NSA-Aufklärung: Wir wissen nichts und sollten wir doch was wissen, dann sagen wir das Euch nicht

Nachdem die SPD-Bundestagsfraktion zuletzt einen 115 Fragen langen Fragenkatalog bezüglich des NSA-Überwachnugsskandals von der Bundesregierung (nicht) beantwortet bekommen hat, hat die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen nachgelegt. Uns liegen die Antworten auf 104 Fragen vor, wobei man sagen muss, dass natürlich nicht alles beantwortet wurde. (Wenn ich Link erhalte, kopiere ich den hier noch rein). Teilweise sind die Antworten so geheim, dass nicht einmal Bundestagsabgeordnete darüber informiert werden können, teilweise sind die Fragen bereits früher nicht beantwortet worden und bei einem Teil redet man sich einfach raus nach dem Motto „Wir wissen nichts und sollten wir doch was wissen, dann sagen wir das Euch nicht, weil wir Euch keine Dokumente geben brauchen.“ Aber der Reihe nach.

Bitte keine Details, nachher müssen wir noch Fragen beantworten

Ein Muster, was sich durch alle Antworten der Bundesregierung auf alle Fragen zielt ist, dass man zwar wusste, dass die USA abhören, aber Details dabei nicht von Interesse waren.

Der Bundesregierung ist bekannt, dass die USA ebenso wie eine Reihe anderer Staaten zur Wahrung ihrer Interessen Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung durchführen. Von der konkreten Ausgestaltung der dabei zur Anwendung kommenden Programme oder von deren internen Bezeichnungen, wie sie in den Medien aufgrund der Informationen von Edward Snowden dargestellt worden sind, hatte die Bundesregierung keine Kenntnis.

Echelon? Gibts doch gar nicht.

Danach gefragt, ob man sich bereits früher über NSA-Aktivitäten Gedanken gemacht habe, etwa nach einer Spiegel-Titelgeschichte im Jahre 1989 antwortet man, dass man zwar einen Untersuchungsausschuss zu Echelon (aus dem Jahre 2001) „zur Kenntnis genommen“ habe, aber: „Die Existenz von Echelon wurde seitens der Staaten, die dieses System betreiben sollen, niemals eingeräumt.“

Kurzfassung: Wahrscheinlich hat die USA keinen lieben Brief geschickt und Echelon bestätigt, deswegen gibt es das auch gar nicht und man musste sich keine Gedanken darüber machen.

Konkrete Programme? Wir lesen keine Presseberichte.

Immer wieder spannend ist es, wenn die Bundesregierung nach konkreten Programmen gefragt wird:

Frage:

b) die von der Bundesregierung zunächst unterschiedenen zwei (bzw. nach der Korrektur des Bundesministers für besondere Aufgaben Ronald Pofalla am 25. Juli 2013 sogar drei) PRISM-Programme, die durch NSA und Bundeswehr genutzt werden, jeweils mit den NSA-Datenbanken namens „Marina“ und „Mainway“ verbunden sind?

Antwort:

[…]Im Übrigen hat die Bundesregierung weder Kenntnis, dass NSA-Datenbanken namens „Marina“ und „Mainway“ existieren, noch ob diese Datenbanken mit einem der seitens der USA mit PRISM genannten Programme im Zusammenhang stehen.

Offensichtlich liest man in der Bundesregierung keine Medienberichte, denn sonst hätte man einfach davon Kenntnis nehmen können, dass „Marina“ und „Mainway“ existieren. Wir haben alleine zweimal darüber berichtet, andere auch. Aber vielleicht liegt das eigentliche Problem in der Bundesregierung daran, dass man zwar für das Thema verantwortlich ist, aber sich nur aus Schreiben der USA und Großbritannien informiert, die aber nicht antworten und wenn, dann ohne Informationen. Das Problem sollte doch zu beheben sein, zum Beispiel indem man den betreffenden Referenten einfach mal einen Internetzugang zur Verfügung stellt, damit diese nicht auf Briefpost warten müssen.

Tempora? Keine Kenntnis.

