EU: Vorratsdatenspeicherung inkompatibel mit Grundrechten

Der Generalanwalt Pedro Cruz Villalón hat bei der Verhandlung zur EU-Vorratsdatenspeicherung vor dem Europäischen Gerichtshof (EUGH) heute seine Empfehlung abgegeben. Wenig überraschend ist: Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet Grundrechte und ist nicht kompatibel mit der EU-Grundrechtscharta.

In his Opinion delivered today, Advocate General Pedro Cruz Villalón, takes the view that the Data Retention Directive is as a whole incompatible with the requirement, laid down by the Charter of Fundamental Rights of the European Union, that any limitation on the exercise of a fundamental right must be provided for by law.

According to the Advocate General, the Directive constitutes a serious interference with the fundamental right of citizens to privacy, by laying down an obligation on the providers of telephone or electronic communications services to collect and retain traffic and location data for such communication.

Seinen Text kann man ausdrucken und Sigmar Gabriel vorlesen.

Später gibt es mehr Einschätzung von uns, wie dieses Statement genau zu bewerten ist. Das ist nur eine Empfehlung des Generalanwaltes und kein Gerichtsbeschluss. Vor allem deutet das Statement zwischen Zeilen daraufhin, dass es möglicherweise wie beim Bundesverfassungsgericht später Empfehlungen geben könnte, wie man eine Vorratsdatenspeicherung etwas grundrechtsfreundlicher gestalten könnte, z.B. durch etwas weniger Laufzeit.

Update:

Die große Frage ist jetzt: Was kommt am Ende bei raus, wenn das Urteil gefällt wird? Was klar ist: Auch für den Fall, dass sie eventuell in engen Grenzen nach einer Reform mit EU-Grundrechten vereinbar sein könnte, müssen wir uns als Gesellschaft die Frage stellen: Wollen wir, dass unser Staat uns alle verdächtigt? Wollen wir es akzeptieren, dass in Datenbanken gespeichert wird, wer mit wem wann telefoniert, wo wir mit unseren Mobiltelefonen in den letzten Monaten waren und wen wir dabei getroffen haben könnten? Die Vorratsdatenspeicherung ist eine politische, keine rein rechtliche Frage. Die richtige politische Antwort muss sein: Weg mit der anlasslosen Vollprotokollierung unseres Kommunikationsverhaltens, her mit der Unschuldsvermutung und den demokratischen Werten, die uns gehören.

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17 Ergänzungen

  1. Leider überhaupt nicht gut, die Empfehlung. Der Generalanwalt sieht die Vorratsdatenspeicherung nämlich sogar als notwendig (!) zur Verfolgung von schweren Straftaten an (Hervorhebung von mir):

    „He considers that the Directive pursues an ultimate objective that is perfectly legitimate, that is to say, the objective of ensuring that the data collected and retained are available for the purpose of the investigation, detection and prosecution of serious crime, and may be regarded as appropriate and even, subject to the guarantees with which it should be coupled, as necessary for achieving that objective.“

    1. Ich frage mich auch seit die Meldungen erschienen, warum das alle gut finden. Die existierende Richtlinie wird bis zum Inkrafttreten der nächsten in kraft bleiben. Rechtswidrig oder nicht.

  2. Seinen Text kann man ausdrucken und Sigmar Gabriel vorlesen.

    Und wenn man ihn unser‘ ganzen zukuenftigen Bundesregierung mit einem grossen Chor und Orchester vorsingt – interessieren wird es wohl niemanden.
    Es gibt schon lange keine Argumente fuer die VDS, die nicht schon mehrfach widerlegt waeren und trotzdem wird daran festgehalten.
    Anstatt sich um Ausbildung und Ausruestung der Polizei zu kuemmern, damit sie die existierenden Befugnisse sinnvoll nutzen kann, wird lieber Symbolpolitik mit Buergerrechten als Kollateralschaden betrieben.

    1. Ich habe schon seit langem den Verdacht, dass verfassungsfeindliche Gesetze Methode haben (im Wesentlichen kommt das von verqueren Anreizen für Politiker):

      Angenommen ein Politiker reagiert auf eine (tatsächliche oder eingebildete) Sicherheitslücke mit einer wirksamen, vernünftigen und mit Grundrechten kompatiblen Maßnahme. Die Sache geht flott durch, wird umgesetzt und vergessen. Wenn dann doch etwas passiert (das lässt sich nie vermeiden), rollt sein Kopf weil ihm viele vorwerfen er habe nichts oder nicht genug getan – denn kaum jemand erinnert sich daran, die Hardliner hätten eh mehr gewollt, und nur wenige können beurteilen ob das was getan wurde sinnvoll und verhältnismäßig war.

      Wenn er stattdessen mit großem Trara die wildesten Fascho-Gesetze fordert, hat er gute Aussichten, dass diese Gesetze lange bekämpft und diskutiert (und vielleicht auch nie umgesetzt oder vom Verfassungsgericht kassiert) werden. Wenn dann was schief geht, kann er immer sagen: „Mit [Fascho-Gesetz-du-jour] wäre das nicht passiert! Aber ihr wolltet ja nicht!“ – und zumindest wird niemand behaupten können er hätte nichts getan.
      Tatsächlich hat er Interesse daran, die Gesetze so absurd, nutzlos und antidemokratisch wie möglich zu machen, um möglichst lautstark bekämpft zu werden (zumindest so lange, bis es selbst der BLÖD zu viel wird, aber ich bezweifle dass dieser Punkt jemals erreicht werden kann).
      Oder kurz: Friedrich und seine Spießgesellen trollen uns.
      Leider ist „nicht füttern“ hier keine Option.

