Österreich: Outsourcen der Speicherung von Vorratsdaten in die USA

Dieser Text von Josef Irnberger (Initiative für Netzfreiheit – Österreich) erschien zu erst auf edri.org. Da dies bereits eine Übersetzung aus dem Deutschen darstellt, zeigen wir hier das Original.

Initiative für NetzfreiheitBeim EuGH Verfahren gegen die Vorratsdatenspeicherung (VDS) wurde bekannt: VDS Daten könnten auch in die USA ausgelagert sein. Alleine darum schon muss die Vorratsdatenspeicherung sofort eingestellt werden!

Im Verfahren um die Vorratsdatenspeicherung vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) am Dienstag wurde klar: die VDS Richtlinie verbietet nicht ein Outsourcing der Speicherpflicht. Über das Safe-Harbour Abkommen wäre es somit denkbar, dass auch österreichische VDS Daten auf US Servern gespeichert sind. Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, dass US Geheimdienste auch direkten Zugriff auf die Vorratsdaten von Österreicher und Österreicherinnen haben könnten.

Auch in der österreichischen Umsetzung der Vorratsdatenrichtlinie findet sich keinerlei Einschränkung, dass die Vorratsdatenspeicherpflicht nicht an externe Dienstleister ausgelagert werden dürfe. Um diesbezüglich Klarheit zu erlangen, hat dieInitiative für Netzfreiheit bei der Österreichischen Datenschutzkommission (DSK) nachgefragt:

Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer gab in einem Telefonat mit der Initiative für Netzfreiheit an, dass bei der Datenschutzkommission keine Informationen vorliegen, ob VDS-pflichtige Anbieter in Österreich die Vorratsdatenspeicherung an externe Unternehmen ausgelagert haben könnten, etwa dass es dabei auch zu Speicherungen der Daten in den USA komme. Eine eigene Genehmigungspflicht würde nur bestehen, wenn die Daten an Drittstaaten ohne angemessenes Datenschutzniveau weitergegeben würden. Bezüglich jener Firmen in den USA, die sich den Safe Harbour Prinzipien unterworfen haben werde aufgrund einer Entscheidung der Europäischen Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau angenommen, eine Auslagerung der Daten auf US Servern entzöge sich somit der Genehmigungspflicht und dem Wissen der Datenschutzkommission. Auf die Frage hin, ob denn denkbar sei, dass die Datenschutzkommission tatsächlich ihr Recht auf Einschau der Sicherheitsmaßnahmen zur Vorratsdatenspeicherung auch in Rechenzentren der USA durchsetzen könnte, sagte Frau Dr. Eva Souhrada-Kirchmayer: “Dies könnte wohl nur auf freiwilliger Basis geschehen, da die Durchsetzbarkeit unseres Einschaurechts in den USA nicht gegeben ist. Allerdings wäre der Provider verpflichtet, die Sicherheit der Datenspeicherung bei seinem Dienstleister uns gegenüber nachzuweisen.”

Auf Nachfrage, ob denn die Datenschutzkommission bereits mit der Überprüfung der Vorratsdatensicherheit begonnen hätte, gab Souhrada-Kirchmayer an: “Derzeit läuft noch keine Prüfung, wir haben eine solche aber vor.”

Zusammenfassend muss also leider festgestellt werden, dass es derzeit selbst für die Datenschutzkommission keine Möglichkeit gibt, auszuschließen, dass Vorratsdaten von Österreichern und Österreicherinnen auf Servern in den USA gespeichert werden. Dies geht nach Angaben der DSK auch nicht aus den Meldungen hervor, welche die VDS-pflichtigen Anbieter mit Informationen über die Sicherungsmaßnahmen für die VDS Daten befüllen müssen.

Die Initiative für Netzfreiheit fordert ob dieses Skandals die umgehende Einstellung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich sowie die umgehende Aufhebung der Safe-Harbor Vereinbarung. “Es kann nicht angehen, dass US Geheimdienste womöglich direkten Zugriff auf die Bewegungs- und Verbindungsdaten der Österreicher und Österreicherinnen haben. Hier besteht absolut unverzüglicher Handlungsbedarf” empört sich Josef Irnberger für die Initiative für Netzfreiheit, “Nicht einmal die Datenschutzkommission kann somit direkten Zugriff der US Behörden auf unsere Vorratsdaten ausschließen, noch könnte die DSK rechtlich überhaupt Einschau in US Rechenzentren verlangen. Neben den eklatanten Menschenrechtsverletzungen durch die VDS Richtlinie selbst setzt dieser Umstand der Untragbarkeit der Vorratsdatenspeicherung aber wohl die Krone auf!”

Original Presseartikel (11.07.2013)
(contribution by Josef Irnberger – EDRi member Initiative für Netzfreiheit – Austria)

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