Kein Versehen: U+C-Streaming-Abmahnwelle erst der Anfang? [2. Update]

Während noch immer nicht bekannt ist, auf welchem Wege die Abmahnkanzlei U+C an die IP-Adressen der wegen Nutzung einer Porno-Streaming-Seite abgemahnten Personen gelangt ist (vgl. „Der dreifache Skandal der U+C-Streaming-Abmahnwelle“), werden in anderer Hinsicht mehr und mehr Details bekannt. So berichtet Anwalt Christian Solmecke in einer Aussendung von einem ausführlichen Telefongespräch mit U+C-Anwalt Thomas Urmann, demzufolge die Datenauskunft keineswegs versehentlich erfolgt sei:

„offenbar wurden die 62 Beschlüsse nicht einfach durchgewunken. In einigen Verfahren hätten die Richter noch Gutachten angefordert und sich den Sachverhalt näher erklären lassen. Erst danach habe man die Auskunft gestattet. Sollte diese Aussage des Kollegen Urmann wirklich wahr sein, dann spricht das dafür, dass einige Kölner Richter nach kursorischer Prüfung das hier vorliegende Streaming tatsächlich als illegal angesehen haben.“

Konkret rechtfertigt Urmann die Bezeichnung des Streaming-Portals redtube als „Downloadplattform“ damit, dass es sich bei Streaming um „Progessive Downloading“ handle und am Ende nach dem Anschauen eines solchen Streams die gesamte Datei im temporären Ordner auf der Festplatte liege. Eine solche temporäre Speicherung fällt aber wohl unter §44a UrhG über „Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen“, sofern nicht ohnehin eine  „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ nach §53 UrhG vorliegt.

Selbst wenn man dieser Ansicht nicht folgt, ist damit aber immer noch keine öffentliche Zugänglichmachung wie bei Filesharing verbunden – ganz zu schweigen davon, dass die Rechtswidrigkeit der Quelle im Falle eines Streamingportals wie redtube keineswegs offensichtlich ist.

Es bleibt dabei, das Vorgehen der U+C Rechtsanwälte ist skandalös (vgl. auch die Ankündigung eines Anwalts, deswegen gegen U+C selbst zu klagen), ebenso die Entscheidung des Landgerichts Köln, die Daten trotz völlig ungeklärter Rechtslage im Streaming-Bereich herauszugeben.

[Update, 20:20 Uhr] Mittlerweile gibt es auch eine Presseerklärung von U+C zu den Abmahnungen (PDF), allerdings weiterhin ohne Details zur Herkunft der IP-Adressen. Hauptzweck der Erklärung ist die Distanzierung von den kursierenden Spam-E-Mails:

„Die Kanzlei U + C verschickt keine Abmahnungen per Email. Es muss dringend davor gewarnt werden, den Anhang einer Email zu öffnen, die vortäuscht, eine Abmahnung von U + C zu sein. Es handelt sich dabei um einen schädigendes Verhalten Dritter, gegen die rechtliche Schritte eingeleitet worden sind.“

[/Update]

[2. Update, 15.12., 10:00 Uhr] Bei heise.de gibt es einen detaillieren Bericht zur möglichen Herkunft der IP-Adressen, das „zumindest den Verdacht auf Computerbetrug in gewerblichem Ausmaß nahelegt“:

„Sollte es wie beschrieben abgelaufen sein, würde das bedeuten: Die Rechteinhaber oder deren „Ermittler“ haben gezielt deutschen Traffic über Trafficholder zu ihren Fake-Proxy-Seiten geleitet, dort die IP-Adressen erfasst und dann die nichts ahnenden Nutzer zu Redtube.com weitergleitet. Damit hätten sie die behaupteten Urheberrechtsverletzungen ohne aktives Mitwirken der Abgemahnten selbst generiert. Auf die beschriebene Weise hätten sie anders als behauptet keine Möglichkeit gehabt, einen Abruf des Pornostreams beweissicher zu dokumentieren.“

[/2. Update]

 

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50 Ergänzungen

  1. Temporäre Speicherung trifft auf so gut wie ALLE Einhalte zu. Es ist für den Nutzer nicht zu erkennen, ob es sich dabei nun um einen Urheberrechtsbruch handelt oder der Rechteinhaber selbst die Inhalte zur Verfügung gestellt hat.

    Meiner Ansicht nach gehört den Anwälten Urmann und Collegen auf Lebenszeit die Lizenz entzogen.

