Remixer #12 Marcus Maack: „Zu einem großen Teil bekommen die Künstler Nichts“

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Marcus Maack (Foto: Anne Oschatz)

In der Serie “Remixer/in” erzählen Menschen über ihre Erfahrungen und Einstellungen zum Thema Remix und Remix-Kultur. Dieses Mal: Marcus Maack.

Marcus Maack ist als DJ unter dem Namen Der Vinylizer unterwegs. Auf ByteFM zeichnet er für Sendungen wie „BTTB – Back To The Basics“ und „All Samples Cleared!?“ verantwortlich. Außerdem ist er Mitveranstalter der Basspartyreihe „WobWob!“ und Resident im Mojo Club.

In Deinen oder anderen Sendungen auf ByteFM werden bestimmt auch manchmal Remixes oder Mashups gespielt, die es so nirgends zu kaufen sondern nur im Netz als Download gibt. Wie werden in so einem Fall die Rechte geklärt?

Gute Frage. Wenn jemand Musik bei SoundCloud anbietet, muss er beim Upload bestätigen, dass er die Rechte an der Musik hält. Dementsprechend gehe ich beim Einsatz davon aus, dass ich das problemlos spielen darf. Ob wir als Radiosender überhaupt Rechte klären müssen, ist mir unklar. Immerhin gibt es ja die GEMA-Vermutung, die besagt, dass ich – wenn ich GEMA-freie Musik spielen möchte, der GEMA beweisen muss, dass die Musik GEMA-frei ist. Im Umkehrschluss würde ich vermuten, dass diese Vermutung auch für mich gilt, und ich mir keine Gedanken darüber machen muss, ob die Musik die ich spiele von der GEMA überhaupt abgedeckt wird oder nicht. Soweit ich weiß ist die GEMA dafür zuständig, dass die Künstler ihren Anteil bekommen. Dafür zahlen wir GEMA-Gebühren und geben entsprechende Tracklistings unserer Sendungen ab. Wobei ich mich seit Jahren frage, wieviel Geld die von mir gespielten Künstler letztendlich von den von uns gezahlten Gebühren bekommen. Ich würde wetten: Zu einem großen Teil bekommen die von mir gespielten Künstler Nichts.

Und wer bekommt dann die GEMA-Gebühren?

Wir geben Tracklistings ab, die rudimentäre Infos beinhalten (Artist, Titel, Label). Beim NDR enthalten die Tracklistings weitere Infos wie Autoren, Komponisten, Katalognummer und Labelcode. Seit Musik aber größtenteils als MP3 promotet und vertrieben wird, ist all das Kleingedruckte entfallen, das auf Plattencovern und in CD-Booklets unter den Titeln stand. Das heißt wir bekommen die wichtigen Infos wie Autor und Labelcode gar nicht mehr und können sie somit auch nicht weiter geben. Der GEMA scheint das egal zu sein – in 21 Jahren haben die noch nie nähere Infos zu irgendwelchen von mir gespielten Titeln angefordert. Da ich größtenteils britische Bassmusik spiele, denke ich, dass die GEMA-Gebühren für die von mir gespielte Musik zu 90% bei Dieter Bohlen, Phil Collins und Heino landen wird. Wohin der Rest geht ist mir unklar. Die von mir gespielten Künstler bekommen, wie oben bereits erwähnt, vermutlich nichts.

Wie sieht die Situation bei Mashups aus, die mehr als 2-3 verschiedene Stücke miteinander kombinieren?

Wo soll da der Unterschied sein? Ich gebe den Namen eines Künstlers an. Die GEMA hat diesen Namen noch nie gehört und wird das Geld halt irgendwohin überweisen. Ich würde mir sehr wünschen, dass das GEMA-System transparenter wäre. Aber um ehrlich zu sein glaube ich nicht, dass das in den nächsten 100 Jahren passieren wird.

Wie sind eigentliche die Rückmeldungen der Radio-HörerInnen auf Remixmusik, die es nicht bei iTunes zu kaufen gibt? 

Erstmal ärgert mich die Formulierung „die es nicht bei iTunes zu kaufen gibt“. Ich würde meine Musik nie bei iTunes kaufen. Es gibt auch andere Anbieter von Musik: Boomkat, Juno, Beatport usw. Außerdem spiele ich oft Musik, die es nur auf Vinyl gibt. Aber zur Frage: Wie sollen da schon die Reaktionen sein? Ich spiele fast ausschließlich Musik, die meine Hörer bei mir zum ersten Mal hören. Musik, die es „bei iTunes“ nicht gibt. Das ist in meiner Sendung nicht wirklich etwas besonderes. Für freie Downloads von Soundcloud biete ich Playlisten an, so dass die Hörer sich die Musik selbst laden können. Darauf sind die Reaktionen ausgesprochen positiv.

Als DJ und Promoter bist Du auch in vielen Hamburger Cubs unterwegs und kennst die Szene. Was denkst Du: Welchen Stellenwert haben Remixes, Mashups und exklusive DJ-Versionen im Club?

Gerade für jüngere Musikrichtungen wie Trap haben solche Remixes einen sehr hohen Stellenwert. Es gibt unzählige Trap-Remixes bekannter Songs, die es so nie „bei iTunes“ geben wird. Das ganze ist ungemein spannend und vielleicht vergleichbar mit den ganzen Maxis und Dubplates, die es in Hochzeiten der CD nie als CD sondern nur als Vinyl gegeben hat. Sie befruchten die musikalische Entwicklung ungemein und fordern sehr viel Einsatz vom DJ. Ähnlich wie man früher tagelang durch Plattenläden ziehen musste, um rare Remixes und Songs zu finden, muss man heutzutage stundenlang SoundCloud und YouTube durchforsten, um die besonderen Remixes und Songs zu finden.

Zum Abschluss: Was ist Dein persönlicher Lieblingsremix? Und warum? 

Osymyso’s Intro Inspection. 101 Popsongintros in 12 Minuten. Das Stück ist 2002 erschienen und das beste Mashup, das ich kenne.

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Das ist ein Crosspost vom Blog der Initiative ‘Recht auf Remix‘, die in einer Petition um Unterstützung samt Link zum persönlichen Lieblingsremix bittet. Das Interview führte Georg Fischer.

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2 Ergänzungen

  1. > Immerhin gibt es ja die GEMA-Vermutung, die besagt, dass ich […] der GEMA beweisen muss, dass die Musik GEMA-frei ist. Im Umkehrschluss würde ich vermuten, dass diese Vermutung auch für mich gilt […]
    Interessanter Ansatz. Zumal die GEMA bei den mir bekannten Meldungen eines Vereins ebenfalls noch nie eine Rückmeldung der Art „für diese Nummer sind wir nicht zuständig“ gegeben hat.
    Es ist interessant die Sichtweise von Marcus Maack zu lesen, allerdings wird in der ersten Hälfte des Artikels ein bisschen viel vermutet und leider schafft es eine der Vermutungen in die Überschrift, als Zitat.
    Mich hätte noch interessiert, ob sie auch Songs auf die GEMA-Listen setzen, von denen sein Sender weiß, dass sie GEMA-frei sind. Und auch ob das für sie überhaupt irgendwelche finanziellen Auswirkungen hat.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.