Exportkontrollen für Überwachungstechnologie im Bundestag

Screenshot von frieden2punkt0.de

Auch um Exportkontrollen für Überwachungs- und Zensurtechnologie ging es – pro forma – am Donnerstag im Bundestag. Faktisch wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (PDF) zum Thema einen Tag vorher fertig und die „Reden“ je eines Abgeordneten pro Fraktion zwar für’s Protokoll geschrieben, aber nie gehalten.

Das Ergebnis der Debatte ist vorläufig die Überweisung des Antrags in die zuständigen Ausschüsse, mit der Annahme durch die Regierungskoalition in der 2. und 3. Lesung im Parlament ist nicht zu rechnen.

Im Antrag der Grünen wird u.a.

  • das Verbot des Exports von Überwachungstechnologie und -software in autoritäre Regime,
  • ihre Erfassung als „digitale Rüstungsgüter“ und eine Regulierung, die der von Waffen entspricht,
  • die Einstellung öffentlicher Förderung für die Entwicklung und stattdessen die
  • Entwicklung und Verbreitung von Umgehungssoftware

gefordert.

Wohl in der realistischen Einschätzung, dass die Debatte allein nicht viel Wirkung entfaltet, gibt es die begleitende Website Frieden 2.0, die über die Bedeutung von Überwachungstechnologie informiert und dazu aufruft, Protest-Mails an CDU, CSU und FDP zu schicken. Leider hält die Website nicht, was sie auf den ersten Blick verspricht: es ist keine interaktive Visualisierung deutscher Exporte, aufgeschlüsselt nach Firmen. Sie informiert aber im Text über die deutsche Produktion und den Einsatz im Nahen Osten.

Im Blogpost bei Grün Digital werden auch frührere Aktivitäten zum Thema beschrieben. Der Einsatz von beispielsweise Trojanern wie FinFisher in nicht-autoritäre Staaten wird hier nicht kritisiert, genauso wenig wird definiert, aufgrund welcher Definition Staaten als autoritäre Regime klassifiziert werden. Dessen ungeachtet ist es ein guter und wichtiger Schritt, den Export deutscher Überwachungstechnologie auch im Parlament zu thematisieren.

In seiner zu Protokoll gegebenen Rede thematisierte Konstantin von Notz (Grüne) auch den Einsatz von Trojanern in Deutschland:

Wir fordern nicht nur den Einsatz entsprechender Programme in Deutschland solange auszusetzen, bis einwandfrei nachgewiesen werden konnte, dass verfassungsrechtliche Vorgaben auch eingehalten werden können. Zudem fordern wir die schwarz-gelbe Bundesregierung seit  mehreren Jahren auf, dafür zu sorgen, dass deutsche Technik nicht länger einen entscheidenden Beitrag zu massiven Menschenrechtsverletzungen weltweit leistet. Wir haben sie, meine Damen und Herren von CDU/CSU und FDP, immer und immer wieder aufgefordert, nicht länger die Augen vor diesen höchst fragwürdigen Geschäften zu verschließen, sondern sich stattdessen für eine Effektivierung der Exportbestimmungen einzusetzen. Geschehen ist nichts.

Er verweist auch darauf, dass sich das Auswärtige Amt und das Wirtscahftsministerium (beide FDP) beim Thema Exportkontrollen völlig widersprüchlich äußern.

So, meine Damen und Herren, sieht also die „verantwortungsbewusste Exportkontrolle” aus, von der Sie bis heute schwadronieren. Sie suggerieren, sich für die Freiheit des Netzes einzusetzen, und in Wirklichkeit ermöglichen Sie  – zumindest indirekt – Verfolgung und Folter made in Germany.

Für die LINKE begrüßte Andrej Hunko grundsätzlich den Antrag, forderte aber, dass die Liste der Dual-Use-Güter noch deutlich erweitert werden soll:

Die Liste jener Dual-Use Güter, für deren Export es einer Genehmigung benötigt, müsste deutlich erweitert werden. Hierzu gehören Anwendungen zur Versendung einer „Stillen SMS“ oder die sogenannten IMSI-Catcher und WLAN-Catcher, um Mobiltelefone zu lokalisieren und die Kommunikation der Besitzerinnen und Besitzer abzuhören. Auch die sogenannte Funkzellenauswertung gehört immer mehr zum Standard. Die beschriebenen Kommunikationsvorgänge laufen in „Monitoring Centres“ zusammen, wie sie etwa Siemens Nokia und nun die Firma Trovicor in arabische Länder exportiert.

Angesichts der Vorverlagerung von Strafverfolgung zähle ich auch die zunehmende Nutzung von Data Mining-Software zu jenen Technologien, die – etwa im Namen eines „Kampfes  gegen Terrorismus“ gegen missliebige Aktivitäten eingesetzt werden.

