Handy-Polizei-Kontrolle von Andreas Baum hat kein juristisches Nachspiel

Vor zwei Wochen hatten wir darüber berichtet, dass der Berliner Piraten-Abgeordnete Andreas Baum in Berlin von der Polizei kontrolliert und dabei wurde sein Handy offlinedurchsucht wurde. Er schilderte in einem Interview mit uns, was genau passiert war. Baum erstattete Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Polizei. Aber das wird nicht weiter verfolgt, weil alles rechtlich in Ordnung war, da das Smartphone im Moment der Übergabe an die Polizei nicht durch eine PIN geschützt war: Handykontrolle bei Piraten-Politiker Andreas Baum bleibt folgenlos.

Diese überprüfte den Vorgang unter anderem mit Blick auf Paragraf 202a des Strafgesetzbuches, in dem es um das „Ausspähen von Daten“ geht. Dort heißt es: Daten im Sinne des Paragrafen seien nur solche, „die elektronisch, magnetisch oder sonst nicht unmittelbar wahrnehmbar gespeichert sind oder übermittelt werden“. Martin Steltner, Sprecher der Staatsanwaltschaft, sagte am Donnerstag: Im aktuellen Fall habe der Beamte wohl keine deutliche Sicherung überwunden, um an Baums SMS zu gelangen, also etwa die Passwörter geknackt. „Nicht alles, was unschön ist, muss strafbar sein“, sagte Steltner.

Der Innenausschuss im Berliner Abgeordnetenhaus soll sich jetzt mit der Angelegenheit beschäftigen.

Goldene Regel, wenn ein Polizist Euer Smartphone untersuchen möchte: Nein sagen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

12 Ergänzungen

  1. Mit der gleichen Argumentation darf ein Polizist also meine Liebesbriefe, Fotos, Geschäftsunterlagen lesen wenn ich sie mit mir bei einer Kontrolle herum trage ohne sie mit einem Schloss oder gar einem verschlossenen BRIEFUMSCHLAG zu versehen? Das ist aber eine sehr gewagte These und Interpretation des Vorfalls und der Rechtslage.

    1. Sie müssen das aus Sicht von Polizei und Staat sehen:
      Dinge auf Papier sind Gut, legal und können auch private Daten enthalten die nicht erfahren darf.
      Dinge auf Computern sind schlecht, illegal und bestehen aus Erfahrung sowieso nur aus Drogenkontakten, Kinderpornos und Aufrufen zu Gewalt.

      Und deshalb werden sich Beamte hüten ihre Papierdaten durchzuschauen, man will sie ja nicht in Verlegenheit bringen. Aber auf ihrem Handy haben Sie sicher Pornos und den Code zu einer Atombombe versteckt,

      Nein, das ist kein Scherz.
      Das ist die Aussage der letzten drei Innenminister, sowie des Münchener OLG und der Gewerkschaften der Polizei,

    2. Ja, aber das war doch schon immer so, wenn ich jemanden freiwillig Unterlagen zu lesen gebe, darf er das. Interessant wäre es erst geworden, wenn er sein Handy nicht herausgegeben hätte oder es mit einer Pin versehen hätte.

  2. Stimmt, da hat die Polizei recht. Schon Udo Vetter hat diesen kleinen Kniff angewandt um seine Mandanten vor einer Verurteilung zu schützen, und zwar vor drei Jahren.
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/08/04/apple-rechner-ungesichert-im-sinne-des-gesetzes/
    Mich wundert, dass ein Abgeordneter der Piraten das nicht weiss.

    In dem Sinne kann man nur immer wieder sagen: Wer Polizei und Staat vertraut, darf sich nur wundern.. Staat ist Staat und Staatsschutz ist Staatsschutz, egal ob der Staat sich Demokratie, Freiheitlich oder seine Dienste Bürgerpolizei nennt.

  3. Andreas Baum ist zwar faktisch ein Abgeordneter, aber geistig noch nicht in seiner Rolle angekommen. Er hätte sein Handy dem Polizisten nicht geben dürfen. Er hätte es auch nicht müssen, denn der Beamte hätte ziemlich sicher nicht darauf bestanden, wenn Andreas Baum ein etwas Standfestigkeit gezeigt hätte. Diese Schikanierer knicken rasch ein, wenn sie merken, dass man seine Rechte kennt und auf diesen besteht.

    Leider ist Andreas Baum weder informiert über seine Rechte noch über seine Pflichten als Abgeordneter. Auf seinem Handy sind die Kommunikationsdaten eines Abgeordneten, dessen Mails, Gespräche und Gesprächspartner: Das heißt, er DARF das Handy nicht aus der Hand geben, es wäre seine Verpflichtung gegenüber seinen Kommunikationspartnern gewesen, sein Handy zu schützen und dem Polizisten den Zugang zu verweigern!

    Andreas Baum beschwert sich in seinem Artikel über den Eingriff in seine Privatsphäre anstatt in den erheblich wichtigeren Eingriff in die geschützte Kommunikation eines Abgeordneten. Er schafft es nicht, den Polizisten darauf hinzuweisen, dass dieser gerade illegalerweise das Handy eines Abgeordneten durchsuchen will. Seine Bemerkung, dass er behandelt werden will wie alle Bürger, zeigt, dass er sich seiner besondereren Verantwortung als Abgeordneter (noch?) nicht bewußt ist. Stattdessen drückt er sich vor einer Auseinandersetzung mit einem schikanierenden Polizisten, weil er schnell nach Hause will, und gibt diesem einfach so sein Telefon.

    Jetzt ist der Polizist natürlich fein raus: er hat es nicht gewusst, das Handy war ungeschützt und Andreas Baum hat es ihm freiwillig gegegeben.

    Natürlich hat der Polizist seine Kompetenzen überschritten und hatte grad Lust, jemand zu schikanieren, aber Andreas Baum hat sich ausserdem inkompetent und uncouragiert verhalten.

  4. Mit anderen Wörtern, ein Amtsträger darf alle meine Passwörter knacken, indem er im Namen seines Amtes mich dazu zwingt es für ihn zu tun.

  5. Das zeigt nur wieder einmal wie bestimmte Parteien schickaniert werden. Einem CDU Abgeordneter wäre dies bestimmt nicht wiederfahren. Alle Shitstorms, die im Verlauf des letzten Jahres der Piratenpartei wiederfahren ist, waren meiner Meinung nach mit Sicherheit zu 95% völlig ungerechtfertig und eine bewusste Schickane gegenüber kleinere Parteien. Und dementsprechend sind dann der Stimmenanteil der Piratenpartei von 12% auf 3% abgefallen.

  6. Warum einfach, wenn es auch … ;)

    Ich habe in meinem Freundeskreis so einige Polizisten, auch aus dem gehobenen Dienst. Diese hatte ich jetzt am WE bei einem Treffen zum Thema befragt.

    Ganz klare Aussage: Polizisten dürfen im Rahmen einer Überprüfung prüfen, ob bspw. das Smartphone gestohlen wurde.

    Dazu genügt jedoch vollkommen, bspw. die UDID dem Polizisten auf dem Display zu zeigen, ohne dass ich das Smartphone selbst aus der Hand geben muss.

    Der Polizist darf das Handy nicht durchsuchen, ich muss es ihm nicht geben und schon gleich gar nicht, darf er sich damit von mir entfernen.

    Alles andere hätte mich auch schwer gewundert.

  7. Achtung, Verschwörungstheorie: damit wird immer klarer, dass es sich um keine zufällige Kontrolle handelte, das mit dem Fahrradfahrer ein Ablenkungsmanöver war.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.