Landgericht Hamburg: Unternehmen muss selbst sicherstellen, dass Freiheiten weitergeben werden

Immer wieder müssen wir unsere Freiheit verteidigen. Insbesondere bei unser wichtigstes Werkzeug — der Software — versuchen Unternehmen uns unsere Freiheiten zu nehmen. Um das zu erschweren hat die Freie-Software-Bewegung unter anderem Copyleft-Lizenzen erfunden. Freie Copyleft-Lizenzen wie die GNU GPL gewähren allen die Freiheit, die Software für jeden Zweck zu verwenden, ihre Funktionsweise zu verstehen, sie weiter zu verbreiten und an eigene Bedürfnisse anzupassen. Daneben versuchen Copyleft-Lizenzen die Freiheiten zu erhalten: Die Lizenz nimmt denjenigen dazu in Verantwortung, der die Software wieder weitergibt. In der Präambel der GNU GPL ist das so beschrieben:

To protect your rights, we need to prevent others from denying you these rights or asking you to surrender the rights. Therefore, you have certain responsibilities if you distribute copies of the software, or if you modify it: responsibilities to respect the freedom of others.

Leider gibt es immer wieder Unternehmen die sicher dieser Verantwortung entziehen. Sie wollen von Freier Software profitieren, ohne sich die simplen und grundlegenden Regeln einhalten. Damit nehmen sie uns und anderen die Freiheiten, selbstbestimmt Computer nutzen zu können.

Jedoch gibt es in den meisten Fällen durch die Lizenz die Möglichkeit, rechtlich dagegen vorzugehen. Dies macht Harald Welte, Gründer von gpl-violationsl.org, Urheber an Teilen des Linuxkernels sowie der Firewall-Software netfilter/iptables für GNU/Linux, schon seit über zehn Jahren.

Nun gab es erneut einen solchen Verstoß, der von Ehrenamtlichen bei einem "Hacking for Compliance"-Workshop der Free Software Foundation Europe (FSFE) festgestellt wurde und dann an gpl-violations.org und deren Anwälte übergeben wurde:

Die FANTEC GmbH verwendete die netfilter/iptables Software in einer der online zur Verfügung gestellten Firmwares für das FANTEC 3DFHDL. Diese Firmware wurde jedoch ohne den dazugehörigen Quellcode verteilt. Das ist allerdings von der GNU General Public License Version 2 (GPLv2) vorgesehen, unter welcher netfilter/iptables veröffentlicht wurde. Versuche, diese Problematik außergerichtlich zu lösen, schlugen fehl. Deshalb ging Harald Welte vor Gericht.

Das Gericht entschied (PDF), dass FANTEC fahrlässig gehandelt habe: Sie hätten dafür Sorge tragen müssen, dass sie sich bei der Verbreitung der Software an die Bedingungen der GNU GPLv2 halten. Außerdem hat es explizit darauf hingewiesen, dass es seitens FANTEC ungenügend ist, auf die Zusicherung seiner Zulieferer bezüglich der Lizenzeinhaltung zu vertrauen. Hingegen ist FANTEC selbst dafür verantwortlich, nachzuprüfen, dass keine Rechte Dritter verletzt werden. Weiterhin muss FANTEC eine Strafzahlung begleichen, für zusätzliche Kosten der Anwälte aufkommen und außerdem exakte Auskunft über die Vertriebswege des FANTEC 3DFHDL Media Player erteilen.

Um solche Arbeit weiterhin fortzusetzen, ist die FSFE auf Spenden und Mithilfe angewiesen.

(Crosspost vom Blog "I love IT here".)

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