Leistungsschutzrecht: Rechtsausschuss im Bundesrat vergibt Chance

Nachdem der Bundestag am vergangenen Freitag das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger abgestimmt hat, ist der Bundesrat die nächste Station. Heute tagte der Rechtsausschuss im Bundesrat und dort fand sich nach Aussagen mehrerer Quellen keine Mehrheit für die Forderung, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Das muss noch nichts heißen, weil die Abstimmung im Bundestag erst vor wenigen Tagen war. Aber trotzdem hätte man auch was tun können, wenn man es unbedingt gewollt hätte.

Während die CDU-regierten Bundesländer dafür keinen Bedarf sehen, ist das bei den SPD-regierten anscheinend noch etwas konfuser. Die Rhetorik der SPD-Bundestagsfraktion klingt momentan noch etwas engagierter und ablehnender als wie die eigenen geführten Bundesländer im Bundesrat agieren.

Aber noch bleibt Hoffnung: Wichtig ist die Abstimmung in der Bundesratssitzung am 22. März. Bis dahin kann sich noch einiges ändern und eine Mehrheit für einen Vermittlnugsausschuss stehen. Sonst ist das Leistungsschutzrecht für Presseverleger schneller in Kraft als es müsste.

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6 Ergänzungen

  1. Die SPD-geführten Länder werden gar nichts tun. Die Bundestagsfraktion liebäugelt (mal wieder) mit einer großen Koalition, da wird man doch nichts tun was dem künftigen Gönner verärgert.
    Schon bei der Abstimmung zeigte sich dass die SPD (mal wieder) nichts tut außer lautem rumtönen, bei der Abstimmung hielt die SPD es nicht mal für nötig vollzählig zu erscheinen.
    Ich gehe davon aus, dass der Bundesrat dieses Unding unter fadenscheinigen Ausreden passieren lässt.

  2. Die SPD soll der Retter sein? Die SPD? Die Partei, die bei vielen Gesetzesvorhaben groß als Opposition auftritt, und sich dann im Bundestag entweder enthält oder dagegen stimmt?

  3. http://derstandard.at/1362107632272/Steinbrueck-will-Leistungsschutzrecht-im-deutschen-Bundesrat-stoppen

    Also wenns soweit kommt könnte es sein, dass ich das erste Mal in meinem Leben – und das hat schon ein paar Lenze gesehen – die SPD wähle. Schau mr mal, Steinmeier wär mir eigentlich lieber.

    Erwähnen möchte ich noch, dass es sich beim LSR nicht etwa um ein wie auch immer geartetes Lizenzierungsmodell handelt, was man ja öfters liest, sondern es ist verboten!, auf Presseartikel, die unter das LSR fallen, zu verlinken. Verboten, und der strafrechtliche Teil des UrhG sieht darauf bis zu 3 Jahre Haft vor. Derart rückständige Denkweisen dürfen und können wir uns in Deutschland nicht leisten, daher darf die FDP nicht mehr in den Bundestag gewählt werden.

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