Funkzellenabfragen in Sachsen: Alle vier Tage massenhafte Handyüberwachung Unschuldiger im Freistaat

Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.
Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden
Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.

In den ersten neun Monaten des letzten Jahres wurden in Sachsen in 60 Verfahren Funkzellenabfragen angeordnet. Das geht aus der Antwort der Staatsregierung auf eine kleine Anfrage hervor. Drei Viertel aller Fälle waren Eigentumsdelikte, nur fünf betreffen Leib, Leben oder persönliche Freiheit.

Johannes Lichdi ist Abgeordneter für die Grünen im Sächsischen Landtag, dessen Kommunikationsdaten im Rahmen der massenhaften Handy-Überwachung Dresden im Februar 2011 bei der Polizei landeten. Seitdem ist Handygate eins seiner Themen, zu dem er auch einen sehr lesenswerten Überblicksartikel verfasst hat.

In einer kleinen Anfrage an das Sächsische Justizministerium hat Lichdi sich erkundigt, wie viele Funkzellenabfragen denn in Sachsen gemacht werden. Diese Informationen sind schwer zu bekommen, da die Behörden zwar Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung erheben müssen, dabei aber nicht zwischen individualisieren (Kommunikation einer bestimmten Zielperson) und nicht-individualisierten (alle Kommunikation einer Gegend einer Zeitspanne, z.B. Funkzellenabfrage) Verkehrsdatenabfragen unterscheiden.

Nach dem Handygate-Skandal konnte der sächsische Datenschutzbeauftragten jedoch eine Übereinkunft erzielen, nach der die Generalstaatsanwaltschaft Dresden vierteljährlich Zahlen über Funkzellenabfragen an das Staatsministerium der Justiz und für Europa berichtet. In den ersten drei Quartalen des Jahres 2012 wurden in 60 Verfahren Funkzellenabfragen angeordnet, für diese Tatvorwürfe:

Tatvorwurf Anzahl der Verfahren
Bandendiebstahl 9
Versuchter gewerbsmäßiger Betrug 7
Wohnungseinbruchsdiebstahl 7
Brandstiftung 6
Betrug 4
Gewerbsmäßiger Betrug 4
Schwerer Bandendiebstahl 4
Banden- und gewerbsmäßige Fälschung von Zahlungskarten 3
Banden- und gewerbsmäßiger Betrug 2
Diebstahl in einem besonders schweren Fall 2
Bandendiebstahl, in Tateinheit mit Störung öffentlicher Betriebe 1
Bandendiebstahl, versuchter gefährlicher Eingriff in den Schienenbahnverkehr 1
Besonders schwere Brandstiftung 1
Entziehung Minderjähriger 1
Gefährliche Körperverletzung 1
Gemeinschädliche Sachbeschädigung 1
Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion 1
Schwerer Landfriedensbruch 1
Totschlag 1
versuchte schwere Brandstiftung 1
Versuchter Totschlag 1
Zweifacher versuchter Mord 1
Gesamt 60

 

Hierbei ist zu beachten, dass in einem Verfahren auch mehrere Funkzellenabfragen gemacht werden können. Zahlen aus Berlin zeigen, dass in vier Verfahren ungefähr fünf Funkzellenabfragen gemacht werden.

Vergleichbar mit Berlin ist auch die Art der Verfahren, bei der die Massenüberwachung angewendet wird. Politisch begründet wird die Funkzellenabfrage immer wieder mit schwersten Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung. In der Praxis fallen nur fünf der 60 Fälle unter diese Definition, das sind nicht einmal 10 Prozent. In Berlin waren es sogar nur sechs Prozent. Die allermeisten Fälle betreffen Diebstahl, Einbruch und Betrug. Und das alles noch nach dem öffentlichen Skandal um Handygate und unsere Enthüllungen in Berlin.

Wie viele Verbindungsdaten angefallen sind und wie viele Namen und Adressen von Anschlussinhabern eingeholt wurden sind, kann Justizminister Jürgen Martens (FDP) nicht sagen. Eine solche Auskunft sei „unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht zu leisten.“ Dabei ging es in Berlin auch, man muss nur wollen. Auch von einer Information der betroffenen Personen ist keine Rede, das ist wahrscheinlich auch hier die Ausnahme.

Diese Zahlen interessieren uns natürlich auch für andere Bundesländer als nur Sachsen und Berlin. Funkzellenabfragen werden überall gemacht, also fragt eure Regierungen!

Amtsgericht: Funkzellenabfrage als „milder Eingriff“

Im Februar 2011 war auch Johannes Lichdi einer von über 55.000 Menschen, deren Kommunikationsdaten im Rahmen von Protesten gegen Nazis abgefragt wurden. Daraufhin beantragte der Landtagsabgeordnete, die Rechtswidrigkeit dieser Maßnahme festzustellen, was das Amtsgericht Dresden ablehnte. In dem Beschluss, den wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen, heißt es: Die Maßnahme war geboten und „der mildeste Eingriff in die Rechtsposition unbeteiligter Dritter“.

Darüber hinaus wurde Johannes Lichdi noch die Immunität aufgehoben, weil er sich an einer Blockade des Nazi-Aufmarschs beteiligt hat. Das ist auch in diesem Jahr wieder angesagt.

11 Ergänzungen

  1. „Amtsgericht Funkzellenabfrage als “milder Eingriff”“
    Diese Überschrift kein Verb ;-)
    Sonst habe ich leider spontan nichts beizutragen.

    1. Verbfreie Sätze okay für mich. Für euch nicht? Mit Doppelpunkt jedenfalls vollkomen in Ordnung, meiner Meinung nach.

      Hach, warum Deutschlehrer blos immer so unflexibel?

  2. Wie aus dem Pamphlet des Amtsgerichts hervorgeht, war hier Richter „Gnadenlos“ Hlavka am Werke. Der Beschluss ist eine einzige Schande für den Rechtsstaat…

  3. Vielleicht sollte man mal ein Prüfsiegel für Handys rausgeben:
    „Dieses Handy wird ordnungsgemäß überwacht. – Polizei Sachsen“
    Das würde den Bürgern die Problematik evtl. mal verdeutlichen.

    Wäre hier in Nieder-Sachsen sicherlich auch angebracht.

    Mit praktischen Grüßen,
    yt

  4. Jahrzehntelange Bürger-Total-Überwachung streift man eben nicht einfach so ab. Ein wenig Geduld mit den Genossen, bitte!

  5. und kein Hinweis dass die Landkarte von Openstreetmap ist sowie der fehlende Lizenzhinweis… frechheit

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.