  3. Auch für den Fall, dass sie eventuell in engen Grenzen nach einer Reform mit EU-Grundrechten vereinbar sein könnte

    Ich empfehle dir aufzupassen, nicht die Bullshit Rhetorik der Idioten zu übernehmen. Die Faseln auch immer von engen Grenzen, Richtervorbehalt und wie die ganzen Placebos heißen.
    Und egal wie eng die Grenzen für die „öffentlich“ agierenden Staatsteile sind, dass die für Geheimdienste nicht gelten sehen wir ja gerade zu genüge…

    1. Ich will Dir ja nicht die Hoffnung nehmen, aber unsere Aufgabe hier ist auch, weitere Möglichkeiten zu skizzieren. Auch wenn die uns nicht gefallen. Wie würdest Du denn das formulieren?

      1. Ich habe nichts dagegen weitere Möglichkeiten zu Skizzieren. Mir geht es in dem Fall echt nur um die Rhetorik. Das klingt halt schön „enge Grenzen“ und suggeriert halt, dass da nichts schief gehen kann usw. Aber mehr als diese Suggestion ist damit aber auch nicht bezweckt. Ein Udo Vetter schreibt ja auch keinen Blogeintrag mehr, der wenn das Wort Richtervorbehalt fällt, darauf hinweist, dass der nicht mehr wirklich funktioniert.
        Daher fände ich es nicht verkehrt, immer wenn man die Rhetorik vom „Gegner“ benutzt darauf hinzuweisen, dass es Rhetorik ist und nicht Inhalt. Sonst gibt man in gewisser Weise die Deutungshoheit ab.

        Also Möglichkeit 1. Wenn man Rhetorik benutzt, diese immer einordnen.
        Möglichkeit 2. Anders formulieren. Ich bin jetzt nicht der Sprachgewanteste. Aber wie wäre es mit „schein Grenzen“ od, „pseudo Grenzen“. Aber tendenziell bin ich glaube ich eher für Möglichkeit 1. Die Rhetorik des „Gegners“ erklären.

  4. Zwar sei die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig – allerdings soll sie nicht ausgesetzt und nur ein klein wenig nachgebessert werden.
    Die Vorratsdatenspeicherung wird damit kommen – mit einer Speicherdauer von maximal einem Jahr und begrenzten Zugriffsrechten hat sich da nicht viel verbessert.
    Selbst die Bezeichnung „Vorratsdatenspeicherung light“ würde die Sache noch schönreden.

  5. Dieser Generalanwalt am EuGH ist doch eine einzige Farce!

    Meistens folgen die Richter dem Votum des Generalanwalts.
    Wozu brauchen wir dann noch die Richter?
    Dann kann der Generalanwalt gleich selbst die Urteile fällen.

    Wie lächerlich hier alle schon jetzt rumheulen, dass der Generalanwalt die Vorratsdatenspeicherung nicht per se für unzulässig hält (analog zum BVerfG). Alle befürchten jetzt, dass die Richter dem Generalanwalt folgen und ebenfalls die VDS für nicht grundsätzlich rechtswidrig einstufen. Damit wäre der Kampf gegen die VDS endgültig verloren.

    Tollen Laden haben wir da! Da können wir den EuGH auch gleich zumachen und den Generalanwalt zu Gott ernennen, der alles alleine richten kann.

  6. man wird in der rechtssprechung mit sicherheit eine auslegung finden, wo herr friedrich, ziercke und dr. (?) uhl beifall klatschen können. scheiss auf grundrechtscharta, schliesslich sterben wir alle, wenn wir die falschparker nicht vorratsdatenspeichern.

  7. Ein EU-Gutachter hat die Vorratsdatenspeicherung als einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharte eingestuft.
    UND JETZT AUF EINMAL:
    Springen SPD und Grüne – ja genau, DIE SPD und Grüne, die vor 2 Wochen noch sich gegen den Antrag „Vorratsdatenspeicherung stoppen!“ ausgesprochen haben http://www.wdr.de/landtagslupe/Abstimmungen/legislaturperiode_16/2013-11-27_539.php5?abstimmung=287995-406795&l=16 – auf, und poltern in den Medien gegen die Vorratsdatenspeicherung.
    Messt sie nicht an ihren Worten, messt sie an ihren Taten.

    1. Und der CDU fällt nichts besseres ein, als noch am gleichen Tag die Ex-Abgeordnete VDShoff als neue Bundesdatenschutzbeauftragte zu nominieren (http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/cdu-politikerin-vosshoff-als-oberste-datenschuetzerin-im-gespraech-a-938596.html), die sich in der Vergangenheit mit solchen Äußerungen unrühmlich hervorgetan hat: http://www.cducsu.de/Titel__eckpunkte_des_bmj_zur_vorratsdatenspeicherung_voellig_unzureichend/TabID__6/SubTabID__7/InhaltTypID__1/InhaltID__17609/inhalte.aspx).

  8. Die ganzen cleveren Upper (Uploader) und die Kriminellen werden eh Tor oder VPN nutzen und die VDS ist somit voll fürn Arsch :D Dann heißt es Nackenschellen für die Eurokraten Schweine und die Bullen sowie Anwälte 8-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.