Handygate in Dresden: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen

Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.
Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.

Eine der Funkzellenabfragen in Dresden ist illegal, weil sie nicht zur Ergreifung konkreter Tatverdächtiger, sondern zur Rasterfahndung und Ermittlung von Strukturen eingesetzt wurde. Mit dieser Rechtsauffassung klagt die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt gegen eine Handy-Rasterfahndung aus dem Jahr 2011. Die Klage kritisiert außerdem, dass die massenhafte Grundrechtsverletzung durch Handyüberwachung zur Standardmaßnahme geworden ist.

Einige der bekanntesten Fälle von Funkzellenabfragen sind die vom „Handygate“ in Dresden im Februar 2011. Damals wurden mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten (Name und Adresse) von fast 60.000 Menschen von der Polizei gesammelt und gerastert. Das Amtsgericht Dresden, dass diese massenhafte Handy-Überwachung auch angeordnet hat, hatte gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das nächsthöhere Landgericht hatte eine der drei Maßnahmen für illegal erklärt, wenn auch mit der Blaupause für die legale Massenüberwachung.

Gegen die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen haben bereits im Mai die Linkspartei-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Jetzt kommt eine zweite Verfassungsbeschwerde dazu, und zwar von Johannes Lichdi im Auftrag von Katrin Göring-Eckardt, beide Grüne. Und darum geht’s:

Die Beschwerdeführerin nahm am 19. Februar 2011 als Präsidentin des Deutschen Evangelischen Kirchentags an den kirchlichen Mahnwachen an der Geschäftsstelle des Kirchentags an der Ostraallee sowie an der Hofkirche, Frauenkirche und Kreuzkirche in Dresden teil. Sie sprach auf diesen Versammlungen, um gegen den neonazistischen Missbrauch des Dresdner Gedenktags an die Zerstörung der Stadt im 2. Weltkrieg zu protestieren. Sie befand sich nicht an den Tatorten der Landfriedensbrüche in der Dresdner Südvorstadt und Dresden-Plauen, die mit der Funkzellenabfrage erfasst werden sollten.

Die Polizei hat bis Januar 2013 1.027.975 Verkehrsverbindungsdatensätze erhoben und 56.148 Bestandsdaten (Klarnamen, Geburtsdatum und Adresse der gemeldeten Mobilfunkinhaber) ermittelt. Verkehrsverbindungsdaten sind die anrufende und angerufene Nummer sowie die Kennung der Funkzelle, in der die kommunizierenden Nummern eingeloggt sind. Die Dresdner Funkzellenabfrage dürfte die bisher größte zu Strafermittlungszwecken in Deutschland gewesen sein. Auch die Verkehrsverbindungsdaten der Beschwerdeführerin wurden erfasst und ausgewertet.

Nachdem im Juni 2011 die Tageszeitung „taz“ von der massenhaften Erhebung von Verkehrsverbindungsdaten berichtet hatte, legte Katrin Göring-Eckardt wie 114 andere Betroffene Beschwerde gegen diese Ausforschung ihres Kommunikationsverhaltens ein. Ihre Beschwerde wurde im Mai 2012 vom Amtsgericht Dresden als unbegründet zurückgewiesen. Auf ihre sofortige Beschwerde entschied das Landgericht Dresden im August 2013, dass die Funkzellenabfragen im Grundsatz rechtmäßig gewesen seien. Nach Ausschöpfung des Rechtswegs bleibt nur noch die Verfassungsbeschwerde, um die Grundrechtswidrigkeit des Vorgehens der Dresdner Strafverfolgungsbehörden und der Entscheidungen der sächsischen Justiz feststellen zu lassen.

Die Beschwerdeführerin möchte eine Klärung der bisher nicht entschiedenen Frage erreichen, ob eine massenhafte Erfassung und Auswertung elektronischer Kommunikationsverbindungsdaten Unverdächtiger samt anschließender Identifizierung mit den Prinzipien eines freiheitlichen und an Bürgerrechten orientierten Rechtsstaats vereinbar sein soll. Gerade angesichts der erheblichen Erweiterung der Bestandsdatenabfrage durch CDU/CSU und FDP mit Zustimmung der SPD auf IP-Adressen und Passwörter zum 1.7.2013 ist die Klärung dieser Fragen dringend.

Die Dresdner Gerichte hatten eine vollständige Akteneinsicht im Beschwerdeverfahren verweigert. Die Verfassungsbeschwerde stützt sich daher maßgeblich auf die Feststellungen des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schurig, der die Dresdner Funkzellenabfrage in seinem Bericht vom 9. September 2011 als rechtswidrig bezeichnet hatte.

Die 40-seitige Verfassungsbeschwerde ist im kompletten Wortlaut online. Sie stützt sich unter anderem auf den Bericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zu den Funkzellenabfragen in Dresden.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und Präsidentin des Deutschen Evangelischen Kirchentags Katrin Göring-Eckardt beklagt darin die Verletzung ihrer Grundrechte Fernmeldegeheimnis, informationelle Selbstbestimmung und Religionsausübung sowie ihrem Zeugnisverweigerungsrecht als Bundestagsabgeordnete. Darüber hinaus sieht die Klageschrift aber auch eine „grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung“ des Falls.

Die Verfassungsbeschwerde hat grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung. Soweit ersichtlich hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht über die Verfassungsmäßigkeit einer heimlichen, allein anlassbezogenen massenhaften Erhebung von elektronischen Kommunikationsverkehrsdaten gegen Unverdächtige über Tage und Stadtteile hinweg entschieden, die mit dem Ziel erfolgt, die Verkehrsdaten nach Strukturen der Kommunikationsbeziehungen auszuwerten und anschließend die bis dahin anonymen Klarnamen, Geburtsdaten und Adressen der Inhaber der elektronischen Kommunikationsendgeräte mit Bestandsdatenabfragen zu ermitteln, um die Betroffenen so zu identifizieren und weiteren Folgeermittlungsmaßnahmen zu unterwerfen.