      1. Ich finde es ohnehin äußerst skandalös, dass im Grunde jeder irgendetwas abmahnen kann was (vermeintlich) rechtswidrig ist und sich damit leicht eine goldene Nase verdienen kann. Sowas hat wenn zur Anzeige gebracht zu werden und von den Strafverfolgungsbehörden verfolgt zu werden. Private Bereicherung geht gar nicht. Hier ist der Gesetzgeber drinegnd gefordert diesem Abmahnwahnsinn einen Riegel vorzuschieben.

  2. Jetzt mal aus Laiensicht: Selbst wenn man Streaming als progressiven Download betrachten will, lässt sich dann überhaupt feststellen, wer die Datei komplett zwischengespeichert hat und wer nach anderthalb Minuten fertig war und den Stream abgestellt hat?

    1. Nicht auf Basis der bloßen IP-Adressen-Daten. Meiner Meinung nach ist das aber sowieso nur eine rhetorische Finte, um Streaming in die Nähe von Download zu rücken. Und wie gesagt: selbst das reicht wohl noch nicht aus für eine Abmahnung.

    2. „““wer nach anderthalb Minuten fertig war“““
      als ich bin über 50 und bruach mittlerweile 12 minuten… schnief

  3. In dem verlinkten Artikel steht, dass sie Ihre Opfer unbedingt noch vor Weihnachten abschöpfen wollten, bei Lawblog.de, dass diese sie zurückmahnen können. Also von den ABMAHNANWÄHLTEN die Gebühren für ihren Anwalt eintreiben können!
    Was spricht gegen eine Spendenaktion bei netzpolitik.org:
    Wir sichern jeweils mit ein paar Euro die Kosten/Gefahren der Gegenklage ab.

    Bei Erfolg verbleibt das Geld bei netzpolitik.org

    1. Ich finde dass der Vorschlag von Max genau der richtige Weg ist: Alle Interessenten spenden für einen, der von einem „Gegenanwalt“ herausgefunden herausgefunden wird. Wenn dessen Klage gegen U+C erfolgreich ist, zieht der Rest nach.
      Frage an einen Anwalt: Geht das? Geht das zeitlich?

  4. Was mich besonders wundert ist die Tatsache, dass einige Richter offenbar überhaupt nicht auf die Idee gekommen sind, mal zu fragen, woher sie die IP-Adressen haben. Denn letztlich ist doch genau das der Knackpunkt: Es gibt ja überhaupt gar keinen Nachweis, dass Nutzer hinter diesen IP-Adressen den urheberrechtlichen Porno xy tatsächlich heruntergeladen haben. Wenn die IP-Adressen über irgendwelche Werbebanner abgefischt wurden, dann haben die Anwälte selbst ein Problem, wenn sie Werbung schalten im Umfeld von „Raubkopien“….

  5. Für die unter uns, denen noch das nötige Weihnachtsgeld fehlt, habe ich hier mal einen noch nicht patentierten Fünfpunkteplan entwickelt:

    1. (Katzen-)Video drehen
    2. Anonym auf Streaming-Plattform uploaden
    3. Link verbreiten
    3.1 Optional bei eigener Webseiten unscheinbar im Hintergrund streamen lassen
    4. Webserver loggen lassen
    5. Abmahnungen senden

  6. Man belehre mich eines besseren/schlechteren:
    Wenn ich eine Datei herunterlade, kann ich sie nutzen. Handelt es sich um einen Film, kann ich den Film mit einem entsprechenden Programm anschauen. Und noch einmal anschauen. Und immer wieder. Und ich kann die Datei weitergeben. Dann kann sich ein anderer auf einem anderen Gerät den Film anschauen. Und auch der kann ihn weiter geben.
    Beim Streaming hole ich mir auch Daten/Dateien aus dem Internet. Der Film von Redtube wird mit dem entsprechenden Programm auf dem Bildschirm meines PCs angezeigt, mehr oder weniger zeitverzögert.
    Kann ich ihn mir noch einmal ansehen ohne ins Internet zu gehen? Nein.
    Es ist also keine Kopie im Sinne einer Vervielfältigung.
    Auch beim Streaming gibt es Urheberrechte. Die hat entweder der Verbreiter (erworben) oder nicht. Hat er sie nicht und verbreitet er die Werke trotzdem, begeht er die Urheberrechtsverletzung. An ihn muss sich der Inhaber der Rechte wenden und ihn, wenn nötig, abmahnen und verklagen.
    Der normale Streaming-Nutzer könnte höchstens dann in Mithaftung genommen werden, wenn es offensichtlich ist, dass es sich um illegal angebotene Werke handelt. Bei Redtube war das bisher nicht so, aber jetzt muss man davon ausgehen. Damit hätte sich das Geschäftsmodell von Redtube erledigt.

