PRISM in AfghanistanVerteidigungsministerium lehnt Informationsanfrage ab, weil diese die Bundeswehr gefährdet

Das Bundesverteidigungsministerium weigert sich, unsere Informationsfreiheitsanfrage zum PRISM-Programm der NATO in Afghanistan zu beantworten. Die angefragten Dokumente sind als geheim eingestuft, was auch nicht geändert wird. Eine Beantwortung unserer Fragen würde demnach die Sicherheit der Bundeswehr in Afghanistan gefährden.

Vor vier Wochen haben wir über die zwei PRISM-Programme berichtet und wie diese funktionieren und zusammenhängen. Die zugrunde liegenden Dokumente haben wir natürlich gleich per Informationsfreiheitsgesetz angefordert: das von der BILD zitierte Nato-Dokument über PRISM und den von Spiegel Online zitierten Sachstandsbericht von Staatssekretär Rüdiger Wolf über PRISM. Jetzt kamen die Antworten: Unsere Anfragen werden abgelehnt, weil die Dokumente geheim sind.

Das Nato-Dokument ist mit der Geheimhaltungsstufe „NATO Confidential“ versehen und der Sachstandsbericht mit „Nur für den Dienstgebrauch“:

Anlässlich Ihres Antrages hat eine Prüfung mit dem Ergebnis stattgefunden, dass die Gründe für die Einstufung fortbestehen. Die Dokumente beinhalten geheimhaltungsbedürftige Tatsachen oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse schutzbedürftig sind. Es handelt sich um Informationen, deren Bekanntwerden nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der Bundeswehr oder multinationaler Partner bei der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe für Afghanistan (International Security Assistance Force, ISAF) haben kann. Bei einer Offenlegung bestünde die Gefahr, dass Rückschlüsse auf interne Verfahrensabläufe zur Informationsgewinnung im ISAF-Einsatz gezogen werden könnten und somit indirekt der Erfolg der Operationsführung ISAF gefährdet ist. Letztlich wären nachteilige Auswirkungen für sicherheitsempfindliche Belange der Bundesrepublik Deutschland durch Offenlegung nicht auszuschließen.

Unsere IFG-Anfrage würde also die Sicherheit der Bundeswehr in Afghanistan gefährden. Danke für die versprochene Aufklärung.

Lustig ist auch der Absatz, dass eine Antwort per E-Mail an FragDenStaat.de nicht erlaubt ist:

Ihr in das Post Scriptum Ihrer E-Mail automatisiert eingefügte Wunsch, die Entscheidung über ihren Antrag mit der Antwortfunktion über die Website „Frag den Staat“ zu übermitteln, kann nicht erfüllt werden, da mir gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) die Bekanntgabe meiner Entscheidung an Sie vorgeschrieben ist, und ich sie an Stelle dessen nach § 41 Abs. 3 Satz 1 VwVfG nur dann öffentlich bekannt machen dürfte, wenn dies durch eine Rechtsvorschrift zugelassen wäre; dies ist beim IFG nicht der Fall.

Wir haben die Antworten natürlich trotzdem in das Portal eingeflegt.

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4 Ergänzungen

  1. ISAF-Verfahrensabläufe? Was für ein ausgemachter Schwachsinn, diese Begründung. Erinnert mich daran, wie uns Journalisten damals im Kosovo-Krieg die tolle Lotus-Notes Installation vorgeführt wurde, die auch NATO Confidential war. Sagt nix, aber schreibt drüber!! Das sollte Milosevic soooo beeindrucken sollte, dass er freiwillig die Waffen niederlegt. Hat er natürlich nicht.

  2. Wahrscheinlich müssen wir das anders deuten. Ursprünglich war ja die Sprachregelung, dass man Afghanistan wegen den zu rettenden Frauen und den zu bohrenden Brunnen überfallen habe. Nach dem die Opiumproduktion von 150 Jahrestonnen unter den Taliban auf 8.500 t in 2008 unter der NATO wieder hochgefahren wird, beschäftigt man sich nur noch mit gezielten Tötungen.

    In Kunduz haben wir gezeigt, dass Massenmassaker mit über 100 Leichen durch unsere Bundeswehr straffrei (anders als das Massaker in My Lai in Vietnam), liegt nun der Schwerpunkt auf Exekutieren von irgendwelchen Personen mit Drohnen. In Pakistan ohne Kriegserklärung, ohne UN-Mandat, ohne Gerichtsprozess. Einfach killen, was vor die Flinte läuft. Massaker wie Kunduz werden bundeswehrintern ja mit Beförderung vom Oberst zum General belohnt.

    Da der Verdacht nahe liegt (da man auch eigene Killerdrohnen haben will und alles zusammen mit den USA macht), dass hier weiter gezielte Morde erfolgen sollen, wollen die Mörder natürlich unter sich bleiben und nicht noch mal so ekelhafte Prozesse wie nach My Lai sehen oder gar solche Killervideos wie Manning von mordenden US-Soldaten in Irak in Umlauf brachte.

    Die Mörder haben gesehen, dass man mit dem Ausruf „Geheim!“ sich einer demokratische-rechtsstaatlichen Verantwortung problemlos entziehen kann. Wieso sollten sie dann ihren Spaß mit irgendwelchen hergelaufen teilen, nur weil die die Mörder bezahlen? Verantwortung war früher (als wir noch nicht wieder im Krieg waren). Heute heißt es: Finanzminister mach weiter Schulden, damit wir weiter killen können. Wir nennen die Schlachtfeste dann „Frauen helfen“ und „Brunnen bohren“: Fragt eh keine Sau nach, was wir mit dem ganzen Geld machen. Wir können den Opium-Bauern auch Fwahrzeuige für über 100 Mio € zurücklassen. Ist dem Steuerzahler doch egal.

  3. „Die Dokumente beinhalten geheimhaltungsbedürftige Tatsachen oder Erkenntnisse, die im öffentlichen Interesse schutzbedürftig sind.“

    also wenn diese Tatsachen und Erkenntnisse alle geschwärzt würden, oder in Blindeschrift form glattgebügelt, wehre das Dokument völlig Schwartz oder glatt ?

    sory mein rechtschreibadon is grad ma wieder überfordert.

    1. Also heißt dies, die können zwischen „Allgemeinem – öffentlichen Interesse“ und „anderen – öffentlichen Interesse“ nicht unterscheiden ?

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.