Piraterie einmal anders: Copyfraud via Content ID

contentIDDas herkömmliche Klagelied über Piraterie wendet sich gegen illegal hochgeladene Videos auf YouTube und kritisiert Google dafür, an diesen Urheberrechtsverletzungen via Werbung auch noch zu verdienen. Außerhalb Deutschlands, wo eine Einigung zwischen GEMA und Google über die Höhe der Vergütung immer noch nicht in Sicht ist, haben sich viele Rechteinhaber inzwischen jedoch mit der Situation ganz gut arrangiert und gehen nicht mehr gegen zustimmungslos hochgeladene Werke vor. Der Grund dafür ist, dass mit Hilfe des sogenannten Content-ID-Algorithmus automatisch urheberrechtlich geschützte Werke identifiziert und die Rechteinhaber auf Wunsch an Werbeeinnahmen beteiligt werden. In den letzten Jahren hat sich Content ID somit zu einer immer mächtigeren Form privater Rechtsdurchsetzung entwickelt. YouTube ist keineswegs die einzige Plattform, die auf solche Algorithmen setzt, beispielsweise verwendet auch die Musikplattform SoundCloud ähnliche Werkzeuge.

Je nachdem, wie streng solche Content-ID-Verfahren eingestellt sind, kommt es aber auch zu Problemen. Im Fall von SoundCloud führte kürzlich eine Veränderung des Algorithmus zu Protesten zahlreicher Kunstschaffender, deren Werke plötzlich als urheberrechtsverletzend eingestuft wurden. Martin Weigert hat darüber in einem längeren Beitrag auf netzwertig.com berichtet:

Der Vielzahl der Beschwerden und der allgemeine Tenor, es sei eine Entwicklung der jüngere SoundCloud-Geschichte, legen die Vermutung nahe, dass der Dienst die Toleranzgrenze seines Content-ID-Systems für mögliche Urheberrechtsverstöße gesenkt hat. Mittlerweile scheint man eher unberechtigte Sperrungen in Kauf zu nehmen, anstatt versehentlich Copyright-Verstöße durchrutschen zu lassen.

Falsche Identifikation kann aber nicht nur dazu führen, dass Kreative Probleme haben, ihre Werke auf digitalen Plattformen zugänglich zu machen. Wie der Schweizer Rechtsanwalt Martin Steiger in seinem Blog schildert, kann Content-ID auch zu Copyfraud führen – der missbräuchlichen und profitorientierten Anmaßung von Urheberrechten, wo keine bestehen.

Im Fall von Martin Steiger wurde einem Ausschnitt einer gemeinfreien Aufnahme der Sinfonie Nr. 6 von Ludwig van Beethoven via YouTubes Content-ID-Algorithmus fälschlicherweise ein Rechteinhaber zugeordnet. Steiger dazu:

Unmittelbar nach dem Hochladen bei YouTube erschien in der Liste meiner Videos der diskrete Hinweis «Matched third party content». Demnach beanspruchte eine nicht weiter spezifizierte Entität namens «AdShare MG» für nicht genannte Dritte mittels Urheberrechtshinweis (Copyright Notice) das Urheberrecht an der verwendeten Aufnahme. Solche «Content ID»-Ansprüchen können gemäss Erläuterungen von YouTube-Betreiber Google beispielsweise dazu führen, dass zwangsweise Werbung eingeblendet oder das Video gar gesperrt wird – etwaige Werbeeinnahmen würden an «AdShare MG» und Google gehen. Auch weitergehende Sanktionen gegenüber dem betreffenden YouTube-Benutzer bis hin zur Löschung oder Sperrung seines Google-Kontos sind möglich.

Um die möglichen Konsequenzen von unerwünschter Werbeeinblendung bis hin zur Sperrung seines YouTube-Kontos zu vermeiden, musste Steiger gegen die Zuordnung des Inhalts zur „AdShare MG“  Beschwerde einreichen und belegen, über die Rechte an dem Werk zu verfügen. Das Content-ID-Verfahren führt also im Ergebnis zu einer Beweislastumkehr im Vergleich zum herkömmlichen Rechtsweg, wo die behauptete Urheberrechtsverletzung von Seiten der „AdShare MG“ zu beweisen gewesen wäre.

