Funkzellenabfrage: Zahlen aus Schleswig-Holstein deuten auf 13 Handy-Rasterfahndungen in Deutschland – jeden Tag

Auch in Schleswig-Holstein werden fast täglich Handy-Verbindungen von Millionen Menschen an Polizeibehörden übermittelt und gerastert. Das geht aus einer Antwort der rot-grün-blauen Landesregierung hervor. Bei einer Hochrechnung der bekannten Funkzellenabfragen ergibt sich, dass in Deutschland jeden Tag rund 13 Mal Handy-Rasterfahndungen durchgeführt werden.

Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. CC-BY-SA 3.0 Erwin Krauß

Vor knapp einem Jahr haben wir mehrere Landtags-Fraktionen ein paar Fragen zur Funkzellenabfrage geschickt, die diese an ihre Regierung stellen können. Neben anderen hat auch die Piratenfraktion Schleswig-Holstein unsere Fragen aufgegriffen und eine große Anfrage gestellt. Jetzt ist die Antwort der Landesregierung eingetroffen.

Demnach wurden im nördlichsten Bundesland in den letzten vier Jahren 848 Funkzellenabfragen durchgeführt. Die Anzahl der Abfragen pro Jahr steigt stetig an: Waren es 2009 noch 151 und 2010 noch 158, wurden 2011 schon 228 und 2012 ganze 256 Funkzellenabfragen allein in Schleswig-Holstein durchgeführt.

Von den vier regionalen Staatsanwaltschaften ist dabei Kiel mit 336 Abfragen Spitzenreiter, gefolgt von Lübeck mit 265 und Itzehoe mit 231, während Flensburg sich mit 16 Anfragen eher zurück hält. Gekostet hat das den Steuerzahler insgesamt 187.500 Euro.

Die kürzeste Funkzellenabfrage dauerte drei Minuten, die längste mehr als einen Monat. Die Bandbreite der übermittelten Verkehrsdatensätze liegt zwischen einem und 2.397.982, ziemlich genau zehnmal mehr als die Landeshauptstadt Kiel Einwohner hat. Die Anzahl der betroffenen Mobilfunkanschlüsse lag zwischen einem und 303.092. Diese Zahlen sind aber nicht abschließend, weil die Statistiken zu einigen Funkzellenabfragen für die Landesregierung nicht mehr recherchierbar waren. Welche Fläche die abgefragten Funkzellen einnehmen, konnte man ebenfalls nicht sagen.

Verdächtiger muss kein Handy benutzt haben

In weniger als die Hälfte aller Fälle gab es „konkrete Anhaltspunkte für die Annahme, dass der Tatverdächtige während der Tat ein Mobiltelefon benutzt haben könnte.“ Das sei laut Landesregierung auch nicht nötig:

Ein Benutzen des Telefons ist im Zusammenhang mit der nicht individualisierten Funkzellenabfrage nicht erforderlich.

Das sieht der Berliner Datenschutz-Beauftragte Dix anders. In seinem Prüfbericht schrieb er unter Verweis auf ein Urteil des Landgerichts Stade:

Das Mitführen eines Telefons sagt jedoch nichts über dessen Nutzung aus und reicht daher nicht als Begründung für eine Funkzellenabfrage.

Die Landesregierung Schleswig-Holstein hingegen behauptet:

Es genügt das Beisichführen des Mobiltelefons im Standby-Zustand, um die Standortdaten ermitteln zu können.

Es ist technisch richtig, dass ein eingeschaltetes Mobiltelefon vom Mobilfunknetz geortet werden kann. In einer Funkzellenabfrage sollten jedoch nur Geräte auftauchen, die auch kommuniziert haben. Juristisch widerspricht die Landesregierung hier dem Datenschutz-Beauftragten. Wer hat recht?

Nicht nur schwere Straftaten, nicht nur mit Richterbeschluss, nicht nur Ultima Ratio

Als Anlass dienten wie immer nicht nur schwerste Straftaten gegen Leib, Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung (die politische Begründung), sondern eine ganze Reihe an Straftaten. Darunter wie in Berlin und Sachsen Diebstahl, Raub und Einbruch in allen möglichen Facetten, aber auch Landfriedensbruch und Drogen-Delikte.

Immerhin wurden die Abfragen fast immer richterlich angeordnet, auch wenn dieser nicht immer viel wert ist. Das wird dadurch bekräftigt, dass auch „richterliche Bestätigungen“ von „staatsanwaltschaftlichen Eilanordnungen“ als Richterbeschluss durchgehen. Pikant:

Bekannt ist lediglich ein Fall im Erhebungszeitraum, in dem die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Eilkompetenz eine nicht individualisierte Funkzellenabfrage angeordnet hat. Die Daten wurden allerdings nicht verwertet, weil sich die zu Grunde liegende Straftat als vorgetäuscht erwiesen hatte.