Er kritisierte außerdem, dass deutsche Sicherheitsbehörden

.. zahlreiche ausländische Behörden in der Anwendung der Spionagewerkzeuge beraten: So geschehen etwa in Belarus oder in Kirgistan. Zur Verkaufsförderung von Trojaner-Software hatte das Bundeskriminalamt mit den deutschen Herstellern ein informelles Netzwerk eingerichtet, das in mehreren Ländern regelrechte Tupper-Parties zum „Informationsaustausch“ organisierte. In Ländern des Arabischen Frühlings führt das Bundeskriminalamt Schulungen zur „Open Source Internetauswertung“ durch – entsprechende Lehrgänge fanden sogar noch unter den damaligen Machthabern statt.

Für die CDU „redete“ Erich Fritz (PDF), der aufgrund der ihm zustehenden längeren Redezeit etwas weiter ausholen konnte:

Cyber Security ist daher eine große politische Herausforderung auf nationaler und internationaler Ebene. Eines ist sicher: kein Staat kann Cyberspace alleine regulieren.

Auch die CDU kann sich der Idee anschließen, dass es Exportkontrollen für Überwachungssoftware geben soll.

Gefährlich wird es in der Tat, wenn diese Überwachungstechnologie missbraucht wird zu Zwecken der internen Repression z. B. für die Überwachung und Verfolgung Oppositioneller und Minderheiten. Undemokratische Staaten dürfen nicht die technischen Mittel bekommen, um Ihre Bürger auszuspionieren und zu bedrohen. Dieses Ziel eint uns. (…)

Unser Problem besteht darin, dass Softwareprodukte nicht immer als Dual-Use-Güter gelten oder auf der Ausfuhrliste stehen und daher oft nicht unter die zu kontrollierenden Güter fallen. Es gibt noch keine übergreifende Exportkontrolle für jede Form von Überwachungssoftware. Die Bundesregierung arbeitet aktuell daran, den Export von Überwachungssoftware stärker regulieren zu können.

Er ist allerdings der Meinung, dass die Bundesregierung hier ausreichend viel unternimmt und wirft den Grünen vor, das Thema für den Wahlkampf zu instrumentalisieren.

Ein Beispiel: Der Begriff „digitale Waffen“ für Überwachungssoftware ist plakativ, könnte aber zu einer Verharmlosung der schrecklichen unmittelbar tödlichen Wirkung „echter“ Waffen führen.

Die Reden von Martin Lindner (FDP) und Klaus Barthel (SPD) waren am Freitag auf Nachfrage nicht zu erhalten und fehlten leider auch im Bundestags-Protokoll.

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2 Ergänzungen

  1. Liebe Anne,

    leider geht in dem Blogpost doch einiges durcheinander, da ich gerade im Zug sitze und mein Handy-Akku sich dem Ende neigt, nur in aller Kürze ein paar Klarstellungen.

    Wir haben selbstverständlich, anders als Du es schreibst, sehr vehement den Einsatz von Trojanern auch in nicht-autoritären Staaten, zum Beidpiel bei uns in Deutschland, immer wieder scharf und öffentlich kritisiert und diejenigen, die die entsprechende Technik einsetzen wollen, aufgefordert, deren Verfassungskonformität nachzuweisen – was bis heute aus unserer Sicht nicht geschehen ist. Das steht im Übrigen dann ja auch klar im Zitat von Konstantin aus der Rede wenige Zeilen weiter unten.

    Zudem, auch das steht sehr klar in dem Antrag, der im Übrigen nicht einen Tag vorher fertig war (wir hatten nur nicht vorher darüber gebloggt, da nicht klar war, ob wir angesichts der übervollen Tagesordnungen auch tatsächlich einen Debattenplatz bekommen), sprechen wir uns keineswegs nur gegen den Einsatz von Trojanern aus, sondern eben sehr bewusst und sehr viel weitergehender insgesamt von „Technologie & Software zur Überwachung“, unter anderem verweisen wir in diesem Zusammenhang ja auf die bereits für einzelne Länder (konkret Syrien & Iran) existierende Länderembargos, die sich eben nicht nur auf Trojaner beziehen. So bezieht sich Konstantin in seiner Rede ja zum Beispiel unter anderem auch auf die in Deinem Post erwähnten „Monitoring-Center“.

    In unserem Antrag fordern wir die Bundesregierung auf, sich, nicht nur auf bundesdeutscher, sondern auch auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass entsprechende Technologie und Software entweder in die Dual-Use-Liste aufgenommen wird, oder dass ein dem bisherigen Dual-Use-Regime entsprechender Kontrollmechanismus eingerichtet wird, der eben jene Technologien berücksichtigt. Gleiches sollte auf internationaler Ebene (Wasseneer Arrangement) geschehen. Im Übrigen stimmt es nicht, dass wir nicht definieren, was „autoritäre Systeme“ sind. So heißt es sowohl im Forderungsteil unseres Antrags als auch in der Rede Konstantins, dass wir hierunter „Länder, bei denen Defizite im Rechtsstaatlichkeit- oder Menschrechtsbereich bestehen“ bestehen und die sich in Transformationsprozessen befinden. Auch hier verweisen wir auf die schon für einzelne Länder bestehenden Embargos, die aus unserer Sicht aber eben nicht ausreichen.

