Koalitionsverhandlungen beschwören den Geist von ACTA in Deutschland

Uns ist ein Zwischenstand der Verhandlungen zur Großen Koalition zugeschickt worden, der ausverhandelt sein soll. Es geht um den Abschnitt zu Urheberrecht aus der Arbeitsgruppe Innen & Justiz. Das liest sich wie aus der Feder der Deutschen Content Allianz und ihrer Lobby-Verbände. Das traurige ist, da stammen die Zeilen sicher auch her, wahrscheinlich wurden sie noch etwas beschönigt. Was zunächst harmlos klingt, entpuppt sich zwischen den Zeilen als radikal in Richtung mehr Urhebererchtsdurchsetzung. Erinnerungen an ACTA werden wach, wo der Text auch harmlos klang, aber je nach politischem Willen anders interpretiert werden konnte. Zwischen den Zeilen wird aber Tacheles geredet. Die Interessen und Rechte von Verbraucher bzw. Nutzer in der Urheberrechtsdebatte kommen nur im Zusammenhang mit Hostproviderhaftung und mehr Aufklärung vor, sonst hat man sie offensichtlich vergessen.

Und das steht drin:

Wir wollen das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen. Zum effektiveren Schutz von Markeninhabern, Urhebern und anderen Kreativen vor Rechtsverletzungen im weltweiten digitalen Netz streben wir den Ausbau verbindlicher europäischer und internationaler Vereinbarungen an.

Schon klar, einfach mehr ACTA, TTIP und IPRED machen. Die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung hat sich ja bewährt. Über internationale Verträge kann man gut Sachen unterbringen, für die es momentan auf nationaler Ebene keine Mehrheit geben würde.

Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverletzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung.Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere auch gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Statt ein überfälliges Recht auf Remix einzuführen und damit vollkommen legitime Nutzungspraktiken aus der Illegalität zu holen, werden Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten bekämpft. Vor allem stellt sich die Frage: Wen möchte man mit deutschem Recht erreichen? Es gibt eine aktuelle BGH-Rechtssprechung, die ist bereits ohne Verschärfung problematisch. Auch wenn bestimmte Plattformen wie 1-Click-Hoster gemeint sind, so dürfte sich die Abgrenzung zu Plattformen wie Youtube, Startups und Wikipedia als juristisch sehr komplex erweisen. Und welche 1-Click-Hoster gibt es denn in Deutschland, die ein Problem darstellen?

Das Leistungsschutzrecht der kommenden Bundesregierung dürfte damit die Aufweichung des Haftungsprivileg für Hostprovider werden. Zu erwarten sind viel Rechtsunsicherheit und Kollateralschäden für einen digitalen Standort in Deutschland. Die Gefahr besteht vor allem, dass dadurch mehr Filter- und Prüfmechanismen etabliert werden (müssen) und dies Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit und Meinungsvielfalt haben kann.

Der Höhepunkt ist aber dieses:

Um Rechtsverletzungen vorzubeugen, werden wir die Medienkompetenz der Internetnutzer stärken und sie besser in die Lage versetzen, zwischen legalen und illegalen Angeboten im Netz zu unterscheiden.

Das klingt erstmal harmlos, kann aber auch als Versprechen eines X-Strikes-Warnmodells gelesen werden. In anderen Ländern wie den USA mit ihrem 6-Strikes-System bekommen p2p-Nutzer Warnhinweise angezeigt, damit sie zwischen den Angeboten unterscheiden können.

Wir haben die SPD angefragt, die bisher vehement gegen Warnmodelle aufgetreten ist. Der Bundestagsabgeordnete Lars Klingbeil erklärte uns, dass die SPD dies natürlich anders interpretieren würde als man es lesen kann:

„Die Union hat in den Koalitionsverhandlungen auf Warnhinweis-Modelle gedrängt. Das ist mit der SPD nicht zu machen. Warnhinweise sind rechtswidrig und zielen auf eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung ab. Die SPD lehnt eine flächendeckende Filterung der Inhalte des Datenstroms, eine Sperrung des Internetzugangs und ebenso die Einführung eines Warnhinweismodells ab, da diese Maßnahmen unverhältnismäßig sind. Gegen ein solches Warnhinweismodell sprechen massive rechtpolitische, praktische und technische, vor allem aber europa-, verfassungs- und datenschutzrechtliche Bedenken.“

Bleibt abzuwarten, wer sich in dieser Koalition mittelfristig in dieser Frage durchsetzen wird, ein klares Bekenntnis zur Etablierung von Warnmodellen kann aus diesem Satz herausgelesen werden.

Der Rest des Abschnitts bezieht sich auf andere Themen:

Wir wollen die kollektive Rechtewahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften stärken. Wir wollen Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopievergütung schneller, effizienter und einfacher gestalten und werden eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche einführen. Um die Position des Urhebers zu verbessern und Kreativen eine angemessene Vergütung zu ermöglichen, bedarf es einer Überarbeitung des Urhebervertragsrechts. Dabei müssen wir feststellen, ob Verhandlungs- bzw. Konfliktlösungsmechanismen effizient genug ausgestaltet sind und ob das Verfahren insgesamt beschleunigt werden muss sowie die Verbindlichkeit des Schlichtungsverfahrens zu verbessern ist.

Liebe nahende Große Koalition, das kann doch nicht Euer Ernst sein nach Jahren des Stillstandes und Reformbedarfs eines vollkommen veralterten Urheberrechts lediglich die Rechtsdurchsetzung zu verschärfen und dabei keine Interessen der Allgemeinheit vertreten zu wollen?!

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7 Ergänzungen

    1. Ja, verstehe ich auch so. Ich vermute eine „externe undemokratische Normangleichung“ die gerne mal übernommen wird. Danke SPD — habt ihr keine Fachleute mehr übrig für das Thema?

      „Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten. „

      Klingt für mich nach der altbekannten „Internet Service Provider Liability“.

  1. Liebe nahende Große Koalition, das kann doch nicht Euer Ernst sein nach Jahren des Stillstandes und Reformbedarfs
    Natürlich ist das ernst gemeint. Todernst.
    Denn genau dafür steht eine Große Koalition, v. a. unter Angela Merkel: Stillstand. Stagnation. Besitzstandswahrung. Status Quo erhalten. Keine Experimente.

  2. Sollte irgendjemand etwas anderes von den „großen Zwei“, der un-CXU und der a-SPD erwartet haben? Das sollte mich doch sehr wundern.

    Deren jeweilige Wahlprogramme waren da doch eigentlich sehr eindeutig, wirtschaftshörig und verbraucher-/nutzerfeindlich und werden jetzt nur 1:1 umgesetzt. Durch die Konstellation der „GroKo“ verstärken sich nun die Negativa, ohne von einem moderateren kleinen Partner entschärft zu werden.

    Leider haben die kleinen Parteien mit vernünftigeren Ansätzen (Grüne/Linke/Piraten) es nicht nicht geschafft, nennenswerte Stimmanteile zu erreichen. Insofern ist das was hier geschieht „Volkes Wille“. Jedes Land hat eben die Regierung, die es verdient und wir haben offensichtlich nix besseres verdient als dieses Pack!

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