    1. Technisch ist das leider nicht so sauber trennbar. Ich bin nicht sicher, ob es immer so ist, aber die Filmdatei landet zwischenzeitlich zumindest in einem Temp-Ordner – und damit, wie ein normaler Download auch, auf deiner Festplatte. Daher hat es mich schon immer gewundert, dass oft so getan wird, als wenn es da einen Unterschied gäbe, also so, als wenn Streaming dem Fernsehschauen entsprechen würde im Gegensatz zum Download als Video ausleihen (oder hier eben: Video klauen ;) )

      1. Die Frage ist doch, kann ich als normaler Nutzer mit einfachen Methoden die eventuell vorhandene temporäre Datei noch einmal ohne Internetverbindung ansehen und, was noch wichtiger ist, weiterverbreiten, so dass der Empfänger den Film ansehen kann.

      2. Hallo,

        man muss da zwischen „echtem“ Streaming und Progressive Download unterscheiden. Für den Nutzer sieht das am Ende gleich aus, wodurch der Begriff Streaming meist auch für beide Verfahren verwendet wird. Die technische Umsetzung ist aber eine andere.
        Bei Streaming hat man eine eine aktive bidirektionale Verbindung zwischen dem Server und einem Streaming-Client. Der Client sendet dem Server befehle wie Video x abspielen, pausieren, spulen etc. Der Server verwaltet intern eine Session für den Client und merkt sich an welcher Stelle das Video gerade ist. Er sendet dann kontinuierlich kleine Pakete mit Keyframes bzw. den Änderungen zwischen einen Keyframe und dem aktuellem Frame. Die Frames können dabei auch dynamisch aus einem Ausgangsfilm erzeugt werden. Es muss also hier nicht notwendigerweise im gleichen Format des Ausgangsvideos gestreamt werden.
        Der Progressive Download ist hingegen eigentlich ein ganz gewöhnlicher Download. Der Unterschied ist, dass verschiedene Metainformationen, die normalerweise am Ende einer Videodatei sind gleich zu Beginn übertragen werden. Dadurch hat der Player schon alle nötigen Informationen zum Format, länge des Films etc. Danach wird der Rest des Datei-Inhalts ganz normal übertragen. Da man aber schon die Metainformationen zu Beginn hat, kann man das Video schon abspielen, obwohl noch gar nicht das gesamte Video auf der Festplatte ist.

        Grüße

        Marcel

  7. ich habe 2 Abmahnungen für eine Urheberrechtsverletzung am 31.7. Uhrzeit:23:43:23 und23.43.33. In 10 SEKUNDEN ist das Ansehen eines Filmes und das Kopieren von 2 Filmen mit unserer Ausrüstung gar nicht möglich! – wir wohnen auf dem Land und haben noch kein schnelles Internet. Das weist darauf hin, dass u. c`s Fangsystem es in der Hauptsache und Mehrzahl auf Surfer und Zapper abgesehen hat, die auf der Suche nach einem sehenswerten Film waren und die Seite nur flüchtig angeklickt habe. Bei Pornos müssen sie hunderte Seiten anklicken, da fast alles stereotypischer Mist ist. Sie haben sich den besagten Film gar nicht angesehen sondern sind arglos in eine übele Internetfalle getreten, zumal ein durchschnittlicher Nutzer gar nicht erkennen kann, dass er auf einer kostenpflichtigen Seite gelandet ist. Wenn u und c damit durchkämen, wäre das das Aus für Surfen und damit – nur in Deutschland – eine wesentliche Beeinträchtigung des Internets.

  8. An diesem Beispiel der grenzenlosen Abzocke durch sogenannte Abmahnanwälte lässt sich wie auch noch an sovielen anderen beispielen erkennen, wie die ganze Justisbande mit einander vernetzt ist. Und weiterhin ist erkennbar daß die komplette Rechtspflege hier in der BRiD zum erligen gekommen ist. Es gibt einige im System die dagegen angehen, diese aber bedroht werden Ihre sogenannte Anwaltszulassung zu verlieren.Da es in diesem Land keine Gewaltenteilung gibt und somit alles was hier läuft sowieso Rechtswidrig ist könnt Ihr einen drauf lassen, daß das Ding von den sogenannten Richtern durchgewunken wird.Hier geht es nur ums Geld und die stecken alle unter einer Decken.So nun dann mal prost Jost.

