese kein Vertragsbestandteil ist.

Router-Hersteller wie AVM kritisierten diese Entscheidung:

Die Kernfrage „was ist ein Endgerät beim Kunden“ im Sinne des FTEG (Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen) überlässt die BNetzA dabei der willkürlichen Definition der Netzbetreiber. Aus Sicht von AVM ergeben sich dadurch für Anwender und Markt erhebliche Nachteile, sowohl kurz- als auch langfristig.

Die Linksfraktion im Bundestag hat nachgefragt, wie die Bundesregierung das sieht: Dürfen die Netzbetreiber entscheiden, ob ein bestimmter Router verwendet werden muss? Die Antwort der Bundesregierung veröffentlichen wir an dieser Stelle exklusiv: Aussagen der Bundesnetzagentur zu sogenannten Zwangsroutern. (PDF)

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Bundesnetzagentur dafür zuständig ist. Eigentlich sind bisher Router kein Bestandteil des Netzes, sondern Endgerät. Bei digitalen Netzen gelten jedoch „besondere Rahmenbedingungen“. Moderne Internet-Anschlüsse verwenden integrierte Zugriffsgeräte, um auch Dienste wie IP-Telefonie und IP-Fernsehen zu managen. Daher „geht eine klare Trennung zwischen Netzabschlusspunkt und Telekommunikationsendeinrichtung verloren.“

Es ist richtig, dass die Standard-Router der Provider die Einrichtung dieser Dienste stark vereinfachen und oft einfach funktionieren. Wer sich auskennt und das will, kann diese Dienste aber auch selbst auf eigener Hard- und Software einrichten. Dazu muss der Provider aber die Zugangsdaten für diese Dienste dem Kunden mitteilen. Und genau das verweigern immer mehr.

Diese Auseinandersetzung ist auch Teil der Debatte um die Netzneutralität. Ein echtes Netz bedeutet, dass jeder Anwender jeden Dienst, jedes Protokoll und auch jedes Gerät verwenden darf. Genau wie Anbieter Dienste wie Skype nicht verbieten können sollten, dürfen sie auch nicht vorschreiben, mit welchem Gerät ich ins Netz gehe. Dieser Punkt wurde auch auf dem gestrigen Fachdialog Netzneutralität im Wirtschaftsministerium immer wieder angebracht.

Aufgrund der Debatte will sich die Bundesnetzagentur dem Thema nun noch einmal annehmen. Gegenüber netzpolitik.org sagte ein Sprecher der Behörde:

Auf Initiative der Bundesnetzagentur wird demnächst ein Workshop stattfinden, in dem mit Herstellern, Netzbetreibern, Diensteanbietern und Verbrauchern bzw. entsprechenden Verbänden die Problematik angesichts der geltenden Gesetzeslage umfassend erörtert werden soll.

Bis dahin sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf. In ihrer Antwort heißt es:

Die Bundesnetzagentur steht derzeit noch in Gesprächen mit den betroffenen Netzbetreibern und Routerherstellern. Insoweit besteht derzeit keine Veranlassung für ein Einschreiten des BMWi.

Es ist in Deutschland wie auf EU-Ebene: Die Netzneutralität wird verletzt und die verantwortlichen Behörden veranstalten Konsultation über Konsultation – ohne zu Handeln.

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40 Ergänzungen

  1. Da ich mich damit auch intensiv beschäftige dazu einige Infos:

    M-Net (regionaler Anbieter in Bayern) zwingt die Benutzer zur Fritzbox 7390 mit modifizierter Firmware und verhindern somit das eintragen fremder Provider und auch VoIP Anbieter. Zusätzlich nutzen sie das TR-069 um Remotezugriff darauf zu haben um z.B. Updates selber einzuspielen. Und das auch bei Firmenkunden, da will man keine FB in kritischen Infrastrukturen sondern andere Hardware nutzen. Umgehen kann man es momentan immerhin noch indem man Telnet aktiviert auf der FB und die Zugangsdaten ausliest.

    Gerade in dem Kontext ist es lustig, dass ausgerechnet AVM die davon auch profitieren (siehe M-Net) gegen den Routerzwang sind aber selber mitmachen.