In 46 Verfahren wurden Funkzellenabfragen durchgeführt, obwohl noch nicht einmal die Zeugen vom Tatort befragt wurden. Zu ähnlichen Fällen in Berlin urteilte der Berliner Datenschutzbeauftragte:

Diese Vorgehensweise widerspricht dem gesetzgeberischem Willen, Funkzellenabfragen lediglich als Ultima Ratio einzusetzen.

Handy-Rasterfahndung

Die Antworten liefern einen kleinen Einblick, wie die Behörden im Norden die Daten verarbeiten:

Die nicht-individualisierte Funkzellenabfrage dient vor allem dazu, die Verkehrsdaten verschiedener Tatorte und -zeiten auf Übereinstimmungen miteinander abzugleichen, um so Straftatenserien mit den mutmaßlich selben Tätern erkennen zu können.

Der Abgleich der erhobenen Verkehrsdaten mit anderen Daten ist ein Zweck dieser Maßnahme. Das bedeutet, dass Funkzellendaten bei gleich gelagerten Straftaten abgeglichen werden, um hierdurch Tatserien zu erkennen und Täterhinweise zu erlangen. Regelmäßig ist davon auszugehen, dass bei Serienstraftaten und bandenmäßiger Begehung von Eigentums- und Vermögensdelikten eine solche Maßnahme in Betracht kommt.

In wie vielen Fällen Bestandsdaten, also Namen und Adressen der Abschlussinhaber, eingeholt wurden, kann laut Landesregierung „nicht dargestellt werden“. Was auch immer das bedeutet. Ähnlich verständlich ist die Aussage, dass eine Bestandsdatenabfrage keine Personen identifiziert:

Zudem können anhand von Telekommunikations-Bestandsdaten grundsätzlich keine Personen identifiziert werden, da die Daten zunächst nur auf die Anschlussinhaber hinweisen […]

Funkzellenabfragen überwiegend ergebnislos

In nur 15 Prozent aller Verfahren konnten durch die Funkzellenabfragen neue Ermittlungsansätze gewonnen werden. Nur acht Prozent aller Verfahren wurden auch aufgeklärt, ein Viertel hingegen wurde eingestellt. Und in nur vier Prozent aller Fälle hat die Funkzellenabfrage auch zur Verurteilung geführt.

In der überwiegenden Mehrheit aller Fälle sind Funkzellenabfragen also nutzlos.

Benachrichtigung unterbleibt, weil kein Interesse ersichtlich ist

Wie auch in den anderen Bundesländern ist die Benachrichtigung von Betroffenen quasi nicht-existent. Von Millionen betroffenen Mobilfunkinhabern der Handy-Rasterfahndung sind lediglich 52 benachrichtigt worden. Als Benachrichtigung zählt die Landesregierung jedoch auch, wenn Akteneinsicht gewährt wurde.

Auch hier reden sich die Behörden raus, indem sie einfach annehmen, dass Betroffene „kein Interesse an einer Benachrichtigung“ hätten. Woher wissen sie das, wenn sie nicht gefragt haben? Auch diese Regelung hat der Berliner Datenschutzbeauftragte wiederholt kritisiert.

Datenschutzrechtlich soll jedoch alles in Ordnung sein. Es gab zwar keine „datenschutzrechtliche Überprüfung“, aber man versichert, dass die Staatsanwaltschaften „datenschutzrechtliche Belange“ schon „berücksichtigt“ haben.

Einmal wurden die Daten aber zweckentfremdet genutzt:

Es ist nur ein Fall bekannt, bei dem die Daten auf der Grundlage des Landesverwaltungsgesetzes (§ 185a i.V.m. 186 (1) LVwG) erhoben und später in ein Strafverfahren transferiert wurden.

Die Löschung der Daten passiert durchschnittlich erst nach über einem Jahr. Einmal sind die Daten mehr als dreieinhalb Jahre gespeichert gewesen.

Handy-Rasterfahndung als Routine-Maßnahme in Deutschland

Mit Schleswig-Holstein haben wir nach Berlin und Sachsen nun endlich solide Zahlen zur massenhaften Handy-Überwachung aus einem dritten Bundesland. Dabei werden die existierenden Kritikpunkte erneut bestätigt. Der Berliner Datenschutzbeauftragte kritisierte damals:

Funkzellenabfragen, die aufgrund ihrer Eingriffsintensität nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden dürfen, sind – jedenfalls in bestimmten Deliktsbereichen – offensichtlich zum alltäglichen Ermittlungsinstrument geworden, das routinemäßig und ohne hinreichende Beachtung der gesetzlichen Vorgaben eingesetzt wird.

