Gerichtsverhandlung in Schleswig-Holstein: Facebook-Fanpages zulässig oder nicht? (Update: Entscheidung gefallen)

Im November 2011 hat das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) angeordnet, dass Unternehmen in Schleswig-Holstein keine Facebook-Fanpages haben sollen, sonst drohe ihnen ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Facebook verstoße laut dem Datenschutzbeauftragten Thilo Weichert gegen Bestimmungen deutscher Datenschutz- und Telemediengesetze und daher sei es nicht zulässig, dass deutsche Unternehmen von solch einer Infrastruktur Gebrauch machen.

Drei Unternehmen haben gegen diese Regelung Klage eingereicht, da sie die Werbemöglichkeiten schleswig-holsteinischer Unternehmen stark einschränke und sie im Wettbewerb mit anderen Firmen benachteilige. Heute seit 10:00 Uhr laufen die Gerichtsverhandlungen vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, zu dem auch Facebook Ireland Ltd. geladen ist. In dem Verfahren geht es nicht nur um diese drei Einzelfälle, sondern auch um ein generelle Klärung der Frage, ob und wieweit deutsche Unternehmen für die Datenschutzpraxis der ausländischen Infrastruktur, die sie nutzen, verantwortlich sind.

Update: Die Richter haben entschieden, dass die Unternehmen nicht für den Datenschutz bei Facebook verantwortlich sind und daher weiter Fanpages betreiben dürfen. Ob die Frage damit geklärt ist, bleibt offen, da eine eventuelle Berufung gegen das Urteil zugelassen wurde.

 

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9 Ergänzungen

  1. Naja, es ist doch wie mit dem Rauchen. Man kann den Leuten das Rauchen (Facebook-Nutzen) nicht verbieten.

    1. Punkt? Das wäre die normale Annahme. Leider ist sie in der heutigen Welt sehr naiv, da Facebook auch Daten der Nutzer sammelt, die nicht dort angemeldet sind (oder sich extra ausgeloggt haben), um sie im Falle einer späteren Anmeldung griffbereit zu haben. Und das geschieht nicht nur auf der Website von Facebook, sondern überall wo ein Facebook-Plugin auf einer Seite verbaut ist. „Punkt.“

  2. Mit der Argumentation gilt also deutsches Recht für deutsche Firmen nicht mehr. Einfach eine Firma im Ausland gründen und deren Dienstleistung in Anspruch nehmen.

    1. Ach mir fällt da gleich noch eine schöne Antwort auf meinen eigenen Kommentar ein: Einfach mal versuchen bei einem amerikanischen Webhoster ein Glücksspiel mit Zielgruppe Deutschland anbieten.

  3. LOL FB verstößt gegen DEUTSCHES Recht :D Ja – und ö_Ö Das ist ein US Unternehmen mit Firmensitz in USA also gelten auch deren Bestimmungen nicht die irgendeines anderen Landes.

    Voll die Pfeifen von dem Datenschutzzentrum – gleich mal ne Troll Mail an die schreiben und eine Tüte Mitleid spenden.

    1. Alles klar. Dann fahr mal auf einem US-Highway 200km/h und sag dann, dürftest das, weil du Deutscher bist und es in Deutschland keine generelle Geschwindikeitsbegrenzung gibt. ;) Und so muss sich auch Facebook als bewusst in Deutschland tätiger Konzern ebenso an deutsches Recht halten. Was es für naive Sichtweisen gibt, es ist unfassbar…

  4. > Das ist ein US Unternehmen mit Firmensitz in USA also gelten
    > auch deren Bestimmungen nicht die irgendeines anderen Landes.
    Ich weiß ja nicht worauf du dich beziehst, aber in der Meldung geht es um *deutsche* Unternehmen…

  5. Klar, wo der deutsche “ Datenschutz“ nicht mitbestimmen kann, muß er die Sache verbieten. Daten werden nur von Kriminellen oder von Geheimdiensten in der Regel geklaut oder missbraucht. Für eine Wirtschaftsförderung im internationalen Rahmen ist auch eine Fanpage bei Facebook nützlich, darum geht es ja unter anderem damit.

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