Dasselbe Muster wieder mal bei der Frage nach Tempora:

Die Bundesregierung hat keine Kenntnis, dass sich das transatlantische Telekommunikationskabel TAT 14 tatsächlich im Zugriff des GCHQ befindet.

Und auf TV-Berichte, wonach britische und US-Telekommunikationsunternehmen mit Kabeln in Deutschland diese auch überwachen könnten:

Die Bundesregierung und auch die Betreiber großer deutscher Internetknotenpunkte haben keine Hinweise, dass in Deutschland Telekommunikationsdaten durch ausländische Stellen erhoben werden.

Kann sein, dass woanders abgehört wird, aber da kann man nichts machen:

Aber kann man ja eh nichts machen, weil (angesprochen auf Presseberichte, wonach Frankreich Kabel abhört):

Eine Betroffenheit deutscher Internet- und Telekommunikation von solchen Überwachungsmaßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden, sofern hierfür ausländische Telekommunikationsnetze oder ausländische Telekommunikations- bzw. Internetdienste genutzt werden.

Edward Snowden als Zeuge vernehmen? Daran gibts kein politisches Interesse.

Aber man könnte ja mal Edward Snowden als Zeugen befragen:

a) Hat die Bundesregierung, eine Bundesbehörde oder ein Beauftragter sich seit den ersten Medienberichten am 6. Juni 2013 über die Vorgänge mit Edward Snowden oder einem anderen pressebekannten Whistleblower in Verbindung gesetzt, um die Fakten über die Ausspähung durch ausländische Geheimdienste weiter aufzuklären?

Ach nee, braucht man nicht, da helfen doch die Partnerbehörden:

Die Bundesregierung klärt derzeit gemeinsam mit den amerikanischen und britischen Partnerbehörden den Sachverhalt auf. Die Vereinigten Staaten von Amerika und Großbritannien sind demokratische Rechtsstaaten und enge Verbündete Deutschlands. Der gegenseitige Respekt gebietet es, die Aufklärung im Rahmen der internationalen Gepflogenheiten zu betreiben. Eine Ladung zur zeugenschaftlichen Vernehmung in einem Ermittlungsverfahren wäre nur unter den Voraussetzungen der Rechtshilfe in Strafsachen möglich.

Und wie war das mit dem Asylgesuchen für Snowden, könnte man ihm nicht eine Aufenthaltserlaubnis geben?

Frage:

Wieso machte das Bundesministerium des Innern bisher nicht von § 22 Aufenthaltsgesetz Gebrauch, wonach dem Whistleblower Edward Snowden eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland angeboten und erteilt werden könnte, auch um ihn hier als Zeugen zu den mutmaßlich strafbaren Vorgängen vernehmen zu können?

Antwort:

Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 22 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) kommt entweder aus völkerrechtlichen oder dringenden humanitären Gründen (Satz 1) oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland (Satz 2) in Betracht. Keine dieser Voraussetzungen ist nach Auffassung der zuständigen Ressorts (Auswärtiges Amt und Bundesministerium des Innern) im Fall von Herrn Snowden erfüllt.

Nagut, wäre auch sehr um die Ecke gedacht, wenn man annehmen würde, zur Wahrung unserer politischen Interessen sollte man auf das Wissen von Edward Snowden zurückgreifen.

Strategische Fernmeldeüberwachung durch den BND

Einmal im Jahr liest man im Spiegel, wieviele Mails der BND im Rahmen seiner strategische Fernmeldeüberwachung im Datenstaubsauger gefangen hat. Da sollte man meinen, es gibt dazu Statistiken. Aber wahrscheinlich sind die Fragen einfach nur semantisch falsch formuliert:

24. Wie hoch waren die in diesem Bereich zunächst erfassten (vor Beginn der Auswertungs- und Aussonderungsvorgänge) Datenmengen jeweils in den letzten beiden Jahren vor der Rechtsänderung (siehe Frage 22)?

Zu 24.
Eine statistische Erfassung von Daten im Sinne der Frage fand und findet nicht statt.