  9. Während die Politik also noch dabei ist die bisherigen Minsiter mal wieder neu zu besetzen (dass so ein Minister immer eine Universalkompetenz für egal welchen Posten hat ist ja eigentlich erstaunlich) schafft es eine kleine Kanzlei, was die Politik seit 10+ Jahren versucht: Das Internet abzuschalten. Herzlichen Glückwunsch. Ich werde heute Abend das China Modell in meinen Router konfigurieren. Im eigenen Netzwerk gibts ein Whitelisting von den wichtigsten Webseiten und alle Browser werden auf NoScript, Ghostery und AdBlock umgestellt. Surfen auf Youtube usw. ist dann halt nicht mehr. Tja, die Zensur beginnt meist im Kleinen. Ich wünsche dem Internet in DE noch einen schönen Untergang, ich bin raus.

  10. hier meine Version:
    Abmahnung Ihrer Urheberrechtsverletzung 10.12.2013

    Datum/Uhrzeit: 28.12.2013 21:13:12
    IP-Adresse: 65.242.10.10
    Produktname: Miriams Adventures
    Benutzerkennung: 83248094
    Tauschbörse: Redtube

    ich werde also für einen „download“ in der Zukunft abgemahnt???
    auch nicht schlecht….;-)
    wer da nicht erkennt, dass das alles Blödsinn ist, sollte sich wirklich mal Gedanken über sein Surfverhalten machen…

    65er IPs gehören auch sicher nicht zu Adressbereich meines ISPs…

    1. Ich frage mich, wie man sich mit dem Thema beschäftigen kann und dann hier ernsthaft eine Abmahnung postet, die man per _MAIL_ erhalten hat. Überall wurde bereits vor den Spam Abmahn-Mails gewarnt.

  11. Selbst die Grafikkarte speichert zwischen – aber das machen moderne TV Geräte doch auch – also alles illegal

  12. Stell Dir vor, Du gehst in eine Kneipe und schaust dort ein Championsleague Spiel, das live auf sky läuft.
    Eine Woche später kommt eine Abmahnung über 250 Euro von einem Abzockeranwalt, weil der Wirt der Kneipe sky „schwarz“ empfangen hat.
    Geht es noch ?

    Jedem normal denkenden Menschen mit einem gesunden Rechtsempfinden ist klar, dass Redtube verklagt oder abgemahnt werden darf , wenn dort Videos gespeichert sind, die dort nicht sein dürfen wegen den Rechten.

    Der Besucher von Redtube kann nicht wissen, welche Videos dort illegal oder legal sind.

    Haben diese Rechtsanwälte und Richter keinen Verstand ?
    Die Antwort ist einfach:
    Sie haben einen hellwachen Verstand, aber einen kriminellen Verstand.
    Ihnen geht es nicht ums Recht, ihnen geht es ums Abzocken.
    Man nennt so etwas „böswillig“ und „arglistig“ und „hinterhältig“ und diese Leute beweisen mit ihren Abmahnaktionen eine Menge kriminelle Energie. Sie gehören hinter Gitter.

  13. Es ist schon erstaunlich, mit welchen Mitteln in der Judikative gearbeitet wird. Vermutlich soll hier mit der Umgehung der Legislative ein Rechtsraum geschaffen werden, der den Abmahnern ein neues Betätigungsfeld verschafft. In der Gewissheit der von Juristen besetzte Bundeslabertag wird der Sache schon folgen. So ein kriminelles Vorgehen gehört mit den schärfsten Mitteln geahndet, um den (Rechtsstaat) halbwegs zu bewahren.

  14. Gibt es eigentlich irgendeine rechtssichere Möglichkeit um sein Netzwerk so zu konfigurieren, dass man bei einer Abmahnung einen Gegenbeweis abliefern kann? Oder ist der beste Weg wirklich nur noch über VPN oder TOR ins Internet zu gehen?

    Mein Paranoia Level kocht grade etwas hoch. Ich will nicht wissen, wieviele YouTube Videos ich schon angesehen, die illegal hochgeladen wurden. Wie hätte ich das erkennen können?

    Wichtig wären mir konkrete Gegenmaßnahmen um sich vorher oder im Falle einer Falles zu schützen.