Ganz allgemein kann die Bedeutung von algorithmischen Rechtsdurchsetzungsverfahren kaum überschätzt werden, wie die Zahlen alleine für YouTube illustrieren (siehe auch the 1709 blog):

  • Content ID scannt über 100 Jahre Videomaterial jeden Tag
  • YouTube prüft dabei über 8 Millionen Referenzdateien mit einer Gesamtdauer von über 500.000 Stunden
  • Mehr als 3.000 Unternehmen nutzen Content ID, darunter alle großen US-Fernsehsender, Filmstudios und Musiklabels
  • Mehr als ein Drittel aller werbevergüteten Views werden über Content ID abgerechnet
  • Mehr als 200 Millionen Videos wurden via Content ID zugeordnet
Ich wage einmal die Prophezeiung, dass wir schon bald mehr Beschwerden über Copyfraud als Klagen über unerlaubterweise hochgeladene Inhalte auf YouTube zu hören bekommen werden. Jedenfalls aber machen zu scharf eingestellt Toleranzgrenzen von Content-ID-Filtern deutlich, was Kirby Ferguson in seiner Video-Reihe so schön dokumentiert hat: „Everything is a Remix“.

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7 Ergänzungen

  1. Habs auch schon erlebt das bei eigens hochgeladen Youtube Inhalten irgendwelche anderen Firmen die Rechte daran beanspruchen und dann mit der werbung verdienen.

    Hab aber weder das Geld noch die Nerven mich juristisch dagegen zu wehren. Das wird wohl bei den meisten kleineren Usern so sein, kann man halt nix machen ist halt so im kapitalismus.

  2. Ich wage einmal die Prophezeiung, dass wir schon bald mehr Beschwerden über Copyfraud als Klagen über unerlaubterweise hochgeladene Inhalte auf YouTube zu hören bekommen werden.

    Dass es mehr Copyfraud gibt als illegale inhalte, glaube ich sofort. Aber dass es da mehr Beschwerden geben wird, bezweifele ich. Gegen illegale Inhalte geht eine große, finanzstarke Lobby vor. Kleine Künstler, oder gar längst verstorbene haben keine solche Lobby.

  3. Da es sich um eine Aufnahme aus dem Jahr 1937 handelt, ist die Aufnahme in Europa gemeinfrei.

    Aber YouTube ist nicht auf Europa beschränkt. Und in Amerika gilt das amerikanische Recht, das heißt, die Aufnahme ist nach dem common law des Staates New York unbefristet geschützt: Das Copyright dürfte Sony Music (Rechtsnachfolger von RCA Victor) gehören.

    Bevor (in Bezug auf Amerika) von Copy Fraud geredet werden kann, müsste erst einmal geklärt werden, ob Adshare MG mit Sony Music zusammenarbeitet oder nicht.

    Verständnisfrage: Wer hat auf welcher Rechtsgrundlage die Aufnahme unter eine Creative-Commons-Lizenz (vgl. http://archive.org/details/BeethovenSymphony6) gestellt?

    In Europa ist die Aufnahme gemeinfrei, da braucht es keine CC-Lizenz. In Amerika ist die Aufnahme nicht gemeinfrei, das heißt, die Aufnahme unter eine CC-Lizenz zu stellen ist mindestens grober Unfug, wenn nicht sogar Copy Fraud.

  4. „musste Steiger gegen die Zuordnung des Inhalts zur „AdShare MG“ Beschwerde einreichen und belegen, über die Rechte an dem Werk zu verfügen.“

    auch wenn es naiv klingt, aber das erste was man tun sollte ist strafanzeige (wenn der eigene kanal monetarisiert ist: strafantrag) wegen betruges genen den möchte-gern rechteinhaber zu stellen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.