Leistungsschutzrecht im Bundeskanzleramt: Kabinettsprotokoll könnte Deutschland schweren Schaden zufügen

Was die Bundesregierung vor knapp einem Jahr auf ihrer Sitzung zum Leistungsschutzrecht gesagt hat, könnte „den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen“. Mit dieser Begründung hat das Kanzleramt schon unsere zweite Anfrage nach dem Kabinettsprotokoll abgelehnt. Zuvor hatte der Informationsfreiheits-Beauftragte die Rechtsauffassung des Kanzleramtes kritisiert und uns geraten, den Antrag nochmal zu stellen.

Die Bundesregierung ist noch immer nicht bereit, den Prozess zur Entstehung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger transparent zu machen. Bereits letzten Oktober haben wir „alle Dokumente zum Thema Leistungsschutzrecht, besonders der Rolle von Staatsminister Eckart von Klaeden“ per Informationsfreiheits-Anfrage auf FragDenStaat.de angefragt. Das wurde abgelehnt, weil durch die „vorzeitige Bekanntgabe der Informationen der Erfolg der Entscheidung […] vereitelt würde.“

Nachdem das Gesetz schließlich beschlossen war, riet uns der Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit, „einen erneuten IFG-Antrag insbesondere auf Einsicht in die Kabinettsprotokolle zu stellen.“ Das haben wir natürlich getan. Dieses Protokoll hat das Kanzleramt auch gefunden:

Es wurde im Aktenbestand des BK-Amtes ein Protokoll der Kabinettsitzung vom 29. August 2012 als einschlägig im Sinne der Anfrage identifiziert.

Doch leider wird unser Antrag wieder abgelehnt. Und wieder mit der Begründung, dass alle Kabinettsitzungen und Kabinettprotokolle als „VS-Geheim“ eingestuft sind:

Eine Aufhebung der VS-Einstufung wurde unter dem Gesichtspunkt der materiellen Geheimhaltungsbedürftigkeit geprüft, im Ergebnis jedoch abgelehnt, weil die Gründe für die Einstufung weiter fortbestehen.

Die Veröffentlichung ist durch die damit verbundene einengende Vorwirkung auf die Willensbildung geeignet, den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zuzufügen (§ 3 Nr. 2 VSA).

Dazu sagte schon letztes Mal der Bundesbeauftragte:

Dabei wird übersehen, dass der Versagungsgrund des § 3 Nr. 4 IFG zeitlich begrenzt ist.

Also drehen wir noch einmal eine Schleife und bitten den Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit um Vermittlung. Spass mit Informationsfreiheit. Not.

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18 Ergänzungen

  1. Positives Power-Trolling.

    Schade dass es sein muss, gut dass ihr dran bleibt…!

    [ Ich führe vier Ligen drunter ein ähnliches Spiel mit einem rechtsbeugenden Bezirksamt… :+) }

  2. schaut mal in der anlage 4 (?) zur VSA nach, was da als begründung für „GEHEIM“ steht. da muss schon echt sprengstoff drin sein, so in der kategorie drohender krieg…
    falls jemand ™ klagen will, würd ich auch gerne beratung zu den VS-dingen machen ;-)

    1. Weiß nicht, wie du auf „Anlage 4“ kommst, in § 3 Nr. 2 VSA steht:

      GEHEIM, wenn die Kenntnisnahme durch Unbefugte die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährden oder ihren Interessen schweren Schaden zufügen kann

  3. Unions-Mantra, wenn es darum geht, die Bevölkerung mehr zu beschnüffeln: „Wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten.“

    Das wirft die Frage auf, was die Bimbesregierung wohl befürchtet, wo sie so viel zu verbergen hat.

    1. Mit dem “Wer nichts zu verbergen hat hat auch nichts zu befürchten” verhält es sich ähnlich wie mit (Abgeordneten-)Bestechung und schwarzen (Partei-)Koffern: das gilt nur für die anderen…

  4. Wenn ich es richtig verstehe kann man das doch so interpretieren: Wenn vorher bekannt wird was wir da abgekaspert haben und wie wir den Verwertungsfuzzies Ausnehmmöglichkeiten zuschustern wollen, kriegen wir das nie mehr durch. Und damit sind Besitztümer und ist die Durchsetzung von Zensur- und Überwachungstechnik gefährdet.

    Oder?

    Macht weiter!

    ervin

    1. Schon möglich. Der Bundesrpublik Deutschland wird aber eben doch der Schaden durch die Bimbesregierung zugefügt und durch das unsinnige LSR. Also können die sich auch nicht darauf berufen, was sie natürlich trotzdem tun, u.a. weil von der dankbaren Journallie keine Nachhaken zu erwarten ist.

  5. @ andre meister:
    hatte eigentlich einen kommentar geschrieben, wo ich mich korrigiert hab. Deshalb ja auch das (?) hinter 4 ;-)
    Spannend dazu ist Anlage 1, Nr. 2.2 zur VSA. Da gibt es Beispiele, was alles „GEHEIM“ ist. Kabinettsprotokolle stehen da nicht und müssen für die Voraussetzungen schon Sprengstoff enthalten. Mehr jedenfalls als man normalerweise vermuten würde.

  6. Bleibt am Ball! Jetzt erst recht.
    Kann man auf die Herausgabe der Protokolle klagen? Ich spende für den Prozess!

  7. Man sollt auch noch mal erwähnen, das das pauschale Einstufen ganzer Dokumente gegen das Gesetz verstößt. Dokumente müssen stets mit der geringsmöglichen Einstufung versehen sein (individuell zu prüfen). Und alles über NfD (also Vertraulich oder Geheim) darf eigentlich nur auf einzelne Passagen oder Seiten bezogen werden.
    Ich kann nicht glauben, dass ein ganzes Protokoll legal als Geheim eingestuft sein kann.
    Mir würde mein Arbeitgeber auf die Finger hauen, wenn ich wegen weniger Sätze ein ganzes Arbeitsdokument auf Geheim setzten würde.
    Denn die Prozeduren für die Handhabung sind echt pervers. Da muss man erstmal zum Safe gehen, wenn man nur mal pinkeln muss…

    1. Na und wenn jetzt rauskommt, dass diese „Verhandlungen“ nicht stattgefunden haben sondern einfach ein Papier vom Springer-Verlag ungeprüft in ein Gesetz gegossen wurde? Das begründet dann warum die nicht vorhandenen „Verhandlungsprotokolle“ bei Veröffentlichung Schaden anrichten würden…

  8. Bundesregierung/Merkel = Deutschland. „L’etat c’est moi“. Und schon wird es verständlicher.

  9. In Deutschland fehlen integre Personen wie Herr Snowden, die Kartoffelsorten wie der aktuellen deutschen Regierung Feuer unter dem Hintern machen würden.

    1. Vielleicht soll man auch ……
      (Jetzt ist der Anfang richtiger, wenn ein Admin meinen Eintrag dahin gehend ändern könnte/würde)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.