Fünf Jahre IT-Grundrecht

Das „Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ (Kurz: IT-Grundrecht) feiert heute seinen fünften Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch uns allen! Was das bedeutet und warum dieses neue Grundrecht endlich mal von der Politik ausgestaltet werden sollte, schreiben Constanze Kurz, Gerhart Baum und Peter Schantz in der FAZ: Das vergessene Grundrecht.

In den vergangenen fünf Jahren seit dem Urteil ist die große Mehrheit der Deutschen wie selbstverständlich im digitalen Zeitalter angekommen. Das Urteil gibt Antworten auf die Gefahren, die sich aus dieser Entwicklung für die Grundrechte ergeben. Diese Vorgaben darf die Politik nicht länger ignorieren, weil es eben keine unverbindlichen Ratschläge sind, sondern sie sich aus dem Grundgesetz ableiten. Es ist die Aufgabe der Politik, die Rahmenbedingungen für die digitale Privatsphäre zu konkretisieren, die das „IT-Grundrecht“ jedem Bürger gewähren soll. Darüber hinaus sollte das Urteil Anlass sein, eine Debatte über digitale Bürgerrechte anzustoßen. Weil fast jedes Handeln Datenspuren hinterlässt, ist es technisch ohne weiteres möglich, fast jeden Aspekt des Lebens zu erfassen.

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2 Ergänzungen

  1. Das traurige daran ist, dass man in der Regel keinerlei rechtliche Handhabe hat, einem jemand dieses Grundrecht nimmt.

    Statt hier mal ein vernünftiges Gesetz zu machen wird über dieses seltsame Leistungsschutzgeld diskutiert.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.