    Ich habe Haushalte die ich betreue bei denen Leute z.B. deswegen Probleme mit ihrem Arbeitgeber haben, weil der Sicherheitsvorgaben für den Remotezugriff bei Homeoffice hat, die eine Fritzbox nicht erfüllt. Da M-Net oft in der Region der einzige Anbieter ist, stehen diese Leute nun doof da, ihnen bleibt nur gegen die AGB zu verstossen und die Zugangsdaten auszulesen und die „sicher“ eingestufte Hardware zu nutzen.

    Bei Bedarf liefere ich noch mehr Infos :)

    1. Weitere Informationen würden mich (privat) sehr interessieren, da ich angenommen hatte, dass gerade M-Net einen offenen, Netzneutralen zugang anbietet.
      Bishre bin ich bei verschiedenen anderen Anbietern und preislich zufrieden – allerdings wird seit Jahren das Netz träger. Früher gab es keine nennenswerten Verzögerungen, heute bleiben insbesonder Videostreams öfters hängen, obwohl die Bandbreite mehrfach ausreicht (160000er). Ich habe den Verdacht, dass durch DPI sämtlicher Datenaustausch bereits heute gebremst wird.

      Zurück zu M-Net: Als ich dort anfragte und bekundete, dass ich bereits eine Fritz-Box besitze und weiterverwenden möchte, sagte der Vertriebler, dies sei problemlos möglich – ich würde aber dennoch eine gestellt bekommen, bzw. keinen Rabatt auf die nicht notwendige neue Box…

      1. Das ist auch erst relativ neu die Änderung und betrifft vorallem die Glasfaseranschlüsse, nun aber auch die normalen DSL Anschlüsse.

        Welche Details brauchst du denn noch?

        Ansonsten lass mir eine Kontaktmöglichkeit da, dann melde ich mich (Mail im Idealfall).

      2. Das wichtigste ist eingeschraenktes VoIP auf der 7390, das wird per TR-069 so konfiguriert, dass nur M-Net VoIP funktioniert.

        Bei 2 meiner Bekannten ist/war das ein Riesenproblem. M-Net hat das Endkundengeschaeft von einem kleinen lokalen DSL-Provider (MieCom) uebernommen und alle zwangsmigriert. Seither funktioniert Sipgate-VoIP (und alles andere ausser M-Net voip) nicht mehr auf der neuen Fritzbox 7360.

        Die Sache ist aufgegangen fuer M-Net, seither telefonieren die zwei nicht mehr via Sipgate sondern M-Net.

  2. Absurd. Bei Stromnetzen ist gesetzlich reguliert, dass Stromlieferant, Netzbetreiber und Ablesergeräthersteller jeweils unterschiedliche Unternehmen sein müssen. Und bei Telekommunikationsnetzen, die mindestens so wichtig wie Stromnetze sind, können die Unternehmen machen was sie wollen.

  3. Wird höchste Zeit für eine gesetzliche Regelung der Netzneutralität, die keine Fragen mehr offen lässt. Natürlich war es damals bei der Reform der Bundespost beabsichtigt, den Kunden mehr Freiraum bei Endgeräten einzuräumen. Nur deshalb wurden überhaupt TAE-Dosen zugelassen, vorher gab es die nämlich nicht und es war sogar gesetzlich untersagt eigene Geräte an das Telefonnetz selber anzuschließen. Durch TAE-Dosen konnten nun jeder Laie Endgeräte seiner Wahl anschließen und das ist auch gut so. Warum jetzt zurückfallen in die Zeiten des Fernmeldemonopols?

  4. Stellt euch vor euer Kabelnetzbetreiber oder ähnliches würde euch vorschreiben welchen Fernseher ihr euch in euer Wohnzimmer stellen dürft….

    Absurder gehts kaum wenn man sich das Prinzip mal zu Augen führt.

    Und ich denke AVM geht der Arsch auf Grundeis, weil deren FritzBoxen sehr beliebt sind in der „Nerd“-Szene da sie vielseitig einsetzbar sind. Und die werden kaum bei vielen Providern als Referenz ausgewählt werden, da D-Link z.B. billiger Geräte anbieten kann. Daher denke ich kommt die Angst von AVM.

    1. Fritz Boxen zeigen an DSL-Leitungen vor allen Dingen an, wie viel Mbit/s die Leitung tatsächlich technisch hergeben könnte und wie viel davon Dir Dein Provider zu liefern bereit ist. So Nutzerfreundlich und ehrlich sind längst nicht alle Plasterouter.