Die Annahme zur Entscheidung ist geboten, da die Dresdner Strafermittlungsbehörden unter dem Vorwand einer Funkzellenabfrage nach § 100g StPO einen neuartigen dreiaktigen Eingriff in Grundrechte vieler Tausender Betroffener erfunden haben, der nicht nur die gesetzlichen Voraussetzungen des § 100g StPO sprengt, sondern für den keine Ermächtigungsgrundlage besteht. Die Dresdner Verkehrsdatenabfrage zielt nicht wie bisher auf die Bestätigung eines Tatverdachts gegen einen aufgrund anderer Umstände bereits Tatverdächtigen, sondern auf die Erhebung einer möglichst umfangreichen Datenbasis, die für sich genommen nicht in der Lage ist, einen Tatverdacht zu bestätigen oder zu widerlegen, sondern vielmehr Ausgangsmaterial einer rasterartigen elektronischen Auswertung ist. Die Auswertung wiederum zielt auf die Ermittlung umfangreicher Kommunikations-, Bewegungs- und Sozialprofile von Grundrechtsträgern, deren Identität im dritten Schritt massenhaft ermittelt wird.

Zudem wird kritisiert, dass die Funkzellenabfrage als eher „neuartiger Eingriff“ mittlerweile zur „Standardmaßnahme“ geworden ist:

Eine verfassungsrechtliche Klärung ist angesichts einer Vielzahl gleich gelagerter Fälle geboten. Die heimliche massenhafte Erhebung und Auswertung elektronischer Kommunikationsverkehrsdaten samt Offenlegung der Identitäten ist in den letzten Jahren ohne Ermächtigung und Willen des Gesetzgebers sprunghaft angestiegen und offensichtlich spätestens nach Anschaffung geeigneter Auswertungsprogramme zur polizeilichen Standardmaßnahme geworden ist.

Hierzu zitieren sie auch aus dem Prüfbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten, der ebenfalls sagt, dass Funkzellenabfragen „offensichtlich zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden [sind], das routinemäßig und ohne hinreichende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird.“ Erst gestern hatten wir berichtet, dass diese massenhafte Handy-Überwachung dutzendfach in Deutschland durchgeführt werden dürfte – jeden Tag.

Damit liegen nun mindestens zwei Verfassungsbeschwerden gegen Funkzellenabfragen vom „Handygate in Dresden“ beim Bundesverfassungsgericht. Weitere Klagen, wie etwa von der ebenfalls betroffenen Linkspartei-Bundestagsabgeordneten Halina Wawzyniak oder Journalist/innen der Tageszeitung taz, sind ebenfalls möglich, sobald diese einen Beschluss vom Landgericht Dresden erhalten. Das Gericht in Karlsruhe hat die Möglichkeit, diese Beschwerden auch zusammen zu behandeln. Wann eine Anhörung oder gar ein Urteil zu erwarten sind, ist derzeit noch nicht einzuschätzen.

3 Ergänzungen

  1. immer diese symbolhandlungen. wo ist die gesetzesinitiative, die das prinzip der „fruit of poisonous tree“ im deutschen recht eindeutig und unumgehbar verankert? sowas (und vieles andere) würde dann sofort aufhören. schon komisch, dass sich keine partei in diese richtung engagiert.

  2. Die Regierung hat jegliches Maß verloren, isr paranoid geworden und ist nicht mehr in der Lage sich selbst zu regulieren.

    Jedem Menschen ist klar, dass solch massive Abfragen nichts mehr mit der Verfolgung konkreter Straftaten zu tun haben.

    Da stellt man sich doch die Frage: Warum werden immer häufiger in immer größeren Umfang Mobilfunkdatenbanken erstellt? Steht dahinter die Schaffung eines deutschlandweiten Registers?
    Mittlerweile sollten solche Aktionen niemanden überraschen.

  3. Ich sehe schon den nächsten Tatort vor mir: Ein Kind wurde entführt und sitzt allein in einem dunklen, kalten Keller ohne Wasser und Nahrungsmittel. Es sind nur noch Tage oder vielleicht nur wenige Stunden bis das Kind stirbt. Es gibt Hinweise auf ein Handy, dass der Entführer benutzt haben könnte, aber es sind noch zu wenig Daten. Eine Funkzellenabfrage könnte den Durchbruch bringen. Der Kommissar eilt selbst zum Provider, um eine Abfrage zu veranlassen. Er trifft dort auf einen nerdigen Geek, der ziemlich herablassend keine Abfrage durchführen will: „Sie verletzen die Grundrechte der Bürger tausendfach! Das können Sie vielleicht in Sachsen machen. Wir sind doch noch kein Polizeistaat.“ Die Zeit verrinnt. Man sieht, wie das Kind verzweifelt ist und leidet. Der Kommisar geht den Providervertreter an: „Da stirbt gleich ein Kind! Haben Sie Kinder? Natürlich nicht! Sonst wüssten Sie, was Verantwortung ist. Wissen Sie was Sie mit Ihren Drundrechten machen können? Und was ich gleich mit Ihnen mache!“ Der geekige Nerd kapituliert natürlich vor der körperlichen Gewalt, nicht ohne noch was beleidigt zu nuscheln. Aber er veranlasst die Funkzellenabfrage und das Kind wird natürlich in letzter Minute gerettet: Es gibt wirklich wichtigeres als Grundrechte.

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