Leider gibt es keine Zahlen für andere Bundesländer oder gar für ganz Deutschland. In den offiziellen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung muss nur die absolute Zahl an Verkehrsdatenabfragen angegeben werden. Damit werden also individualisierte (Welche Verkehrsdaten hatte das Handy vom konkreten Tatverdächtigen X?) als auch nicht-individualisierte (Was sind die Verkehrsdaten aller Mobilfunkgeräte der Funkzellen Y?) Abfragen zusammengefasst.

Durch die neuen Zahlen ist es jedoch möglich, die Anzahl nicht-individualisierter Verkehrsdatenabfragen hochzurechnen. Aus den Daten von Berlin und Schleswig-Holstein ergibt sich, dass Funkzellenabfragen für 58 Prozent der Verkehrsdatenabfragen aufkommen. Rechnet man diesen Wert auf die Verkehrsdatenabfragen aller Bundesländer hoch, ergeben sich fast 13 Funkzellenabfragen in Deutschland – jeden Tag.

Diese Hochrechnung ist nicht belastbar, jedoch habe ich schon in meinem Vortrag auf der SIGINT-Konferenz ausgerechnet, dass wahrscheinlich mindestens 10 Funkzellenabfragen pro Tag in Deutschland durchgeführt werden. Die neuen Zahlen scheinen das zu bestätigen.

Was wir aber wirklich wollen, ist eine Aufschlüsselung aller Funkzellenabfragen aller Polizeibehörden und Bundesländer nach den Kategorien in unseren Fragen. Bis die gesetzlichen Vorgaben geändert sind, dass das automatisch passiert, können gerne weitere Parlaments-Fraktionen ihre Regierungen anfragen. Nächstes mal bitte wieder fair, statt es als eigene Arbeit auszugeben.

Noch wichtiger ist jedoch die Abschaffung dieser massenhaften verdachtslosen Handyüberwachung.

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15 Ergänzungen

  1. Kiel ist keine Millionenstadt sondern hatte Ende letzten Jahres (nur) 239.866 Einwohner. Mit freundlichem Gruß aus Kiel!

  2. in deutschland leben wohl nur schwerverbrecher, die täglich überprüft werden müssen?

    der klügere hat solange nachgegeben, das die dummheit regiert!

  3. Mein Tipp: das Handy sollte immer AUS sein, nur wenn man jemand erreichen will, einschalten! Blöd aber, wenn dessen Handy gerade aus ist, aber er kann mich ja zurück rufen … äh

  4. Ich möchte, dass auch wegen eines Fahrraddiebstahls eine Rasterfahnung durchgeführt wird.

    Wer an zwei Tatorten gesehen wird, gilt als Verdächtiger, das wird wohl von niemandem bestritten. Wessen Handy an zwei Tatorten „gesehen“ wird, den hat man zu ignorieren? Dieser Gedanke geht an der Realität vorbei und ich hoffe das demnächst diese Daten auch beim Verdacht kleiner Vergehen ausgewertet werden dürfen. Ihr seid doch dieselben, die sich bei passender Gelegenheit über teure und ineffiziente Verwaltung, in dem Falle Ermittlung erregt.

    Die Frage ist doch nicht, dass offensichtliche, oder besser freiwillige gesendete Fakten verwertet werden, sondern wie mit diesen Fakten umgegangen wird. Werden Verdächtige aufgrund von Handydaten schlechter behandelt als Verdächtige, die per Auge identifiziert wurden? Das wäre eine Anfrage und dann Meldung wert. Alles andere ist – Zeitverschwendung.

    Ach, und bitte nicht jammern, weil sich andere mit fremden (euren?) Federn schmücken. Ich lese bei euch regelmäßig Lobeshymnen auf Personen, die genau das tun.

    1. „Ich möchte, dass auch wegen eines Fahrraddiebstahls eine Rasterfahnung durchgeführt wird.“
      ________________________________

      finde ich auch, wenn merkeln dann mal bei einer gruppenführung an zwei fahrraddiebstahl wobei latscht, um sich sehenswürdigkeiten anzusehen, kommt sie auch mal in den knast, wo sie hingehört!

      gruss an nsa/bnd

      verblödeten trolls….