    Danke

  15. Wozu sich in die Hose machen?

    Habe nun 2 Abmahnungen erhalten, eine vor 3 Jahren, eine vor 2 Jahren, keinen Cent gezahlt bisher. Das sind Abzocker nichts weiter.
    Ich hätte auch gern den Namen des zuständigen Richters da ich diesen anschreiben und auffordern möchte, erstmal seine staatliche Zulassung vorzulegen, amsonsten gibts Anzeige wegen Anmaßung einer Amtsperson.
    Was U+C angeht, wer zahlt, ist selber Schuld. Sollte ich von denen Post bekommen ( was ich hoffe ), kriegen die von mir nur nen Wisch das ich kein Interesse an ein Geschäftsabschluß mit denen habe und präsentiere den selbst ne Rechnung die sich aus Anzahl der geschriebenen Zeilen meiner Antwort zusammen setzt, da meine Zeit nun mal sehr kostbar ist, mit dem Zusatz, das die Kanzlei die Rechnung in vollen Umfang akzeptiert und binen 14 Tagen zu entrichten hat, sollte die Kanzlei nochmals meine Person anschreiben…natürlich wird das ein langes Antwortschreiben mit jeder Menge Paragraphen usw… ;)

    Betrüger gehören hinter Gitter, selbst wenn sich diese als “ Juristen “ ausgeben…

    Nebenbei, vll sollte man mal die Firma in dessen Auftrag die Kanzlei handeln soll anschreiben und mal nachfragen, wieviel Geld die Kanzlei schon an besagte Firma entrichtet hat…auf die Antwort dürft ihr gespannt sein! Die Frimen sehen in den meisten Fällen gar keinen Cent von der Kanzlei, die reden sich dann raus von wegen der Täter war nicht ermittelbar usw…

    Die Rechtsstellung als Deutscher geht vor!

    1. Ich habe diese Firma (The Archive AG) angeschrieben und gebeten mir eine Liste der Titel zu schicken oder diese Liste auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, an denen sie Urheberrechte halte oder verwalte, damit ich eine Urheberrechtsverletzung vermeiden könne.
      Bisher bekam ich keine Antwort und ich werde wohl auch nie eine bekommen. Auf der Webseite steht auch nichts.
      Daraus folgere ich: Die wollen ihre Werke nicht schützen, sondern Leute dahin locken, um abzukassieren. Ginge es um den Schutz ihrer angeblichen Urheberrechte, hätten sie RedTube benachrichtigt, abgemahnt oder verklagt.

      1. Natürlich haben die kein Interesse die Werke zu “ schützen „, wie sollen die sonst an Kohle kommen? Deswegen interessiert mich dieser ganze Urheberrechtsdingens nicht sondern ich lege Wert auf Copyrights. Das ist ein großer Unterschied! Copyrights können nur vom Urheber/Künstler auf ihre Werke erhoben werden, dieses ganze Urheberrechtsgedöns auf das sich ständig die Kanzleien berufen hat weder was mit Copyright nocht mit dem tatsächlichen Künstler/Urheber zu tun, sondern ledeglich Firmen die glauben sich “ Urheberrechte “ gekauft zu haben…ist totaler Schwachsinn!

        Man kann mit diesen “ Urheberrechten “ welche Firmen sich gekauft haben, gar kein Geld machen, ausse rman mißbraucht es für Abmahnungen.

        Bin da abgehärtet, hab schon 2 Abmahnungen durch, ich weiss wie ich drauf zu reagieren habe und Punkt. Ausserdem sagt mein letzter Satz schon alles:
        Rechtsstellung als Deutscher geht vor! Wissen nur die wenigsten daher ist es so leicht für die ganzen Pseudorichter der BRiD das Volk zu terrorisieren. Denn, sobald man im Gerichtssaal den Perso zur “ Identifikation “ zückt, unterstellt man sich der “ freiwilligen “ Gerichtsbarkeit. BRiD Gerichte sind bis auf das Arbeitsgreicht, HANDELSGERICHTE! die nach Seehandelsrecht fungieren.

        Ich persönlich besitze keinen Perso mehr, sondern eine Staatsangehörigkeitsurkunde der BRiD, einen Heimatschein und die Haager Apostille, das genügt um Richtern den Angstschweiß auf die Stirn zu treiben. Deswegen interessiert es mich ja wer denn dieser Richter beim LG Köln nun war zwecks Schriftverkehr.

        Das ganze Rechtssystem der BRiD basiert auf tönernen Füßen welche auf Sand stehen und funktioniert nur weil das Volk unwissend und/oder Obrigkeitshörig ist.