25. Wie hoch waren diese (Definition siehe Frage 24) Datenmengen in den Jahren nach dem Inkrafttreten der Rechtsänderung (siehe Frage 22) bis heute jeweils?

Zu 25.
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.

Wieviel hört der BND eigentlich im Rahmen von G-10 genau ab?

Spannend ist dann die Frage, wieviel der BND eigentlich genau überwacht.

27. Trifft es nach Auffassung der Bundesregierung zu, dass die 20-Prozent-Begrenzung des § 10 Absatz 4 Satz 4 G10-Gesetz auch die Überwachung des E-Mail-Verkehrs bis zu 100 Prozent erlaubt, sofern dadurch nicht mehr als 20 Prozent der auf dem jeweiligen Übertragungsweg zur Verfügung stehenden Übertragungskapazität betroffen ist?

Zu 27.
Die 20%-Begrenzung des § 10 Absatz 4 Satz 4 G10 richtet sich nach der Kapazität des angeordneten Übertragungsweges und nicht nach dessen tatsächlichem Inhalt.

Kurzfassung: Der BND überwacht einfach alles, da die Kapazitäten ziemlich groß sind, zumindest am De-CIX, dem zentralen deutschen Internetknotenpunkt.

„Innerdeutscher Internetverkehr“ kann auch außerhalb von Deutschland passieren, aber da kann man nichts machen, weil kein „deutscher Boden“ und so

Inwieweit in internationalen Übertragungssystemen Telekommunikationsverkehre mit Deutschlandbezug geführt werden, ist eine ständig revidierbare Marktentscheidung der Provider nach verfügbarer und preiswerter freier Bandbreite. Außerhalb innerdeutscher Übertragungsstrecken werden vorwiegend, aber nicht ausschließlich, Kommunikationen von Deutschland in das Ausland und umgekehrt übertragen. Insofern können an beliebigen Orten der Welt Kommunikationen mit Deutschlandbezug, darunter auch innerdeutsche Verkehre, auftreten.

Was macht denn der BND da genau, dürfen Abgeordnete das erfahren?

Natürlich nicht. Gefragt wurde u.a., ob man tatsächlich nur .de-Mailadressen rausfiltert, wie Medien berichteten.

Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung der technischen Aufklärung für die Aufgabenerfüllung des BND nicht ausreichend Rechnung tragen. Die angefragten Inhalte beschreiben die technischen Fähigkeiten des BND so detailliert, dass eine Bekanntgabe auch gegenüber einem begrenzten Kreis von Empfängern ihrem Schutzbedürfnis nicht Rechnung tragen kann.

Was ist mit Presseberichten, wonach z.B. der weltgrößte Datennetzbetreiber Level 3 Communications LLC hier Backbones betreibt und von den USA verpflichtet werden könnte, unseren Datenverkehr zu überwachen, wie Frontal21 berichtete?

Kann und darf nicht sein:

Deutsches Recht ist auf deutschem Hoheitsgebiet von jedermann einzuhalten. Für die Durchführung staatlicher Kontrollen bedarf es in der Regel eines Anfangsverdachts.Liegen Anhaltspunkte vor, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder einen Anfangsverdacht im Sinne der Strafprozessordnung begründen, ist es Aufgabe der Polizei- und Ordnungsbehörden bzw. der Strafverfolgungsbehörden einzuschreiten. Eine solche Gefahr bzw. ein solcher Anfangsverdacht lagen in der Vergangenheit nicht vor. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof prüft derzeit jedoch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens.

Ein Frontal21-Bericht ist wohl kein Anfangsverdacht.

Dann gibt es doch noch das Software-Wunder XKeyscore.

Frage:

68. Wann hat die Bundesregierung die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages über die Ausstattung von BfV und BND mit XKeyscore informiert?

Antwort:

Eine Unterrichtungsrelevanz hinsichtlich der in der Frage genannten Gremien ist der bereits seit 2007 im Einsatz befindlichen Software XKeyscore nicht beigemessen worden. Eine Unterrichtung der G10-Kommission erfolgte am 29. August 2013, eine Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums ist am 16. Juli 2013 erfolgt.