    2. Eine sehr gute Idee!
      Endlich eine saubere Möglichkeit leute, die ich nicht mag, ohne Probleme los zu werden.
      Man nehme dafür ihr Handy (sowas verschwindet schnell), bringe 2 Leute um und telefoniere davor/danach schnell mit der Zeitansage um auch sicher zu gehen das dies erfasst wurde, und lasse das Handy dann möglichst wieder irgendwo auftauchen, wo es der Besitzer wiederfindet.
      Der schöpft sicher kein Verdacht und wenn..tja das ist wohl bedauerlich aber wer glaubt schon der Ausrede „aber mein Handy wurde geklaut und mir dann wieder gebracht.. da will mir wer was anhängen!!111“

      Wo finde ich gleich dein Handy lieber Troll? :)

      1. (Und was war nur ne Variante die mir sofort in den Kopf geschossen ist, wie man mit solch einer Sinnlosen Datensammlung vor allem wieder nur Unschuldige schadet.. mein Handy als potentieller Täter in dem gerade beschriebenem Fall liegt natürlich daheim oder auf der Arbeit wie es sich gehört.. telefoniert womöglich noch mit nem Mitwisser und ich habe also gleichzeitig noch nen kleines Alibi… aber sowas würde ja nie jemals machen… nein niemals.. nur Leute die vielleicht nen Grundstock an logischer Kapazität haben und nen einfaches Sudokurätsel in 2 Jahren lösen können..)

      2. Jaja Troll … sobald man hier unter den Toleranzbestien eine abweichende Meinung hat, lässt schonmal die Sachlichkeit zu wünschen übrig.

        Zu meinem Handy – das bekommst du nicht so einfach, wie du z.B. mein Kennzeichen abschrauben und für deine Strafdaten verwenden kannst.

        Ja, mein Handy ist ständig weg. Sowie auch mein Ausweis und andere Dinge, über die ich in irrtümlich in Verdacht geraten könnte und die gern für Straftaten missbraucht werden. Aus dem Grunde achte ich auf solche Sachen praktisch nicht und lasse sie möglichst unbeauchsichtigt überall rumliegen. Auch unterschreibe ich oft irgendwelche Schriftstücke, deren Inhalt ich grundsätzlich nie lese.

        Kennst du eigentlich den Unterschied zwischen einem Verdächtigen, einem Beschuldigten und zuletzt einem Schuldigen?

      3. Machs anders. Lauf hinter deiner Zielperson her, und immer mal wieder zerstichst du dort, wo die Person gerade ist, Autoreifen. Das System wird dem Staatsschutz die Person als einzige, die an allen Tatorten war, melden. Wenn du dich geschickt angestellt hast, wird die Person da nicht mehr rauskommen.

  5. „Zudem können anhand von Telekommunikations-Bestandsdaten grundsätzlich keine Personen identifiziert werden, da die Daten zunächst nur auf die Anschlussinhaber hinweisen […]“ Dann ist dieses Verfahren natürlich völlig verfassungswidrig, denn laut Aussage der Behörde werden Personen verdächtigt, die die Anschlussinhaber sind, die also überhaupt nicht vor Ort gewesen sein müssen. Sollen die dann auch noch per Beugehaft gezwungen werden zu sagen, wer das Handy dabei hatte … Völlig illegale Vorgehensweise. Wäre, wie wenn man einfach so alle Autokennzeichen (also ohne Individualisierung) im Bereich des Ortes, an dem jemand einem Apfel gestohlen hat, abfragen und speichern würde. Absolut grundgesetzwidrig, typisch SPD.

  6. Kann man eigentlich bei an zB die Landespolizei Behörden schreiben, dass man ein prinzipielles Interesse hat wenn das eigene Handy in einer Funkzellenabfrage erfasst wird? Ich meine nur damit hinterher keiner sagen kann es hätte kein Interesse bestanden.

    1. Gute Idee!

      Es würde ja ausreichen, seine Handynummer Whitelisten zu lassen,
      a la:
      Sehr geehrte Damen und Herren,
      sollte meine Mobilfunknummer 0123/4566789 bei einer Funkzellenabfrage erfasst werden, bitte ich Sie, mich per SMS (gegebenenfalls inklusive Rufnummer für Rückfragen) an oben genannte Nummer zu informieren.

      Mit freundlichen Grüssen
      Sam

      1. Die Idee hat ja mindestens einen Hacken. Den durch die verdrehte Logik des Behörden bist du damit ja vom besonderen Interesse (warum sonst sollte man Intersse an der Auskünft haben) und willst bestimmt nur deine schändlichen Taten schützen. Also bist du verdächtig und bleibst als solcher uninformiert, denn ein Tatverdächtiger bruach bis zur Anklage nicht informiert zu werden, das steht ja sonst einer Möglichen ermittlung im Wege.

        Jaja, da haben wir sie Wieder die Schere im Kopf und die Paraneuja im Herzen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.