  5. In meinen Augen schränkt das vor allem die Funktionen des Internet ein. Beispiel: Wir haben im Keller einen Vigor2910. Dieser kann zwei DSL Anschlüsse verwalten und das DSL Routing je nach Auslastung schalten. So kann ich online arbeiten und mein Weibchen per VoIP (beruflich) telefonieren. Wenn wir das nicht mehr können, müssen wir den sonstigen Bedarf an Onlineleistung auf strikt getrennte Netzwerke ausweiten, was ziemlich für den Poppes ist. Wir haben ja nicht umsonst zwei DSL Anschlüsse im Haus.

    Ausserdem ist es mir ein Graus, wenn anonyme 1 Euro Jobber an meiner IT im Haus rumschrauben (aka updaten) dürfen. Wenn sie Zugriff auf den Router haben, kriegen sie u. U. auch Zugriff auf meine Daten im Netzwerk. Kontrollieren kann ich das kaum. Nebenbei eröffnet es auch hübsche Sicherheitslücken und es ist keinesfalls garantiert, dass ein Softwareupdate irgendwas besser (für uns) macht. Deshalb mache ich sowas am Wochenende, wo es egal wäre, wenn mal 10 Minuten das Inet weg ist.

    Da wir das Netz zu 90 % beruflich nutzen und wir beide Daten verwalten, die in den richtigen Händen, jede Menge Geld wert sind, sind Zwangsrouter ein absolutes No-Go.

  6. Ich frage mich nur, warum die Provider bestimmte Router vorschreiben wollen? Einfacherer Support mit genormter Hardware? Da würde es ja reichen, nur den Support für Fremdrouter auszuschließen. Also warum dann?

    1. Wahrscheinlich weil sie sich sämtliche Infrastruktur, die zum Verteilen von Zugangsdaten usw. nötig ist, sparen wollen.

      Bei Kabel-Internet ist der Router bzw. Modem Zwang sowieso gang und gäbe.

      1. Bei Kabel-Internet gibt es kein Zwang.
        Lediglich das Modem ist Pflicht, und das ist mir ganz recht so. So kann man unabhängige IP-Hardware kaufen und muss nicht in der Auswahl stark eingeschränkte DOCSIS+IP-Router kaufen.
        So finde ich das korrekt.
        Am Modem kann der Betreiber auch nicht wirklich große Einschnitte vollführen, jedenfalls nicht einfach, und nicht unentdeckbar.

      1. Einfacherer Support? Das ist doch an den Haaren herbei gezogen. Wenn man den Kunden bei Überreichen der Vertragsunterlagen auch gleich diese Angaben machen würde, bräuchte man später keinen Aufwand betreiben. Außerdem, um den Kunden mit Werbung zu belästigen reicht es immer.

    2. Vorgabe von oben.
      Damit der Backdoor nicht erst langwierig gesucht werden muss.

      Mit alubehelmten Grüßen,
      yt

      1. Was das Zwangsmodem vom Kabelnetzbetreiber anbetrifft muss ich total widersprechen. Denn auch hier geht es doch um das gleiche Prinzip auch wenn die Technik dahinter ne andere ist. Wenn du nur ein reines Modem bekommst mit keinerlei anderer Funktionalität dann ist noch alles gut, aber wer weiß wie lange das noch so bleibt. Früher oder später werden diese Boxen auch mit Routerfunktionalität und anderem Schnickschnack + automatische Zwangsupdates kommen. Bei den Kabelfritzboxen mit angepasster Firmware der Betreiber ist das doch jetzt schon so. Dann kommt noch hinzu, dass du bei dem einen oder anderem Anbieter die Fritzbox gar nicht einmalig kaufen kannst sondern ewig eine Miete von z.B. 5 Euro zahlen musst. Und eine eigene gekaufte Fritzbox mit originaler AVM Firmware kannst du da auch nicht mehr anschließen. Alles Willkür der Netzbetreiber!

  7. Natürlich unternimmt die Bundesregierung nichts, was nicht auch im Interesse der großen Telkos ist. Und auch die künftige Regierung wird das genau so handhaben, selbst wenn diese nicht mehr aus CDU und FDP besteht. Da sollte man sich keinen falschen Hoffnungen hingeben.