        Was U+C angeht, so hoffe ich doch inständig das ich auch von dieser Saubande Post bekomme, das wird ein Spaß für mich :)

        So, nun hab ich aber keine Zeit mehr, muss weiter fleissig Streams ansehen…

        Urheberrecht, das ich nicht lache…

  16. Es gibt mittlerweile ziemlich interessante Nachforschungen, wie man an die IPs gekommen ist – durch die fingierten Honeypots (in diesem Fall als IP-Fänger eingerichtete Redtube-Clones). Dafür spricht die Tatsache, dass Redtube offiziell keine Anfrage aus Deutschland bekommen haben soll (die haben dann auch keine IPs ausgegeben). Und die Mandate der Kanzlei scheinen ebenso fingiert und fiktiv zu sein (also Abmahnen zum Selbstzweck?). Wenn ich den Text richtig verstehe, scheint die Kanzlei an die IPs auf fragwürdigen Wegen zu kommen, und LG Köln wäre in diesem Fall medieninkompetent genug, dass sie bei dieser Geschichte überhaupt mitgemacht hatten.
    Hier gibt es eine detaillierte Recherche dazu:
    http://mobile-grid.com/blog/abmahnungen-wegen-streaming-konsum
    P.S. Und jetzt stellt mal vor: wenn eine dubiöse Kanzlei so einfach die Ausgabe von IPs anordnen kann, dann denken wir doch mal an solche Themen wie Vorratsdatenspeicherung, Überwachungsstaat, NSA. Es kann jeden treffen, egal bei welchem Thema.

    1. redtube braucht keine anfrage aus deutschland. es reicht eine passend zum video geschaltete anzeige, die von einem server ausgeliefert wird, der dann die ip-adressen herausgibt. redtube stellt seine videos auf autoplay. man braucht nur noch einen richter, dem der empfang der werbung als nachweis über den download und daraus folgend der unberechtigten kopie ausreicht.

      zum upload passende werbung wird von redtube als produkt vermarktet. sind doch eh zum größten teil teaservideos, die dvds oder zugang zu pornos in bizepstrainingslänge bewerben.

      redtube wird das vermutlich nicht gefallen. es verschreckt die kunden vom probierteller.

      .~.

      1. bevor mich jemand falsch versteht: das geht technisch auch ohne kooperation von redtube, wenn der adserver im zugriff der abmahnenden parteien ist.

        .~.

  17. Interessant wie sich die Abmahnbetrüger U+C über die Spambetrüger aufregen. Ist es denn Betrug, wenn jemand vorgibt in betrügerischer Art und Weise abzumahnen und tatsächlich nur betrügerisch SPAM-Mail verschickt.
    Disclaimer: Selbstverständlich wird hier „Betrüger“ im landläufigen Sinne verwendet. Ob das Verhalten von U+C auch im Sinne des § 263 StGB strafbar ist, müsste erst ein Gericht entscheiden. Dem allgemeinen Rechtsempfinden nach wird jedoch ein Abmahnen welches in erster Linie auf die Erzielung von unverhältnismässig hohen Einnahmen und nicht auf die Unterbindung einer Rechtsverletzung ausgerichtet ist, als „betrügerisch“ angesehen.

  18. Es ist ein Skandal mit welcher Infantilität deutsche Richter auch noch Betrügern das Recht erteilen Ihren Betrug zu legalisieren. Dagegen werden die Gründe, mit denen die NSA den „Datendiebstahl“ rechtfertigt, zu wirklich hehren Ansprüchen.

  19. Wenn Netzpolitik.org die richtigen Leute sucht um abgemahnte zu helfen, wäre es sinnvoll sich an die zu wenden die bei Netzwelt waren.
    Die haben ein eigenes Forum gebildet, eines der größten Anlaufstellen für abgemahnte geschlossen wurde von heute auf morgenund mommentan geht der abmahnwahn wieder richtig los!!!

  20. schon interessant wie die leute ihre spam-abmahnungen posten, wo doch jeder inzwischen wissen dürfte, wie es sich damit verhält. viel wichtiger sind doch awohl die original-abmahnungen der kanzlei..mann mann

  21. Gerade eine Stellungnahme bezgl IP Ermittlung gefunden:
    abmahnungen-der-kanzlei-uc-in-sachen-redtube-landgericht-koln-gibt-erste-auskunfte-zur-funktionsweise-der-software-gladii-1-1-3/
    Offenbar wurde auch hier getrickst.
    Echt zum kotzen, wie diese Typen, auch die beteiligten Richter, immer einen Dreh finden, die fragwürdigen Praktiken zu legitimieren. (Beispiel: Saugen einer Datei ist gewerbliches Handeln). Am Ende heisst es dann, es seien Fehler passiert, aber den beteiligten Juristen müsse man das schon zugestehen. Das sei aber alles ganz normal und die getroffenen Entscheidungen und Urteile seien gültig, solange kein Abmahner oder Richter rechtsgültig wegen Betrugs oder Rechtsbeugung verurteilt ist. Wem das nicht passt, der kann sich ja beschweren. Aber bitte diskret, sonst kommt prompt die Abmahnung wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten, Verunglimpfung, Rufschädigung, ungesetzlicher Verbindungsaufnahme, staatsfeindlicher Hetze, Zusammenrottung…