Was machen die G10-Kommission und das Parlamentarische Kontrollgremium eigentlich hinter verschlossenen Türen?

Eine Antwort für alle verunsicherten Bürger: „Deutschland sicher im Netz“

Gerne von Angela Merkel in allen TV-Interviews promotet:

Frage:

88. Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Fragesteller gegen den Nutzen ihrer Verschlüsselungs-Initiative „Deutschland sicher im Netz“ von 2006, weil diese Initiative v.a. durch US-Unternehmen wie Google und Microsoft getragen wird, welche selbst NSA-Überwachungsanordnungen unterliegen und schon befolgten (vgl. Sued-deutsche.de vom 15. Juli 2013 „Merkel gibt die Datenschutzkanzlerin“)?

Antwort:

Nein. Es handelt sich bei dem Verein „Deutschland sicher im Netz e.V.“ nicht um eine „Verschlüsselungs-Initiative“. Die Aktivitäten des Vereins und seiner Mitglieder richten sich auf die Erarbeitung von Handlungsvorschlägen, die als nachhaltige Service-Angebote Privatnutzern, insbesondere Kindern, Jugendlichen und Eltern sowie mittelständischen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden. Zur Rolle der genannten Unternehmen wird im Übrigen auf Antwort zu Fragen 5 a) bis c) und auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 58 in der BT-Drucksache 17/14560 verwiesen.

102 Tage nach den ersten Snowden-Enthüllungen wird bei „Deutschland sicher im Netz“ immer noch nicht davor gewarnt, dass man bei der NUtzung von Google und Facebook-Produkten seine Grundrechte verliert, weil die Unternehmen ja nicht auf unserem Boden sitzen. Hat sicher nichts damit zu tun, dass die beiden Unternehmen diese mittragen.

Witzig ist auch, dass man dort keine Informationen als Verbraucher findet, wie man sich denn selbst schützen kann. Es gibt zwar irgendwo einen Punkt „E-Mailverkehr“, aber der dortige Link zu einem Angebot des BSI mit weiterführenden Informationen ist seit über einem Monat tot. Sonstige Aufklärung zum NSA-Überwachungsskandal: Null. Die Plattform ist vor Snowden stehen geblieben.

Überwachung des G-20-Gipfels? Interessiert uns nicht.

Dann hat noch der Guardian berichtet, dass die britischen Geheimdienste den G-20-Gipfel ausgespäht hätten.

Antwort:

Der Bundesregierung hat – über den durch die Medien veröffentlichten Sachverhalt – keine Kenntnisse zu dem in der Frage genannten Vorfall. Konkrete Nachfragen an die britische Regierung wurden nicht gestellt.

Iinteressiert niemanden, sonst hätte man mal nachgefragt. Oder aber Erkenntnis: Die Briten antworten eh nicht auf Briefe der Bundesregierung.

Überwacht NSA aus Überwachungszentren in Deutschland?

Dafür schließt man aus, dass US-Geheimdienste von Deutschland aus spionieren. Die Überwachungseinrichtungen sind sicherlich nur zum Spielen da:

a) Steht die Behauptung von Minister Pofalla am 12.8.2013, NSA und GCHQ beachteten nach eigener Behauptung „in Deutschland“ bzw. „auf deutschem Boden“ deutsches Recht, unter dem stillschweigenden Vorbehalt, dass es in Deutschland Orte gibt, an denen deutsches Recht nicht oder nur eingeschränkt gilt, z.B. britische oder US-amerikanische Militär-Liegenschaften?
b) Welche Gebiete bzw. Einrichtungen bestehen nach der Rechtsauffassung der Bundesregierung in Deutschland, die bei rechtlicher Betrachtung nicht „in Deutschland“ bzw. „auf deutschem Boden liegen“ (bitte um abschließende Aufzählung und eingehende rechtliche Begründung)?

a)
Nein.

b)
Derartige Gebiete bzw. Einrichtungen bestehen nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die schriftliche Frage Nr. 8/175 für den Monat August 2013 des MdB Tom Koenigs verwiesen.