    Das Einzige, was – mal wieder – bleibt, ist die Selbsthilfe: Provider sorgfältig auswählen und Geräte reverse-engineeren. Und dann darauf warten, dass der Markt für Dienstleistungen im Netz so groß geworden ist, dass die benachteiligten Anbieter ein EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht durchfechten. Das dürfte natürlich ein paar Jahre dauern und bis dahin sind wir mal wieder ein Stück mehr Internet-Entwicklungsland.

    1. Wobei man berücksichtigen sollte, dass der Wunsch nach einem eigenen Router eher eine Spezialanforderung weniger „Nerds“ ist und der normale Benutzer schon sehr froh ist, dass es reicht den gestellten Router anzustecken, einzuschalten, ggf. noch Aktivierungskennung einzugeben und dann einfach loszusurfen.
      Wenn ich mich so an die frühen Zeiten von DSL erinnere, dann haben wir da schon große Fortschritte gemacht.

    2. „Provider sorgfältig auswählen“ … genau da liegt doch im Großteil Deutschlands das Problem. Wenn man nicht gerade in einer Millionenstadt lebt hat man idR keine Wahl und muss kaufen was angeboten wird. Dadurch kann der Provider machen was er will. Für mich ein weiteres Beispiel von Marktversagen.

  8. Ich bin zum Glück mit FritzBox „aufgewachesen“ und will sie jetzt auch nicht mehr missen. Simpel und trozdem vielseitig. Von der Drosselung mal abgesehn würde Telecom für mich allein wegen diesen sogenanten „Routern“ nicht in Frage.
    Ein „zwangs“ Router von M-Net wäre noch tragbar, auch ohne Zugangsdaten, wenn ich selber Chef auf der 192.168.178.1 wär. Aber eine Dauerhafte offene Tür, für Provider und anderes Gesogz kommt für mich nicht in die Tüte bzw an die Dose ;)

  9. > Stellt euch vor euer Kabelnetzbetreiber oder ähnliches würde euch vorschreiben welchen Fernseher ihr euch in euer Wohnzimmer stellen dürft….

    > Absurder gehts kaum wenn man sich das Prinzip mal zu Augen führt.

    Stimmt, das Prinzip unpassende Vergleich anzusetzen ist ein Unding. Warum machen Sie es?

    Wenn der Router als Endbenutzeranschluss definiert wird, dann muss er auch die Anforderungen daran erfüllen:

    a) Sie dürfen an der Router ein beliebiges Gerät anschliesen
    b) Aus dem Ausgang des Routers muss ein Netzanschluss mit den vertraglich zugesicherten Leistungen verfügbar sein
    c) wenn zu diesen Leistungen Netzneutralität zählt, dann muss aus dem Router auch ein netzneutraler Anschluss kommen
    d) wenn Netzneutralität gesetzlich vorgeschrieben wird.

    Reichen die Möglichkeiten des mitgelieferten Routers nicht aus, so steht es jedem frei einen anderen Router an seinem Ausgang anzuschliesen, dass darf der Provider dann nicht verbieten.

    Der Router des Providers ist in diesem Falle quasi die Anschlussdose – der Router ist kein End-PC, kein Fernseher, kein Telefongerät. Kann _im_ mitgelieferten Router kein andere VoIP-Anbieter eingetragen werden, so dürfen an die Endbenutzerschnittstelle (dem Ausgang des Routers) andere Router oder VoIP-Geräte angeschlossen werden, in denen andere VoIP-Anbieter eingetragen werden können. Es dürfen andere Router angeschlossen werden, welche die notwendigen VPN-Fähigkeiten besitzen, zum den Anforderungen zur Verbindung mit dem Firmennetzwerk nachzukommen.

    Erst wenn das nicht möglich ist, handelt es sich um eine Verletzung der Netzneutralität.

    1. Also ich fand den Vergleich Kabelnetzbetreiber und Zwangsfernseher klasse, den es trifft genau ins Schwarze was die Absurdität anbetrifft.