  22. Kann man die Abmahner nicht wegen gwerbsmäßigen Betruges dran kriegen? Immerhin wird hier gegenüber Otto Normalverbraucher Illegalität unterstellt, die rechtlich schwer haltbar ist. Ziel ist offensichtlich, daß etliche einfach zahlen.
    Wer als Anwalt in solchen Grauzonen (hier sogar mit starker Tendenz, daß die Abgemahnten gar nichts illegales gemacht haben) sein Geld verdienen will, sollte wirklich seine Zulassung auf Lebenszeit verlieren. Ansonsten verfestigt sich das Image der Rechtsverdreher inkl.
    „Was sind 1000 Anwälte angekettet auf dem Meeresgrund?“
    „Ein guter Anfang…“
    Da die Anwaltskammern nicht gegen solche Anwälte vorgehen, scheint das Image erwünscht zu sein…

  23. Meine mutter hat in den letzten 3 tagen auch e-mails von u + c bekommen

    Das kuriose das datum an dem sie es gestreamt haben soll
    Haben wir noch garnicht

    Ich wußte garnicht das meine Mutter mit 68 jahren so was nötig hat

  24. http://www.wbs-law.de/abmahnung-filesharing/abmahnkanzleien/abmahnung-u-c-rechtsanwaelte/thomas-urmann-diese-abmahnwelle-war-erst-der-anfang-49126/

    denke mal urmann der vollpfosten will legale privatkopie als urheberrechtsverletzung verkaufen und damit geld machen.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkopie

    vom richter mal ganz zu schweigen……

    dann kann der knaller auch gleich aller abmahnen, wenn in zukunft überhaupt einer ins internet geht…..
    sprich, jede seite landet im temp speicher…

    auf deutsch: der urmann hat ein riesen dachschaden….

  25. Die Praktiken dieser Abmahnschwindler finde ich sehr interessant.
    So gesehen, kann dann ja jeder X-Belibige seine Bilder irgendwo hochladen.
    Wenn dann diese angeklickt werden, werden diese ebenfalls im Zwischenspeicher abgelegt.
    Somit könnte ich dann behaupten, die Person mit der IP: x.x.x.z hätte gegen mein Urheberrecht verstossen, in dem es meine Bilder ohne mein(e) Wissen/Erlaubnis auf seinem Rechner gespeichert hätte.
    XD
    Den Leuten gehört meiner Meinung nach das Handwerk gelegt, ich warte mal ab, wann die erste e-Petiton zu diesem Thema auftaucht.
    Ich werde auf jedenfall unterzeichnen.
    Das wär vielleicht auch ein Weg für alle betroffenen und davon gibt es ja bekanntlich mehr als genug.

    Gruß
    Chris

  26. Wie kriminell ist eigentlich unsere Welt?
    Sie ist so geworden durch Kriege, korrupte Regierungen, kleine und große Probleme mit denen die Menschen eines Landes beschäftigt sind. Da ist die Flucht in die scheinbar intakte Welt des „WWW“ nur allzu verständlich.
    Liebes- und Pornoportale bieten ihre Dienste an. Wenn auch nur virtuell, es werden für den Moment die Sorgen verdrängt. Just in dieser schwammigen Welt des Vergessens sind, wie könnte es anders sein, auch Menschen (Gannoven) tätig, diesmal keine „Zuhälter“.
    Die Porno- Portalbetreiber suchen gewissenlose, vaterlandslose Gesellen, die gerne die rechtlichen Grauzonen eines Landes ausleuchten. Und sie finden diese unter skrupellosen Anwälten, die gerne ihre Dienste anbieten. Motto: Da ist doch noch was zu holen…! Gemeint ist, die eigenen, klammen Kassen könnten doch wieder aufgefüllt werden.
    Im konkreten Fall geht es um Deutschland und seine Bürger. Ohnehin durch NSA und BND ausgespäht sind zehntausende jetzt einer erneuten Welle der Verleumdung ausgesetzt, die ihnen auch noch in Rechnung gestellt wird.
    Man kann sagen, es prostituieren sich Anwälte, die auf den Strich, oh pardon, durch die „Grauzone“ gehen, die Geld für ihr schmutziges Geschäft bekommen und machen was man ihnen sagt. Man nutzt Methoden zur Informationsgewinnung. Ach ja, MfS lässt grüßen…
    Krimineller geht es schon fast gar nicht mehr!
    Und unsere Verantwortlichen wie Datenschutzbeauftragte, Innen- und Justizminister- schauen sie nur zu? Ach so, es waren ja gerade Wahlen, warum sollte man den Betroffenen Zugeständnisse machen? Diese (es sind ja nur zehntausende) Menschen fühlen sich verlassen, verraten und verkauft. Aber das hatten wir ja schon mal in der Geschichte…
    Dabei könnte man die ganze Aktion durch eine einstweilige Verfügung stoppen aber will man das überhaupt?