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13 Ergänzungen

  1. Und nochmal:

    Die scheißen dem Volk ins Gesicht und machen sich noch nicht mal die Mühe, es als Schokolade verkaufen zu wollen … Und der Michel frisst es trotzdem …

    1. Oh Mann, wie ich den Begriff des deutschen Michels einfach nicht mehr hören kann und will. Was ist da eigentlich die Intention der Kommentatoren die diesen Begriff verwenden?

  2. Es wird Zeit, dass dieser unglaublich dreisten Mischung aus Heuchelei und unverhohlenen Lügen ein Ende gesetzt wird! Zusammen mit meinen persönlichen Erlebnissen der letzten 5-10 Jahre erinnert mich das alles stark an DDR – nur dass es da noch einen funktionierenden Untergrund gegeben hat, wo jeder einzelne bereit war, seine Existenz aufs Spiel zu setzen. Wenn alles so weiter läuft landen wir in der Diktatur 3.0. Stasi 2.0 ist schon längst, denn wir sollten uns fragen, wozu all diese Bespitzelungsaktionen dienen. In der DDR benötigte man Infos nicht nur zum einknasten, sondern um Einzelne oder Gruppen ganz gezielt zu „zersetzen“ und zwar so, dass das Umfeld und die Betroffenen selbst nix davon gemerkt haben, außer dass in ihrem Leben plötzlich alles so merkwürdig schief lief. Absolut diabolisch und zweifelsohne bereits möglich in diesem angeblich so freien Land.

  3. Obacht, es wird militärisch!

    Maßnahmen der strategischen Fernmeldeaufklärung durchführen.

    Man befindet sich im Krieg gegen den Bürger!?

    Dann ist es ja euch nicht verwunderlich wenn man die Gesetze ausser Kraft setzt

  4. „b) Derartige Gebiete bzw. Einrichtungen bestehen nicht.“

    Dann werde ich mal demnächst gepflegt mein Recht als deutscher Bürger in Anspruch nehmen, den zufällig in den Garten einer amerikanischen, oder britischen Boden entfleuchten Bienenschwarm zu verfolgen gemäß § 962 BGB (Verfolgungsrecht des Eigentümers):

    „Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.“

    Da wollen wir doch mal schnell sehen, wo das deutsche Recht tatsächlich endet.

    1. Das BGB gilt vermutlich nur auf deutschem Staatsgebiet.

      Auf amerikanischem Boden sterben dann nicht nur die Bienen.

  5. Die „bereits seit 2007 im Einsatz befindliche(n) Software XKeyscore“: na, da hat der alte Phantast Snowden ja mal nen Volltreffer gelandet mit seinen merkwürdigen Behauptungen. Sogar den Namen hat er erraten.

  6. Sagt mal, laut der Antwort auf die letzte Frage haben wir also keine Botschaften fremder Länder in Deutschland?

    1. a)
      Nein.

      b)
      Derartige Gebiete bzw. Einrichtungen bestehen nicht. Im Übrigen wird durch die Lex Pofalla die Existenz von Botschaften beendet.

    2. Weiß auch nicht so richtig, was ich davon halten soll.
      Einerseits vielleicht Desinteresse die Frage richtig zu lesen oder andererseits einfach wieder einmal eine unfassbar dreiste Lüge.

      Denn nach meinem (zugegeben laienhaften) gesetzlichen Wissen sind Botschaften und wahrscheinlich auch der sog. „Dagger Complex“ kein deutsches Staatsgebiet.

      Heißt das also, dass man in Botschaften nun wieder deutschen Gesetzen unterstellt ist? Sollte man vielleicht mal das Bundesverfassungsgericht drauf ansetzen, was unsere Bundesregierung so für alternativlose Ansichten hat…

  7. Und trotzdem wird die ehemalige FDJ-Sekretärin für Agitation und Propaganda der SED Angela Merkel auch nach dem 22.09.2013 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Kanzlerin sein.

    Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.