      Es ist allein schon aus ökologischen Gründen totaler Schwachsinn zwei Router hintereinander zuschalten. Während des Betriebs doppelter Stromverbrauch und später bei der Entsorgung doppelte Menge an Elektroschrott! Und das alles nur weil die Schnittstelle nicht eindeutig definiert ist. Das ist doch ein Witz schlecht hin. Aus technischer Sicht ist so eine Reihenschaltung auch totaler Pfusch, die Ports der „quasi Anschlussdose“ sind ja meistens auch noch alle gesperrt und die Konfiguration bei so machen billig Routern ist eine Katastrophe. Letztendlich wird man nur ärger damit haben.

  10. > Stellt euch vor euer Kabelnetzbetreiber oder ähnliches würde euch vorschreiben welchen Fernseher ihr euch in euer Wohnzimmer stellen dürft….

    > Absurder gehts kaum wenn man sich das Prinzip mal zu Augen führt.

    Stimmt, das Prinzip unpassende Vergleich anzusetzen ist ein Unding. Warum machen Sie es?

    Wenn der Router als Endbenutzeranschluss definiert wird, dann muss er auch die Anforderungen daran erfüllen:

    a) Sie dürfen an den Router ein beliebiges Gerät anschliesen
    b) Aus dem Ausgang des Routers muss ein Netzanschluss mit den vertraglich zugesicherten Leistungen verfügbar sein
    c) wenn zu diesen Leistungen Netzneutralität zählt, dann muss aus dem Router auch ein netzneutraler Anschluss kommen
    d) wenn Netzneutralität gesetzlich vorgeschrieben wird, gilt das gleiche.

    Reichen die Möglichkeiten des mitgelieferten Routers nicht aus, so steht es jedem frei einen anderen Router an seinen Ausgang anzuschliesen, dass darf der Provider dann nicht verbieten.

    Der Router des Providers ist in diesem Falle quasi die Anschlussdose – der Router ist kein End-PC, kein Fernseher, kein Telefongerät. Kann _im_ mitgelieferten Router kein anderer VoIP-Anbieter eingetragen werden, so dürfen an die Endbenutzerschnittstelle (dem Ausgang des Routers) andere Router oder VoIP-Geräte angeschlossen werden, in denen andere VoIP-Anbieter eingetragen werden können. Es dürfen andere Router angeschlossen werden, welche die notwendigen VPN-Fähigkeiten besitzen, zum den Anforderungen zur Verbindung mit dem Firmennetzwerk nachzukommen.

    Erst wenn das nicht möglich ist, handelt es sich um eine Verletzung der Netzneutralität.

  11. Der DSL-Router ist nun das geprüfte Post-Modem mit Pesthorn der Provider. History repeating.

  12. Bei Vodafone wird es „freundlich“ kommuniziert:
    Die mitgelieferte Easybox ist weitaus schwieriger und bei weitem nicht so umfangreich „modifizierbar“ wie mein alter AVM-Router.
    Auf Anfrage erklärte mir die freundliche Dame am Telefon, dass ich „selbstverständlich auch einen anderen Router nutzen könnte“, es würde dann allerdings keinen Support für die Einrichtung geben – was im Endeffekt bedeuten würde, das zwar Internet funktioniert, die drei vertraglich enthaltenen Festnetz-Anschlüsse aber nicht genutzt werden können, da die entsprechenden Daten für die Einrichtung von Vodafone nicht herausgegeben werden.
    Schade, ich habe meine alte Fritzbox gerne gehackt. Wenn einer mir einen Tipp geben kann, wie ich an die Konfigurationsdateien der Easybox 802 rankommen kann, immer her damit. ;-)

  13. An allre mit Routerzwang. Was hindert euch daran, den Zwangsrouter als Weiteren Hop in der Providerkette zu betrachten? Nehmt dann einfach euren Wunschrouter und hängt den an den Zwangsrouter dran. Dann im Zwangsrouter die IP des eigenen Routers als Ziel für den exposed Host einstellen und dann gehen am innersten router auch alle NAT portmappings, etc. pp. Das Provider hat dann auch keinen Zugriff mehr auf das Innere Netz. Einzigst man hat keine Kontrolle über die Sicherheit der Zwangsbox. Aber das ist wenns mal hart auf hart kommt evtl. sogar ein vorteil, da man ja damit argumentieren kann, dass man dem provider diesbezüglich ausgeliefert war und keine möglichkeit hatte dne router besser zu schützen oder mit einer sichereren Firmwarevariante auszustatten.