    Auch Konstantin kritisiert im Übrigen in der Rede die Zusammenarbeit deutscher Sicherheitsbehörden (leider nicht nur des BKAs) mit autoritären Ländern und verweisen explizit auf die stattgefundenen Ausbildungsmaßnahmen.

    Der Vorwurf der CDU, wir würden das Thema aus wahlkampftechnischen Überlegungen ist vor dem Hintergrund von zahlreicher Parl. Aktivitäten, von uns hierzu veranstalteter Diskussionen und Workshops und den seit Jahren an die Bundesregierung gerichteten Aufforderungen, endlich eine – immer wieder in Aussicht gestellte – Regelung vorzulegen, wirklich hanebüchen.

    Auf gruen-digital finden sich unsere Aktivitäten in dem Bereich in ca. 50 Artikel gut nachvollziehbar. Unter http://gruen-digital.de/2013/05/protokollrede-zur-notwendigkeit-einer-verbesserten-kontrolle-des-exports-von-ueberwachungs-und-zensursoftware/ findet sich Konstantins komplette Rede.

    Eine Seitenvorgabe o.ä. nach den den einzelnen Fraktionen zur Verfügung stehenden Redezeiten gibt es bei Protokollreden übrigens nicht, zumindest wird darauf in der parl. Praxis nicht geachtet.

    Zu guter Letzt noch ein interessanter Fakt: Wir hatten, aus denen in deinem Artikel ja erwähnten Gründen, beantragt, die Federführung bei den weiteren Beratungen an den Auswärtigen Ausschuss zu übertragen, die Koalition hat mit ihrer Mehrheit die Federführung des Wirtschaftsausschusses durchgesetzt, aus aus ihrer Sicht nachvollziehbaren Gründen, die uns allerdings in unserer Annahme, dass von Seiten der Bundesregierung keine Initiative zur Verschärfung der bestehenden Regelungen geben wird.

    Mehr gerne nochmal später.

    Viele Grüße
    JoernPL

    1. Tut mir leid, dass Dir Verschiedenes nicht gefiel. Für ‚durcheinander‘ halte ich den Artikel trotzdem nicht. Zu den von dir kritisierten Punkten im einzelnen:

      * Dass Ihr den Einsatz von Überwachungstechnologie in nicht-autoritären Staaten kritisiert, habe ich nicht bezweifelt. Genau deswegen habe ich ja den Ausschnitt aus der Rede genommen, indem das vorkommt. Aber im Antrag fordert ihr eben nur das.

      * Das Bundestags-Dokument hat das Datum 15.5., darauf bezieht sich „Faktisch wurde der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen (PDF) zum Thema einen Tag vorher fertig..“. Dass der Text vorher fertig war, ergibt sich von selbst, aber das parlamentarische Prozedere gehört eben auch dazu, inklusive der Fraktions-Gremien. Ich weise damit lediglich darauf hin – ohne das im Detail auszufühen, weil es mir darum nicht primär ging -, dass das zeitlich offenbar ziemlich knapp geplant war und das möglicherweise ein Grund dafür war, dass die anderen Fraktionen keine eigenen Anträge hatten. Was dem Thema möglicherweise mehr Gewicht gegeben hätte.

      * Ich habe nirgends geschrieben, dass Ihr euch nur auf den Einsatz von Trojanern bezieht, sondern explizit „Der Einsatz von beispielsweise Trojanern wie FinFisher in nicht-autoritäre Staaten“ (nachträglich kursiv). Der Artikel ist kein wissenschaftliches Dokument, sondern hat u.a. das Ziel, Inhalte ans Publikum zu vermitteln. Hier: deutlich zu machen, was mit Überwachungstechnologie gemeint ist.

      * Definition „autoritärer Staaten“: Ok, da wäre präziser gewesen zu schreiben, dass das mit „Defizite im Rechtsstaatlichkeit- oder Menschrechtsbereich“ sehr wischi-waschi definiert ist und je nach Interpretation alle und niemand gemeint sind. Und die entscheidende Frage unbeantwortet bleibt, wer definiert, welche gemeint sind und auf welcher Grundlage.

      * „Auch Konstantin kritisiert..“ – Klar. Aber eine vollständige Inhaltsangabe ist nicht das Ziel eines Artikels hier. Tut mir leid, wenn ich die aus deiner Perspektive falschen Ausschnitte gewählt habe. Das betrifft die anderen Redner aber sicher in ähnlicher Weise.

      * Zu den Zitaten aus der CDU-Rede: es tut mir leid, wenn der Eindruck entstanden ist, dass ich derselben Meinung sei. Das war – und auch das gilt für alle Redner – nicht meine Absicht, wobei ich, jeden journalistischen Ethos verletzend, ja durchaus sehr deutlich begrüßt habe, dass es diese Initiative von Euch gab. Ansonsten nehme ich schon an, dass sich alle Parteien derzeit im Wahlkampf befinden und sehr wenige Aktivitäten nicht vor diesem Hintergrund zu betrachten sind. Das macht sie im Zweifelsfall, und dieser gehört dazu, deswegen aber ja nicht falsch.

      * Die Verweise auf „Grün Digital“ sind alle im Text verlinkt: Rede, Antrag und frühere Aktivitäten.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.