Morozov: EU-Datenschutzreform nimmt Google in die Pflicht, nicht aus dem Verkehr

In seinem lesenswerten Kommentar für die Financial Times schreibt Evgeny Morozov über Google und den europäischen Datenschutz. Er schreibt über das Verfahren europäischer Datenschutzbehörden gegen Googles Datenschutzbestimmungen, die mal eben die Daten aus circa 60 Diensten zusammenwarfen. Zudem kommt Morozov auf die Reform des europäischen Datenschutzes zu sprechen, über die das Europäische Parlament Ende Mai final abstimmt. Er macht noch einmal klar, dass niemand Googles Dienste per se verhindern will. Bei der Datenschutzverordnung geht es vor allem um Verantwortung der Unternehmen gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern. Die einfache Frage, die es zu beantworten gilt: Was passiert eigentlich mit unseren Daten?

The European regulators are not planning to thwart Google’s agenda or nip innovation in the bud. This is an unflattering portrayal that might benefit Google’s lobbying efforts but has no bearing in reality. Quite the opposite: it is only by taking full stock of the revolutionary nature of Google’s agenda that we can get the company to act more responsibly towards its users.

Einige Unternehmen und ihre Abgesandten haben sich schon selbst eingeredet, dass mit der Datenschutzreform die Welt untergeht und wir zurück in die Internetsteinzeit müssen. Leider glauben das auch viele konservative und liberale Abgeordnete, z.B. der deutsche CDU-Europaparlamentarier Axel Voss:

Die Frage der Nutzung von personenbezogenen Daten in der Werbewirtschaft muss differenziert abgewogen werden. Auf der einen Seite hat der Verbraucher den Wunsch nach kostenlosen Diensten, zugeschnittenem Service und innovativem Internet und auf der anderen Seite auch den Wunsch nach einem hohen Datenschutz. Sie schreiben mir Ihre Email wahrscheinlich auch von einem Emaildienst, der Ihnen kostenlos zur Verfügung steht?

Sehr strenge Regelungen für die Werbewirtschaft, die die Einwilligung des Verbrauchers benötigen, können z.B. zu kostenpflichtigen Emailkonten führen. Denn auch wenn es bisher nicht so wahrgenommen wird: Der Verbraucher „zahlt“ kostenfreie Dienste mit der Möglichkeit der Anbieter zur Nutzung seiner Daten. Der Mehrwert werbefinanzierter Dienste wird auf ca. 40,- EUR pro Nutzer und Monat geschätzt. Ob im Gegenzug Nutzer bereit wären, 40,- EUR pro Monat für Online-Dienste zu bezahlen, erscheint mir sehr fraglich. Deshalb sollte man im Interesse des Nutzers einen noch ausgewogeneren Ansatz finden.

Quelle: abgeordnetenwach.de

Solange wir der Datenverarbeitung informiert zustimmen, wie es bei einem E-Maildienst der Fall ist, dürfen Anbieter auch nach der EU-Datenschutzverordnung immer noch alles machen. Es verändern sich vor allem die Verantwortlichkeiten gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern, Herr Voss.

Leider denken viele EU-Abgeordnete so wie Voss und unterstützen deshalb Lobbywünsche, die sogar einen Rückschritt hinter unser aktuelles löchriges Datenschutzregime bedeuten. Es wird Zeit, die Abgeordneten aufzuklären. Derzeit laufen die Kompromissverhandlungen. Das heißt, die Abgeordneten in Brüssel müssen jetzt von uns kontaktiert werden.

Veranstaltungstipp: Evgeny Morozov spricht auf der re:publica 2013. Um Datenschutz(reform) wird es auf der re:publica auch gehen (munkelt man).

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3 Ergänzungen

  1. Das Google-Beispiel ist ein denkbar schlechter Ansatz wenn es um die richtigen Entscheidungen bei der EU-Datenschutzverordnung geht..
    Morozov schreibt seine Meinung: „Die Google-Revolution ist unsere Daten nicht wert“. Ich bin da anderer Meinung: solange die Daten nur bei Google bleiben, nutze ich die Dienste gerne gratis. Wer Morozov’s Meinung ist braucht das Produkt Google einfach nicht „kaufen“.

    Die Google-Dienste sind so effizient, weil sie untereinander verknüpft sind. Soll mit einem Zwangsdatenschutz jetzt eine Ideologie ohne Rücksicht auf Verluste durchgesetzt werden?

    1. Das „Nicht-Kaufen-Argument“ zählt nicht, da es im Kern der Google-Kritik der nationalen Datenschutzbehörden um eine AGB-Änderung geht. Nutzer/innen haben einer Art der Nutzung eines Google-Accounts zugestimmt, die sich jetzt geändert hat.

      Und wenn ich kaufe, kann ich doch wenigstens verlangen, dass ich weiß, was ich kaufe und mir Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung) sicher sind. Darum geht es in der Datenschutzverordnung.

      Zu deinem Argument: Die Kombination verschiedener Dienste (Sind dazu alle nötig?) kann in der Tat Sinn machen, etwa bei einem Lebensbegleiter wie Google Now. Bei anderen Diensten ist m.E. die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gegeben und der Vorteil erschließt sich nicht. Warum sollte jede Onlineaktivität, die mit der Nutzung eines Google-Dienstes verbunden ist, erfasst, kombiniert und ausgewertet werden (Gmail, Websuche, Android System, Webseiten mit DoubleClick). Bei vielen Nutzer/innen bleibt da nicht mehr viel…Das Argument der „besseren Suchergebnisse“ ist relativ und auch ohne die Kombination von 60+ Diensten möglich.

      Um die Verbesserung der Usability geht es Google nicht allein. Gründe für die AGB-Änderung, die alle Google-Nutzer/innen akzeptieren MUSSTEN, wenn sie nicht auf ihren Account verzichten wollen (Wer will schon seine Jahre lang genutzte Mailadresse löschen?), waren: „provision of a service requested by the user, product development, security, advertising, the creation of the Google account or academic research“. Diese Kategorien sind sehr breit gehalten und sagen alles und nichts.

      Die Kritik, die neben Morozov auch gestandene Datenschützer/innen vortragen, ist wesentlich komplexer. Hier die Kernforderungen der europäischen Datenschutzbeauftragten an Google:

      Google should therefore modify its practices when combining data across services for these purposes, including:

      reinforce users‘ consent to the combination of data for the purposes of service improvements, development of new services, advertising and analytics. This could be realized by giving users the opportunity to choose when their data are combined, for instance with dedicated buttons in the services‘ (cf. button “Search Plus Your World”),

      offer an improved control over the combination of data by simplifying and centralizing the right to object (opt-out) and by allowing users to choose for which service their data are combined

      adapt the tools used by Google for the combination of data so that it remains limited to the authorized purposes, e.g. by differentiating the tools used for security and those used for advertising.

      Quelle: http://www.cnil.fr/english/news-and-events/news/article/googles-new-privacy-policy-incomplete-information-and-uncontrolled-combination-of-data-across-ser/

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