    1. Evtl. verstehe ich Dich ja auch falsch, aber ist es dann nicht mit Provider-VoIP vorbei wenn die BlackBox nicht mag?

      1. Der spezielle VoIP-Dienst des Providers muss eventuell natürlich ebenfalls von Zwangsrouter abgefasst werden – es sind dann halt zwei verschiedenen Dienste:

        a) Internet
        b) Telefonanschluss

        Für beide ist der Router des Providers der Endkundenanschluss. Daran kann dann jedes Endkundengerät angeschlossen werden. Eine eigene Telefonanlage, ein eigene Router oder direkt der PC, die Konsole oder das Telefon.

  14. BNetzA hat in der Begründung meines Wissens den Router als den „Zugang zum Netz des Anbieters bezeichnet, über den der Netzbetreiber selber wachen darf“. Das unterschreibe ich sofort. Bei Modems ist dies durchaus der Fall. Sie senden Signale in Kabel des Netzbetreibers. Die Router haben meist das Modem für das DSL auch drin, sind aber eben nicht nur Modem. (http://de.m.wikipedia.org/wiki/DSL-Modem)

    Von daher könnte der Benutzer zur Verwendung bestimmter Modems gezwungen werden. Was dahinter passiert, muss entweder dem Nutzer überlassen werden oder vor dem Vertragsabschluss bekannt gemacht werden. Alles andere ist Betrug. Und die BNetzA fördert das auch noch unnötig…

    BTW: wie wäre es mit einer Datenbank fairer und neutraler ISPs? Ich kannte bisher nur die Drosselkom.

  15. Sorry, nicht Drosselkom. Die Vodafonis meinte ich natürlich. Gut, bei Drosselkom sollte man bei Fairness zwei mal Minus setzen…

    Wunsch-Router hinter Zwangsrouter ist so sinnvoll wie Lieblingssattel dem gelieferten Esel (bestellt war Pferd) drauf zu packen. Es kann nicht funktionieren – der Galopp jedenfalls.

  16. Ok, wenn also der Zwangsrouter damit zum Netz des ISP gehört und nicht in den Verantwortungsbereich des Nutzers, dann möchte ich denjenigen Abmahner sehen, der beweisen kann, dass der Nutzer illegalen Kontent gesaugt/verbreitet hat und nicht irgendwer anderes über den gehackten Router.

    Dass die reihenweise Schwachstellen aufweisen und die Hersteller sich gerne Zeit lassen, selbst wenn die Lücken in den Medien angeprangert werden, ist kein Geheimnis. Zuletzt gingen hier die D-Link-Router durch den Ticker, die je nach Tarif auch zum Zwangsmobiliar von Unitymedia gehören.

    Also Zwangsrouter als neue Abwerphalax gegen Abmahner?

  17. Mit diesen ständigen neuen Ideen, auf die so einige diese altruistischen Nerds kommen, werden langfristig nur die Preise nach oben getrieben. Ob es der unbegrenzte Traffic unter dem Stichwort Netzneutralität ist, der letztlich nur von extrem wenigen dann aber extrem massiv genutzt wird oder nun diese Marotte. Vielleicht kann man sich ausmalen, dass ein enormer Anstieg von Serviceleistungen a la „Mein Anschluss geht nicht“ entsteht, weil jeder Dödel nun lieber irgendeinen Router nutzen will, weil er 2 Euro weniger kostet, als der im Paket? Das diese Kosten wieder beim Kunden landen, dürfte einleuchten. Wem ist damit geholfen? Wer will, soll eben auf eigene Rechnung seinen zweiten Router anschließen und nicht wieder die Allgemeinheit verhaften. Gutmenschen oder doch nur Egoisten.

  18. Früher zählte alles vor der Monopol TAE zum Netz der Telekom.
    Alle Einrichtungen davor wurden vom Netzbetreiber betrieben und mit Stromversorgt. Warum muss ich den Zwangsrouter mit Strom befeuern wenn er zum Netz gehöhrt.
    Ausserdem gibt es bei nicht genau definierten Rechtstreitugkeiten den Grundsatz was wollte der Gesetztgeber und der sagt ende erste TAE, also müsste dies auch für Voip gelten.

    Bitte unterstützt und gebt es weiter
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