  27. Das Abmahnproblem lässt sich leicht lösen durch Besinnung auf eine BRD-Finanzagentur-GmBH, deren Richter ohnehin nicht staatlich sind.

    1. BlaBla.
      Wenn man schon so einen Blödsinn absondert, dann sollte man wenigstens wissen, daß das „b“ in „GmbH“ klein geschrieben wird.

  28. Sehr interessant ist
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/Porno-Abmahnungen-Indizienkette-zur-IP-Adressen-Ermittlung-verdichtet-sich-2065879.html

    Wenn sich das nachweisen läßt, sollte neben etlichen Jahren Gefängnis auch lebenslanges Berufsverbot für die Abmahner ausgesprochen werden.
    Die Aufdeckung der Hintermänner der involvierten Firmen könnte vielleicht auch noch in Sachen Steuern interessant sein. Wie auch schon andere vermutet haben, könnte der Personenkreis überschaubar sein und zumindest persönliche Kontakte pflegen. Wenn nicht einige sogar identisch sind…

  29. spart euch die mühe des sezierens und rumdeuten. der dumme michel wird zahlen, dafür sorgen schon unsere unbestechlichen, netzaffinen gerichte. notfalls hamburg. die sind kompetent für solche urteile…..und die anwälte können sie alle zum mond schiessen, einem nach dem anderen

    1. Vor allem, nachdem Hr. Buske zum OLG befördert wurde und die Fälle beim LG von seinem „Lehrling“ bearbeitet werden. Wer in Hamburg mit Internetsachen vor Gericht zitiert wird, darf erst vor dem BGH auf ein gerechtes Urteil hoffen.
      Ich verstehe auch nicht, wie man einen Richter, dessen Urteile so oft von der nächsten Instanz kassiert wurden, zu eben dieser Instanz versetzen kann…

  30. Geständnis von Dr. Frank Schorr

    Ich Patentanwalt Dr. Frank Schorr der Anwaltskanzlei Diehl&Partner gestehe hiermit im Auftrag meiner Mandantin ITGuards gewerbsmäßige Urheberechtsverletzungen in zumindest 3 Fällen begangen zu haben.
    Tatzeitpunkt:
    11.12.2012 und 21.12.2012
    Tatwerkzeug:
    Firefox Vers. 16.0.2
    Google Chrome Vers. 23.0.1271.97
    Meine IP zur Tatzeit:
    88.217.64.18 und 188.174.215.10
    Gegenstand meiner Urheberrechtsverletzung in gewerblichem Ausmaß:
    1: hxxp://xxx.drtuber.com/video/289438/bust…de-nadia-hilton
    2: hxxp://xxx.tnaflix.com/hardcore-porn/Jenteal/video19105
    3: hxxp://xxx.xvideos.com/video880170/celebrities_celebrity
    Um Zustellung etwaiger Ansprüche mir gegenüber bitte ich um kurz vor Weihnachten da hier noch ausreichend Weihnachtsgeld zur Verfügung steht somit können Sie das Weihnachtgeschäft gleich noch mitnehmen. Ausserdem bitte ich um Zustellung in einem neutralen Umschlag damit ich meiner Frau gegenüber mein heimliches Hobby während der Arbeitszeit nicht offenbaren muss. Ich überweise pünklich auch auf Schweizer Nummer Konten auf ein Treuhandkonto kann verzichtet werden.

    München, 25.01.2014 Dr.Frank Schorr

    Ps: Im übrigen bin ich auf Grund meiner Tätigkeit mit den Technologien der Informationsverarbeitung und Informationsübertragung über das Internet in einem Maße vertraut, welches über das vorliegende Vergehen weit hinaus geht. Gerne downloade und betrachte ich auch in ihrem Auftrag Pornos im Stop and Go Verfahren. Zur Dokumentation unserer Vergehen empfehle ich uns die Software der Firma ITGuards (GLADII 1.1.3) die sich sehr bewährt hatte und über ein Webinterface verfügt dessen Funktionsweise mir schleierhaft ist aber eine Fülle an Informationen liefert. Einfach toll diese IT Welt!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.